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Indizierungen / Beschlagnahmungen Juni 2008

Begonnen von Deer Hunter, 27 Juni 2008, 14:27:26

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vegetarian_cannibal

Zitat von: Maku am  5 Juli 2008, 15:05:28
Zitat von: vegetarian_cannibal am  5 Juli 2008, 14:55:59


2. Die von dir angesprochenen Filme kenne ich außer "Muttertag" und "Pledge Class". Diese beiden stehen bei mir momentan auch nicht auf der "to watch"-List. Da gibt es interessanteres...


Du kennst Muttertag nicht und willst ihn nichtmal sehen?!
Ketzerei! Verbrennt sie!  :icon_twisted:

btw. ist nur Spaß  :pidu:

Oh wei, sofort, sofort bestell ich ihn, entgehe ich dem Scheiterhaufen-Urteil dann noch? Nee, ich hab nur grad gesehen, der ist von Charles Kaufman, ist der etwa mit dem Lloyd Kaufmann von Troma verwandt? Muß ja wohl! O.k., dann muß ich es sehen. Troma find ich völlig bescheuert (im witzigen Sinne)-und deswegen KLASSE! Ich dachte eher, das wär so'n Gähn-Slasher. Gut, ich hab's jetzt auf der OFDb nachgeschaut und weil er überwiegend so gut berwertet wurde, habe ich ihn auf die "gucken"-Liste gesetzt. Das stehet momentan aber jetzt so viel drauf, ich muß mal der Reihe nach gehen.

Dietmar1968

Zitat von: vegetarian_cannibal am  5 Juli 2008, 14:55:59
Zitat von: Dietmar1968 am  4 Juli 2008, 20:07:22


Ein Film wird nicht beschlagnahmt, weil er zuviel Splatter hat, sondern weil er gewaltverherrlichend/gewaltverharmlosend ist. Die besten Beispiele dafür sind zb. Braindead, Tanz der Teufel, Pledge Class und Muttertag, die, was Gewaltverherrlichung angeht, so ziemlich die schlimmsten 131er sind.

1. Was hat das mit dem zu tun, was ich gesagt hab? Ich hab nicht gesagt, daß ein Film beschlagnahmt wird, weil er zuviel Splatter hat. :00000109:
2. Die von dir angesprochenen Filme kenne ich außer "Muttertag" und "Pledge Class". Diese beiden stehen bei mir momentan auch nicht auf der "to watch"-List. Da gibt es interessanteres...

Von Pledge Class ist eine ausländische Fassung auf VHS unter dem Titel "Pledge Night-A Hazing in Hell" beschlagnahmt. Muss man nicht kennen, es geht hier aber auch nicht um die Qualität eines Films. Muttertag sollte man aber schon kennen.

Zitat
3. O.k., zu deiner Meinung, das wären die schlimmsten § 131er ("Braindead" und "Tanz der Teufel"...
zu "Braindead hat die englische Freigabe gesagt, daß der film nur dann beschlagnahmt werden könne, wenn man davon ausgeht, daß ein Publikum ihn ernst nimmt. (Wer denn?  :doof: Du etwa, Dietmar? Ich hoff nicht!) und ihn daraufhin freigegeben.
Nein, ich nehme ihn nicht ernst. Ich bin aber davon überzeugt, dass Kinder ihn ernst nehmen könnten und das, was der Film zeigt, vermutlich noch cool finden. Das "schlimmste" bezog sich nicht auf die schockierende Wirkung des Films, sondern auf die Verharmlosung der Gewalt, eben durch den lustigen Touch.
Zitat
Zu "Tanz der Teufel" sehe ich das genauso. Wenn in "Cannibal Holocaust" oder "Cannibal Ferox" echter Tier-Snuff gezeigt wird, ist das eher gewaltverherrlichend (soviel zu deiner Ahnung der "schlimmsten § 131er), außerdem stimme ich meinem Vorredner "Grusler" zu, der hier noch "Gesichter des Todes", eine reine Anneinanderreihung von Gewaltszenen, anbringt, und dazu noch (ob nun fake oder nicht) geschmacklose Tierquälerei weit unterhalb der Gürtellinie des guten Geschmacks zeigt. Das ist definitiv eher § 131-würdig, als ein durchgeknallter Film mit Plastikzombies (Braindead) oder ein verrückter Film mit Plastikdämonen (Tanz der Teufel).

Auch das ist gewaltverherrlichend, aber auch gestellte Szenen, da Kinder in der Regel noch nicht zwischen "gestellt" und "echt" unterscheiden können. Ich habe als Kind schon von einer harmlosen Derrick-Folge Alpträume bekommen, weil ich glaubte, der dort gezeigte Mord war echt.

Zitat
Dietmar-I don't get you...(ich versteh dich net) :00000109:

Die Filme sind zwar beschlagnahmt, aber in erster Linie, weil sie extrem jugendgefährdend sind, nicht erwachsenengefährdent, sondern jugendgefährdent und ein Film muss nicht durchgehend ein Blutbad zeigen. Es reicht auch eine einzelne Szene, die zur Beschlagnahme des Films oder der Fassung, welche diese Szene beinhaltet, führen kann (Terror at Tenkiller, Halloween II).

vegetarian_cannibal

Hi Dietmar,

ja gut, für Kinder sind diese Filme ja auch nicht, da reicht aber schon eine Indizierung. Außerdem ist es weiterhin die Pflicht der Eltern, Kinder vor sowas zu schützen. Dazu braucht es keine Beschlagnahme.

Was aber Erwachsene angeht: Da sollte jeder selbst entscheiden können, was er verkraftet und was nicht. Die alte Leier: Filme machen keinen zum Psychopathen. Deshalb brauchen wir nicht im Falle von etwa "Braindead" nicht § 131, sondern nur verantwortungsbewußte Eltern. Oder?

Das mit "Derrick" kann ich nachvollziehen. Deine Eltern hätten vorher mit dir darüber reden sollen, daß es nicht echt ist. Bei mir hat das auch geklappt. (leider zu  gut; ich habe mich seit ich mit 8 den ersten Gruselfilm sah bis heute noch nie bei einem Spielfilm gegruselt.) Wenn du allerdings erst 3 oder 4 Jahre alt warst, hätten deine Eltern dich garnicht erst "Derrick" anschauen lassen sollen. Mein ganzes Leben lang war-und bin-ich immer nur von manchen Nachrichtenthemen geschockt. Verhungernde und mißhandelte Kinder, Hinrichtungen, Tierquälerei etc. Dagegen ist naturgemäß ein Film wie "Braindead" ein Scherz zum aufatmen.

Also, nun, wenn ein Film extrem jugendgefährdend ist, reicht doch eine Indizierung völlig. Sag jetzt nicht, dann leiht Mama oder Papa das dem armen Kind ja doch in der Videothek aus. Vielleicht wenn sie völlig krank im Kopf sind. Aber gehen wir vom Normalfall aus: Ein 10jähriges Kind würde nie an "Braindead" rankommen! Und wenn es Eltern gibt, die sowas tun, dann nützt die Beschlagnahmung ja auch nichts, kaufen kannst den trotzdem wenn du willst.

Also zum Fazit: Um Kinder und Jugendliche vor derartigen Filmen zu schützen, ist eine Beschlagnahmung nicht geeignet. Das einzige, was da hilft, sind verantwortungsvolle Eltern.

rierami

Zitat von: vegetarian_cannibal am  5 Juli 2008, 19:28:35
Hi Dietmar,

ja gut, für Kinder sind diese Filme ja auch nicht, da reicht aber schon eine Indizierung. Außerdem ist es weiterhin die Pflicht der Eltern, Kinder vor sowas zu schützen. Dazu braucht es keine Beschlagnahme.

Was aber Erwachsene angeht: Da sollte jeder selbst entscheiden können, was er verkraftet und was nicht. Die alte Leier: Filme machen keinen zum Psychopathen. Deshalb brauchen wir nicht im Falle von etwa "Braindead" nicht § 131, sondern nur verantwortungsbewußte Eltern. Oder?

Das mit "Derrick" kann ich nachvollziehen. Deine Eltern hätten vorher mit dir darüber reden sollen, daß es nicht echt ist. Bei mir hat das auch geklappt. (leider zu  gut; ich habe mich seit ich mit 8 den ersten Gruselfilm sah bis heute noch nie bei einem Spielfilm gegruselt.) Wenn du allerdings erst 3 oder 4 Jahre alt warst, hätten deine Eltern dich garnicht erst "Derrick" anschauen lassen sollen. Mein ganzes Leben lang war-und bin-ich immer nur von manchen Nachrichtenthemen geschockt. Verhungernde und mißhandelte Kinder, Hinrichtungen, Tierquälerei etc. Dagegen ist naturgemäß ein Film wie "Braindead" ein Scherz zum aufatmen.

Also, nun, wenn ein Film extrem jugendgefährdend ist, reicht doch eine Indizierung völlig. Sag jetzt nicht, dann leiht Mama oder Papa das dem armen Kind ja doch in der Videothek aus. Vielleicht wenn sie völlig krank im Kopf sind. Aber gehen wir vom Normalfall aus: Ein 10jähriges Kind würde nie an "Braindead" rankommen! Und wenn es Eltern gibt, die sowas tun, dann nützt die Beschlagnahmung ja auch nichts, kaufen kannst den trotzdem wenn du willst.

Also zum Fazit: Um Kinder und Jugendliche vor derartigen Filmen zu schützen, ist eine Beschlagnahmung nicht geeignet. Das einzige, was da hilft, sind verantwortungsvolle Eltern.

Das kann ich zu 100% unterschreiben! Es sind Eltern/ältere Geschwister und Freunde die verantwortungsbewußt handeln müssen und nicht Vater Staat! ICH bekomme alles was ich sehen will - meine Kinder müßten dazu erstmal den Schlüssel finden für das Fach in meinem Wohnzimmerschrank wo ich meine "harten Teile" eingesperrt habe. (Ist ein ausgetauschtes Schloss - also die anderen Schlüsseln passen nicht)
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tagchen

Zitat von: Anime-BlackWolf am  3 Juli 2008, 20:17:03
Kannst ja bei McOne fragen, die beinahe Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommen hätten, weil die zuerst nicht glauben konnte, dass das JK-Siegel der Liste B-Indizierung "Haute Tension" ECHT ist.

Oder Oliver Krekel und seinen Ärger mit zahllosen beschlagnahmten Filmen (auch welche die vorher NICHT beschlagnahmt waren).



Hast du ein workliches Beispiel ? Frage aus reiner Neugier einfach weil mich der Fall dann interessieren würde und was passiert ist. Mir fällt wirklich kein Fall zu deiner Behauptung ein das mal ein Label streng bestraft wurde weil ein vorher von Ihnen nicht beschlagnahmter Film bei ihnen ohne Prüfung rauskam und dann beschlagnahmt wurde.

Die beiden Beispiele die du genannt hast passen irgendwie nicht wirklich dazu finde ich.

-Bei Haute Tenison: Wie du selbst sagst "die beinahe Ärger"....also kann man nicht sagen wie und ob es im "Karton gerappelt hätte".

-Bei Krekel: welcher Film wurde beschlagnahmt von ihm der vorher nicht beschlagnahmt war und er bekam explizit deshalb eine Strafe ? Ich denke das lässt sich da nmicht wirklich sagen da hier ja eher völlig andere Punkte zur Verurteilung führten.

Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

6 Juli 2008, 14:11:49 #35 Letzte Bearbeitung: 6 Juli 2008, 14:18:17 von Anime-BlackWolf
Zitat von: tagchen am  6 Juli 2008, 10:10:59
Bei Krekel: welcher Film wurde beschlagnahmt von ihm der vorher nicht beschlagnahmt war und er bekam explizit deshalb eine Strafe ? Ich denke das lässt sich da nmicht wirklich sagen da hier ja eher völlig andere Punkte zur Verurteilung führten.

Kannst Olli ja anschreiben. Vielleicht sagt er Dir was dazu. "Nackt und zerfleischt", "Braindead", "Night of the Living Dead" oder "Mark of the Devil" sind erst durch die Astro-Veröffentlichungen zu §131ern geworden. Wenn Du es nicht glaubst, können wir uns die Diskussion übrigens sparen. Schriftliche Beweise wirste niergends im Netz finden, das findet man nur durch intensives Lesen von Foren über Jahre hinweg. Und ich meine nicht dieses hier. Nur soviel. Krekel durfte keine UNGEPRÜFTEN Sachen mehr rausbringen, §131 hin oder her. Das sollte Bände sprechen.

Und jetzt noch eine Frage an Deinen Verstand: wenn es SO UNPROBLEMATISCH ist, einen sehr brutalen Film UNGEPRÜFT rauszubringen, warum MACHT DAS kein deutsches Label ? Die übrigens Rechtsanwälte haben bzw. sich solche leisten können ?

Ich klinke mich aus der Diskussion aus. Das wird mir jetzt doch zu doof, glaub halt was Du willst.
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

Maku

Zitat von: Anime-BlackWolf am  6 Juli 2008, 14:11:49
Zitat von: tagchen am  6 Juli 2008, 10:10:59
Bei Krekel: welcher Film wurde beschlagnahmt von ihm der vorher nicht beschlagnahmt war und er bekam explizit deshalb eine Strafe ? Ich denke das lässt sich da nmicht wirklich sagen da hier ja eher völlig andere Punkte zur Verurteilung führten.

Kannst Olli ja anschreiben. Vielleicht sagt er Dir was dazu. "Nackt und zerfleischt", "Braindead", "Night of the Living Dead" oder "Mark of the Devil" sind erst durch die Astro-Veröffentlichungen zu §131ern geworden. Wenn Du es nicht glaubst, können wir uns die Diskussion übrigens sparen. Schriftliche Beweise wirste niergends im Netz finden, das findet man nur durch intensives Lesen von Foren über Jahre hinweg. Und ich meine nicht dieses hier. Nur soviel. Krekel durfte keine UNGEPRÜFTEN Sachen mehr rausbringen, §131 hin oder her. Das sollte Bände sprechen.

Und jetzt noch eine Frage an Deinen Verstand: wenn es SO UNPROBLEMATISCH ist, einen sehr brutalen Film UNGEPRÜFT rauszubringen, warum MACHT DAS kein deutsches Label ? Die übrigens Rechtsanwälte haben bzw. sich solche leisten können ?

Ich klinke mich aus der Diskussion aus. Das wird mir jetzt doch zu doof, glaub halt was Du willst.


Ich habe es auch schon lange aufgegeben mit diesem User zu diskutieren... es führt einfach zu nichts.

Deer Hunter

Zitat von: Dietmar1968 am  5 Juli 2008, 18:59:55Es reicht auch eine einzelne Szene, die zur Beschlagnahme des Films oder der Fassung, welche diese Szene beinhaltet, führen kann (Terror at Tenkiller, Halloween II).

Halloween II ist das falsche Beispiel. Der Film wurde nicht aufgrund einer einzelnen Szene beschlagnahmt, sondern mit der Begründung, dass sich Mordszene an Mordszene ohne erkennbare Logik/ ohne Sinn aneinanderreiht.

Zitat von: Anime-BlackWolf am  6 Juli 2008, 14:11:49"Nackt und zerfleischt", "Braindead", "Night of the Living Dead" oder "Mark of the Devil" sind erst durch die Astro-Veröffentlichungen zu §131ern geworden.

"Last House On The Left" kann man auch noch in die Aufzählung mitaufnehmen.
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

Grusler

Ich glaube "Last House on the Left" war vorher schon unter dem Titel "Mondo Brutale" beschlagnahmt worden.





ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

Chef

Mahlzeit!

Unter dem Titel "Mondo Brutale" ist meiner Meinung nach nix beschlagnahmt...

Außer im BPjM aktuell stehts nicht drinne!!! ;)

Gruß Chef :andy:
Und jetzt Marsch zurück auf die Schulbank, Agent Starling!!! Flieg, flieg, flieg... flieg, flieg, flieg!!!

Grusler

Oh, ist wohl wirklich erst seit der ungeschnittenen Astro-Veröffentlichung beschlagnahmt, in der Liste wird bei den Einträgen immer der Zusatztitel Mondo Brutale mit angegeben, daher wohl meine Verwirrung. Entschuldigung.
ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

tagchen

15 Juli 2008, 22:15:33 #41 Letzte Bearbeitung: 15 Juli 2008, 22:19:14 von tagchen
Zitat von: Anime-BlackWolf am  6 Juli 2008, 14:11:49
Zitat von: tagchen am  6 Juli 2008, 10:10:59
Bei Krekel: welcher Film wurde beschlagnahmt von ihm der vorher nicht beschlagnahmt war und er bekam explizit deshalb eine Strafe ? Ich denke das lässt sich da nmicht wirklich sagen da hier ja eher völlig andere Punkte zur Verurteilung führten.

Kannst Olli ja anschreiben. Vielleicht sagt er Dir was dazu. "Nackt und zerfleischt", "Braindead", "Night of the Living Dead" oder "Mark of the Devil" sind erst durch die Astro-Veröffentlichungen zu §131ern geworden. Wenn Du es nicht glaubst, können wir uns die Diskussion übrigens sparen. Schriftliche Beweise wirste niergends im Netz finden, das findet man nur durch intensives Lesen von Foren über Jahre hinweg. Und ich meine nicht dieses hier. Nur soviel. Krekel durfte keine UNGEPRÜFTEN Sachen mehr rausbringen, §131 hin oder her. Das sollte Bände sprechen.

Und jetzt noch eine Frage an Deinen Verstand: wenn es SO UNPROBLEMATISCH ist, einen sehr brutalen Film UNGEPRÜFT rauszubringen, warum MACHT DAS kein deutsches Label ? Die übrigens Rechtsanwälte haben bzw. sich solche leisten können ?

Ich klinke mich aus der Diskussion aus. Das wird mir jetzt doch zu doof, glaub halt was Du willst.



Hast du irgendwie einen Link warum genau Krekel verurteilt wurde ? Ich frage aus reiner Neugier da ich immer davon ausging er sei wegen anderen dingen verurteilt worden das Verbot ungeprüftes zu veröffentlichen stammte daher das er bereits vorher beschlagnahmte Filme ungeprüft nochmal rausbrachte..nicht davon das er vorher nicht beschlagnahmte rausbrachte die beschlagnahmt wurden.

Ich habe einfach interesse da mehr zu erfahren und das hieb uns stichfest nachzulesen - ich kann nicht erkennen was daran so schlimm sein soll.







Zitat von: Maku am  6 Juli 2008, 17:38:30
Ich habe es auch schon lange aufgegeben mit diesem User zu diskutieren... es führt einfach zu nichts.

Entschuldige aber bringst hier einiges durcheinander...

1)DU hast früher bei vielen Filmen immer wieder darauf hingewiesen wieviel besser DVD x aus dem Ausland y ist als die deutsche - allerdings konnte man dabei oft rauslesen das du keine der beiden DVDs hast und auch keine Bildvergleiche hattest sondern es einfach angenommen hast.

2)Ich habe darauf nur im normalem Ton hingewiesen und gefragt ob du das belegen kannst.

3)Darauf wurdest du dann irgendwann ausfallend und beleidigend.

4)Welche "Diskussion" du aufgegeben hast meinst du ? Das mich beleidigen oder das Fassungen bewerten die du nicht hast ? Naja, zum Glück hast du beides seitdem gelassen und ich ging davon aus das wir es einfach dabei belassen.

5)Ich habe es seitdem nicht für nötig gehalten dir oder über dich zu schreiben - schade das du es im Gegenzug für wichtig hälst Kommentare zu mir abzugeben - ich werde sicherlich nicht gross mit dir rumtun sondern wollte nur darauf hinweisen.

PS: ich hoffe du tust es mir gleich wie ich es bis jetzt gemacht habe (siehe Punkt 5) und verzichtest darauf weiter Bewertungen über mich abzugeben - Vielen Dank.

mister-sinister

Die nächste Beschlagnahmung in Bayern wird wohl dieses Buch werden.
Alleine dieser Titel könnte manchen älteren Mitgliedern einer gewissen Kriminellenbande sauer aufstossen:
http://search.barnesandnoble.com/Zombie-CSU/Jonathan-Maberry/e/9780806528779

jenzi

30 Juli 2008, 16:02:21 #43 Letzte Bearbeitung: 30 Juli 2008, 16:41:47 von jenzi
ZitatAero
Beschlagnahmte Medien sind aber nicht zwangsläufig indiziert. Beschlagnahmt werden kann im Prinzip alles, egal ob ungeprüft oder sogar FSK6. Ich denke mal die BPJM hat jetzt einfach nur die letzten Beschlagnahmen in die Liste mit aufgenommen.

Doch sind sie. Wenn ein Film beschlagnahmt wird, ist er automatisch indiziert, ohne dass es einer Listenaufnahme bedarf.

Zitatvegetarian_canibal
Wenn in "Cannibal Holocaust" oder "Cannibal Ferox" echter Tier-Snuff gezeigt wird, ist das eher gewaltverherrlichend (soviel zu deiner Ahnung der "schlimmsten § 131er), außerdem stimme ich meinem Vorredner "Grusler" zu, der hier noch "Gesichter des Todes", eine reine Anneinanderreihung von Gewaltszenen, anbringt, und dazu noch (ob nun fake oder nicht) geschmacklose Tierquälerei weit unterhalb der Gürtellinie des guten Geschmacks zeigt. Das ist definitiv eher § 131-würdig, als ein durchgeknallter Film mit Plastikzombies (Braindead) oder ein verrückter Film mit Plastikdämonen (Tanz der Teufel).

Du hast natürlich Recht das Tier-Snuff fürchterlich ist, aber dies wird man nicht durch § 131 StGB ahnden können, da es dabei um Gewalt gegen Menschen geht. Und eine Schildkröte wird man wohl nicht als menschenähnliches Wesen bezeichnen können.

ZitatDietmar1968
Die Filme sind zwar beschlagnahmt, aber in erster Linie, weil sie extrem jugendgefährdend sind, nicht erwachsenengefährdent, sondern jugendgefährdent und ein Film muss nicht durchgehend ein Blutbad zeigen.

Es geht beim 131 StGB gar nicht um Jugendschutz oder Jugendgefährdung (zumindest nicht offiziell). Sondern darum dass diese Filme als sozialschädlich angesehen werden und sozusagen das friedliche Miteinander in Deutschland stören könnten. Für Jugendgefährdung ist das JuSchG zuständig.
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

Bonus-Member

Zitat von: tagchen am 15 Juli 2008, 22:15:33
Zitat von: Anime-BlackWolf am  6 Juli 2008, 14:11:49
Zitat von: tagchen am  6 Juli 2008, 10:10:59
Bei Krekel: welcher Film wurde beschlagnahmt von ihm der vorher nicht beschlagnahmt war und er bekam explizit deshalb eine Strafe ? Ich denke das lässt sich da nmicht wirklich sagen da hier ja eher völlig andere Punkte zur Verurteilung führten.

Kannst Olli ja anschreiben. Vielleicht sagt er Dir was dazu. "Nackt und zerfleischt", "Braindead", "Night of the Living Dead" oder "Mark of the Devil" sind erst durch die Astro-Veröffentlichungen zu §131ern geworden. Wenn Du es nicht glaubst, können wir uns die Diskussion übrigens sparen. Schriftliche Beweise wirste niergends im Netz finden, das findet man nur durch intensives Lesen von Foren über Jahre hinweg. Und ich meine nicht dieses hier. Nur soviel. Krekel durfte keine UNGEPRÜFTEN Sachen mehr rausbringen, §131 hin oder her. Das sollte Bände sprechen.

Und jetzt noch eine Frage an Deinen Verstand: wenn es SO UNPROBLEMATISCH ist, einen sehr brutalen Film UNGEPRÜFT rauszubringen, warum MACHT DAS kein deutsches Label ? Die übrigens Rechtsanwälte haben bzw. sich solche leisten können ?

Ich klinke mich aus der Diskussion aus. Das wird mir jetzt doch zu doof, glaub halt was Du willst.



Hast du irgendwie einen Link warum genau Krekel verurteilt wurde ? Ich frage aus reiner Neugier da ich immer davon ausging er sei wegen anderen dingen verurteilt worden das Verbot ungeprüftes zu veröffentlichen stammte daher das er bereits vorher beschlagnahmte Filme ungeprüft nochmal rausbrachte..nicht davon das er vorher nicht beschlagnahmte rausbrachte die beschlagnahmt wurden.

Ich habe einfach interesse da mehr zu erfahren und das hieb uns stichfest nachzulesen - ich kann nicht erkennen was daran so schlimm sein soll.



Ich kenne das Urteil nicht im einzelnen, aber ich weiß, dass gegen Krekel sowohl wegen Titeln, die bereits früher bei anderen Labeln beschlagnahmt wurden als auch wegen Filmen, die nie vorher beschlagnahmt wurden (u.a. "Mark of the devil" und "Last house on the left"), ermittelt wurde. Der ehemalige BPjM-Vorsitzende Rudolf Stefen wurde damals beauftragt, die Filme auf § 131 zu prüfen und hat dies bei diesen Filmen bejaht, bei einigen anderen (u.a. "A better tomorrow" und die ersten beiden "Reitenden Leichen" verneint.

Krekel wurde dann ja zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, m.W. mit der Bewährungsauflage, nur noch geprüfte Filme zu veröffentlichen.

jenzi

Heißt das eigentlich, dass er nach dem Ende der Bewährungstrafe wieder ungeprüfte Filme auf den Markt bringen kann?
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

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