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Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe!

Begonnen von muellke, 2 Juli 2009, 07:12:35

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muellke

2 Juli 2009, 07:12:35 Letzte Bearbeitung: 2 Juli 2009, 07:34:55 von muellke
Guten Morgen!
So,es geht um folgendes:
Ich habe mir letztes Jahr im November ein Grundstück gekauft.Dabei handelt es sich um ein Wochenendgrundstück mit Hütten und einer großen Wiese,das ich von einem älteren Herrn (N) gekauft habe.
Herr N hatte ein mündliches Abkommen mit einem Herrn A,der diese Wiese unentgeltlich bewirtschaftete.Das heißt:A mähte diese Wiese um Futter für seine Tiere (Heu) zu gewinnen.
Als ich dieses Grundstück erwarb rief Herr N bei Herr A an und sagte ihm das das Grundstück verkauft wäre und seine Bemühungen nicht mehr erforderlich seien.
Ich habe in der Zwischenzeit jemand gefunden (Z) der für mich mäht und selbst für das Heu Verwendnis hat.
Das Ende vom Lied war als ich gestern mein Land betrat:
A hatte es komplett gemäht!
Ich habe ihn sofort angerufen und er meinte in einem sehr rauhen Ton:
Er habe mit N einen mündlichen Vertrag welcher,trotz Verkauf,zwei Jahre weiterbestehen würde! Und mich das einen alten Scheiß angeht!
Nun meine Fragen:

Kann das sein? In meinen Augen ist das Diebstahl!
Es ist doch mein Grund und Boden!
Da kann doch nicht jeder machen was er will?

Ich bin für jede Antwort dankbar!

Übrigens: Herr A ist sehr beliebt,da wo ich herkomm! :icon_rolleyes: :doof:
Jim: Ich bin Jim Jupiter,der gesündeste Mann in Chicago!
Al: Dann wird es ja schnell heilen wenn ich dir das Maul blutig schlage!

ZitatVon mir klare 10 von 10 Punkten, absolut empfehlenswert, wäre super wenn da mal ein Bootleg von erscheinen würde.

Grimnok

Kann ich Dir nicht sagen, aber dir empfehlen das hier nochma einzustellen:
http://www.juraforum.de/forum/

Musst drauf achten das es generalisiert geschrieben ist, also nichts konkret mit Dir drinne steht sondern eine Person (M) kauft ein Gründstück von Person (N)....etc
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."

- Benjamin Franklin

https://www.youtube.com/watch?v=aFDkcaY3ZKo
http://www.howdoeshomeopathywork.com/

Eric

Was steht in dem Kaufvertrag?
Steht da dass Herr A weiterhin DEIN Grundstück betreten und mähen darf? Ist also die mündliche Vereinbarung von N und A und dem Kaufvertrag festgehalten?

Wenn NEIN:
Grundstück gehört DIR. Wenn A dein Grundstück betritt obwohl du es ihm untersagt hast wäre es Landfriedensbruch.

Wenn JA:
Pech gehabt. Dann darf er weiterhin das Land betreten und mähen.


Meine Frage an dich:
Wenn Herr A so beliebt ist, warum hast du denn dann nach ner anderen Person gesucht die das Gras nutzen darf?


Mein Vorschlag um alles unter einen Hut zu bringen:
Setze dich mit BEIDEN Parteien (also A und dem Neuen) an nen Tisch und macht einfach nen "Mäh-Plan".
Also zweimal im Monat darf A ran und zweimal im Monat der Neue.

Somit ist doch beiden geholfen.


Anwälte und Gerichte würde ich erstmal ausser acht lassen. Auch n Brief an A wo du ihm schreibst das er "nicht mehr erwünscht ist auf deinem Grundstück" würde ich nicht schreiben.
Grund:
Wie ich herauslese geht es um n Grundstück in nem kleinen Kaff oder so. Wo halt jeder jeden kennt. Und nachdem A recht beliebt zu sein schein, piss ihm lieber nicht ans Bein.


MFG

ERIC

P.S. wenn ER dich allerdings weiterhin anpisst, schlag mit der Macht des Gesetzes zurück und schick ihm ne Verfügung, dass er dein Land nicht mehr betreten darf! ;o)
Liebe Ursula,
wünsch dir frohe Ostern, nen tollen Namenstag und nen guten Rutsch ins Jahr 1978!
Grüsse aus der Alzheimergruppe, deine Tante Günther!

Ich hasse Menschen, Tiere + Pflanzen. Steine sind ok.

MMeXX


Roughale

Ich bin zwar kein juristischer Fachmann und gehe wahrscheinlich zu logisch an sowas ran, aber Folgendes in deiner Beschreibung klingt mir nach mündlicher Aufhebung des mündlichen Vertrages:

ZitatAls ich dieses Grundstück erwarb rief Herr N bei Herr A an und sagte ihm das das Grundstück verkauft wäre und seine Bemühungen nicht mehr erforderlich seien.

Aber ich stimme auch Eric zu, dass man eine möglichst friedliche Lösung finden sollte, denn je kleiner das Kaff und die Beliebheit des Herrn A, desto ungemütlich könnte es bei nicht friedlicher Lösung für dich werden und dann suchst du schnell einen Käufer...

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Mr.Logan

Mündliche Verträge sind doch eh hinfällig, wenn der Eigentümer ein Grundstücks wechselt, oder seh ich das falsch?!

Wenn er meint, dass er die Wiese abmähen darf, dann muss das im Grundbuch und nicht mündlich geregelt werden.
eingetragener Nießbrauch z.b.

Aber vorher zu versuchen, einen "Mäh-Plan" mit A und dem neuen zu vereinbaren, so wie von Eric vorgeschlagen, ist wohl erstmal das beste.

Eric

Zitat von: Mr.Logan am  2 Juli 2009, 12:04:41

Aber vorher zu versuchen, einen "Mäh-Plan" mit A und dem neuen zu vereinbaren, so wie von Eric vorgeschlagen, ist wohl erstmal das beste.

... oder du überfährst Herrn A einfach mit seinem eigenen Mäher und lässt es wie Selbstmord aussehen.
Dann hat sich das Problem auch erledigt.
(Sorry, musste jetzt einfach sein. hehehe)


Aber mal Spass beseite. Mir fällt da gerade noch der Begriff "Gewohnheitsrecht" ein.

Beispiel: Person X ist jahrelang, um auf sein eigenes Grundstück zu kommen, über das eines Nachbarn (Person Y) gefahren. Dieser verkauft sein Grundstück und der neue Eigentümer (Person Z) möchte nicht, dass Person X über sein Grundstück fährt. Person X hat weiterhin das Recht, gegeben des Mangels einer anderen Einfahrt, über das Grundstück von Person Z zu fahren. Dieses Recht ergibt sich aus der jahrelangen Gewohnheit.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht

Ob das Gewohnheitsrecht allerdings auch in deinem Fall zutrifft glaube ich eher nicht, da ja Herr A diese Wiese ja nicht BRAUCHT und er durch das Nichtmähen auch keinen Schaden hat. (Ausser weniger Gras für seine Viecher)

Trotzdem:
Ne friedliche Lösung dürfte definitiv für alle Parteien das Beste sein!!
(Wenn nicht, ..., --> Rasenmäher!!)
Liebe Ursula,
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muellke

Jo,danke erstmal an alle!

Ich würde auch sagen das mit dem Kauf eine mündliche Abmachung hinfällig ist.
Werde mich diesbezüglich weiter informieren.


Zitat von: Eric (Entenmann) am  2 Juli 2009, 10:09:35
Meine Frage an dich:
Wenn Herr A so beliebt ist, warum hast du denn dann nach ner anderen Person gesucht die das Gras nutzen darf?

Das mit der Beliebtheit war eigentlich ironisch gemeint! Das ganze Kaff kann den Typ nicht ab!
Jim: Ich bin Jim Jupiter,der gesündeste Mann in Chicago!
Al: Dann wird es ja schnell heilen wenn ich dir das Maul blutig schlage!

ZitatVon mir klare 10 von 10 Punkten, absolut empfehlenswert, wäre super wenn da mal ein Bootleg von erscheinen würde.

Eric

Zitat von: muellke am  2 Juli 2009, 13:34:05

Zitat von: Eric (Entenmann) am  2 Juli 2009, 10:09:35
Meine Frage an dich:
Wenn Herr A so beliebt ist, warum hast du denn dann nach ner anderen Person gesucht die das Gras nutzen darf?

Das mit der Beliebtheit war eigentlich ironisch gemeint! Das ganze Kaff kann den Typ nicht ab!

dann scheiss drauf und wenns geht schick dem ne Verfügung dass er deinen Grund nicht mehr betreten darf!!!
Liebe Ursula,
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Grüsse aus der Alzheimergruppe, deine Tante Günther!

Ich hasse Menschen, Tiere + Pflanzen. Steine sind ok.

Roughale

Menno, das wirft die ganze Sache ja total um! Wenn das der Dorfarsch ist, dann kannst du bei Ebay ja alte Grenzschussanlagen ersteigern, die installieren und dann zum Dorfhelden aufsteigen :king:

esta es la mejor mota
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Neo

hier eine kleine Anleitung



.... und daneben ein Gartenzwerg. Glaubt das rockt gewaltig!!!  :dodo: :dodo: :dodo:

Eric

2 Juli 2009, 15:24:09 #11 Letzte Bearbeitung: 2 Juli 2009, 15:25:42 von Eric (Entenmann)
Zitat von: Neo am  2 Juli 2009, 15:20:37
hier eine kleine Anleitung



.... und daneben ein Gartenzwerg. Glaubt das rockt gewaltig!!!  :dodo: :dodo: :dodo:


uaaaaahahahahahahaha hehehehehe


Oder, wenn du Herrn A ma richtig verarrschen willst, kauf dir sowas:


... und schreibe ihm das dieses Teil viel sorgfältiger mäht als er selber!

Oder:
Warte bis er wieder gemäht hat, dann kaufe dir gleich FÜNF von diesen automatischen Rasenmähern und dein Problem ist erledigt.
Liebe Ursula,
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shellat

Noch ´ne Option wäre die Taktik der verbrannten Erde:



Sollte einer blöde Fragen stellen, einfach auf den Klimawandel schieben!  :king:
"Elucidarium: Dino-Idiotica"

http://elucidarium.bplaced.net/

Roughale


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muellke

Jim: Ich bin Jim Jupiter,der gesündeste Mann in Chicago!
Al: Dann wird es ja schnell heilen wenn ich dir das Maul blutig schlage!

ZitatVon mir klare 10 von 10 Punkten, absolut empfehlenswert, wäre super wenn da mal ein Bootleg von erscheinen würde.

.sixer.

Zitat von: Roughale am  2 Juli 2009, 18:09:07
Oder schlag alle(s) KAPUTT!!!

Dafür bin ich immer. Es geht nichts über sinnfreie Zerstörungswut. Und was ist schon sinnfreier als eine gemähte Wiese kaputt zu schlagen?  :LOL: :rofl:
"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

Wir ham kein Strom,
wir ham kein Geld,
wir sind der geilste Club der Welt.

Grimnok

Zitat von: Roughale am  2 Juli 2009, 18:09:07
Oder schlag alle(s) KAPUTT!!!
JA!!

Oder grab auf der Wiese ein tiefes Loch und bedecke es mit Laub und dann is das Problem verschwunden.
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- Benjamin Franklin

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rierami

Ich bin auch der Meinung das solange es keine schriftlichen Verträge gibt ist in jedem Fall die mündliche Absprache hinfällig. Das Wort und den Handschlag hat der alte Besitzer des Grundstücks gegeben und nicht du. Du willst nicht das es weiterhin dein Rasen zwecks Heugewinnung mäht? Dann hat er sich dran zu halten, basta. Nicht Einhaltung: Anzeige und viel Spaß im Nachbarstreit. Hier SCHLAEGST DU DANN ALLES KAPUTT und gut ists :icon_mrgreen: Im Zweifelsfalle helfen auch div. Chemiekalien, die du über die Wiese verteilst um dich ein Paar Tage später daraun zu erfreuen wie dem seine Viecher verrecken. Dann wird er a, kein Heu mehr brauchen und b, sich überlegen ob er dein Rasen noch mal mäht - kaputtschlagen kannst du später auch noch alles :icon_twisted:
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Grimnok

Schick ihm das nächste ma ne Rechnung über das Heu...
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Roughale

Zitat von: Dr. Schreck am  2 Juli 2009, 19:21:17
Zitat von: Roughale am  2 Juli 2009, 18:09:07
Oder schlag alle(s) KAPUTT!!!

Dafür bin ich immer. Es geht nichts über sinnfreie Zerstörungswut. Und was ist schon sinnfreier als eine gemähte Wiese kaputt zu schlagen?  :LOL: :rofl:

JA!!!!!!

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muellke

3 Juli 2009, 12:10:13 #20 Letzte Bearbeitung: 3 Juli 2009, 13:44:42 von muellke
@Roughale:

Oh man! Wenn ich jetzt ein Bild von Herrn A hätte,das könnte man so schön reinkopiern....


Edith: Scheiße,ich hab grad tatsächlich ein Bild von ihm im Netz gefunden!  Hmm? Es ist schon verlockend!
Jim: Ich bin Jim Jupiter,der gesündeste Mann in Chicago!
Al: Dann wird es ja schnell heilen wenn ich dir das Maul blutig schlage!

ZitatVon mir klare 10 von 10 Punkten, absolut empfehlenswert, wäre super wenn da mal ein Bootleg von erscheinen würde.

Neo


psYchO dAd

3 Juli 2009, 15:14:05 #22 Letzte Bearbeitung: 3 Juli 2009, 15:21:06 von psYchO dAd (dicker Fisch)
Da ich momentan auch grad etwas juristischen Stress habe weiß ich zumindest, dass es sowas wie einen mündlichen Vertrag gibt. Dieser zählt genauso wie ein schriftlicher, jedoch ist natürlich schwer nachzuweisen, was genau vereinbart wurde. Gibt es einen neutralen Zeugen ist das ganze wohl klar, ansonsten hängt es tatsächlich davon ab, was die beiden Personen damals vereinbart haben. Stimmen beide überein, dass sie beschlossen hatten, dass das Heu 2 Jahre dem N gehört, dann ist das auch so. Wenn Herr A nun Herrn N anruft und ihm sagt, dass er nicht mehr mähen braucht ist das streng genommen sogar ein Vertragsbruch... glaube ich.

Andererseits: Wenn A auf deiner Seite steht und den Vertrag leugnet (sofern überhaupt abgeschlossen), kann N scheißen gehen, denn wenn er als einziger was von einem mündlichen Vertrag faselt wird ihm das kein Gericht der Welt abkaufen.

PS: Keine Gewähr für jegliche Aussagen, ich habe im Gegensatz zu 50% der User hier kein Juradiplom. :icon_mrgreen: Wie das jetzt detailliert bei Verkauf von Grundstücken aussieht weiß ich nicht, meine Infos beziehen sich auf Dienstverträge.

muellke

3 Juli 2009, 15:46:44 #23 Letzte Bearbeitung: 3 Juli 2009, 15:53:12 von muellke
Zitat von: psYchO dAd (dicker Fisch) am  3 Juli 2009, 15:14:05
Da ich momentan auch grad etwas juristischen Stress habe weiß ich zumindest, dass es sowas wie einen mündlichen Vertrag gibt. Dieser zählt genauso wie ein schriftlicher, jedoch ist natürlich schwer nachzuweisen, was genau vereinbart wurde. Gibt es einen neutralen Zeugen ist das ganze wohl klar, ansonsten hängt es tatsächlich davon ab, was die beiden Personen damals vereinbart haben. Stimmen beide überein, dass sie beschlossen hatten, dass das Heu 2 Jahre dem N gehört, dann ist das auch so. Wenn Herr A nun Herrn N anruft und ihm sagt, dass er nicht mehr mähen braucht ist das streng genommen sogar ein Vertragsbruch... glaube ich.

Andererseits: Wenn A auf deiner Seite steht und den Vertrag leugnet (sofern überhaupt abgeschlossen), kann N scheißen gehen, denn wenn er als einziger was von einem mündlichen Vertrag faselt wird ihm das kein Gericht der Welt abkaufen.

PS: Keine Gewähr für jegliche Aussagen, ich habe im Gegensatz zu 50% der User hier kein Juradiplom. :icon_mrgreen: Wie das jetzt detailliert bei Verkauf von Grundstücken aussieht weiß ich nicht, meine Infos beziehen sich auf Dienstverträge.

Ich glaube du bist etwas mit den Buchstaben durcheinander gekommen!
A ist der Buhmann
N ist der Verkäufer der eigentlich echt in Ordnung ist!

@Neo:
Ich weiß nicht ob ich das machen sollte.Nachher scheißt der mich noch deswegen an. :icon_evil:

@Roughale:
Kannst du mir mal das Bild (nur den Hammertyp,also ohne Wiese) schicken? Nur für den Fall das ich es mir anders überlege! :king:
Jim: Ich bin Jim Jupiter,der gesündeste Mann in Chicago!
Al: Dann wird es ja schnell heilen wenn ich dir das Maul blutig schlage!

ZitatVon mir klare 10 von 10 Punkten, absolut empfehlenswert, wäre super wenn da mal ein Bootleg von erscheinen würde.

psYchO dAd

Zitat von: muellke am  3 Juli 2009, 15:46:44
Ich glaube du bist etwas mit den Buchstaben durcheinander gekommen!
A ist der Buhmann
N ist der Verkäufer der eigentlich echt in Ordnung ist!
Mag wohl sein.  :icon_cool:
Habt ihr in Piefkeland keine Arbeiterkammer und evtl. Rechtsschutz wo man mal nachfragen kann wie die Rechtslage aussieht?

Roughale

Zitat von: muellke am  3 Juli 2009, 15:46:44
@Roughale:
Kannst du mir mal das Bild (nur den Hammertyp,also ohne Wiese) schicken? Nur für den Fall das ich es mir anders überlege! :king:

Nö, ich sehe gerade, dass du Synchrogucker bist :rofl:

Na gut, check your PM...

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muellke

Jim: Ich bin Jim Jupiter,der gesündeste Mann in Chicago!
Al: Dann wird es ja schnell heilen wenn ich dir das Maul blutig schlage!

ZitatVon mir klare 10 von 10 Punkten, absolut empfehlenswert, wäre super wenn da mal ein Bootleg von erscheinen würde.

Kingpin

3 Juli 2009, 16:39:35 #27 Letzte Bearbeitung: 3 Juli 2009, 16:41:15 von Kingpin
Zitat von: psYchO dAd (dicker Fisch) am  3 Juli 2009, 15:14:05
Stimmen beide überein, dass sie beschlossen hatten, dass das Heu 2 Jahre dem N gehört, dann ist das auch so. Wenn Herr A nun Herrn N anruft und ihm sagt, dass er nicht mehr mähen braucht ist das streng genommen sogar ein Vertragsbruch... glaube ich.
Eigentlich ist das m.E. als Kündigung des Vertrages zu werten, aufgrund des Wechsels des Eigentumsverhältnisses des Grundstücks. Ein Gewohnheitsrecht gibt es bezgl. solcher Verträge eigentlich nicht, insb. nicht bezgl. des Betretens des Grundstücks, was ja zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich wäre. Insofern sollte man hier als neuer Eigentümer zwei Dinge klar machen:
1. Der Vertrag (so er denn überhaupt existiert) ist mit Eigentümerwechsel hinfällig - und durch den Vorbesitzer auch gekündigt -, ein Interesse am Fortbestehen ist nicht gegeben,
2. ein Betreten des Grundstücks wird der Person grundsätzlich untersagt.
Alles andere mögen dann ggf. Gerichte beurteilen. ;)
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

rierami

Zitat von: psYchO dAd (dicker Fisch) am  3 Juli 2009, 15:14:05
PS: Keine Gewähr für jegliche Aussagen, ich habe im Gegensatz zu 50% der User hier kein Juradiplom. :icon_mrgreen:

Glaub ich nicht :king: :LOL:

Wenn in einem Filmforum eine juristische Frage gestellt wird dann sind alle Beiträge als "freundschaftliche Hinweiseund Tips" zu werten und keine rechtskompetenten Aussagen. Sprich Erfahrungswerte oder was man mal gehört/gelesen hat oder einfach nur seine persönliche Meinung ;)

P.S. Zur Problembeseitigung im Bezug auf Rasen fällt mir noch das hier ein: :icon_twisted:


:algoschaf:
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Dr. Phibes (Buurman)

Zitat von: rierami am  3 Juli 2009, 17:51:15

Glaub ich nicht :king: :LOL:

Wenn in einem Filmforum eine juristische Frage gestellt wird dann sind alle Beiträge als "freundschaftliche Hinweiseund Tips" zu werten und keine rechtskompetenten Aussagen. Sprich Erfahrungswerte oder was man mal gehört/gelesen hat oder einfach nur seine persönliche Meinung ;)

Nicht schlecht, Tipps die einen in den Knast bringen können und/oder eine Menge Geld kosten, klasse.

Es sollte auch mal mehr medizinische Fragen geben. Warum zum Arzt gehen, so sparen doch die meisten die Praxisgebühr.  :icon_twisted:

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