OFDb

Ebay (Auktion) - Rechtsfragen Thread

Begonnen von ChuckNorris, 23 Februar 2006, 19:13:04

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

dr. gonzo

Okay, danke erstmal allen. Ich denke ich werde den Käufer mal anschreiben, ob er mir nicht fix mal ne Kopie des Persos mailen kann. Er/Sie hat/haben bis jetzt 6 Bewertungen, alle positiv, allerdings auch alle noch von 2008 oder älter.

Dr. Phibes (Buurman)

Ja, ein Perso per Mail klärt natürlich alles. Wenn es so einfach wäre, warum macht das dann nicht jeder? Eben weil es nicht legal ist. Was macht Amazon? Die schicken das per Einschreiben eigenhändig, der DHL-Mann muss zusätzlich noch die den Ausweis der Person kontrollieren und die Nummer aufschreiben. Erst so ist gesichert, dass die Person über 18 ist und nicht weil ich einen Perso per Mail sende. Ist kleinlich? Ja, aber so ist das Gesetz. Kevin kann auch den Perso von Papa verschicken und dann geilen Gore bekommen. An der Tür kommt der kleine Kevin mit Papas Ausweis aber nicht weit.

psYchO dAd

11 Dezember 2009, 18:52:39 #32 Letzte Bearbeitung: 11 Dezember 2009, 18:55:36 von psYchO dAd (dicker Fisch)
Einfach einen Ausweis scannen bringt glaube ich rechtlich gar nichts, ich hätte z.B. oft den Ausweis meines Vaters scannen können. Wenn dann Einschreiben eigenhändig, da sieht man auch, wer den Artikel entgegennimmt. Aber ich habe nicht wie die meisten User hier ein Jus-Diplom an der Wand hängen, daher reicht wohl auch eine Ausweiskopie, wenn es Probleme gibt kannst du auf die Juristen im GF verweisen. Ändert aber nix dran, dass man bei ebay laut AGB keine KJ-Artikel versteigern darf.

EDIT: Faibz hat anscheinend auch kein Jus-Diplom, daher schreibt er inetwa das gleiche wie ich.

McHolsten

Augenscheinlich ist das zumindest bei amazon.de ziemlich lachs ob ab 18 oder nicht. Da stehen zu Hauf Erwachsenenfilme, bzw. Erwachsenenfilmfassungen drin und so gut wie jeder will nur seine 3€ an Portokosten. Und damit ist das eigenhändige Einschreiben ja noch nicht mal abgedeckt. Entweder das interessiert die Betreiber nicht, oder aber es wird darüber hinweg gesehen...
Gore on!

rierami

Nun die Sache mit dem Ausweis ist die: Ich kann auf dem Ausweis sehen ob die Person volljährig ist oder nicht. Ist sie es schicke ich den Artikel "eigenhändig" genau an die Person auf den der Ausweis ausgestellt ist. Also klein Achim kann mit dem Ausweis seines Papis nichts anfangen da nur Papi somit die Sendung entgegen nehmen kann.
Wenn der Ausweis gefakt ist (z.B. das Geburtsdatum digital verändert wurde) ist das nicht mein Problem weil der Ausweisinhaber sich der Dokumentenfälschung strafbar (!) gemacht hat.

P.S. Für diese Erkenntnis braucht man kein Jura Diplom - das liegt doch auf der Hand :nono:
This signature is currently not available

Dr. Phibes (Buurman)

Wenn deine Beweiskette ja so schlüssig wäre, warum macht es dann nicht jeder? Warum akzeptiert dann nicht Amazon einmalig einen Scan des Ausweises? Eben weil man es fälschen könnte, und da spielt es keine Rolle, ob der auf der anderen Seite das Ding gefälscht hat oder nicht. Da wird man dir eine Fahrlässigkeit unterstellen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Vielleicht doch mal das Jura-Diplom machen.  :algoschaf:

Private Joker

Zitat von: McHolsten am 11 Dezember 2009, 19:00:26
Augenscheinlich ist das zumindest bei amazon.de ziemlich lachs ob ab 18 oder nicht. Da stehen zu Hauf Erwachsenenfilme, bzw. Erwachsenenfilmfassungen drin und so gut wie jeder will nur seine 3€ an Portokosten. Und damit ist das eigenhändige Einschreiben ja noch nicht mal abgedeckt. Entweder das interessiert die Betreiber nicht, oder aber es wird darüber hinweg gesehen...

Amazon - oder genauer gesagt der Marktplatz, denn nur da trifft das ja so zu - ist da sicher kein Maßstab. Amazon schiebt die Verantwortung für die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften ganz simpel auf die Anbieter. Und die 3 Euro Porto werden für Standardanbieter auch von Amazon fest vorgegeben, höhere reale Versandkosten muss man (so steht es ausdrücklich in den Marktplatz-FAQ) beim Artikel einpreisen.

Dass simple Ausweisscans und ähnliches (zumindest mal für gewerbliche Anbieter) nicht ausreichen, ist dem von mir oben verlinkten Gerichtsurteil wohl mehr als eindeutig zu entnehmen, wenn schon Postident nicht genügt. Trotzdem: Wenn realiter keine Gefahr besteht, dass ein Kind das in die Finger bekommt (vom Ausgangfall her: Anwaltskanzlei oder Gewerbetrieb, angemeldeter und damit eigentlich auch zwingend erwachsener Ebay-Kunde, Überweisung oder Paypal von einem Konto aus, was ja üblicherweise auch gegen Kleinkinder spricht) ist das Risiko überschaubar.

Klar, eine Anwaltskanzlei als Empfänger eines KJ-Filmes ist etwas ungewöhnlich und würde mir natürlich auch zu denken geben; vielleicht war es ja tatsächlich so, dass der Kinder zu Hause hat, die Vorschriften kennt und dem Versender sogar Probleme ersparen wollte. Und wenn die eine Falle aufbauen wollten, hätten die sich doch eher einen Anbieter ausgesucht, der wirklich harte Kost (Index, Porno, was ausländisches) über die Bucht vertickt.


"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020