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Indizierungen August 2010

Begonnen von Hackfresse, 30 August 2010, 21:26:31

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Hackfresse

Videofilme/DVDs

Listenteil A

Freitag der 13. (Widescreen Collection) - Movie World Entertainment, Anschrift unbekannt

Listenteil B mit strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM

Night of the living Dead (amerik., Regisseur: George A. Romero) - UAV Entertainment, Anschrift unbekannt


Games

Listenteil A

Brothers in Arms - Hell's Highway (PlayStation 3, UK-Version) - Ubisoft, Suney/GB

F.E.A.R 2 - Project Origin (Play Station 3, EU-Version) - Warner Bros. Interactive Ent., Burbank/USA

F.E.A.R. 2 - Project Origin (Xbox 360, EU-Version) - Warner Bros. Interactive, Burbank/USA

Red Faction (Plantinum, PlayStation 2, deutsche Version) - THQ Entertainment, Krefeld

Listenteil B mit strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM

Silent Hill - Homecoming (Xbox 360, UK-Version) - Konami Digital Entertainment, Frankfurt/M.







Listenstreichungen
gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG

Videofilme
- Alchemist, Der
- Big Zapper
- Bronx-Katzen, Die
- Dschungel-Mission
- Gold der Liebe, Das
- Grube des Grauens, Die
- Kiss Daddy Goodbye
- kühle Blonde mit der heißen Masche, Die
- Nonne und das Biest, Die
- Sex and Life Teil I und II
- Sloane- Die Gewalt im Nacken

Bücher/Comic
- How to kill, Vol. VI
- Im Rampenlicht
- Lexikon der Subversiven
- SS-Werwolf - Combat Instruction Manual
- Venus in der Brunst
- Verrückt nach Sex

gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG
- Once upon a Time in China
- Terminator, Der    :dodo:


Folgeindizierungen
gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 3 JuSchG

Videofilme
- Entfesselte Begierde
- Im Gasthof zum scharfen Hirsch
- Manchurian Avenger
- Racket - Bei Anruf Mord
- Sechs Schwedinnen von der Tankstelle
- Seine Fäuste sind der Tod
- Slum Fighters
- Tödlicher Hass
- Videodrome
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Anderssen

Zitat von: Hackfresse am 30 August 2010, 21:26:31Listenteil B

Night of the living Dead (amerik., Regisseur: George A. Romero) - UAV Entertainment, Anschrift unbekannt
Ich schwanke noch zwischen diesem Smiley: :00000109: und diesem:  :doof:

ZitatListenstreichungen:
(...)
- Terminator, Der
Drei Worte: Überfällig, überfällig und nochmals (rückwirkend bis zur Indizierung) überfällig.

wusselpompf

31 August 2010, 00:10:49 #2 Letzte Bearbeitung: 31 August 2010, 00:13:52 von wusselpompf
Zitat von: Anderssen am 30 August 2010, 22:51:55
Zitat von: Hackfresse am 30 August 2010, 21:26:31Listenteil B

Night of the living Dead (amerik., Regisseur: George A. Romero) - UAV Entertainment, Anschrift unbekannt
Ich schwanke noch zwischen diesem Smiley: :00000109: und diesem:  :doof:

Also is die Geschichte von vor ein par Monaten, die alle für einen Irrtum hielten, jetzt offiziell. Das darf doch nicht war sein.  :doof:

Aber mit Terminator endet immerhin eine der lächerlichsten Indizierungen aller Zeiten.

€: Und Videodrome ist weiterhin drauf... ^^
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

Anderssen

Ich halte es immer noch für einen Irrtum. :00000109:
Der Fehler wurde damals doch ziemlich eindeutig identifiziert; ich frage mich, was da noch so lange schief gehen kann.

Ich glaube aber, wir brauchen sowieso ein neues Jugendschutzsystem, eines wo das juristische Gutachten oder die FSK-Freigabe zumindest so lange verbindlich auch für Gerichte sind, wie sie nicht durch die eigenen Selbstkontrollinstanzen geändert oder aufgehoben werden.

Außerdem eines, wo die Liste der jugendgefährdenden Medien abgeschafft wird, zumindest in dem Bereich, wo bereits Selbstkontrollinstanzen existieren, sprich Film und Computerspiele. Wenn die FSK oder die JK einem Film schwere Jugendgefährdung bescheinigt -> kein Kennzeichen. Kein Kennzeichen -> kein öffentlicher Verkauf. Die von einer dritten Behörde erstellte Liste ist vollkommen überflüssig, sie kostet unnötig Geld und bringt nichts, abgesehen natürlich von einem weiteren Unsicherheitsfaktor für die Filmbranche, und einer zweifelhaften Werbewirkung.

Ich glaube, so ungefähr vor 5 Jahren habe ich der BPjM noch ca. 15 Jahre prophezeit; jetzt sind's noch zehn. Zumindest dann, wenn die zuständigen Politiker bis dahin Vernunft annehmen. :icon_rolleyes:

wusselpompf

Eigentlich muss es ein Irrtum sein, schon wegen Liste B. Ich erwarte ja viel Unsinniges von der BPjM, aber 2010 NotlD auf Liste B zu setzen ist selbst für die BPjM weit weit jenseits von gut und böse. Nur warum taucht es dann jetzt auf dem Index auf..? Und dann auch noch in einer der ofdb gänzlich unbekannten Fassung?

Zitat von: Anderssen am 31 August 2010, 00:46:23
Ich glaube aber, wir brauchen sowieso ein neues Jugendschutzsystem, eines wo das juristische Gutachten oder die FSK-Freigabe zumindest so lange verbindlich auch für Gerichte sind, wie sie nicht durch die eigenen Selbstkontrollinstanzen geändert oder aufgehoben werden.

Ich hoffe doch nicht, das wäre das Ende der Gewaltenteilung.  :icon_cool:

Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

El_Hadschi

Zitat von: Hackfresse am 30 August 2010, 21:26:31
Videofilme/DVDs

Listenteil A

Freitag der 13. (Widescreen Collection) - Movie World Entertainment, Anschrift unbekannt


Und das in zeiten in denen der 2. Teil schon ab 16 freigegeben ist...
"You follow drugs, you get drug addicts and drug dealers. But you start to follow the money, and you don't know where the fuck it's gonna take you."

Lester Freamon

Hackfresse

Zitat von: Anderssen am 31 August 2010, 00:46:23Zumindest dann, wenn die zuständigen Politiker bis dahin Vernunft annehmen. :icon_rolleyes:


:LOL: :LOL: :LOL: :LOL: :LOL: :LOL: :LOL: :LOL: :LOL:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

wusselpompf

Bei Schnittberichte wurde mittlerweile darauf hingewiesen, dass von Terminator nur die gekürzte VCL Fassung gestrichen wurden, nicht die Uncut-Version.
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"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

Anderssen

Zitat von: wusselpompf am 31 August 2010, 00:53:40Ich hoffe doch nicht, das wäre das Ende der Gewaltenteilung.  :icon_cool:
Die FSK gehört nicht zu den Gewalten ;) . Aber wie dem auch sei, es ist doch ein Unding, dass die Freigaben und Gutachten der SPIO rechtlich so schwach sind. Wir brauchen in dieser Hinsicht mehr Rechtssicherheit. Ansonsten passiert soetwas: Fingerschnipp, und ein uralter FSK16-Film ist plötzlich beschlagnahmt. Das geht doch nicht.

Zitat von: Hackfresse am 31 August 2010, 07:54:11:LOL:
Oh ja; auch Politiker haben ab und zu das Bedürfnis, etwas Vernünftiges zu tun. Immer nachdem sie eine Weile Unsinn getrieben haben, bekommen sie so eine kurze Phase, in der sie irgendwo eine vernünftige Idee aus dem Unterbewusstsein hervorkramen, nach dem Motto "Achja, da war doch was." Die Kunst besteht darin, es ihnen irgendwie einzutrichtern. Vielleicht über "Inception" ? ;)

Zitat von: wusselpompf am 31 August 2010, 12:30:54Bei Schnittberichte wurde mittlerweile darauf hingewiesen, dass von Terminator nur die gekürzte VCL Fassung gestrichen wurden, nicht die Uncut-Version.
Kein weiterer Kommentar.

wusselpompf

Zitat von: Anderssen am 31 August 2010, 13:00:13
Zitat von: wusselpompf am 31 August 2010, 00:53:40Ich hoffe doch nicht, das wäre das Ende der Gewaltenteilung.  :icon_cool:
Die FSK gehört nicht zu den Gewalten ;)

Stimmt, aber jeder Jugendentscheid wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz ausgefertigt und ist damit ein Verwaltungsakt.
Galactic President Superstar McAwesomeville

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Dietmar1968

Zitat von: Hackfresse am 30 August 2010, 21:26:31

Night of the living Dead (amerik., Regisseur: George A. Romero) - UAV Entertainment, Anschrift unbekannt

Woher hast Du die Info? Bei Schnittberichte.com steht nur "Night of the living Dead", aber nicht, dass es der von George A. Romero ist und unter UAV Entertainment konnte ich auch nichts finden.

Anderssen

Zitat von: wusselpompf am 31 August 2010, 13:05:46Stimmt, aber jeder Jugendentscheid wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz ausgefertigt und ist damit ein Verwaltungsakt.
Dann sollte man imo trotzdem erst dazu verpflichtet sein, die FSK-Instanzen durchlaufen, danach notfalls vorm Verwaltungsgericht klagen, und erst wenn die Freigabe dadurch aufgehoben wird, dann ein Verfahren für § 131 einleiten können.

wusselpompf

Zitat von: Anderssen am 31 August 2010, 14:07:36
Zitat von: wusselpompf am 31 August 2010, 13:05:46Stimmt, aber jeder Jugendentscheid wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz ausgefertigt und ist damit ein Verwaltungsakt.
Dann sollte man imo trotzdem erst dazu verpflichtet sein, die FSK-Instanzen durchlaufen, danach notfalls vorm Verwaltungsgericht klagen, und erst wenn die Freigabe dadurch aufgehoben wird, dann ein Verfahren für § 131 einleiten können.

Das passt aber so nicht zusammen. Ein Verfahren wegen §131 StGB wird ja immer gegen eine Person eingeleitet, wobei der Film nur ein Beweismittel ist. Da ist es in unserem Rechtssystem undenkbar, dass die StA vorher sich mit der FSK oder sogar dem Verwaltungsgericht auseinandersetzt. Das passt nicht zusammen.

Die einzige sinnvolle Lösung wäre, den §131 ersatzlos zu streichen.  :respekt:
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

Anderssen

Doch, ich denke schon, dass man dies in Form einer prozessualen Beweisregel in die StPO einbauen könnte.
Den § 131 zu streichen hat natürlich was, aber von der Idee her finde ich einen Paragraphen wie den § 131 (nur sofern er allerdings vernünftiger und genauer formuliert ist) zumindest nicht vollkommen abwegig.

wusselpompf

Zitat von: Anderssen am 31 August 2010, 14:17:26
Doch, ich denke schon, dass man dies in Form einer prozessualen Beweisregel in die StPO einbauen könnte.
Halte ich für schwierig bis unmöglich, da dass immer eine Bevormundung der Gerichte durch schon gefällte Entscheidungen der Verwaltung bedeuten würde.

Zitat
Den § 131 zu streichen hat natürlich was, aber von der Idee her finde ich einen Paragraphen wie den § 131 (nur sofern er allerdings vernünftiger und genauer formuliert ist) zumindest nicht vollkommen abwegig.

Ich finde ihn total abwegig, aber das gehört nicht hierher. ;)
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

Anderssen

Man könnte allerdings imho auch einen Satz in § 131 einbauen wie: "Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn es sich um eine nach § [bla] gekennzeichnete Schrift handelt."

wusselpompf

Zitat von: Anderssen am 31 August 2010, 14:27:21
Man könnte allerdings imho auch einen Satz in § 131 einbauen wie: "Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn es sich um eine nach § [bla] gekennzeichnete Schrift handelt."

Aber das ist ja genau was ich meine, damit ist die Unabhängigkeit der Gerichte verletzt, weil eine Behördenentscheidung Vorrang hat. Was natürlich geht, ist dass sich ein Beschuldigter auf eine FSK-Freigabe berufen kann um seine Unschuld zu bekräftigen - und ich bin mir auch sicher, dass das Verfahren eingestellt oder gar nicht erst eröffnet würde.
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

Anderssen

Ich würde darin eigentlich gar nicht mal eine Einschränkung der Unabhängigkeit der Gerichte sehen, sondern eher eine Beschränkung der Zuständigkeit. Wenn der Gesetzgeber will, dass § 131 gegen potentiell alle Schriften "schützen" soll, dann kann er das tun; wenn er will, dass er nur gegen einen Teil der Schriften "schützen" soll, dann kann er das auch tun. Sollte er jedenfalls können. Aber wahrscheinlich driftet das jetzt zu sehr in eine Grundsatzdiskussion ab.

The Ravager

31 August 2010, 14:51:25 #18 Letzte Bearbeitung: 31 August 2010, 14:54:39 von The Ravager
Zitat von: wusselpompf am 31 August 2010, 14:22:47Ich finde ihn total abwegig, aber das gehört nicht hierher. ;)

Gehört vielleicht nicht hierher, aber man kanns nicht oft genug betonen.
Ich halte ihn auch für verfassungswidrig. -Hab da mal was interessantes gefunden:
- Der Jugendmedienschutz wird durch das JuSchG auch im Hinblick auf Gewaltdarstellungen
bereits hinreichend geregelt. Es ist nicht erforderlich, dass der Schutz durch Vorschriften des
allgemeinen Strafrechts die Rechte der Erwachsenen einschränkt.
- Eine möglicherweise zum Teil gewünschte umfassende Gewaltfreiheit ist angesichts der in allen
Kulturen und Zeiten gutgeheißenen Betrachtung fiktionaler Gewalt durch das Strafrecht
nicht zu erreichen. Eine umfassende Gewaltfreiheit entspricht auch nicht dem gesellschaftlichen
Wertkonsens. Zudem nimmt das Ansehen der Bundesrepublik Schaden, wenn weltweit
anerkannte und prämierte Horrorfilme im Inland verboten werden.
- Die Strafrechtsnorm kriminalisiert Gewaltdarstellungen. Verurteilungen ergehen jedoch kaum.
Das Sanktionsdefizit schafft Rechtsunsicherheit beim Bürger.
- Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit sind grundrechtlich garantierte unverzichtbare
Güter der freiheitlichen Grundordnung. Staatliche Einflussnahme auf Medieninhalte ist grundsätzlich
ausgeschlossen. In der Praxis führt die Androhung von Sanktionen jedoch dazu, dass
die grundrechtlich garantierten Rechte nicht ausgeschöpft werden, sondern viele Darstellungen
vorab durch die Urheber entschärft werden. Insofern kann ein mittelbarer Eingriff in die Verbreitungsfreiheit
nach Art. 5 Abs. 1 Alt. 2 GG angenommen werden. Die Vorprüfung durch die
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft/
Juristen-Kommission (Spio/JK) kommt als mittelbarer Eingriff in die Äußerungsfreiheit
nach Art. 5 Abs. 1 Alt. 1 GG in Betracht.
- Die Einschränkung der Grundrechte aus Art. 5 GG ist auf allen drei Stufen der Verhältnismäßigkeitsprüfung
als unverhältnismäßig zu erachten und insofern verfassungswidrig.
- Des Weiteren muss vermieden werden, dass genre-immanente Gewaltdarstellungen vom Tatbestand
umfasst sind. Dies gebietet auch die Kunstfreiheit, die nach Art. 5 Abs. 3 GG gewährleistet
ist.
- § 131 StGB stellt ein unangemessenen Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG dar.
- Der Grundsatz der Subsidiarität des Strafrechts gebietet eine zurückhaltende Normsetzung.
Hiergegen verstößt die Ausgestaltung des § 131 StGB insbesondere durch das Tatbestandsmerkmal
der Gewaltverharmlosung. Denn der Begriff der Gewaltverharmlosung ist uferlos und
unpraktikabel. Zudem trägt eine Beschränkung auf die Sanktionierung der Gewaltverherrlichung
dem Schutz der Menschenwürde hinreichend Rechnung.
- Die Erweiterung auf ,,menschenähnliche Wesen" verstärkt die Einordnung des § 131 StGB als
unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Dargestellte Gewaltaktionen gegen fiktive nichtmenschliche
Wesen führen nicht zu einer Gewaltförderung. Denn der Betrachter reagiert auf
realitätsfremde Darstellungen weniger sensibel und betroffen. Zudem ist der Begriff nicht hinreichend
bestimmt iSd Art. 103 Abs. 2 GG.

Quelle: Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. B. Heinrich, Kriminalpolitisches Forum

wusselpompf

Zitat von: The Ravager am 31 August 2010, 14:51:25

Ich halte ihn auch für verfassungswidrig. -Hab da mal was interessantes gefunden:
...
Quelle: Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. B. Heinrich, Kriminalpolitisches Forum

Das waren jetzt aber nur die Kontra-Argumente oder? Mir war so, als hätte der Autor auch einige pro-Argumente benannt (zu faul das pdf rauszusuchen). ;)
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

The Ravager

Zitat von: wusselpompf am 31 August 2010, 15:46:43
Zitat von: The Ravager am 31 August 2010, 14:51:25

Ich halte ihn auch für verfassungswidrig. -Hab da mal was interessantes gefunden:
...
Quelle: Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. B. Heinrich, Kriminalpolitisches Forum

Das waren jetzt aber nur die Kontra-Argumente oder? Mir war so, als hätte der Autor auch einige pro-Argumente benannt (zu faul das pdf rauszusuchen). ;)

Ja, richtig. Ich habe nur Auszüge gepostet. (Waren ja 5 Seiten). Als Fazit war dann zu lesen:
Rechtspolitischer Ausblick: Mit einer Abschaffung der Sanktionsnorm ist vor dem Hintergrund
der sich in den letzten Jahren häufenden Amokläufe wohl nicht zu rechnen.

Riddick

Das mit "Terminator" wurde echt langsam Zeit. Wird jetzt wahrscheinlich auch nicht lange dauern, bis der auf "FSK 16" runtergestuft wird.

Die Listenstreichung von "Once Upon a Time in China" ist natürlich auch sehr schön. Splendid will ja angeblich noch dieses Jahr eine Neuauflage des Filmes bringen.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Chowyunfat2

31 August 2010, 22:37:51 #22 Letzte Bearbeitung: 31 August 2010, 23:36:10 von Chowyunfat2
Zitat von: wusselpompf am 31 August 2010, 12:30:54
Bei Schnittberichte wurde mittlerweile darauf hingewiesen, dass von Terminator nur die gekürzte VCL Fassung gestrichen wurden, nicht die Uncut-Version.
Was denn nun?
In der OFDb stehen momentan auch die Uncut-Fassungen auf "Nicht indiziert"?!
EDIT:  :idea: Ach so :icon_redface: ..hatte in Erwägung gezogen, dass die Cut-18er von VCL auch indiziert gewesen sein könnte.
Zitat von: Riddick am 31 August 2010, 20:24:15
Die Listenstreichung von "Once Upon a Time in China" ist natürlich auch sehr schön. Splendid will ja angeblich noch dieses Jahr eine Neuauflage des Filmes bringen.
Da bin ich mal gespannt, die Bildquali auf der LP gefiel mir eigentlich sehr gut und uncut ist die ebenso, nur die neue Synchro passte mir gar nicht nicht, weil ich die von der alten VHS bereits in mein Herz geschlossen hatte. Aber um Topic zu bleiben: Ist mir nie aufgefallen, dass der je indiziert war. wegen WAS überhaupt? Na egal, ist ja Geschichte.

Anderssen

Zitat von: Chowyunfat2 am 31 August 2010, 22:37:51
Zitat von: wusselpompf am 31 August 2010, 12:30:54
Bei Schnittberichte wurde mittlerweile darauf hingewiesen, dass von Terminator nur die gekürzte VCL Fassung gestrichen wurden, nicht die Uncut-Version.
Was denn nun?
In der OFDb stehen momentan auch die Uncut-Fassungen auf "Nicht indiziert"?!
EDIT:  :idea: Ach so :icon_redface: ..hatte in Erwägung gezogen, dass die Cut-18er von VCL auch indiziert gewesen sein könnte.
Ich kapier's ehrlich gesagt immer noch nicht. Ist Terminator jetzt also völlig vom Index runter oder nur irgendso 'ne 18er Cut Version?

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: Anderssen am  1 September 2010, 20:46:10
Zitat von: Chowyunfat2 am 31 August 2010, 22:37:51
Zitat von: wusselpompf am 31 August 2010, 12:30:54
Bei Schnittberichte wurde mittlerweile darauf hingewiesen, dass von Terminator nur die gekürzte VCL Fassung gestrichen wurden, nicht die Uncut-Version.
Was denn nun?
In der OFDb stehen momentan auch die Uncut-Fassungen auf "Nicht indiziert"?!
EDIT:  :idea: Ach so :icon_redface: ..hatte in Erwägung gezogen, dass die Cut-18er von VCL auch indiziert gewesen sein könnte.
Ich kapier's ehrlich gesagt immer noch nicht. Ist Terminator jetzt also völlig vom Index runter oder nur irgendso 'ne 18er Cut Version?

Ist das nicht egal? Läuft doch bei der Indizierung so, dass eine Fassung indiziert wird und alle "inhaltsgleichen" dann ebenso. Wenn nun eine runter ist, sind die anderen inhaltsgleichen doch ebenso "runter". Oder sehe ich das falsch?
Aktueller Rang: Sergeant of the Master Sergeants Most Important Person of Extreme Sergeants to the Max
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Carpenter Brut - Le Perv
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Carpenter Brut - Obituary
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Pertubator - Miami Disco

Chowyunfat2

1 September 2010, 21:26:53 #25 Letzte Bearbeitung: 1 September 2010, 21:34:24 von Chowyunfat2
Kommt drauf an, welche Fassung, eine Streichung ist sicher "abwärts"- aber wohl kaum "aufwärtskompatibel". Aber auf Schnittberichte.de finde ich keinen "offiziellen Hinweis", also bin ich mal von ausgegangen, das bei denen unter den Kommentaren da jemand was verwechselt hat oder so..oder hat der Typ etwa doch Recht? Wo zum Teufel findet man überhaupt diese blöde Liste (außer im ersten Posting)??

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2250
Zitat von: Kommentare Schnittberichte.de
109. 31.08.2010 - 09:07 Uhr schrieb teento :
Also ich will ja keinen Unmut schüren, aber hat man sich (auch die lieben Redakteure) den Eintrag mal genau angesehen ???
Gestrichen wurde die gekürzte Fassung von VCL, dem ehemaligen Unterföhringer Label. Wie wir alle wissen, hat MGM den Film ungeschnitten und somit NICHT inhaltsgleich erst seit einem guten Jahrzehnt inne, dessen Indizierung ebenso.
Aus rechtlicher Sicht würde ich also sagen, das wir noch rund 15 Jahre warten dürfen oder MGM ganz flux einen Antrag auf Streichung stellt.

Anderssen

Zitat von: n0NAMe am  1 September 2010, 20:58:10Ist das nicht egal? Läuft doch bei der Indizierung so, dass eine Fassung indiziert wird und alle "inhaltsgleichen" dann ebenso. Wenn nun eine runter ist, sind die anderen inhaltsgleichen doch ebenso "runter". Oder sehe ich das falsch?
Die "Cut" und die "Uncut" sind doch aber, sofern man dem Cut-Status glauben darf, nicht inhaltsgleich. (?)
Wenn die "Cut" runter ist, dann kann das doch nicht heißen, dass automatisch die "Uncut" runter ist.

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: Anderssen am  1 September 2010, 21:37:11
Zitat von: n0NAMe am  1 September 2010, 20:58:10Ist das nicht egal? Läuft doch bei der Indizierung so, dass eine Fassung indiziert wird und alle "inhaltsgleichen" dann ebenso. Wenn nun eine runter ist, sind die anderen inhaltsgleichen doch ebenso "runter". Oder sehe ich das falsch?
Die "Cut" und die "Uncut" sind doch aber, sofern man dem Cut-Status glauben darf, nicht inhaltsgleich. (?)
Wenn die "Cut" runter ist, dann kann das doch nicht heißen, dass automatisch die "Uncut" runter ist.

Wieso? Die sind doch inhaltsgleich oder wurden die beiden Fassungen einzeln indiziert?
Aktueller Rang: Sergeant of the Master Sergeants Most Important Person of Extreme Sergeants to the Max
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Carpenter Brut - Le Perv
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Carpenter Brut - Obituary
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Pertubator - Miami Disco

Chowyunfat2

Weiß evtl jemand, ob die 18er-CUT-Fassung von VCL überhaupt indiziert war? Wenn nicht (wozu ich tendiere), hätte sich die Diskussion ja erledigt.

tagchen

Zitat von: Chowyunfat2 am  2 September 2010, 11:09:42
Weiß evtl jemand, ob die 18er-CUT-Fassung von VCL überhaupt indiziert war? Wenn nicht (wozu ich tendiere), hätte sich die Diskussion ja erledigt.



Die alte 18er Cut Fassung (fehlten 2 sekunden am Auge rumschneiden des Terminators) war bereits auf dem Index. Zumindest erinnere ich mich so - und ich bin mir da ziemlich sicher dabei.

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