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Indizierte Filme im normalen Handel

Begonnen von Breager, 3 Oktober 2010, 14:00:12

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Breager

Hallo,

hoffe, das Thema gab's noch nicht. Vor kurzem war ich beim Einkaufen doch recht verblüfft, als ich in einem Geschäft diverse DVD's im Regal stehen sah, die, soweit ich weiss, auf dem Index stehen. Da in letzter Zeit viele Filme vom Index genommen wurde, nahm ich an, dass diese Filme vielleicht auch davon betroffen waren. Ein Blick in die Ofdb zeigte mir jedoch etwas anderes. Folgende Filme waren unter anderem dabei: "Starship Trooper" und "Ein Mann sieht Rot".

Als ich vor ein paar Tagen in einem anderen Geschäft "Cliffhanger", auch die 18er Fassung sah, war ich wieder erstaunt. Die Box sah genauso aus wie meine indizierter, die ich vor Jahren gekauft habe. Die Laufzeit auf der Box stimmte auch überein: 108 min (wobei das ja nichts zu sagen hatte).

Die Filme standen lediglich im 18er Bereich, wie es bei jedem Geschäft üblich ist, also frei zugänglich für alle.

Die Verkäufer habe ich nicht darauf angesprochen, da es mir ja ehrlichgesagt egal sein kann. Ich finde es sowieso nervig, dass ich darauf angewiesen bin, mir solche Filme über's Internet zu bestellen oder in Frankreich zu kaufen.

Gibt es eine Neuregelung, von der ich nichts weiss, oder handelt es sich hierbei um einen Zufall?

Gruß Breager

pm.diebelshausen

3 Oktober 2010, 14:24:40 #1 Letzte Bearbeitung: 3 Oktober 2010, 14:26:12 von pm.diebelshausen
Indizierung bedeutet ja nicht, dass der Film nicht verkauft werden darf. Er darf in jedem Laden/Versandhandel verkauft werden, solange gewährleistet ist, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist und keine Kinder/Jugendliche an das Teil rankommen. Darüber hinaus darf der Film nicht beworben werden und das ist für die meisten Läden mit der Grund, warum sie dann lieber ganz darauf verzichten, indizierte Filme im Sortiment zu haben: sie dürften es eh keinem sagen. Aber ein Laden hat ja prinzipiell die Freiheit, nur Leuten ab 18 den Zutritt zu gewähren (das ist bei Videotheken, die häufig auch indizierte Filme führen/verkaufen, der Fall). Saturn oder Mediamarkt werden sich hüten, denn dafür müssten sie einem Großteil ihrer Kundschaft das Schild "Wir müssen leider draußenbleiben" vor die Nase hängen.

Indizierte Filme sind nicht verboten (dafür gibt es "beschlagnahmt"), sondern es soll lediglich die Zugänglichkeit erschwert werden, in der Hoffnung, dass dadurch bei den Konsumenten und Händlern ein gesteigertes Bewusstsein für die Thematik jugendgefährdender Inhalte gefördert wird. Man betreibt mehr Aufwand, wenn man den Film sehen will, und überlegt sich deshalb hoffentlich ein-, zweimal mehr, warum man den sehen will und wer den zu sehen bekommt - so ungefähr die Argumentation.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Breager

Danke für Deine Antwort! In besagten Läden, die ähnlich sind wie Saturn oder Mediamarkt, standen die Filme wie gesagt im normalen 18er Bereich, der jedoch nicht räumlich abgetrennt ist. Wobei mir schon aufgefallen ist, dass die Verkäufer darauf achten, dass sich dort keine Kinder oder Jungendliche aufhalten, was ja auch gut ist. Ich hatte jedoch dort noch nie zuvor indizierte Filme zum Kauf gesehen, und die Frage, ob indizierte Filme unterm Ladentisch verkauft werden, wurde beneint. Ich kenne es so, dass ich beim Kauf unterm Ladentisch erstens darauf hingewiesen wird, dass der Film indiziert ist, und ich den Film in einer nicht durchsichtigen Plastiktüte transportieren muss, damit er für niemanden in der Öffentlichkeit sichtbar ist.

Naja, ich fands aufjedenfall sehr interessant, dass die Filme in zwei verschiedenen Läden in der Form zum Kauf angeboten werden, weil ich das noch nie zuvor erlebt habe. Mir kann sowas nur recht sein. Und solange die Verpackung der indizierten Fassung die gleiche ist, wie die geschnitte 16er Fassung, sehe ich keinen Grund, dies nicht zu tun, außer dass es eben so vorgeschrieben ist. Die Alterskontrolle sollte sowieso beim Kauf an der Kasse stattfinden. Das ist meine Meinung dazu. Aber ich weiss, es ist mühselig, darüber zu diskutieren und sowieso nichts ändert. Die alten Filme werden ja nun sowieso nach und nach endlich runtergestuft.

Gruß Breager





RoboLuster

Zitat von: Breager am  3 Oktober 2010, 16:05:49
In besagten Läden, die ähnlich sind wie Saturn oder Mediamarkt, standen die Filme wie gesagt im normalen 18er Bereich, der jedoch nicht räumlich abgetrennt ist.

Dann wird der Film schon beworben, das Cover ist für jeden sichtbar. Wie du schon geschrieben hast, war das bisher nicht erlaubt und ich denke das hat sich nicht geändert. Eine Indizierung wäre dann nur noch ein schlechter Witz.^^
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

spannick

Jede Indizierung ist ein schlechter Witz. Ändert aber nix daran, dass der Händler sich an diese Idiotie halten muss und nichts davon offen verkaufen darf... Du kannst die Leute also - wenn Du bösartig genug bist - anzeigen.
ゴリラパンチ!!!

Breager

Zitat von: spannick Jede Indizierung ist ein schlechter Witz.

Das sehe ich genauso. Außerdem weckt doch gerade eine Indizierung das Interesse an einem Film. So war das zumindest bei mir, als ich 18 Jahre alt war und es noch Videokassetten gab ;-) . Inzwischen beeindruckt mich eine Indizierung weniger und ich finds einfach nur nervig. In Frankreich stehen die Filme oft ab 12 oder 16 Jahren freigegeben im Regal (naja, teilweise vielleicht etwas zu locker). Im Zeitalter des Internet kann ich mich doch sowieso ausgiebig über indizierte Filme informieren, also was solls? Wäre schön, wenn man die Filme im irgendwann im normalen Handel kaufen könnte, wenigstens unterm Ladentisch.

Gruß Breager

Anderssen

Unterm Ladentisch geht's auch so. Aber dazu muss man vorher wissen, was unterm Ladentisch angeboten wird; und nicht für jeden Händler lohnt es sich Filme zu verkaufen (insbesondere zu normalen Preisen), die er nicht öffentlich bewerben oder auch nur ankündigen darf. Gleiches gilt für den Verleih; für Deutschland werden bisweilen nur gekürzte Fassungen überhaupt erst auf den Markt gebracht. Außerdem scheint nicht jeder Händler die Rechtslage zu kennen, was sich allerdings für den Käufer sowohl praktisch (wie in diesem Thread) als auch unpraktisch auswirken kann (wenn der Händler meint, Indizierung entspräche einem Totalverbot).

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