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Internet Fanfilmchen?

Begonnen von ironfox1, 3 Juli 2011, 23:08:26

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ironfox1



Palaber-Rhabarber

Sind diese Art von Kurzfilmen denn verboten? Der Einträger glänzt zumindest dadurch, dass er immer einen Link zum Kurzfilm und ein Kurzreview gleich mit einstellt. Einige der Filme habe ich genauer überprüft und konnte nichts verwerfliches feststellen. Den Amateurkurzfilmschwall der letzten Wochen wollte ich mir in den kommenden Tagen sowieso noch mal genauer anschauen, bin bis jetzt nur nicht dazu gekommen.

Ich weiß aber nicht, was genau das Problem ist. Die Länge? Die Qualität? Oder was ist gemeint?

Syncroniza

Wenn ich mich dazugesellen darf:
Zitat von: POSTAL am  4 Juli 2011, 01:48:11
Sind diese Art von Kurzfilmen denn verboten?
Naja, richtig erlaubt sind sie aber auch nicht..
Im alten Filmhinweise-Text stand ja:
ZitatNicht erlaubt sind
• Amateurproduktionen (außer es besteht öffentliches Interesse, s. o.)
• Filme, die digitalisiert im Internet zum Download stehen (außer es besteht öffentliches Interesse, s. o.)
• Filme, die im Internet auf selber aufgenommennen Trägermedien bestellt werden können (außer es besteht öffentliches Interesse, s. o.)
und zum öffentlichen Interesse:
ZitatWelche Produktionen dürfen in die OFDb eingetragen werden?
• für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und
• die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollten oder in der Vergangenheit zur Verfügung gestanden haben
Wobei dann das Reinstellen über Youtube etc. eben noch keine 'richtige' Aufführung/Veröffentlichung oder was in der Richtung darstellt. Sonst gäb's da ja keine Grenzen mehr, denke ich (und wir müssten als Genre z.B. bald auch "geschwedet" hinzufügen :icon_mrgreen:).

Palaber-Rhabarber

4 Juli 2011, 03:35:56 #3 Letzte Bearbeitung: 4 Juli 2011, 03:39:11 von POSTAL
Uih, das wird eine schwierige Angelegenheit. Wie die Eingrenzung mit dem öffentlichen Interesse. Wenn ein YouTube-Eintrag 1000 Aufrufe hat, besteht dann öffentliches Interesse? Ja? Und bei 100 Aufrufen? Nein? Wo ist die Grenze? Oder wenn ein Amateurlabel (auf selbstverständlich selbst gebrannten Datenträgern) auf seiner Internetseite Filme zum Kauf anbietet, wieviele Rohlinge müssen verkauft werden und wie kriege ich das raus? Die Definition im alten FAQ empfand ich deshalb immer schon als etwas schwammig.

Ich bin bisher immer so verfahren, dass ich alles durchgewunken habe, wofür auch ein Nachweis erbracht werden konnte (in Form einer DVD-Veröffentlichung, eines Reviews, einer offiziellen Homepage oder eben des kompletten Kurzfilms online).

Wenn ich diese ganzen YouTube-Einträge lösche, brauche ich eine klare Begründung. YouTube als Grund anzugeben, ist zu wenig. Viele Filme, die bei YouTube eingestellt sind, gibts auch anderswo im Netz. Eine Laufzeiteingrenzung wäre denkbar. Alles unter 5 Minuten fliegt raus. Als Beispiel. Ich werde mir diese sogenannten Fanfilme nochmal genauer anschauen.

PS: "geschwedet" :question: Ist das ein Insidergag?  :icon_smile:

PierrotLeFou

"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

ironfox1

Zitat von: POSTAL am  4 Juli 2011, 03:35:56
Uih, das wird eine schwierige Angelegenheit. Wie die Eingrenzung mit dem öffentlichen Interesse. Wenn ein YouTube-Eintrag 1000 Aufrufe hat, besteht dann öffentliches Interesse? Ja? Und bei 100 Aufrufen? Nein? Wo ist die Grenze? Oder wenn ein Amateurlabel (auf selbstverständlich selbst gebrannten Datenträgern) auf seiner Internetseite Filme zum Kauf anbietet, wieviele Rohlinge müssen verkauft werden und wie kriege ich das raus? Die Definition im alten FAQ empfand ich deshalb immer schon als etwas schwammig.

Schwammig? Zumindest wurde da eine Grenze gezogen an der man sich orientieren konnte und unter öffentliches Interesse verstehe ich etwas anderes als reine Klickzahlen von Youtube.


Moonshade

Ich kenne die Regelung eigentlich noch so, daß als Basis eine Veröffentlichung auf einem erwerbbaren Medium gilt, sprich eine DVD-Veröffentlichung bei einem Amateurlabel oder eine öffentliche Aufführung bei einem Festival oder im Kino (nicht auf einer privaten Feier etwa).
Zumindest eine Download- oder Abspielmöglichkeit im Internet muß vorhanden sein, um die Qualität zu prüfen - und über youtube etc. kann man dann immer noch sehen, ob die Fanproduktion nicht nur ein Wochenendgewichse mit Kumpels war.
So war bisher eigentlich mein Stand.
"Du hältst durch und ich halte durch und nächstes Jahr gehen wir einen saufen!

"Anything invented after you're thirty-five is against the natural order of things.!" (Douglas Adams)

Palaber-Rhabarber

Zitat von: Moonshade am  4 Juli 2011, 22:44:36
Ich kenne die Regelung eigentlich noch so, daß als Basis eine Veröffentlichung auf einem erwerbbaren Medium gilt, sprich eine DVD-Veröffentlichung bei einem Amateurlabel oder eine öffentliche Aufführung bei einem Festival oder im Kino (nicht auf einer privaten Feier etwa).
So werde ich das jetzt und in Zukunft auch handhaben. Zumindest lässt sich auf dieser Basis arbeiten. Dann schreibe ich dem guten Asbestos am besten gleich mal eine Vorab-Mail, damit er sich psychologisch gefasst auf die Mailwelle in seinem Postfach vorbereiten kann.  :andy:

mali

Zitat von: Moonshade am  4 Juli 2011, 22:44:36
Ich kenne die Regelung eigentlich noch so, daß als Basis eine Veröffentlichung auf einem erwerbbaren Medium gilt, sprich eine DVD-Veröffentlichung bei einem Amateurlabel oder eine öffentliche Aufführung bei einem Festival oder im Kino (nicht auf einer privaten Feier etwa).
Zumindest eine Download- oder Abspielmöglichkeit im Internet muß vorhanden sein, um die Qualität zu prüfen - und über youtube etc. kann man dann immer noch sehen, ob die Fanproduktion nicht nur ein Wochenendgewichse mit Kumpels war.
So war bisher eigentlich mein Stand.

Genau  :respekt:

Plus: TV-Ausstrahlungen wurden auch "akzeptiert". Wenn so ein Fanfilm es also mal in eine Kurzfilmnacht schafft, dann ist es auch OK. Auf 3sat gab es sogar mal eine Kurzfilmnacht mit dem Thema "Fanfilme", ebenso auf 13th Street.

Da lief z.B.:
http://www.ofdb.de/film/61583,Star-Wars-Broken-Allegiance
http://www.ofdb.de/film/94055,Join-the-Empire

Syncroniza

Was ja selbst in den alten Regeln ähnlich eindeutig ist/war IMO (hatte vorher noch nicht alles zitiert):
ZitatVon öffentlichen Interesse sind Filme,
• die im Kino aufgeführt wurden
• die im Fernsehen ausgestrahlt wurden
• die auf Trägermedien veröffentlicht wurden
• die auf Festivals aufgeführt wurden
• die von einem berühmten Künstler oder Person sind
• die aus einem anderen Grund einen hohen Bekanntheitsgrad haben und der Film Community bekannt sind
(Und 'hoher Bekanntheitsgrad' bezieht sich da eher auf Berichte in den etablierten Medien, als auf Klicks. ;))

Palaber-Rhabarber

5 Juli 2011, 02:31:54 #10 Letzte Bearbeitung: 5 Juli 2011, 22:02:31 von POSTAL
Zitat von: Syncroniza am  5 Juli 2011, 01:39:08
Was ja selbst in den alten Regeln ähnlich eindeutig ist/war IMO (hatte vorher noch nicht alles zitiert):
ZitatVon öffentlichen Interesse sind Filme,
• die im Kino aufgeführt wurden
• die im Fernsehen ausgestrahlt wurden
• die auf Trägermedien veröffentlicht wurden
• die auf Festivals aufgeführt wurden
• die von einem berühmten Künstler oder Person sind
• die aus einem anderen Grund einen hohen Bekanntheitsgrad haben und der Film Community bekannt sind
(Und 'hoher Bekanntheitsgrad' bezieht sich da eher auf Berichte in den etablierten Medien, als auf Klicks. ;))
Ja, langsam erinnere ich mich. Achja, wo kann ich das nochmal nachlesen.  :icon_mrgreen:

Edit: Okay, die YouTube-Filme der letzten Tage sind weg.

Asbestos

Ich bin heute ziemlich erschrocken, als mir mittels einer wahren Flutwelle von Mails mitgeteilt wurde, dass sage und schreibe 17 (!!!) meiner kürzlich eingetragen Filme gelöscht wurden.

Dass mit der Fanfilmregel ist so eine Sache. Die Dinger sind aufgrund der Copyrights reine Nonprofit-Produktionen und haben es schon an sich schwer genug. Die sind auf Filmdatenbanken und Videoplattformen also angewiesen und letztlich sieht man es auf imdb wohl nicht so eng wie hier. Ich habe sie - ganz ehrlich - auch nur deshalb hier eingetragen, weil ich sie in erster Linie ganz einfach als Kurzfilme angesehen habe. Aber na schön: Kann ich mit leben, nun weiß ich ja bescheid. Hoffe, dass das irgendwann mal gelockert wird. (Wenn es nach mir ginge, dann würden hier auch Dokusoaps & Musikvideoclips besprochen werden dürfen)

Eines sind meine Fan Flicks aber mitnichten: "Youtube-Filmchen"!  :nono:Denn die, die zumindest ich eingetragen habe, sind zw. 2002 und 2005 entstanden, als YT noch gar kein Thema war bzw. noch gar nicht existierte. Dass die dort später hochgeladen wurden, ist ein ganz anderes Thema. Und habe sie deshalb meist gleich mit YT verlinkt, damit niemand auf die Idee kommt, ich würde irgendwelchen Nonsens erfinden und die Teile gäbe es gar nicht.

Mich ärgert lediglich, dass es auch ein paar eingetragene Filme erwischt hat, die nichts mit Fanfilmen zu tun haben und tatsächlich auf DVDs veröffentlicht wurden (teils als Extras) bzw. noch veröffentlicht werden: A Bouquet for a Kill, Spider, usw.

Aber okay: Ich gebe in Zukunft besser acht und werde notfalls vorher die Admins fragen.

Ich hoffe aber, dass alle bisherigen Homemade-, Amateur- und Fanfilme, die bereits vor längerer Zeit in der OFDB katalogisiert wurden, unangetastet bleiben, denn noch so einen Massenexitus meiner Reviews möchte ich nur ungern erleben. Schließlich will ich dieses Jahr noch die 2000er Marke knacken und so weit darüber kommen wie möglich. :icon_cool:

Moonshade

Punktesammler.
Kreuzigt ihn! :icon_mrgreen:
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Syncroniza

Zitat von: Asbestos am  6 Juli 2011, 00:20:06
und letztlich sieht man es auf imdb wohl nicht so eng wie hier.
Wie bitte?
Im Bereich der Amateurfilme ist die IMDb wenn dann eher strenger. Die IMDb hat da einen Regelkatalog und du musst beim Eintragen genügend Beweise liefern, dass der Film 'würdig' ist - z.B. in Form von Links auf einige Festivalseiten oder genügend Medienberichten. Und die OFDb-Regeln waren/sind in dem Bereich, wenn auch etwas zusammengefasst (und im Moment halt nicht online ;)), im Grundsatz den IMDb-Regeln nachvollzogen.
Wenn jemand ein paar der Regeln hierzu nachlesen will:
http://www.imdb.com/help/show_leaf?titleeligibility
http://www.imdb.com/updates/guide/festivals
http://www.imdb.com/help/show_leaf?online_eligibility
(Dass manche Genres in der IMDb zusätzlich aufgenommen werden ist ja wieder ein anderes Thema. Und ein paar nicht ganz regelkonforme Titel rutschen halt bei jeder Datenbank auch mal durch.)

Zitat von: Asbestos am  6 Juli 2011, 00:20:06
Mich ärgert lediglich, dass es auch ein paar eingetragene Filme erwischt hat, die nichts mit Fanfilmen zu tun haben und tatsächlich auf DVDs veröffentlicht wurden (teils als Extras) bzw. noch veröffentlicht werden
Ich bin der Ansicht, dass auch in der OFDb die Einträger anhand von aussagekräftigen Links (oder eben gleich Fassungseinträgen) belegen müssen, dass der Eintrag den Regeln entspricht (also nicht nur, dass der Film auch existiert). Die Co-Admins haben es vmtl. ja schon schwer genug, neue Filmeinträge da zu überprüfen. Wenn nun bei Wackelkandidaten keine IMDb-Nummer existiert/dabei ist, keine Links dabei sind, die z.B. belegen, dass der Film veröffentlicht wurde oder sonst irgendwie das 'öffentliche Interesse' rechtfertigen, und der Film fliegt - dann war der Einträger i.d.R. zu faul oder zu eilig, dann ist es sein Fehler.
(In der IMDb kann man aber immerhin beim Eintragen Links mitliefern, die nur dazu da sind, das 'öffentliche Interesse' zu belegen, aber nicht unbedingt als Links später auf der Filmseite erscheinen. Das geht ja bei der OFDb so nicht. Da wäre es vielleicht gar nicht schlecht, wenn beim Filmeintragen zumindest noch ein Bemerkungsfeld da wäre, mit dem der Einträger bei Bedarf zusätzliche Links und Kommentare mitschicken kann, die nur intern für die Co-Admins sichtbar sind.)

Palaber-Rhabarber

7 August 2011, 17:52:28 #14 Letzte Bearbeitung: 7 August 2011, 17:54:30 von Palaber-Rhabarber
http://curryfiasko.com/www.curryfiasko.com/Filme_Musikvideos.html

Ist das relevant für die OFDb (Heimat/Follow Me)?

Kunst oder nur heiße Luft :question: Öffentliches Interesse :question: :00000109:

Syncroniza

Du meinst wegen dem hier?
http://www.ofdb.de/film/178421,Follow-Me
http://www.ofdb.de/film/213701,Heimat
Ich würd's rauswerfen.
Und das mit dazu:
http://www.ofdb.de/film/175003,MitWartGelegenheit
Glaube auch nicht, dass das z.B. auf nem (richtigen) Festival gelaufen ist.

Palaber-Rhabarber

Zitat von: Syncroniza am  7 August 2011, 20:41:03
http://www.ofdb.de/film/175003,MitWartGelegenheit
Glaube auch nicht, dass das z.B. auf nem (richtigen) Festival gelaufen ist.
Da steht nur Eine Projektarbeit der Berufsschule für Medien München

Kann dann wohl auch raus.

Palaber-Rhabarber

Ich steh mal wieder auf dem Schlauch  :icon_redface: :icon_rolleyes:

Ist das erlaubt?

http://www.ofdb.de/film/222403,Offenbach-hat-viel-zu-bieten


Gelten eigentlich alle Festivals als relevant? Das Beispiel oben lief auf dem Weiterstädter Super-8-Filmfestival.

http://www.op-online.de/nachrichten/offenbach/filmpreis-super-8-held-899146.html

Moonshade

Bin ich neulich auch drauf gestoßen, das ist aber kein Werbefilm, sondern wohl eine Satire und der Macher ist von FREAX, die ja reichlich in der ofdb vertreten sind.
"Du hältst durch und ich halte durch und nächstes Jahr gehen wir einen saufen!

"Anything invented after you're thirty-five is against the natural order of things.!" (Douglas Adams)

Palaber-Rhabarber

Zitat von: Moonshade am 21 Februar 2012, 10:30:47
Bin ich neulich auch drauf gestoßen, das ist aber kein Werbefilm, sondern wohl eine Satire und der Macher ist von FREAX, die ja reichlich in der ofdb vertreten sind.
Achso, dann sollte eine Daseinsberechtigung somit ausreichend begründet sein. Danke.

lorenz

Ich habe gesehen das man jetzt auch webserien eintragen darf. Was genau versteht ihr darunter???

Ersmal lieber klären bevor ich es falsch mache und die große Löschkeule zuschlägt!

Moonshade

Was hast du denn im Angebot?
Generell gelten die gleichen Regeln, Verzicht auf die ganzen Flash-Animationen, Spielhandlung, fürs Web produziert, keine Homevideos etc.

Am besten stell die Serien, die dir vorschweben mal kurz zur Diskussion.
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