OFDb

Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge

Begonnen von PierrotLeFou, 3 Februar 2018, 13:39:10

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PierrotLeFou

Zitat von: pm.diebelshausen am  7 Februar 2018, 19:08:16
@ Hank & Pierrot:

Zitat von: Hank Quinlan 1958 am  7 Februar 2018, 13:28:00Ich würde Streaming ohne weitere Veröffentlichung (TV-Ausstrahlung/Bildträger-Vertrieb usw.) per se nicht gelten lassen, sonst kommen wir in Teufels Küche.

Beschreibt mir doch bitte mal, wie Teufels Küche in dieser Hinsicht denn aussähe. Ich bin mir langsam gar nicht mehr so sicher, dass das alles ganz furchtbar für die Datenbank würde.

Zunächst: Dass ich Streaming ohne weitere Veröffentlichung nicht grundsätzlich nicht gelten lassen würde, habe ich im letzten Eintrag geschrieben. (Das tut wie erwähnt auch das FAQ nicht...)


Beschrieben hatte ich des Teufels Küche davon abgesehen schon ausgiebig... Hank übrigens auch...:

Alles was bei Youtube eingestellt wird, wäre ohne Einschränkungen eintragbar. Ins Kino, auf DVD, ins TV schaffte es sowas gar nicht erst, beim Streaming gibt es kein Sieb, da kann jeder alles veröffentlichen...


https://www.youtube.com/watch?v=2X9pbO2dFaY
Dieser Handschuh ist die Zukunft!
D 2018
Regie: Florian Mundt
Darsteller: Florian Mundt

Wäre dann drin...


https://www.youtube.com/watch?v=MzwNEuGHZFE
Wall Tour
GB 2017
Regie: Rebecca Jane Brown
Darsteller: Rebecca Jane Brown

Wäre dann drin...


https://www.youtube.com/watch?v=hBF3JdfKgPQ
Ex Machina and the Inner Life
USA 2015
Regie: Oscar Robles

Wäre dann drin...


https://www.youtube.com/watch?v=LLrHD55cIb4
Ich bin gern ein Deutscher
D 2018
Regie: Hagen Grell
Darsteller: Hagen Grell

Wäre dann drin...


https://www.youtube.com/watch?v=t7aQaJ0FSMk
dgfs
n/a 2007
Regie: Unbekannt

Wäre dann drin...



Da gäbe hundertausende (!) von Videos, die dann alle in die OFDb könnten. Denn es gäbe ja keine weiteren Kriterien mehr... Fertiggestellt? Zugänglich? Streaming-Werk darf rein...

Kommt man jetzt mit solchen - im FAQ nicht auftauchenden - Prämissen wie "Aber ein Film hat ja auch Vor- und Nachspann", dann ignoriert man zahlreiche, erheblich relevantere Werke, die in Kinos liefen, auf DVD vorliegen, auf Festivals liefen, von Personen öffentlichen Interesses stammen, bei denen das ebenfalls nicht der Fall ist...
Man müsste dann wohl oder übel damit beginnen, Kriterien für ein OFDb-würdiges Niveau zu erstellen, die ungeheuer detailliert ausfallen müssten.


Die relevanten Streaming-Dinger können derzeit ohnehin rein...; von den zwei Filmen, um die es hier ursprünglich ging, darf einen nach bestehendem FAQ ohnehin rein... war bloß nicht offensichtlich, daher mein Vorschlag Nr. 1 im vorherigen Eintrag...

Den anderen Film könnte man etwa mit meinem Vorschlag Nr. 2 aufgenommen werden...

(Ein Typ müsste für solche Werke aber so oder so ergänzt werden...)




Also nochmals:

Film 1 darf nach derzeitig geltendem FAQ hinein. (Das sollte ein Filmeinträger allerdings im Eintrag offensichtlich machen müssen, daher mein erster Vorschlag...)

Film 2 darf nach derzeit geltendem FAQ nicht hinein. (Entweder will man das so haben, dann wäre alles ok. Oder man will es nicht so haben, dann müsste man das FAQ dahingehend sinnvoll & durchdacht abändern. Daher mein zweiter Vorschlag...):

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 15:15:25Das würde mich auf drei Lösungsvorschläge bringen:

1.) Filmeinträger von Streaming-Werken haben in ihrem Filmeintrag kenntlich zu machen, dass das öffentliche Interesse über die Punkte
- die Ersteller Personen öffentlichen Interesses sind oder
- historische Bedeutsamkeit vorliegt oder
- das Werk Thema in den Medien ist oder
- eine Kino-/Festival-/TV-/DVD-/BluRay-Veröffentlichung zusätzlich erfolgt
kenntlich gemacht wird.
Sprich: Ggf. einen Kino-/DVD-/Festival-Fassungseintrag erstellen, als sonstige Info darauf hinweisen, falls die Infos für einen Fassungseintrag zu dürftig sind.
(In diesem Fall liegen ein KenFM-Link und ein Filmstarts-Eintrag vor... zumal KenFM ja auch als Anbieter agiert, wären das zuwenig Links, um nachvollziehbar den Punkt "Thema in den Medien" zum Ausdruck zu bringen... Auf die Kino-Premiere wird nicht hingewiesen; zumindest der Artikel der SZ-München hätte beispielsweise verlinkt werden können. Wer Streaming-Filme eintragen will, die - gerade im dokumentarischen Bereich - dem Verdacht unterliegen, unseriös zu sein, sollte sich schon ein wenig die Mühe machen und entweder vorher im KF oder per Links und Infos im Filmeintrag die Erfüllung des Öffentlichen Interesses kenntlich werden zu lassen. (Zumal in diesem Fall die Links nicht einmal vom Einträger stammen, sondern vom blutfarmer.))


2.) Man könnte im FAQ den Punkt ergänzen, dass Filmreihen/Teile/Sequels/Prequels Ausnahmen bei reinen Streaming-Angeboten ermöglichen. Dass also Film XY als reines Streaming-Angebot auf Youtube ohne Ersteller öffentlichen Interesses, ohne Historische Bedeutsamkeit, ohne Thema in den Medien zu sein, ohne auf DVD/BluRay, im Kino, imTV zugänglich zu sein in die OFDb darf, wenn eine Fortsetzung oder ein vorangegangener Teil eine dieser Bedingungen erfüllt und bereits in der OFDb steht.
In diesem Fall würde das dazu führen, dass man guten Gewissens auch den 2015er Wikipedia-Film aufnehmen könnte, den man bislang eigentlich nur führen kann, indem man das "Thema in den Medien"-Argument reichlich überstrapaziert mit der Randnotiz in der SZ-München, dem Eintrag auf den Nachdenkseiten und den vielen obskuren Blogs, der Wikimannia usw.


3.) "Streaming-Angebot" oder "Streaming-Produktion" o.ä. sollte als Typ neben "TV-Film" usw. eingeführt werden. Und zwar bevor hunderte dieser Fälle durch die OFDb geistern. (Falls das hier schnell auf Zustimmung stößt, könnte man ja Dr. Kosh einmal diesbezüglich ansprechen.)

Da könnte man im FAQ quasi genauer auf Streaming eingehen:

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **


** mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen

Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen.


Reine Streaming-Angebote sind somit nur in einigen Ausnahmefällen in der OFDb erwünscht, nämlich dann, wenn

    die Ersteller Personen öffentlichen Interesses sind oder
    historische Bedeutsamkeit vorliegt oder
    das Werk Thema in den Medien ist oder
    eine Kino-/Festival-/TV-/DVD-/BluRay-Veröffentlichung zusätzlich erfolgt oder
    das Werk eine Fortsetzung oder einen vorangegangenen Teil eines Films oder mehrerer Filme darstellt, der oder die bereits im Sinne des FAQ alle Bedingungen für einen Eintrag erfüllen.

Besteht diesbezüglich Unsicherheit, wäre diese vor dem Eintragen im KF zu klären.
Besteht keine Unsicherheit, wäre die Erfüllung entsprechender Punkte zeitnah durch Links, sonstige Infos und ggf. durch Fassungseinträge (Kino/TV/DVD/BluRay) kenntlich zu machen. Um eine Verlinkung des jeweiligen Films selbst wird gebeten.



Folgende Filme zählen nicht dazu:


Davon abgesehen denke ich, dass es auf Dauer wenig zielführend ist, wenn hier fernab von FAQ-Formulierungen Wünsche, Abneigungen, Annahmen, Spekulationen usw. zum Ausdruck gebracht werden.

Es kann ja zB jeder einmal eine FAQ-Regel verfassen, von der er annimmt, dass sie ideal wäre und andere würden dann nach Stärken und Schwächen Ausschau halten.
Dann könnte man gemeinsam immer weiter verfeinern und solange daran werkeln, bis man eine FAQ hat, die nicht zuviel Youtube-Clips in die OFDb lässt, aber auch nicht zuwenige...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

pm.diebelshausen

7 Februar 2018, 20:30:49 #31 Letzte Bearbeitung: 7 Februar 2018, 20:35:49 von pm.diebelshausen
Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 19:56:41Alles was bei Youtube eingestellt wird, wäre ohne Einschränkungen eintragbar. Ins Kino, auf DVD, ins TV schaffte es sowas gar nicht erst, beim Streaming gibt es kein Sieb, da kann jeder alles veröffentlichen...

Genau, so weit waren wir schon. Ich wollte dann wissen, was daran die Hölle ist.

Nicht, dass ich der Meinung wäre, das müsse alles ruhig rein können. Ich möchte nur (nochmal?) die Probleme hören, die das macht.

"Kann eingetragen werden" bedeutet noch nicht zwingend "wird dann auch eingetragen".

Und wenn diese bewegten Bilder eingetragen würden: macht das die Datenbank zu unübersichtlich? Ist die Datenmenge dann zu groß und die Server machen schlapp? Geht die Suchfunktion kaputt? Was genau ist es denn?

Andersherum gedacht: die OFDb könnte auch die erste Datenbank werden, die umfassend hunderttausende YouTube-Filme recherchierbar verzeichnet - und damit ihre eigene Zukunftsfähigkeit als Online-Datenbank zum Thema Film retten.

Am nächsten bin ich zur Zeit bei Deinem Vorschlag 3). Dazu:

Dass gestreamte (ich benutze das Wort jetzt mal für alle Online-Veröffentlichungswege, abseits von traditioneller Filmveröffentlichung) Filme eingetragen werden dürfen, wenn sie auch auf Trägermedien/im Kino/TV veröffentlicht werden/wurden, verstehe ich noch nicht - die können dann doch ohnehin eingetragen werden, weil sie über letztere Veröffentlichungen verfügen.

Wenn Streaming-Filme eingetragen werden können sollen, dann ist auch zwingend notwendig, dass Streaming-Fassungseinträge ermöglicht werden.

Klar: ich provoziere gerade in diese Richtung - vielleicht, weil ich ein wenig das Gefühl habe, dass das größte Problem darin bestehen könnte, dass es einem irgendwie nicht passt, wenn all diese Filme eingetragen werden könnten.  ;)
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

-----

PierrotLeFou und pm.diebelshausen, ich finde, momentan führt ihr beide das Thema in eine sinnvolle und bereichernde Richtung. :respekt:

Weil das Thema nun eine Regeländerung bzw. -erschaffung ist und nicht mehr ein Korrekturvorhaben, könnte man das Thema umbenennen und in den allgemeinen Bereich verschieben, oder?

pm.diebelshausen

Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

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PierrotLeFou

7 Februar 2018, 21:56:26 #35 Letzte Bearbeitung: 7 Februar 2018, 22:14:07 von PierrotLeFou
Zitat von: pm.diebelshausen am  7 Februar 2018, 20:30:49
Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 19:56:41Alles was bei Youtube eingestellt wird, wäre ohne Einschränkungen eintragbar. Ins Kino, auf DVD, ins TV schaffte es sowas gar nicht erst, beim Streaming gibt es kein Sieb, da kann jeder alles veröffentlichen...

Genau, so weit waren wir schon. Ich wollte dann wissen, was daran die Hölle ist.


Ok, zugegebenermaßen bin ich davon ausgegangen, dass das selbsterklärend wäre, was es aber tatsächlich nicht ist. Mich persönlich stören daran folgende Punkte:


- Zunächst einmal ist es für mich nicht ansatzweise nachvollziehbar, weshalb ein professionell inszenierter, produktionstechnisch beachtlicher Werbespot von einem Scorsese oder einem Lynch oder einem Polanski oder eben ein von Lars von Trier inszeniertes Musikvideo nicht in die Filmdatenbank dürfen, wohingegen plötzlich jeder "Ich zünde meinen Furz an"-Youtube-Zehnsekünder von Jedermann in die Datenbank darf.
Da sehe ich eine grobe Verschiebung sinniger Relationen, welche die OFDb hochgradig absurd erscheinen ließe.
Das öffnet auch jedem Troll Tür und Tor, der etwas bei Youtube reinstellen und dann die OFDb damit fluten will...
In Zeiten, in denen die OFDb nun wahrlich nicht mehr viele Film-/IA-/Fassungseinträge pro Tag verzeichnet, kann da ein einzelner aktiver Troll schon erheblich zu einer schlechten Außenwirkung beitragen.

- Dann sind (ausschließlich (müsste noch im FAQ ergänzt werden)) auf DVD-R bestellbare Filme nicht zulässig. Das Streaming-Angebot aber ist es? (Und überhaupt: Wenn alles, was irgendwo als Stream zu bekommen ist, in die OFDb dürfte, müsste das eigentlich auch für den gesamten Rest gelten dürfen, der bislang nicht in die OFDb darf... auch für Trailer, Konzerte...)

- Es ist gar nicht klärbar, ob ein auf Youtube eingestelltes Filmchen nicht irgendwelche Rechte verletzt. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte... (insbesondere bei Filmen, die erst Jahre nach ihrer Entstehung ins Netz gestellt werden.) Die OFDb würde dann z.B. auch fröhlich am Mobbing mitwirken, wenn es etwa Drachenlord-Bashing in die OFDb schafft. Oder Revenge-Pornos... Bei dem, was ins Kino wandert oder auf DVD zu bekommen ist, kann man sich ja auch sehr sicher sein, dass es kein 15jähriger ist, der sexuell vor der Kamera tätig ist. Ich denke nicht, dass man das bei den unzähligen Homemade-Amateurpornos sein kann, die dann alle rein dürfen...

- Dann mögen Spielfilme, die in Kino, TV, auf DVD, BluRay usw. zu sehen waren, ideologisch fragwürdig und Dokumentarfilme sachlich falsch sein; teils mit Vorsatz. Bei jenen Werken, die durch Kino-Aufführung und TV-Austrahlung, selbst durch bloße DVD-Veröffentlichungen in Umlauf gebracht werden, lässt sich dazu immer sehr schnell eine Menge seriöser, fundierter, fachlich versierter und begründeter Besprechungen finden... (natürlich werden auch da Meinungen auseinandergehen, aber sie sind um Sachlichkeit und Ehrlichkeit und logische Argumentationen bemüht.) Das fällt völlig weg bei Youtube-Krams, der nur noch in der kleinen Echokammer der jeweiligen Zielgruppe wahrgenommen und besprochen wird... (der aber auf der OFDb ungeniert als Link hinterlegt werden kann).
Mir ist es egal, ob es dabei um Holocaust-Leugner, "Kill all Men"-Fraktionen oder Flat-Earth-Society-Mitglieder geht.

- Sehe ich einmal von frühen Stummfilmen ab, ist es allermeistens möglich, zu prüfen, ob ein Film existiert hat oder eine Erfindung ist. Ist es problemlos möglich, zu prüfen, ob ein angeblich von Januar 2005 bis März 2005 auf Youtube gelaufener Film wirklich existiert hat? (Irgendwelche jungen Hobbyfilmer, die ihren Krempel auf der OFDb unterbringen wollen, gibt es zudem immer wieder...)


Zitat"Kann eingetragen werden" bedeutet noch nicht zwingend "wird dann auch eingetragen".

Nein, aber ein FAQ, das einfach sagt "Macht mal, wird schon laufen" ist kein gutes FAQ. ;) Ich habe nichts gegen die Aufnahme von reinen Streaming-Produkten - ich denke aber, man sollte sich jeweils verständigen, ob etwas erwünscht ist, um dann die Hürde immer wieder einmal etwas nach unten zu verschieben, wenn es denn erstrebenswert erscheint.
Alles durchzuwinken und darauf zu vertrauen, dass da nicht zuviel Unseriöses (im Sinne der oben erwähnten Bedenken) dabei ist, scheint mir der falsche Weg zu sein.


ZitatAm nächsten bin ich zur Zeit bei Deinem Vorschlag 3). Dazu:

Dass gestreamte (ich benutze das Wort jetzt mal für alle Online-Veröffentlichungswege, abseits von traditioneller Filmveröffentlichung) Filme eingetragen werden dürfen, wenn sie auch auf Trägermedien/im Kino/TV veröffentlicht werden/wurden, verstehe ich noch nicht - die können dann doch ohnehin eingetragen werden, weil sie über letztere Veröffentlichungen verfügen.

Wenn Streaming-Filme eingetragen werden können sollen, dann ist auch zwingend notwendig, dass Streaming-Fassungseinträge ermöglicht werden.
Das ist aus Vorschlag 1... Im Grund hast du recht und es ergibt sich daraus, dass es eben kein "reines" Streaming-Werk mehr ist und gemäß FAQ auf anderen Wegen zugänglich ist. Könnte also auch weggelassen werden. Andererseits dachte ich, es macht nochmals deutlich, dass ein zehn Jahre auf Youtube existierender Clip durch eine DVD-Veröffentlichung eben nicht mehr als bloßes Streaming-Werk gefasst wird... ;)


Klar: ich provoziere gerade in diese Richtung - vielleicht, weil ich ein wenig das Gefühl habe, dass das größte Problem darin bestehen könnte, dass es einem irgendwie nicht passt, wenn all diese Filme eingetragen werden könnten.  ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

Zitat von: pm.diebelshausen am  7 Februar 2018, 19:08:16
Was, wenn die großen Namen dazu übergehen, ihre Filme nur mehr per Portal an den Zuschauer zu bringen und die Cloud das Kino hinter sich lässt?

Ist doch durchs FAQ geregelt: großen Namen dürfen schon jetzt mit bloßen Streaming-Sachen in die OFDb... ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

Zitat von: krakrax am  7 Februar 2018, 20:55:41Weil das Thema nun eine Regeländerung bzw. -erschaffung ist und nicht mehr ein Korrekturvorhaben, könnte man das Thema umbenennen und in den allgemeinen Bereich verschieben, oder?

Hatte/habe auch nichts gegen das Verschieben.

Aber sofern sich eine Mehrheit oder auch eine OFDb-Autorität gegen den 2015er (nicht im Kino als Premiere gelaufenen) Wikipedia-Film ausspricht, wäre er laut FAQ zu löschen, was dann doch wieder ein Korrekturvorhaben wäre. :icon_mrgreen: (Hängt halt davon ab, was man will... insofern ist in der Tat die Diskussion erst einmal vorrangig... :D)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 Februar 2018, 22:00:48
Man kann Amateur als Genre ergänzen.

Das sollte dann tatsächlich bei beiden Filmen noch nachgeholt werden... ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

pm.diebelshausen

7 Februar 2018, 23:59:59 #39 Letzte Bearbeitung: 8 Februar 2018, 00:05:17 von pm.diebelshausen
Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
- Zunächst einmal ist es für mich nicht ansatzweise nachvollziehbar, weshalb ein professionell inszenierter, produktionstechnisch beachtlicher Werbespot von einem Scorsese oder einem Lynch oder einem Polanski oder eben ein von Lars von Trier inszeniertes Musikvideo nicht in die Filmdatenbank dürfen, wohingegen plötzlich jeder "Ich zünde meinen Furz an"-Youtube-Zehnsekünder von Jedermann in die Datenbank darf.

Das ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Ich würde zwar nicht sehr auf "professionell" etc. herumpochen weil das grundsätzlich nicht hinreichend für die Definition von Filmen überhaupt ist, aber für mich hieße das durchaus, dass derartige Musikvideos etc. in die Datenbank dürfen sollten. Allein schon für komplette Schaffenslisten der beteiligten Personen. Dann müsste die OFDb an der Darstellung arbeiten, z.B. mithilfe aufklappbarer Kategorien, damit man nicht von immensen Listen erschlagen wird.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
Da sehe ich eine grobe Verschiebung sinniger Relationen, welche die OFDb hochgradig absurd erscheinen ließe.

Nur, wenn man nach diesen Dingen auch in der OFDb schaut. Es gibt ja nun keine OFDb-Seite, die einem einen derart gelagerten Gesamteindruck vermitteln würde. Und die User, die auf die OFDb zugreifen würden, um in den YouTube-Untiefen zu stöbern, haben dann wohl ihren guten Grund dafür und dürften sich sogar freuen, zu finden, was sie suchen.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
Das öffnet auch jedem Troll Tür und Tor, der etwas bei Youtube reinstellen und dann die OFDb damit fluten will...
In Zeiten, in denen die OFDb nun wahrlich nicht mehr viele Film-/IA-/Fassungseinträge pro Tag verzeichnet, kann da ein einzelner aktiver Troll schon erheblich zu einer schlechten Außenwirkung beitragen.

Außenwirkung? Auf der Startseite womöglich, wo eine handvoll aktueller Einträge angegeben werden. Und ansonsten? Wenn einer trollt, dann kann man das womöglich auch feststellen und aufgrund des Trollens unterbinden, nicht aufgrund der Inhalte, die man von vornherein ausschließen will, damit niemand mit ihnen trollen kann.

Dass "in Zeiten..."-Argument ist ebenso schwach wie meines bezüglich eventuell gar nicht zu erwartender Überschwemmungen mit YouTube-Pupsen.  ;) Da liegt das Problem ganz auf der anderen Seite: man muss sich fragen, warum es so wenige Einträge gibt, und dann zusehen, wie man wieder attraktiver wird. So rum wird ein Schuh draus, wenn man Trollen wenig Gewicht geben will.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
- Dann sind (ausschließlich (müsste noch im FAQ ergänzt werden)) auf DVD-R bestellbare Filme nicht zulässig. Das Streaming-Angebot aber ist es? (Und überhaupt: Wenn alles, was irgendwo als Stream zu bekommen ist, in die OFDb dürfte, müsste das eigentlich auch für den gesamten Rest gelten dürfen, der bislang nicht in die OFDb darf... auch für Trailer, Konzerte...)

Guter Punkt, dem ich nichts Kluges entgegenzusetzen habe.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
- Es ist gar nicht klärbar, ob ein auf Youtube eingestelltes Filmchen nicht irgendwelche Rechte verletzt. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte... (insbesondere bei Filmen, die erst Jahre nach ihrer Entstehung ins Netz gestellt werden.)

Ist die Frage, ob das die OFDb kümmern muss - sie ist schließlich eine Datenbank, keine Bewertungs- oder Sanktionierungsstelle, sie verzeichnet, was es gibt, ggf. bei vorhandener Kenntnis mit Hinweis auf die rechtliche Problematik der Veröffentlichung. Wäre vergleichbar mit Bootlegs in der OFDb.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
Die OFDb würde dann z.B. auch fröhlich am Mobbing mitwirken, wenn es etwa Drachenlord-Bashing in die OFDb schafft. Oder Revenge-Pornos... Bei dem, was ins Kino wandert oder auf DVD zu bekommen ist, kann man sich ja auch sehr sicher sein, dass es kein 15jähriger ist, der sexuell vor der Kamera tätig ist. Ich denke nicht, dass man das bei den unzähligen Homemade-Amateurpornos sein kann, die dann alle rein dürfen...

Man würde mitwirken, wenn man dazu beiträgt, die Filme zu verbreiten. Kann man das nicht etwa umgehen bei der Verzeichnung von Veröffentlichungsweg, Produktionsbeteiligten, Inhaltsangaben etc.? Das spricht in der Tat mehr gegen eine Verlinkung der Filmquelle - wenn die aber strafbares Material enthält, dürfte sie ohnehin auch jetzt schon nicht verlinkt werden, oder?

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
- Dann mögen Spielfilme, die in Kino, TV, auf DVD, BluRay usw. zu sehen waren, ideologisch fragwürdig und Dokumentarfilme sachlich falsch sein; teils mit Vorsatz.

Ja. Und? Dürfen nur Dokumentarfilme in die OFDb, die redlich oder ideologisch nicht fragwürdig sind? Wer fragt denn da eigentlich? Da könnten wir auch einige wunderbare Biopics kicken, die mit einer unvoreongenommenen Darstellung irgendeiner Realität wenig gemein haben, oder?

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
Bei jenen Werken, die durch Kino-Aufführung und TV-Austrahlung, selbst durch bloße DVD-Veröffentlichungen in Umlauf gebracht werden, lässt sich dazu immer sehr schnell eine Menge seriöser, fundierter, fachlich versierter und begründeter Besprechungen finden... (natürlich werden auch da Meinungen auseinandergehen, aber sie sind um Sachlichkeit und Ehrlichkeit und logische Argumentationen bemüht.) Das fällt völlig weg bei Youtube-Krams, der nur noch in der kleinen Echokammer der jeweiligen Zielgruppe wahrgenommen und besprochen wird... (der aber auf der OFDb ungeniert als Link hinterlegt werden kann).

Mir gefällt seriös, fundiert, sachlich, ehrlich und logisch auch sehr gut. Dass niemand derart über einen Film XY scheibt, ist aber ein komisches Ausschlusskriterium. Dann könnten sich die OFDbler auch hier umegkehrt auf die Fahnen schreiben, das mal anzugehen.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
- Sehe ich einmal von frühen Stummfilmen ab, ist es allermeistens möglich, zu prüfen, ob ein Film existiert hat oder eine Erfindung ist. Ist es problemlos möglich, zu prüfen, ob ein angeblich von Januar 2005 bis März 2005 auf Youtube gelaufener Film wirklich existiert hat? (Irgendwelche jungen Hobbyfilmer, die ihren Krempel auf der OFDb unterbringen wollen, gibt es zudem immer wieder...)

Keine Ahnung, inwieweit das nachvollziehbar sein könnte. Ich kenne nur den Satz "Das Netz vergisst nichts", aber in der Materie bin ich nu wirklich auch nicht drin. Wie wäre es mit der Einschränkung, nur zum Zeitpunkt des Eintrags abrufbare Inhalte eintragen zu dürfen? In jeder wissenschaftlichen Arbeit dokumentiert man ebenfalls bei einer Internetquelle die exakte Adresse sowie den Zeitpunkt des Zugriffs.


Zitat"Kann eingetragen werden" bedeutet noch nicht zwingend "wird dann auch eingetragen".

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
Nein, aber ein FAQ, das einfach sagt "Macht mal, wird schon laufen" ist kein gutes FAQ. ;) Ich habe nichts gegen die Aufnahme von reinen Streaming-Produkten - ich denke aber, man sollte sich jeweils verständigen, ob etwas erwünscht ist, um dann die Hürde immer wieder einmal etwas nach unten zu verschieben, wenn es denn erstrebenswert erscheint.
Alles durchzuwinken und darauf zu vertrauen, dass da nicht zuviel Unseriöses (im Sinne der oben erwähnten Bedenken) dabei ist, scheint mir der falsche Weg zu sein.

Da gehen wir völlig d'accord. Freiflugschein wäre auch nicht mein Ansatz.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
ZitatAm nächsten bin ich zur Zeit bei Deinem Vorschlag 3). Dazu:

Dass gestreamte (ich benutze das Wort jetzt mal für alle Online-Veröffentlichungswege, abseits von traditioneller Filmveröffentlichung) Filme eingetragen werden dürfen, wenn sie auch auf Trägermedien/im Kino/TV veröffentlicht werden/wurden, verstehe ich noch nicht - die können dann doch ohnehin eingetragen werden, weil sie über letztere Veröffentlichungen verfügen.

Wenn Streaming-Filme eingetragen werden können sollen, dann ist auch zwingend notwendig, dass Streaming-Fassungseinträge ermöglicht werden.
Das ist aus Vorschlag 1...

Ja, aber Du hast es unter Vorschlag 3) mit in der Vertiefung zum Thema Streaming angeführt, weshalb ich in dem 3er-Zusammenhang darauf eingegangen bin. Verstanden habe ich es schon bei 1) auch nicht.  :D

Dass ich versuche, eine Perspektive gegen den bisherigen hier getexteten Strich einzubringen, hast Du bisher eher übergangen. Ich denke halt, manche der von Dir jetzt freundlicherweise nochmal konzentrierter erläuterten Probleme ließen sich auch anders lösen, statt mit Regelungen, Verboten, wertend gesprochen Diskreditierungen oder hinsichtlich der Chancen, die neben den Problematiken auch darin liegen: gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten (womit ich Dir keineswegs in den Mund legen will, dass Du da beabsichtigst). Deshalb habe ich nach der Hölle gefragt, weil mir das dann doch zu sehr in eine Verteufelungsrichtung formuliert ist. Andere Möglichkeiten sind beispielsweise teilweise technische: zum Beispiel denkbar ist ein parallel in der üblichen OFDb separat aufrufbarer Streamingbereich, damit sich die teils doch recht starken Unterschiede im Umgang, in der Masse, in der rechtlichen Situation oder in was auch immer nicht ins Gehege kommen.

Sehr interessieren würde mich aber doch Deine Meinung zu dem Punkt der filmgeschichtlichen Entwicklung, auf den Du noch gar nicht eingegangen bist. Wir sprechen hier immerhin darüber, dass es Filme gibt, die aus einer gewissen oder ungewissen Kanonbildung heraus nicht in die OFDb passen (sollen). Ich stelle mir und und hier die Frage, ob wir vielleicht mal an eine Entwicklung denken müssen, die in fünfzig Jahren rückblickend als sonneklar gefasst werden kann, nämlich eigentlich eine Revolution in Sachen Film - und wenn wir der nicht bald Rechnung tragen, dann sind wir bald eine Community, die gerne Keilschrift liest und Schellackplatten auflegt (ich weiß, dass Dir gerade daran liegt, Richtung Streaming etwas zu öffnen, das meine ich jetzt nicht) - Online-Film-Datenbank könnte sich ja auch endlich mal darauf beziehen, nicht nur als Datenbank online verfügbar zu sein, sondern Online verfügbare Filme zu verzeichnen, sie müsste sich dazu nichtmal umbenennen, passt!

Ich meine schon, bei Dir immer wieder herauszulesen, dass es irgendeines Bildungs- und Filmschaffens- und Rezeptionsniveaus bedarf, damit ein Film den Segen der Datenbank erhalten können sollte. Andererseits glaube ich nicht, dass es Dir darum geht. Wenn Seeßlen über den YouTube-Furzer schreibt, dann rein damit, wenn nicht, dann nicht. Obwohl beides nichts am Film oder seiner Veröffentlichung ändert. Film braucht wie jede Kunst Rezipienten, wird erst vollendet geschaffen, wenn er gesehen wird - unter anderem (z.B. formalen Aspekten) gerade in dem Bereich liegt die Revolution, die ich meine, denn bei keinem anderen Veröffentlichungsweg gelangt Film (Genre und Intention mal ganz weit außen vor) so umfangreich und direkt an den Zuschauer.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

PierrotLeFou

8 Februar 2018, 01:10:51 #40 Letzte Bearbeitung: 8 Februar 2018, 01:39:31 von PierrotLeFou
Ich kann jetzt nicht auf alles eingehen, will aber zunächst ein paar Punkte kommentieren:

Zitat
ZitatNein, aber ein FAQ, das einfach sagt "Macht mal, wird schon laufen" ist kein gutes FAQ. ;) Ich habe nichts gegen die Aufnahme von reinen Streaming-Produkten - ich denke aber, man sollte sich jeweils verständigen, ob etwas erwünscht ist, um dann die Hürde immer wieder einmal etwas nach unten zu verschieben, wenn es denn erstrebenswert erscheint.
Alles durchzuwinken und darauf zu vertrauen, dass da nicht zuviel Unseriöses (im Sinne der oben erwähnten Bedenken) dabei ist, scheint mir der falsche Weg zu sein.
Da gehen wir völlig d'accord. Freiflugschein wäre auch nicht mein Ansatz.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, was das in der Praxis bedeuten soll.

Im Großen und Ganzen verstehe ich dich so, dass einfach alles in die OFDb können soll, hier sagst du dann aber, dass auch du keinen Freiflugschein willst. Schweben dir doch Kriterien vor, die erfüllt sein müssen? ;)


Ähnlich ist es bei diesem Punkt:
ZitatWenn einer trollt, dann kann man das womöglich auch feststellen und aufgrund des Trollens unterbinden, nicht aufgrund der Inhalte, die man von vornherein ausschließen will, damit niemand mit ihnen trollen kann.
Wenn jemand alles in die OFDb stellen darf, was auf Youtube oder sonstwo per Streaming anzusehen ist, und dann 300 eigens erstellte Mini-Kurzfilmchen an 3 Tagen auf der OFDb einträgt - wie würdest du ihm denn dann das Trollen nachweisen wollen? Er würde sich ja völlig ans FAQ halten? :icon_neutral:



Zitat
Zitat- Es ist gar nicht klärbar, ob ein auf Youtube eingestelltes Filmchen nicht irgendwelche Rechte verletzt. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte... (insbesondere bei Filmen, die erst Jahre nach ihrer Entstehung ins Netz gestellt werden.)
Ist die Frage, ob das die OFDb kümmern muss - sie ist schließlich eine Datenbank, keine Bewertungs- oder Sanktionierungsstelle, sie verzeichnet, was es gibt
Zitat
ZitatDie OFDb würde dann z.B. auch fröhlich am Mobbing mitwirken, wenn es etwa Drachenlord-Bashing in die OFDb schafft. Oder Revenge-Pornos... Bei dem, was ins Kino wandert oder auf DVD zu bekommen ist, kann man sich ja auch sehr sicher sein, dass es kein 15jähriger ist, der sexuell vor der Kamera tätig ist. Ich denke nicht, dass man das bei den unzähligen Homemade-Amateurpornos sein kann, die dann alle rein dürfen...
Man würde mitwirken, wenn man dazu beiträgt, die Filme zu verbreiten. Kann man das nicht etwa umgehen bei der Verzeichnung von Veröffentlichungsweg, Produktionsbeteiligten, Inhaltsangaben etc.? Das spricht in der Tat mehr gegen eine Verlinkung der Filmquelle - wenn die aber strafbares Material enthält, dürfte sie ohnehin auch jetzt schon nicht verlinkt werden, oder?
Mal ein paar Beispiele:
Ein unbeliebter Typ wird im Netz von drei schäbigen Personen auf üble Weise vorgeführt - vor seiner Cam. Das Ganze landet auf Youtube, bekommt viele Klicks, lauter böse Kommentare über den unbeliebten Typen usw.
Jetzt würde sich die OFDb sagen: Das lehnen wir ab, sowas tut man nicht - aber zwecks Dokumentation von YouTube-Clips ist es zulässig, dass "Unbeliebter Typ XY Heiratsantrag" (D 201X) samt Klarnamen des Opfers eingetragen werden kann - samt IA ("XY wird von drei Personen getäuscht und böse vorgeführt") und mit vielen Zehnerbewertungen von leuten, die Typ XY nicht ausstehen können.

Gerade die Bewertungen sehe ich kritisch, wenn es um die Dokumentation von Mobbing-Videos geht. :unknown:

Beim Revenge Porn würde ich die bloße Dokumentation bereits für unmoralisch erachten. Auch wenn man natürlich keinen Link setzt...
Indem man sowas dokumentiert, signalisiert man, dass man dem eine Relevanz beimisst. Zudem unterstützt man die Popularität und trägt indirekt zu Nachahmungen bei. Schlimm genug, dass - leider zurecht - "Bumfights" in der OFDb zu finden sind; solche Streaming-Rache-/Mobbing-Filmchen müssen nicht sein und zumindest (!) sowas sollte durch ein FAQ ganz klar ausgeschlossen werden.


Ich hatte mir 2015 verhältnismäßig lange überlegt, ob ich hierfür einen Filmeintrag erstellen soll:
https://ssl.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm
Nicht wegen der FAQ oder der Frage, ob das OFDb-relevant ist. (Immerhin erfüllt es die notwendigen Kriterien des FAQ.)
Sondern deshalb, weil die (wenigen) Bewertungen auf der IMDb zeigten, dass ein solcher Filmeintrag auch dazu dienen kann, nach dem Suizid nochmals "nachzutreten". Gut, die Angehörigen werden sich wenn überhaupt eher an der IMDb, weniger an der OFDb stoßen. Und die junge Frau hat sich ja dafür entschieden, einen öffentlichen Abschiedsbrief auf Youtube zu hinterlassen und dürfte schon geahnt haben, dass da nicht allein betretene Reaktionen kommen werden.

Aber Fälle, in denen (noch lebende) Leute unwillentlich zur Figur in Youtube-Clips werden, sind ja nochmals ein ganz anderes Kaliber...




Insgesamt lautet die Grundfrage ja: "Was ist ein Film?"

Eigentlich bin ich theoretisch dicht bei dir und würde alles für einen Film halten, was - von wem auch immer erstellt - mindestens zwei Einzelbilder hintereinandergereiht abspielt (und dabei nicht einmal eine Bewegungsillusion bewirken muss). [Ich wollte zB auch schon immer einmal nachfragen, ob man nicht auf DVD/BluRay wiederveröffentlichte Laterna Magica-Werke in Filmform als Filme auf der OFDb eintragen darf...]
Das könnte man immer weiter einengen: Mindestens drei Einzelbilder / Bewegungsillusion muss zumindest einmal gegeben sein / Mindest X Sekunden lang / Benötigt eine Titeleinblendung usf.
Eine Grenze würde ich aber bei interaktiven Werken ziehen, weil diese den Bereich des Spiels betreten. (IMDb hat sich ja auf Videogames ausgeweitet... das beäuge ich eher skeptisch, zumindest solange man das nicht ausblenden kann.)

Aber die OFDb hatte in ihren fast zwei Jahrzehnten nie den Eindruck erweckt, als würde sie dieses Filmverständnis praktizieren wollen. (Und im Alltagsgebrauch verwende ich selbst "Film" auch etwas anders, wenn ich Freunden vorschlage, einen Film zu schauen, obwohl ich da schon manch abwegige Sachen im Sinn habe...)
Ich bin kein Freund eines "Das war schon immer so"-Arguments, habe die OFDb aber stets als eine Datenbank verstanden, die nicht alles sammeln will, sondern dasjenige, dem eine gewisse Relevanz zugeschrieben wird. Dafür gibt es den FAQ-Text. Die Relevanz darf man natürlich immer etwas weiter fassen, das ist ja auch gut so, aber sich gänzlich von ihr zu distanzieren und "Alles kann rein" zu sagen, scheint mir verkehrt zu sein. Die Relevanz weiter zu fassen, bewirkt einen graduellen Unterschied; die Relevanz über Bord zu werfen (indem man sagt, dass alles, was ist, auch relevant sei) bewirkt einen Wesensunterschied.
Das hängt ja letztlich auch davon ab, wie Dr. Kosh zu solchen Überlegungen steht. :icon_mrgreen:


Und weitere User-Meinungen wären sicher auch von Vorteil... Die Beteiligung ist ja bei diesem Thema erfreulich hoch... :D
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

pm.diebelshausen

8 Februar 2018, 02:26:15 #41 Letzte Bearbeitung: 8 Februar 2018, 02:32:09 von pm.diebelshausen
Welcher Meinung ich bin oder was ich gerne hätte oder für richtig halte, habe ich zunächst doch noch gar nicht gesagt. Deshalb mein Satz "Nicht, dass ich der Meinung wäre, das müsse alles ruhig rein können. Ich möchte nur (nochmal?) die Probleme hören, die das macht". Ich habe noch keine fertige Meinung dazu, wir sind hier doch in Bewegung und lassen nicht nur Ansichten kollidieren, sondern sondieren. Und da habe ich gemerkt, dass ich wohl eine andere Stoßrichtung habe als das bisher hier geschriebene. Meine Meinung bilde ich mir dann noch, es kommen bestimmt auch noch andere Userhaltungen dazu.

Zum Trollen: ok, da erstellt einer extra dreihundert Filmchen, lädt sie bei YouTube hoch und das alles, um etwas zum Eintragen in der OFDb zu haben, was er dann auch noch innerhalb von drei Tagen macht. Ein Troll ist das dann zwar nicht (denn der hält sich ja gerade nicht an Regeln z.B. in Foren) aber er überlädt die OFDb eben mit diesen Filmchen. Ich nehme jetzt  mal die Sorge um diesen konstruierten Fall ernst und sage ebenso konstruiert: diese Filme, in rascher Folge hintereinandergeworfen, verstehen wir dann als ein kohärentes Werk, verdichten alle 300 auf einen einzelnen Eintrag und die OFDb-inspirierte Motivation kommt mit in die Inhaltsangabe. Wie gehen wir denn bisher mit fragwürdig auffallenden Vieleinträgern um? Am besten erstmal anschreiben und fragen, was geht ab? Dann ist schonmal ein Kontakt hergestellt, vielleicht erkennt man dann wider Erwarten einen begnadeten Filmschaffenden, der mehr Output hat als Miike, Fassbinder und Allen zusammen, oder einen Psycho, mit dem die OFDb nicht weiter zusammenarbeiten will, was ihr gutes Recht als Unternehmen mit einer kleinen Handvoll Angestellter ist. Dann wird ihr Willkür vorgeworfen, kennen wir alles schon. Ich bin mir nicht sicher, ob ich diese Angst vor Vieleinträgern teile, ob es nicht doch Mechanismen gibt, damit umzugehen, wenn es denn käme, oder ob Du diese Gefahr nicht maßlos überschätzt.

Zum Mobbing: da steckt die Rechtsprechung immernoch in den Kinderschuhen (beim Stalking sieht das schon anders aus), im internationalen Vergleich unterschiedlich, die tendenzielle Entwicklung geht wohl eher dahin, darin (unsere Gedanken beträfe das Thema Cyber-Mobbing) irgendwann einen Straftatbestand zu sehen - sich distanzieren von solchen Inhalten bzw. sie nicht zulassen könnte eine OFDb aber auch jetzt schon per Hausrecht. Ebenso bei anderen Persönlichkeitsrechte verletztenden Inhalten.

Glaubst Du, all die YouTube-Kommentatoren kommen dann auch rüber zur OFDb, schreiben Kurzkommentare oder Reviews zu den von Dir beispielhaft angeführten Filmen, zementieren damit den Weg des in diesen Filmen umgesetzten unmoralischen Verhaltens? Keine rhetorische Frage.

Zur Sicherheit nochmal: ich bin nicht dieser oder jenen Meinung, sondern ich probiere Argumentationen aus.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Mr. Blonde

8 Februar 2018, 02:48:20 #42 Letzte Bearbeitung: 8 Februar 2018, 02:51:05 von Mr. Blonde
Zitat von: pm.diebelshausen am  8 Februar 2018, 02:26:15
Ich möchte nur (nochmal?) die Probleme hören, die das macht".

Mir fällt da spontan der noch höhere Aufwand ein, den dann die fleissigen Leute im KF hätten. Dazu die vielen Youtuber, die nur unter ihrem Pseudonym bekannt sind... Dann müssten plötzlich Darsteller her wie "GlobalEliteGaming", wenn nichts Näheres bekannt ist. Das ist ja ein gigantischer neuer Komplex, der dann unglaublich hohes Fehlerpotential birgt. Ein Fan von "Gronkh" könnte dann, wie du es in einem Szenario schilderst, an mehreren Tagen hunderte Einträge machen, die ggf. alle untersucht werden müssten. Wollen sich das die beteiligten Leute wirklich aufhalsen? Und müssten nicht auch ganz neue Genres geschaffen werden? Youtube und die Videos mit Filmcharakter haben ja ganz eigene Richtungen und ich weiß nicht, ob die mit klassischen Genres übereinstimmen. Bevor man über Youtube Filme diskutiert, sollte vielleicht erstmal eine OFDb 2.0 auf festen Beinen stehen. Dass die OFDb eine Vorreiterstellung haben könnte, ist natürlich ein nicht zu verachtender Pluspunkt, andererseits gibt es ja unzählige Youtube Wiki's, die sich damit befassen.

Ich bin jetzt ziemlich stark der Meinung, dass Youtube erstmal keinen Platz in der OFDb haben sollte. Damit meine ich kategorisch alles, bis nicht klare Richtlinien geschaffen sind. Man schaue sich nur mal die ellenlangen Diskussionen zwischen vielleicht 5 Benutzern hier an. Die wären eigentlich an der Tagesordnung, wenn man die Kritierien für die OFDb weiter aufweicht. Dann kommen Mini Shitstorms, wenn der Name eines Youtubers falsch geschrieben hat oder man holt sich die Haterschaft vieler Youtuber (Drachenlord) ins Boot, die nach Gutdünken Darstellerlisten für "Buttergolem", "Lügenlord" und "Dräger" erstellen. Puuh, das Ding hat so viele Konfliktmöglichkeiten...

Ein bisschen anders sehe ich das bei Fällen, wo es DVDs der Youtube Filme gibt, wie bei Filmen von Doug Walker und James Rolfe der Fall. Die Filme wurden auf Festivals gezeigt, sind physisch zu erwerben und erfüllen halt die klassischen Anforderungen.

McClane

Zitat von: pm.diebelshausen am  7 Februar 2018, 20:30:49
Nicht, dass ich der Meinung wäre, das müsse alles ruhig rein können. Ich möchte nur (nochmal?) die Probleme hören, die das macht.

"Kann eingetragen werden" bedeutet noch nicht zwingend "wird dann auch eingetragen".

Und wenn diese bewegten Bilder eingetragen würden: macht das die Datenbank zu unübersichtlich? Ist die Datenmenge dann zu groß und die Server machen schlapp? Geht die Suchfunktion kaputt? Was genau ist es denn?

Pierrot und Blonde haben schon vieles gesagt, was ich unterschreiben möchte. ABER: Die Argumentation "Was schadet ein solcher Eintrag der Ofdb denn?" ist die ausgelutschteste und nervigste, mit der ich JEDEN Eintrag rechtfertigen kann. Bertha Beispiel trägt das Familienvideo vom letzten Urlaub in der Toskana ein - ist doch ne Doku, was schadet ein solcher Eintrag der Ofdb denn? Der stolze Papa trägt seine Aufzeichnung des Krippenspiels ein, in dem seine Sohnemann den dritten König gibt - was schadet ein solcher Eintrag der Ofdb denn? Kann ich beliebig weitermachen.

Die ganzen Youtuber könnten übrigens auch zu einer nicht ganz gewünschten "Belebung" der Ofdb führen. Was ist, wenn Youtuber A die Challenge ausruft, dass seine (wahrscheinlich extrem zahlreichen) Fans dieses oder jenes (nach neuen Regeln: rechtmäßig) eingetragene Video auf Platz 1 der Ofdb-Bestenliste voten. Youtuber B, C, D und E schließen sich an und schwupps sind nicht mehr "Der Pate" und Co. ganz oben in der Bestenliste, sondern "Fürze anzünden Prank saulustig" und ähnliches. Löschen wir die Bewertung dann? Mit welcher Begründung?

Mal ganz abgesehen davon, dass ich eh der Meinung bin, dass die Ofdb eh schon von viel zu zu viel unnötigem Kram verstopft ist (von jedem Making-Of-Quatsch über Youtube-Kram bis hin zu irgendwelchen 20-Minuten-Mini-"Dokus" über Quastenflosser auf den ÖR), der ja alles "nicht schadet", aber auch null Mehrwert hat und im schlimmsten Fall Filmographien megaunübersichtlich macht. Ganz ehrlich: Wenn ich mir die ellenlangen Diskussionen von früher darüber anschaue, ob Sketchshows, Konzert-DVDs und Fanfilme in die Ofdb kommen (was alles abgelehnt wurde), dann kann man sich die inzwischen klemmen, wenn man sich anschaut, was stattdessen alles drinsteht. Aber schadet ja nichts, gelle?
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

Max Blank

8 Februar 2018, 13:26:38 #44 Letzte Bearbeitung: 8 Februar 2018, 13:36:16 von Max Blank
Zitat von: PierrotLeFou am  8 Februar 2018, 01:10:51
Ich hatte mir 2015 verhältnismäßig lange überlegt, ob ich hierfür einen Filmeintrag erstellen soll:
https://ssl.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm


Hättstes mal lieber gelassen denn das ist kein Film sondern ein Homemadevideoclip im Stil von
Bob Dylan's Subterranean Homesick Blues mit geklauter Musik .
Die Thematik spielt hierbei keine Rolle bzw. rechtfertigt keinen Eintrag.
Bitte löschen.  :anime:



Folgende Punkte aus den FAQs müssten mMn überarbeitet bzw. gestrichen werden:

ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:

    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme (kein Kriterium)
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden (kein Kriterium)
    Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
    Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
    Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
    Werbespots
    Musikvideos
    Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
    einzelne TV-Serien-Folgen *

sowie ergänzend zu den Ausführungen der IMDB:

    Reality-TV
    Game-, Live-, Talk-, Gerichts- und Sketch-Shows
    Stand-Up-Comedy-Programme
    Konzerte *
    aufgezeichnete Opernvorführungen und Theatervorstellungen *
    Teaser und Trailer
    Hardcore-Compilations
    Videospiele

Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 08:50:31
Wenn ich mir die ellenlangen Diskussionen von früher darüber anschaue, ob Sketchshows...in die Ofdb kommen (was alles abgelehnt wurde)?

Sketchshows sind eh schon eingetragen (Sketchup, Voll Daneben etc. ) also bitte streichen.



PierrotLeFou

8 Februar 2018, 15:59:07 #45 Letzte Bearbeitung: 8 Februar 2018, 16:19:19 von PierrotLeFou
Zitat von: Max Blank am  8 Februar 2018, 13:26:38
Hättstes mal lieber gelassen denn das ist kein Film sondern ein Homemadevideoclip im Stil von
Bob Dylan's Subterranean Homesick Blues mit geklauter Musik .
Die Thematik spielt hierbei keine Rolle bzw. rechtfertigt keinen Eintrag.
Bitte löschen.  :anime:

Ist ein bisschen offtopic und ich weiß auch nicht, ob dein Eintrag bierernst gemeint ist, aber:

Das Werk erfüllt die nötigen FAQ-Kriterien für einen Eintrag - und DAS rechtfertigt den Eintrag (und nicht etwa die Thematik ;)).

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind JA
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb) JA


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino NEIN
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc. NEIN
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm Unbekannt
    Aufführung auf einem Filmfestival NEIN
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses JA (jein...)
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen JA
    aus historischer Sicht bedeutsam NEIN
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. ** NEIN

Abgesehen davon, dass sich nicht nur im Deutschen (FOCUS attestiert dem Filmchen, zum "Symbol gegen Cyber-Mobbing" geworden zu sein), sondern gerade im englischen Raum namhafte Zeitungen zuhauf mit dem Clip und dem Mobbing-Fall beschäftigen, ist beides auch Gegenstand mehrerer langen TV-Dokus geworden - zumindest in Frankreich und den USA. (Gern kann ich noch ein paar Links mehr ergänzen, um den "Thema in den Medien"-Aspekt stärker zu verdeutlichen...)

Den Homemade-Charakter habe ich durch das "Amateur" kenntlich gemacht...


Dieselbe Argumentation könnte man auch beim Zapruder-Film finden, welcher ja ebenfalls über einen OFDb-Eintrag verfügt... (zurecht. Das war ich aber nicht... ;))


(Dein Argument, dass das kein Film sei, ist ja untragbar - solange nicht im FAQ eine eng gefasst Definition von "Film" erfolgt; das ist nicht der Fall - im Gegenteil, auch Werbespots und Musikvideos werden explizit als Filme bezeichnet (wenn auch als Filme, die - seit FAQ-Änderung im Dezember - nicht rein sollen, zuvor jedoch in Ausnahmefällen rein konnten...))
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

pm.diebelshausen

Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 08:50:31und schwupps sind nicht mehr "Der Pate" und Co. ganz oben in der Bestenliste, sondern "Fürze anzünden Prank saulustig" und ähnliches. Löschen wir die Bewertung dann? Mit welcher Begründung?

Wie gesagt, es kann auch technisch gelöst werden, dass sich diese Dinge nicht ins Gehege kommen.

Was genau ist Deine Grenze bzw. sind die zu erfüllenden Kriterien? Gar kein Streaming/YouTube?
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Mr. Blonde

Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 08:50:31
Die ganzen Youtuber könnten übrigens auch zu einer nicht ganz gewünschten "Belebung" der Ofdb führen. Was ist, wenn Youtuber A die Challenge ausruft, dass seine (wahrscheinlich extrem zahlreichen) Fans dieses oder jenes (nach neuen Regeln: rechtmäßig) eingetragene Video auf Platz 1 der Ofdb-Bestenliste voten. Youtuber B, C, D und E schließen sich an und schwupps sind nicht mehr "Der Pate" und Co. ganz oben in der Bestenliste, sondern "Fürze anzünden Prank saulustig" und ähnliches. Löschen wir die Bewertung dann? Mit welcher Begründung?

Nach so einem konkreten Beispiel hatte ich irgendwie gesucht. "Derbe OFDb Prank Challenge!" Die OFDb könnte im schlimmsten Falle eine Klientel 12 jähriger Fanboys anziehen, die dann lustig in der Datenbank rumpfuschen oder Stunk machen, wenn der Name ihrer YT Gottheit falsch geschrieben ist. Ich bezweifle zwar, dass die OFDb heute noch so eine Relevanz hat, aber diesen Problemfällen müsste man auch nicht Tür und Tor öffnen.

McClane

Zitat von: pm.diebelshausen am  8 Februar 2018, 17:43:02
Was genau ist Deine Grenze bzw. sind die zu erfüllenden Kriterien? Gar kein Streaming/YouTube?

Streaming, das so professionell aufgezogen und kuratiert ist wie Netflix, Amazon usw. halte ich für einen Teil der Datenbank - schließlich werden viele dieser Produktionen ja auch noch auf anderen Medien ausgewertet.
Und wie ich schon schrieb, habe ich ja ein eher enges Auslegungsverhältnis, das niemand teilen muss: Die Ofdb begann als Filmdatenbank, daher sehe ich mehr oder weniger professionell gemachte Filme und überschneidene Medien (wie TV-Serien oder Kurzfilme) als den Maßstab an. Dementsprechend zweifele ich eh schon die Daseinsberichtigung von Making Ofs, TV-Reportagen usw. in der Ofdb an, weshalb ich wohl nicht der beste Bewertungsmaßstab bin. Aber solche Jeder-darf-mal-Medien wie Youtube oder Vimeo würde ich eher ausschließen; es sei denn, sie dienen als Vertriebsmedium für z.B. Kurzfilme, die man sonst nur auf Festivals sieht.

Vieles wird man wohl auch nicht in wasserdichte Regeln gießen können oder nur nach Augenmaß/gesunden Menschenverstand entscheiden können. Schon allein das extrem dehnbare Kriterium der Person öffentlichen Interesses war hier im Thread und anderswo die Grundlage zahlloser Diskussionen.
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"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

PierrotLeFou

Zitat von: pm.diebelshausen am  8 Februar 2018, 02:26:15
Welcher Meinung ich bin oder was ich gerne hätte oder für richtig halte, habe ich zunächst doch noch gar nicht gesagt. Deshalb mein Satz "Nicht, dass ich der Meinung wäre, das müsse alles ruhig rein können. Ich möchte nur (nochmal?) die Probleme hören, die das macht". Ich habe noch keine fertige Meinung dazu, wir sind hier doch in Bewegung und lassen nicht nur Ansichten kollidieren, sondern sondieren.
Ah, ok... hatte ich falsch verstanden... ;)


ZitatGlaubst Du, all die YouTube-Kommentatoren kommen dann auch rüber zur OFDb, schreiben Kurzkommentare oder Reviews zu den von Dir beispielhaft angeführten Filmen, zementieren damit den Weg des in diesen Filmen umgesetzten unmoralischen Verhaltens? Keine rhetorische Frage.
Ich glaube, es würden eher wenige YouTube-Kommentatoren rüberkommen... aber ich denke, ein paar User, die 10er und 1er Wertungen vergeben und damit Schadenfreude oder Abneigung zum Ausdruck bringen (und weniger an einer Bewertung von Qualitäten eines Films Interesse haben), gäbe es schon ein paar...
Und selbst wenn es die nicht gäbe: Die niederträchtige Verunglimpfung oder Quälerei einer Privatperson (die bestenfalls ein in kleineren Kreisen bekannter Vlogger ist, aber wohl kaum eine Person, die im Licht der Öffentlichkeit steht und sich einer Satire stellen müsste, welche ja schon auch nochmals etwas behutsamer vorgeht) sollte auf einer seriösen Datenbank gar nicht erst eingepflegt werden. Der Umstand, dass man das überhaupt verzeichnet, sorgt dafür, dass man ihm eine gewisse Relevanz zuschreibt, was letztlich als Bestätigung gewertet werden kann und Erstellern und manchen Konsumenten in die Hände spielt.
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Hank Quinlan 1958

Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 20:44:25Die Ofdb begann als Filmdatenbank, daher sehe ich mehr oder weniger professionell gemachte Filme und überschneidene Medien (wie TV-Serien oder Kurzfilme) als den Maßstab an.
Das ist auch mein Eindruck, zumal hier eben die Fassungen vorhanden sind, mit der die Verfügbarkeit dieser ganzen Filme behandelt wird.

Es ist aber auch so, daß ich mich frage, warum eine Datenbank über Film nicht genau das sein darf. Ich sehe keinen Mehrwert darinnen, jedes youtube-Video, welches ohne einer entsprechenden Vor-Rezeption veröffentlicht wurde, automatisch den Weg zu ebnen. Dabei hat es weniger damit zu tun, was ich moralisch oder weltsichtlich davon halte; ich argumentiere lieber mit der Verfügbarkeit, denn ich halte speziell youtube nicht als "stabil" genug, diese Bedingung genügend zu erfüllen.
Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 08:50:31Mal ganz abgesehen davon, dass ich eh der Meinung bin, dass die Ofdb eh schon von viel zu zu viel unnötigem Kram verstopft ist (von jedem Making-Of-Quatsch über Youtube-Kram bis hin zu irgendwelchen 20-Minuten-Mini-"Dokus" über Quastenflosser auf den ÖR), der ja alles "nicht schadet", aber auch null Mehrwert hat und im schlimmsten Fall Filmographien megaunübersichtlich macht.
Ein weiterer Punkt, der mich ebenso irritiert: ich habe Eintragungen solcher kurzen Features wie Making-Of nie als eintragungswürdig betrachtet. Mir geht es darum, dieses traditionelle Bild aufrechtzuerhalten, eben weil heutzutage Vieles inflationär (begrifflich und quantitativ) aufgeweicht wird. Ich sehe das aber nicht mal als rückwärtsgewandt an, sondern als Abgrenzung zu einer verbindenden Alltäglichkeit, die eher den Staus quo entspricht als einer modernen Utopie.

Die "Hölle" liegt darin, daß man am Ende alles zulassen müßte, was nur als Film gelten darf - aber dann sollte man diese Datenbank besser in Google 2.0 umbenennen. Jeder Werbeclip, jedes Amateur-Video, jedes Feature-Video, jeder Trailer, jedes Musik-Video wäre erlaubt, aber dann sehe ich aber nicht mehr die Möglichkeit, etwas Eigenständiges zu sein. Es geht auch darum, dem Nutzer ein Profil zu zeigen, was deutlich macht, was Film an sich ausmacht. Kommerziell wie auch als Kunstform.

Hank

PierrotLeFou

Zitat von: Hank Quinlan 1958 am 10 Februar 2018, 00:30:16
Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 20:44:25Die Ofdb begann als Filmdatenbank, daher sehe ich mehr oder weniger professionell gemachte Filme und überschneidene Medien (wie TV-Serien oder Kurzfilme) als den Maßstab an.
Das ist auch mein Eindruck, zumal hier eben die Fassungen vorhanden sind, mit der die Verfügbarkeit dieser ganzen Filme behandelt wird.

Es ist aber auch so, daß ich mich frage, warum eine Datenbank über Film nicht genau das sein darf. Ich sehe keinen Mehrwert darinnen, jedes youtube-Video, welches ohne einer entsprechenden Vor-Rezeption veröffentlicht wurde, automatisch den Weg zu ebnen. Dabei hat es weniger damit zu tun, was ich moralisch oder weltsichtlich davon halte; ich argumentiere lieber mit der Verfügbarkeit, denn ich halte speziell youtube nicht als "stabil" genug, diese Bedingung genügend zu erfüllen.
Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 08:50:31Mal ganz abgesehen davon, dass ich eh der Meinung bin, dass die Ofdb eh schon von viel zu zu viel unnötigem Kram verstopft ist (von jedem Making-Of-Quatsch über Youtube-Kram bis hin zu irgendwelchen 20-Minuten-Mini-"Dokus" über Quastenflosser auf den ÖR), der ja alles "nicht schadet", aber auch null Mehrwert hat und im schlimmsten Fall Filmographien megaunübersichtlich macht.
Ein weiterer Punkt, der mich ebenso irritiert: ich habe Eintragungen solcher kurzen Features wie Making-Of nie als eintragungswürdig betrachtet. Mir geht es darum, dieses traditionelle Bild aufrechtzuerhalten, eben weil heutzutage Vieles inflationär (begrifflich und quantitativ) aufgeweicht wird. Ich sehe das aber nicht mal als rückwärtsgewandt an, sondern als Abgrenzung zu einer verbindenden Alltäglichkeit, die eher den Staus quo entspricht als einer modernen Utopie.

Die "Hölle" liegt darin, daß man am Ende alles zulassen müßte, was nur als Film gelten darf - aber dann sollte man diese Datenbank besser in Google 2.0 umbenennen. Jeder Werbeclip, jedes Amateur-Video, jedes Feature-Video, jeder Trailer, jedes Musik-Video wäre erlaubt, aber dann sehe ich aber nicht mehr die Möglichkeit, etwas Eigenständiges zu sein. Es geht auch darum, dem Nutzer ein Profil zu zeigen, was deutlich macht, was Film an sich ausmacht. Kommerziell wie auch als Kunstform.

Hank
(Bzgl. der "Hölle" hatte pm.diebelshausen ja schon kommuniziert, dass er wissen will, was daran, dass alles in die OFDb dürfen würde, die"Hölle" wäre. Und etwas eigenständiges bliebe die OFDb ja auch dann, wenn sie auch quasi alles, was als Google-Videosuch-Ergebnis auftauchen würde, mit den wichtigsten Produktionsdaten einpflegen würde.)

Das mit dem "Making Of" war bloß konsequent. Es erfüllt immerhin alle FAQ-Kriterien: ist fertiggestellt, ist zugänglich, liegt auf VHS/DVD/BluRay vor. Darüber hinaus finde ich persönlich (und wohl auch eine größere Zahl anderer User) recht hilfreich, eine OFDb-Übersicht über solche Werke zu haben, wenngleich da gerade früher einiges durchgerutscht ist, was aber auch für meine private Excel-Tabellen-Filmliste gilt...

Wichtig war und ist es, ein widerspruchsfreies, klares FAQ zu haben, das nicht mehr und nicht weniger zulässt als das, was man mit sinniger Begründung auch aufnehmen will. (Und dass eine nicht konsequent bis zum Ende gedachte Korrektur nicht kurzerhand ins Gegenteil verkehrt, was jahrelang gegolten hat und auf der OFDb bereits so einige Spuren hinterlassen hat. Und ebenso skeptisch würde ich die Löschung hunderter, womöglich tausender Einträge sehen, weil man es sich anders überlegt.)
Hätte man "Film" enger verstehen wollen und ein "Making Of" nicht unter den Begriff des Films fallen lassen wollen, wäre man um eine Film-Definition nicht umhin gekommen. Umgangsprachlich habt ihr ja sicherlich recht: Würdet ihr euren Familien eine Filmsichtung ankündigen und mit ihnen dann ein Making Of anschauen, dürften sie sich veräppelt fühlen... Aber das wäre bei manchen Leuten auch der Fall, wenn man ihnen einen Kurzfilm, einen Experimentalfilm oder auch bloß einen Dokumentarfilm zeigen würde. Und dann muss man sich die Frage stellen, welche Kriterien für "Film" gelten sollen, die Making Ofs zB ausschließen, aber nicht zugleich auch jeden Kurz-Dokumentarfilm ausschließen... (Oder jene langen Making OFs die ihrerseits in Kinos oder im TV zu sehen waren oder einzelne DVD-Veröffentlichungen erhielten...) Und dann wird man schnell merken, wie schwierig eine praktikable und effiziente Definition hinzubekommen ist.
Und man kann nicht anderen ein Profil des Films darlegen, wenn man keine klare Definition hat und nach Bauchgefühl einiges durchlässt, anderes aussiebt. (Ganz zu schweigen davon, dass es schlichtweg nichts gibt, was "Film ausmacht", sondern nur eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen, nach denen den Film jeweils etwas ganz anderes ausmacht...)

Trotz kleinerer Missstände ist das FAQ bzgl. Streaming recht deutlich. Wie gesagt: Die 2015er Wikipedia-Doku darf ohnehin rein (und man sollte im FAQ ergänzen, dass Filmeinträge bei solch nicht sofort erkenntlichen Erfüllungen der FAQ-Kriterien möglichst eine solche Erfüllung kenntlich machen) und die 2017er Wikipedia-Doku dürfte es bisher eigentlich nicht.
Jetzt müsste man bloß schauen, ob man das weiter ausweiten will oder nicht? Will man es, wäre das etwa über eine Sequel/Prequel-Regelung ("erfüllt Film A alle Kriterien, darf sein Sequel Film B auch hinein, selbst wenn es die Kriterien nicht erfüllt") möglich, ohne dass man gleich einer ganz Flut von anderen Fällen Tür und Tor öffnet.
Stößt man dann auf weitere Fälle, die einige User gerne in der OFDb hätten, könnte man noch immer schauen, ob man die Kriterien nochmals eine Spur großzügiger ausfallen lässt.
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

McClane

Zitat von: PierrotLeFou am 10 Februar 2018, 01:24:40
Wichtig war und ist es, ein widerspruchsfreies, klares FAQ zu haben, das nicht mehr und nicht weniger zulässt als das, was man mit sinniger Begründung auch aufnehmen will. (Und dass eine nicht konsequent bis zum Ende gedachte Korrektur nicht kurzerhand ins Gegenteil verkehrt, was jahrelang gegolten hat und auf der OFDb bereits so einige Spuren hinterlassen hat. Und ebenso skeptisch würde ich die Löschung hunderter, womöglich tausender Einträge sehen, weil man es sich anders überlegt.)

[....]

Und man kann nicht anderen ein Profil des Films darlegen, wenn man keine klare Definition hat und nach Bauchgefühl einiges durchlässt, anderes aussiebt. (Ganz zu schweigen davon, dass es schlichtweg nichts gibt, was "Film ausmacht", sondern nur eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen, nach denen den Film jeweils etwas ganz anderes ausmacht...)

Kurz zur "Causa Making Of": Da gab es eigentlich mal andere Absprachen im Admin-Kreis, die aber irgendwann nicht mehr so durchgesetzt wurden, vielleicht auch wegen nachlassender Lust; ich persönlich habe auch nicht nachgeschaut, ob da jetzt dieses oder jenes Making Of eingetragen ist und ob es die damals vereinbarte Mindestlänge von 20 Minuten unterschreitet. Insofern hat der stete Tropfen der Making-Of-Einträger den Stein gehöhlt.

Und natürlich ist ein FAQ schön und gut, aber egal wie sehr du es ausformulierst, du wirst nie den Stein der Weisen finden. Wenn jetzt der Zapruder-Film und das Selbstmordankündigungsvideo drin sind, weil JFK und die Selbstmörderin Personen öffentlichen Interesses sind/waren und weil darüber berichtet wurde, dann ist das eine Auslegung der Ofdb-Regeln - über das LeFloid-Interview mit Angela Merkel wurde ja damals auch in der Presse berichtet, weil es etwas neues war. Ist das genug Aufmerksamkeit? Darf man Folgeinterviews eintragen, wenn nicht mehr drüber berichtet wird? Ist Merkel genug Person öffentlichen Interesses? usw. Und schon sind wir wieder bei der Einzelfalldiskussion, gegen die auch kein FAQ hilft.

Ich persönlich kann auch auf den Zapruder-Film und das Selbstmordankündigungsvideo in der Ofdb verzichten, wenn wir klare Regeln wollen...  :icon_mrgreen: :icon_mrgreen:
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(Moonshade über yours truly)

Hank Quinlan 1958

13 Februar 2018, 21:23:10 #53 Letzte Bearbeitung: 13 Februar 2018, 21:24:47 von Hank Quinlan 1958
Zitat von: PierrotLeFou am 10 Februar 2018, 01:24:40(Oder jene langen Making OFs die ihrerseits in Kinos oder im TV zu sehen waren oder einzelne DVD-Veröffentlichungen erhielten...) Und dann wird man schnell merken, wie schwierig eine praktikable und effiziente Definition hinzubekommen ist.
Mir ist das bewußt, da ich die Dokus über Vom Winde verweht und Cleopatra kenne, die jeweils zwei Stunden lang sind. Allerdings sehe ich sie nicht als reine Making-Ofs, da sie sich nicht nur auf die Dreharbeiten beschränken.

Die Definition Film ist schwierig, weil nicht einfach auf eine Formel herunterzubrechen. Doch ich neige eher dazu, sie enger zu ziehen, weil dadurch der Fokus präsenter bleibt. Ich sehe z.B. keine Relevanz des Zapruder-Films für die ofdb, weil es einfach eine kurze Szene ist, die gewiß aber einen besonderen Moment erfaßt hat. Doch wenn sowas bereits zulässig ist, dann sehe ich die Definition schon als sehr weit gefaßt an. Dann ist die Definition jedoch der Form nicht fair gegenüber.

Mir ist die jetzige Auslegung mit "Personen öffentlichen Interesses" schon zu wischiwaschi, weil darunter erst recht nichts Endgültiges definiert bleiben kann. Musik-Clips und Konzertaufzeichnungen müssen draußen bleiben, aber Flux und Zapruder darf rein? Ganz ehrlich: Unsinn. Das wäre ein Teil, den ich bei einer Neu-Definition glatt kappen würde.

Hank

PierrotLeFou

Zitat von: McClane am 13 Februar 2018, 15:18:49
Kurz zur "Causa Making Of": Da gab es eigentlich mal andere Absprachen im Admin-Kreis, die aber irgendwann nicht mehr so durchgesetzt wurden, vielleicht auch wegen nachlassender Lust; ich persönlich habe auch nicht nachgeschaut, ob da jetzt dieses oder jenes Making Of eingetragen ist und ob es die damals vereinbarte Mindestlänge von 20 Minuten unterschreitet.
Daran kann ich mich auch erinnern - auch weil Making Ofs meine ersten Filmeinträge darstellen und ich dann damals auf einige Kriterien aufmerksam gemacht worden bin. :icon_mrgreen: Ich habe später dann auch eher selten Making Ofs eingetragen - auch weil die Motivation nicht so groß ist, wenn da so ein "Wird womöglich ohnehin wieder gelöscht"-Damoklesschwert über einem Eintrag schwebt... Aber es gibt mittlerweile schon so einige User, die wirklich jede Menge Making Ofs in der Datenbank einpflegen. ;)
Meinen Bedürfnissen kommt das entgegen, es gibt ja je nach Making Of auch 10, 20, 30 Besitzer eines solchen (Kurz-)Films (insofern bin ich nicht der einzige), aber ich gebe Dir recht, dass auf der OFDb 2.0 dringend eine "Kurzfilme/Dokus/Kurzdokus/usw. nicht anzeigen"-Option wünschenswert wäre. :D :respekt:

ZitatInsofern hat der stete Tropfen der Making-Of-Einträger den Stein gehöhlt.
Das wäre bedauerlich, wenn sich wirklich eine deutliche Mehrheit dadurch gestört fühlen sollte. Die Frage wäre in dem Fall, ob dann eine nachträgliche Korrektur wünschenswert wäre (oder ob man auf die Making-Of-Fans Rücksicht nimmt). (Fassungseinträge sind ja teilweise wegen ihres Alters schützenwert... man könnte sich ja fragen, ob das nicht auch für Filme gelten soll, solange sie dem zur Eintragszeit existiert habenden FAQ-Text gefolgt sind...)

Grundsätzlich würde ich ja sagen, dass etablierte Datenbanken insgesamt gut beraten wären, ihre Kriterien für eine Aufnahme allenfalls zu erweitern - und sie nicht nach Jahren zu verengen. (Soll heißen: Alte Einträge, die zu ihrer Zeit eindeutig gegen das FAQ verstoßen haben, dürfen natürlich raus; das FAQ jedoch zu ändern um dann einen ganzen Haufen unerwünschter Einträge (die aber eben über Besitzer, Fassungen, Bewertungen verfügen) zu löschen, schiene mir eine ungünstige Maßnahme zu sein, die allenfalls einige User verprellt.)


ZitatUnd natürlich ist ein FAQ schön und gut, aber egal wie sehr du es ausformulierst, du wirst nie den Stein der Weisen finden.
Das sehe ich ähnlich; vor allem sollte der FAQ-Text mMn im andauernden Wandel begriffen sein... und das bringt er ja immerhin auch bereits zum Ausdruck. :D
Aber es sollte eben auch ein Text sein, der logisch nachvollziehbar, der nicht widersprüchlich ist. ;)

Und bis vor Kurzem war es so, dass bei dem, was nicht in die OFDb soll, Ausnahmen gemacht worden sind, sofern es das Kriterium öffentlichen Interesses erfüllte. Dieses Kriterium hat aber zugleich für alles gegolten, was in die OFDb wollte/sollte.
Das heißt: Alles was nicht in die OFDb sollte, durfte in die OFDb, sofern es dieselben Grundanforderungen erfüllte, die auch für alles andere gegolten haben, was in die OFDb sollte... :icon_neutral:
Sowas machte keinen Sinn. Die Veränderung, die dann irgendwann erfolgte, hat die Ausnahme-Regelung allerdings gleich ganz gelöscht, anstatt sie in eine praktikablerere Form zu bringen.

Dann gibt es die berühmt-berüchtigten unvollendeten, unzugänglichen Filme in der OFDb: Keine unbekannten Werke, sondern "Klassiker", die für ihr Unvollendetsein berüchtigt sind. Ist in der OFDb-Praxis seit Jahren drin, wird durchs FAQ ausgeschlossen.

Dann gibt es drei Kriterien für zulässige Filmeinträge, deren 3. Kriterium bereits durch die Erfüllung des 2. Kriteriums als "abgedeckt" gewertet werden kann.
Das ist nicht unbedingt logisch falsch, ist aber unsinnig und verkompliziert weitere Ausführungen...

Ein paar Hollywood-Klassiker müssten aus der OFDb fliegen, weil sie auf Warners Archive-Seite als DVD-R angeboten werden. (Da wäre im FAQ bloß ein zusätzliches "nur" nötig, und Theorie und Praxis würden wieder harmonieren... :D)

Da gibt es einfach so ein paar wunde Punkte, die durch teils minimale Änderungen zu beheben sind. Krakrax ist da ja sehr ambitioniert und ich bin guter Dinge, dass man noch vor den 20er Jahren den FAQ-Text in eine hieb- & stichfeste Version korrigiert haben wird, die zwar vor Einzelfallklärungsbedarf nicht gefeit ist, aber auch keine inneren Widersprüche & Irritationen enthält... :D


ZitatWenn jetzt der Zapruder-Film und das Selbstmordankündigungsvideo drin sind, weil JFK und die Selbstmörderin Personen öffentlichen Interesses sind/waren und weil darüber berichtet wurde, dann ist das eine Auslegung der Ofdb-Regeln - über das LeFloid-Interview mit Angela Merkel wurde ja damals auch in der Presse berichtet, weil es etwas neues war. Ist das genug Aufmerksamkeit? Darf man Folgeinterviews eintragen, wenn nicht mehr drüber berichtet wird? Ist Merkel genug Person öffentlichen Interesses? usw. Und schon sind wir wieder bei der Einzelfalldiskussion, gegen die auch kein FAQ hilft.
Zitat von: Hank Quinlan 1958 am 13 Februar 2018, 21:23:10
Ich sehe z.B. keine Relevanz des Zapruder-Films für die ofdb, weil es einfach eine kurze Szene ist, die gewiß aber einen besonderen Moment erfaßt hat. Doch wenn sowas bereits zulässig ist, dann sehe ich die Definition schon als sehr weit gefaßt an. Dann ist die Definition jedoch der Form nicht fair gegenüber.

Mir ist die jetzige Auslegung mit "Personen öffentlichen Interesses" schon zu wischiwaschi, weil darunter erst recht nichts Endgültiges definiert bleiben kann. Musik-Clips und Konzertaufzeichnungen müssen draußen bleiben, aber Flux und Zapruder darf rein? Ganz ehrlich: Unsinn. Das wäre ein Teil, den ich bei einer Neu-Definition glatt kappen würde.
Der Zapruder-Film ist ja zudem noch ein Film, der historisch bedeutsam ist; der erfüllt ja doch noch einen Punkt mehr als der Suizidankündigungs-Film. (Hatte ich im letzten posting übersehen.)

Wieso sollte man denn "aus historischer Sicht bedeutsam" als ausreichendes Kriterium (neben vollendet/zugänglich) angeben, wenn man einen Zapruder nicht hätte in der OFDb haben wollen? Für was, wenn nicht für den Zapruder-Film, hätte dieses Kriterium denn eigentlich gelten sollen?

Ob Merkel eine Person öffentlichen Interesses ist (wer würde das leugnen?), ist für den LeFloid übrigens egal: Sie ist nicht die Erstellerin des Films. (Ich würde übrigens "gefühlt" gegen einen Eintrag plädieren, weil ich darin eine Interview-/news-Rubrik vermuten würde, die dem nahekommt, was als Live-Show oder Talk-Show draußen bleiben sollte. Ähnlich wie Nachrichten, die ja im FAQ nicht explizit erwähnt werden, aber meines Wissens auch nicht aufgenommen werden sollen. Thema in den Medien war das Werk aber zweifelsohne, insofern hätte ich persönlich nicht wirklich etwas gegen einen solchen Eintrag. Aber man könnte auch im FAQ einfach noch "Nachrichten/Interview-Specials für TV/Internet" als unerwünscht hinterlegen, wäre mir auch recht.)

Aber es stimmt schon: Einzelfalldiskussionen wird es immer wieder geben (müssen). Aber das sollte die OFDb erstens nicht davon abhalten, logische Unzulänglichkeiten oder krasse Theorie-Praxis-Scheren im FAQ auszubessern; und zweitens sollte es nicht davon abhalten, bei der Aufnahme von Filmen, die (wie die 2017er Wiki-Doku) gegen das bestehende FAQ verstoßen, eine möglichst bündige, effektive Veränderung des FAQ vorzunehmen. ;)



@Hank: Was die Musik-Clips betrifft, würde ich mich über eine Aufnahme ebenfalls sehr freuen. Dass die eher OFDb-tauglich wären als Flux-Filme (was sie laut FAQ übrigens nicht sind und auch nie gewesen sind), kann ich nicht nachvollziehen. Wie gesagt: Man darf die Flux-Filme scheiße finden, aber der Experimentalfilm ist als Genre in der OFDb aufgenommen worden und wie so manche Filmgeschichte und nahezu jede Experimentalfilm-Filmgeschichte zum Ausdruck bringt, sind Flux-Filme(macher) wahre Aushängeschilder dieser Gattung. (Irgendwelche Musikvideo-Geschichtsschreibungen sind mir hingegen zumindest in Buchform bis heute nicht einmal über den Weg gelaufen...)
Da irgendwelche Ambitions-/Niveau-/Wert-Beurteilungen anzuführen, um zu sagen, dass grünes Licht eher bloß für Experimentalfilme wie den andalusischen Hund gelten solle, halte ich für eine sonderbare Korrektur-Idee, die relativ einfach und eindeutig überprüfbare Kriterien (Kino, DVD, Filmhistorische Relevanz zumindest in der deutschsprachigen/englischsprachigenFilmgeschichtsschreibung) durch sehr subjektive Kriterien ersetzt. (Davon abgesehen würde ich den andalusischen Hund auch eher bloß als Avantgardefilm betrachten, der zudem recht dicht an konventionellen Genreversatzstücken des Liebesfilms, des Dramas, der Komödie, des Kriminalfilms dran bleibt. Soll das ein Kriterium für Experimentalfilme sein: Dass sie sich ja nicht zuweit vom konventionellen Film entfernen? Das würde den Gattungsbegriff an sich ad absurdum führen.)

Am Experimentalfilm oder an Amateurfilmen von historischer Bedeutsamkeit rütteln zu wollen (was ja, wie du selber bereits geschrieben hast, auch beim frühen Stummfilm zu argen Problemen führen würde), würde mMn in eine abwegige Richtung führen. Da würde die OFDb als Filmdatenbank eine Verweigerungshaltung an den Tag legen, welche sie um Jahrzehnte hinter den aktuellen filmgeschichtlichen, filmtheoretischen, filmwissenschaftlichen, filmästhetischen Diskurs hierzulande zurückwerfen würde.
Eine etwas größere Öffnung für Musikvideos sollte hingegen mMn bald einmal (wieder) kommen. :D Die als selbstverständlich aufgefasste klare Unterscheidung zwischen einem Musik-Kurzfilm und einem Musikvideo entbehrt im Grunde jeder Grundlage: Letzteres ist aus Ersterem entstanden und es gibt durchaus Musik-Kurzfilme, die sich am Musikvideo orientieren und nicht gerade selten werden Musikvideos von Filmemachern gedreht und zwischen recht eindeutig klärbaren Extremen verläuft einfach eine fließende Grenze, die wesentlich breiter ausfällt als es bei anderen fließenden Grenzen im Filmgenre/Filmgattungs/Filmtypen-Bereich. Da müsste man sich mMn fragen, wie intensiv & konsequent man damals (als auch die IMDb noch keine Musikvideos aufgeführt hat) über dieses Thema nachgedacht hat...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

McClane

Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39
Meinen Bedürfnissen kommt das entgegen, es gibt ja je nach Making Of auch 10, 20, 30 Besitzer eines solchen (Kurz-)Films (insofern bin ich nicht der einzige), aber ich gebe Dir recht, dass auf der OFDb 2.0 dringend eine "Kurzfilme/Dokus/Kurzdokus/usw. nicht anzeigen"-Option wünschenswert wäre. :D :respekt:

Wenn ich in meiner Filmsammlung nachschaue bei der Ofdb, dann kann ich doch sehen, welches Bonusmaterial auf meinen DVDs drauf ist. Ich fände es absurd dafür eigene Fassungseinträge anzulegen, aber das ist nur meine Meinung.

Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39
ZitatWenn jetzt der Zapruder-Film und das Selbstmordankündigungsvideo drin sind, weil JFK und die Selbstmörderin Personen öffentlichen Interesses sind/waren und weil darüber berichtet wurde, dann ist das eine Auslegung der Ofdb-Regeln - über das LeFloid-Interview mit Angela Merkel wurde ja damals auch in der Presse berichtet, weil es etwas neues war. Ist das genug Aufmerksamkeit? Darf man Folgeinterviews eintragen, wenn nicht mehr drüber berichtet wird? Ist Merkel genug Person öffentlichen Interesses? usw. Und schon sind wir wieder bei der Einzelfalldiskussion, gegen die auch kein FAQ hilft.
Zitat von: Hank Quinlan 1958 am 13 Februar 2018, 21:23:10
Ich sehe z.B. keine Relevanz des Zapruder-Films für die ofdb, weil es einfach eine kurze Szene ist, die gewiß aber einen besonderen Moment erfaßt hat. Doch wenn sowas bereits zulässig ist, dann sehe ich die Definition schon als sehr weit gefaßt an. Dann ist die Definition jedoch der Form nicht fair gegenüber.

Mir ist die jetzige Auslegung mit "Personen öffentlichen Interesses" schon zu wischiwaschi, weil darunter erst recht nichts Endgültiges definiert bleiben kann. Musik-Clips und Konzertaufzeichnungen müssen draußen bleiben, aber Flux und Zapruder darf rein? Ganz ehrlich: Unsinn. Das wäre ein Teil, den ich bei einer Neu-Definition glatt kappen würde.
Der Zapruder-Film ist ja zudem noch ein Film, der historisch bedeutsam ist; der erfüllt ja doch noch einen Punkt mehr als der Suizidankündigungs-Film. (Hatte ich im letzten posting übersehen.)

Wieso sollte man denn "aus historischer Sicht bedeutsam" als ausreichendes Kriterium (neben vollendet/zugänglich) angeben, wenn man einen Zapruder nicht hätte in der OFDb haben wollen? Für was, wenn nicht für den Zapruder-Film, hätte dieses Kriterium denn eigentlich gelten sollen?

Ob Merkel eine Person öffentlichen Interesses ist (wer würde das leugnen?), ist für den LeFloid übrigens egal: Sie ist nicht die Erstellerin des Films. (Ich würde übrigens "gefühlt" gegen einen Eintrag plädieren, weil ich darin eine Interview-/news-Rubrik vermuten würde, die dem nahekommt, was als Live-Show oder Talk-Show draußen bleiben sollte. Ähnlich wie Nachrichten, die ja im FAQ nicht explizit erwähnt werden, aber meines Wissens auch nicht aufgenommen werden sollen. Thema in den Medien war das Werk aber zweifelsohne, insofern hätte ich persönlich nicht wirklich etwas gegen einen solchen Eintrag. Aber man könnte auch im FAQ einfach noch "Nachrichten/Interview-Specials für TV/Internet" als unerwünscht hinterlegen, wäre mir auch recht.)

Aber es stimmt schon: Einzelfalldiskussionen wird es immer wieder geben (müssen). Aber das sollte die OFDb erstens nicht davon abhalten, logische Unzulänglichkeiten oder krasse Theorie-Praxis-Scheren im FAQ auszubessern; und zweitens sollte es nicht davon abhalten, bei der Aufnahme von Filmen, die (wie die 2017er Wiki-Doku) gegen das bestehende FAQ verstoßen, eine möglichst bündige, effektive Veränderung des FAQ vorzunehmen. ;)

Wie gesagt, das LeFloid-Ding war in erster Linie ein Beispiel für die Notwendig von Augenmaß/gesundem Menschenverstand trotz aller FAQ-Regelungen. Schließlich war auch Zapruder selber jetzt nicht wirklich eine Person öffentlichen Interesses, sondern er wurde durch die Aufnahme dazu.
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PierrotLeFou

Zitat von: McClane am 14 Februar 2018, 15:12:49
Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39
Meinen Bedürfnissen kommt das entgegen, es gibt ja je nach Making Of auch 10, 20, 30 Besitzer eines solchen (Kurz-)Films (insofern bin ich nicht der einzige), aber ich gebe Dir recht, dass auf der OFDb 2.0 dringend eine "Kurzfilme/Dokus/Kurzdokus/usw. nicht anzeigen"-Option wünschenswert wäre. :D :respekt:

Wenn ich in meiner Filmsammlung nachschaue bei der Ofdb, dann kann ich doch sehen, welches Bonusmaterial auf meinen DVDs drauf ist. Ich fände es absurd dafür eigene Fassungseinträge anzulegen, aber das ist nur meine Meinung.
Da ist ja auch was dran, aber man könnte dann zB nicht gucken, was Federico Caddeo, David Gregory oder Laurent Bouzereau so alles angefertigt haben... ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

Zitat von: PierrotLeFou am 10 Februar 2018, 01:24:40Trotz kleinerer Missstände ist das FAQ bzgl. Streaming recht deutlich. Wie gesagt: Die 2015er Wikipedia-Doku darf ohnehin rein (und man sollte im FAQ ergänzen, dass Filmeinträge bei solch nicht sofort erkenntlichen Erfüllungen der FAQ-Kriterien möglichst eine solche Erfüllung kenntlich machen) und die 2017er Wikipedia-Doku dürfte es bisher eigentlich nicht.
Jetzt müsste man bloß schauen, ob man das weiter ausweiten will oder nicht? Will man es, wäre das etwa über eine Sequel/Prequel-Regelung ("erfüllt Film A alle Kriterien, darf sein Sequel Film B auch hinein, selbst wenn es die Kriterien nicht erfüllt") möglich, ohne dass man gleich einer ganz Flut von anderen Fällen Tür und Tor öffnet.
Stößt man dann auf weitere Fälle, die einige User gerne in der OFDb hätten, könnte man noch immer schauen, ob man die Kriterien nochmals eine Spur großzügiger ausfallen lässt.

Kürzlich drüber gestolpert:
https://ssl.ofdb.de/film/206650,Hitlers-Krieg---Was-Guido-Knopp-verschweigt

Der Film - dessen Aufnahme in die OFDb im einzigen OFDb-Review als Schande bezeichnet wird, der sich auf Gerd Schultze-Rhonhof stützt und von einer gänzlich unbekannten, vermutlich unter Pseudonym agierenden Person erstellt und scheinbar nur im Netz veröffentlicht wurde - erfüllt ebenfalls keine FAQ-Kriterien, die für eine Aufnahme sprechen. ;)

(In diesem Fall kann ich nicht leugnen, dass eine Abneigung meinerseits gegen den Inhalt besteht. Aber - wie früher geschrieben - fordere ich ja auch keine Löschung irgendwelcher Vorbehaltsfilme. Der springende Punkt liegt in der Nichterfüllung der FAQ-Kriterien. Anders als im Fall der 2. Wikipedia-Doku, wäre hier auch mehr als eine bloße Sequel-Regelung nötig, um einen Verbleib in der Datenbank zu rechtfertigen.)

Derzeit hat man zwar ein FAQ, aber es scheint dennoch beinahe so, als dürfe fast alles hinein; ansonsten müsste man eigentlich löschen, oder zeitnah aktiv eine entsprechend hilfreiche FAQ-Änderung vorschlagen. :D
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Hank Quinlan 1958

20 Februar 2018, 21:21:02 #58 Letzte Bearbeitung: 22 Februar 2018, 00:52:35 von Hank Quinlan 1958
Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39Ein paar Hollywood-Klassiker müssten aus der OFDb fliegen, weil sie auf Warners Archive-Seite als DVD-R angeboten werden. (Da wäre im FAQ bloß ein zusätzliches "nur" nötig, und Theorie und Praxis würden wieder harmonieren... :D)
Tatsächlich? Das sind doch regulär lizensierte Veröffentlichungen, auch wenn sie auf DVD-R sind; es sind jedenfalls keine Bootlegs.

Letztendlich habe ich das Gefühl, daß es vielleicht besser ist, über konventionelle Vertriebswege eine Definition aufrechtzuerhalten, denn sonst brauchen wir kaum mehr weiter zu sprechen.
Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39Da irgendwelche Ambitions-/Niveau-/Wert-Beurteilungen anzuführen, um zu sagen, dass grünes Licht eher bloß für Experimentalfilme wie den andalusischen Hund gelten solle, halte ich für eine sonderbare Korrektur-Idee, die relativ einfach und eindeutig überprüfbare Kriterien (Kino, DVD, Filmhistorische Relevanz zumindest in der deutschsprachigen/englischsprachigenFilmgeschichtsschreibung) durch sehr subjektive Kriterien ersetzt.
Ich würde den andalusischen Hund niemals aus der ofdb werfen, denn er ist ein 35mm-Film, der aufgeführt und anderweitig veröffentlicht wurde; aber bei heutigen HD-Videos (anders kann man es nicht nennen), die keinen kommerziellen Vertriebsweg beschreiten, sehe ich einfach die Schwierigkeit, daß man keine vernünftige, unwillkürliche Definition mehr ansetzen kann, was ein Film ausmacht und was eben nicht. Selbst ein Musikclip entspricht formal schon mehr einem filmischen Kriterium als die diversen Video-Blogs, die auf youtube in Massen zu finden sind. Und das sind alles Filme - MOV. Man kann technisch nichts definieren, inhaltlich auch nicht unbedingt - es geht nur noch Vertriebsweg und Form. Und wenn das kein Kriterium sein soll...

...ja, dann kann man es abkürzen - und läßt ALLES zu.

Was ließe sich denn sonst sinnvoll anfangen? Wenn filmgeschichtliche Relevanz eben nicht zählt, dann ist es müßig, weiterhin darüber zu diskutieren. Ich sehe jedenfalls keine Option.

Wenn Zapruder rein darf, dann auch jeder andere.

Hank :unknown:

PierrotLeFou

Zitat von: Hank Quinlan 1958 am 20 Februar 2018, 21:21:02
Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39Ein paar Hollywood-Klassiker müssten aus der OFDb fliegen, weil sie auf Warners Archive-Seite als DVD-R angeboten werden. (Da wäre im FAQ bloß ein zusätzliches "nur" nötig, und Theorie und Praxis würden wieder harmonieren... :D)
Tatsächlich? Das sind doch regulär lizensierte Veröffentlichungen, auch wenn sie auf DVD-R sind; es sind jedenfalls keine Bootlegs.

Das will natürlich auch niemand, ist aber einer der Folgefehler der letzten Korrektur des Textes.

Da steht nun

ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:

    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden

Vorher stand dort sinngemäß "Folgende Filme (mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu"; diese Ausnahme, die bei Hollywoodklassikern laut Definition gegriffen hätte (die aber eben leider auch bei so ziemlich allem gegriffen hätte), ist nun nicht mehr gegeben. Folge: Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden, zählen nicht zu den eintragbaren Filmen. Das ist in dieser Form natürlich Unsinn; gemeint waren ja Filme, die ausschließlich auf diesem Wege zu erhalten waren... ein "nur"/"bloß"/"ausschließlich" würde ausreichen, um diesen groben Missstand zu beheben. (Ist natürlich ein weniger wichtiger Schwachpunkt des Textes, den man aber eben schnell ausbessern könnte... aber dazu existiert ja bereits ein thread... :D)



ZitatLetztendlich habe ich das Gefühl, daß es vielleicht besser ist, über konventionelle Vertriebswege eine Definition aufrechtzuerhalten, denn sonst brauchen wir kaum mehr weiter zu sprechen.
Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39Da irgendwelche Ambitions-/Niveau-/Wert-Beurteilungen anzuführen, um zu sagen, dass grünes Licht eher bloß für Experimentalfilme wie den andalusischen Hund gelten solle, halte ich für eine sonderbare Korrektur-Idee, die relativ einfach und eindeutig überprüfbare Kriterien (Kino, DVD, Filmhistorische Relevanz zumindest in der deutschsprachigen/englischsprachigenFilmgeschichtsschreibung) durch sehr subjektive Kriterien ersetzt.
Ich würde den andalusischen Hund niemals aus der ofdb werfen, denn er ist ein 35mm-Film, der aufgeführt und anderweitig veröffentlicht wurde;
Das ist auch gar nicht der Punkt, den ich dir unterstellen wollte. ;) Den andalusischen Hund habe ich bloß erwähnt, weil du ihn als Beispiel eines OFDb-würdigen Films angeführt hast. Ich wollte ja nur nochmals für die Experimentalfilme à la Flux sprechen...

Zitataber bei heutigen HD-Videos (anders kann man es nicht nennen), die keinen kommerziellen Vertriebsweg beschreiten, sehe ich einfach die Schwierigkeit, daß man keine vernünftige, unwillkürliche Definition mehr ansetzen kann, was ein Film ausmacht und was eben nicht.
Den Punkt hingegen sehe ich sehr ähnlich, aber wie gesagt, das FAQ macht(e) bislang durchaus Ausnahmen für solch reine Streaming-Sachen, wenn

    die Ersteller Personen öffentlichen Interesses sind oder
    historische Bedeutsamkeit vorliegt oder
    das Werk Thema in den Medien ist oder
    eine Kino-/Festival-/TV-/DVD-/BluRay-Veröffentlichung zusätzlich erfolgt

Und die zweite Wiki-Doku, um die es hier ursprünglich ging (und im Grunde auch noch geht, denn FAQ-gemäß gelöst ist diesbezüglich noch gar nichts), dürfte bisher gar nicht in der OFDb sein.

Man könnte - wie bereits vorgeschlagen - z.B. den Punkt

    das Werk eine Fortsetzung oder einen vorangegangenen Teil eines Films oder mehrerer Filme darstellt, der oder die bereits im Sinne des FAQ alle Bedingungen für einen Eintrag erfüllen

ersetzen, dann wäre es kein Problem mehr, den in der OFDb zu belassen. (Und es würde dennoch nicht gleich zig anderem Youtube-Zeugs Tür und Tor geöffnet werden.)
Solange das FAQ nicht irgendwie geändert wird, dürfte https://ssl.ofdb.de/film/308525,Zensur---Die-organisierte-Manipulation-der-Wikipedia-und-anderer-Medien eigentlich nicht in der OFDb bleiben.
Und für https://ssl.ofdb.de/film/206650,Hitlers-Krieg---Was-Guido-Knopp-verschweigt wäre noch etwas mehr nötig, um ihn in der OFDb zu belassen.


Eine Debatte darum, ob nicht alles in die OFDb dürfen sollte, finde ich ja als Debatte recht interessant; aber solange es um Korrekturfragen geht, denke ich, dass man die FAQ-Vorgaben entweder umsetzen sollte oder die FAQ-Regeln behutsam und sorgfältig durchdacht erweitern sollte. :D


ZitatWenn Zapruder rein darf, dann auch jeder andere.
Wie kommst du darauf?

Beim Zapruder-Film liegt ohne Zweifel "historische Bedeutsamkeit" vor; und Thema in den Medien war und ist er ebenfalls. Es gibt jede Menge Amateuraufnahmen, für die sowas nicht zutrifft und die daher auch nicht reindürfen (sofern sie keine anderen Punkte erfüllen). ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

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