OFDb

Indizierungs-Kennzeichnung (insb. TV)

Begonnen von Dr. Kosh, 30 August 2006, 12:08:34

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Dr. Kosh

Also: Strenggenommen ist die bisherige Regelung grundsätzlich falsch. Sie war "damals" (in der Anfangszeit der OFDb) eine Art Notbehelf, der den meisten Ansprüchen genügte. So konnte z.B. (damals ein wichtiges und viel gewünschtes Feature) nach TV-Ausstrahlungen indizierter Filme gesucht werden.

Auch die Freigabe bei TV-Ausstrahlungen ist übrigens falsch. Der FSK 6-geprüfte Kinderfilm, der unverändert im TV gezeigt wird, ist dennoch nicht FSK 6 - die FSK hat diese Fassung ja nie bewertet. Richtig ist lediglich die Aussage, daß diese Fassung der FSK 6-Fassung entspricht. Ebenso ist die gekürzte 18er-Fassung von "Blade" im TV auch nicht FSK 18 - sie ist FSK-ungeprüft, basiert allerdings auf der FSK 18-Fassung.

Indiziert werden im übrigen auch nur explizit einzelne Fassungen. Andere - dieser entsprechende Fassungen - sind dann lediglich automatisch mitindiziert, d.h. sie sind so zu behandeln, als wären sie indiziert.

Sinnvoll wäre es daher, diese Problematik(en) endlich einmal zu klären. Wir haben uns dazu folgende Gedanken gemacht und möchten diese gerne zur Diskussion freigeben:

1. Bei der Indizierung wird künftig unterschieden zwischen "nicht indiziert", "explizit indiziert" und "automatisch indiziert". Dies erhöht nicht nur den Informationsgehalt und die Aussagekraft, sondern beseitigt auch die Probleme bei TV-Fassungen.

2. Bei TV-Fassungen entfällt die Anzeige der Freigabe im herkömmlichen Sinn. Stattdessen wird ausgewählt, auf welcher Fassung die Ausstrahlung basiert. Bei einer TV-Ausstrahlung würde also nicht mehr angezeigt werden "Freigabe: FSK 18", sondern "Basiert auf/entspricht: FSK 18". Die Freigabe-Auswahl würde sich dadurch nicht verändern (lediglich die Darstellung) und die meisten bisherigen Einträge wären automatisch korrekt.

Beispiele:

- "Robocop" anfang der 90er auf Pro 7 wurde in einer der deutschen Videofassung entsprechenden (und damit automatisch indizierten) Fassung gezeigt. Angezeigt werden würde dann "Basiert auf/entspricht: FSK 18" und "Automatisch indiziert".

- "Cliffhanger" Mitte der 90er auf Premiere wurde in einer leicht gekürzten 18er-Fassung gesendet. Angezeigt werden würde dann "Basiert auf/entspricht: FSK 18" und "Nicht indiziert".

- "Blade" lief auf Pro 7 in einer 16er-Fassung. Angezeigt werden würde dann "Basiert auf/entspricht: FSK 16" und "Nicht indiziert".


Gruß
Dr. Kosh
"Your English is pretty good for a German guy" - Kolumbianischer Drogenbauer zu Arnold Schwarzenegger, der sich als Deutscher ausgibt (Collateral Damage)

jenzi

Also hmm...

Ich würde es wenn nicht "automatisch indiziert" nennen, sondern "indiziert durch Inhaltsgleichheit" das klingt irgendwie besser/logischer/richtiger *g*

Wenn dieses Indiziert Feld nochmal so verändert wird, dann würde ich auch vorschlagen ein Feld für Beschlagnahme / Einziehung einzubauen. Nicht als Standardfeld was jedem Nutzer beim Neueintragen gezeigt wird, sondern in vorhandenen Einträgen wo es dann nur Admins und evtl. Erw. + Leute anwenden können.

Wenn man die ganzen Indizierungen nochmal umarbeitet, wird man die "wenigen" Beschlagnahmen ja wohl auch noch hinbekommen.

PS: Achja, und wenn die TV-Masken umgebaut werden gleich noch meine Anregung für TV-Fassungen von hier (http://www.gemeinschaftsforum.com/bbs/index.php/topic,65708.0.html) mit einbauen. Und den Rest auch irgendwann  ;)

Grüße an alle fleißigen Helferlein,
jenzi
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

mali

Zitat von: Dr. Kosh am 30 August 2006, 12:08:34
[...]
Sinnvoll wäre es daher, diese Problematik(en) endlich einmal zu klären. Wir haben uns dazu folgende Gedanken gemacht und möchten diese gerne zur Diskussion freigeben:

1. Bei der Indizierung wird künftig unterschieden zwischen "nicht indiziert", "explizit indiziert" und "automatisch indiziert". Dies erhöht nicht nur den Informationsgehalt und die Aussagekraft, sondern beseitigt auch die Probleme bei TV-Fassungen.

Das halte ich für problematisch, und zwar deshalb, weil leider die meisten damit nichts werden anfangen können und wahrscheinlich schon durch 3 verschiedene Möglichkeiten "überfordert" sind und dementsprechend viele Fehler produziert werden. Vielleicht wären nur zwei Optionen besser? "Nicht indiziert" und "Gesendete Fassung entspricht der indizierten Fassung".

Zitat
2. Bei TV-Fassungen entfällt die Anzeige der Freigabe im herkömmlichen Sinn. Stattdessen wird ausgewählt, auf welcher Fassung die Ausstrahlung basiert. Bei einer TV-Ausstrahlung würde also nicht mehr angezeigt werden "Freigabe: FSK 18", sondern "Basiert auf/entspricht: FSK 18". Die Freigabe-Auswahl würde sich dadurch nicht verändern (lediglich die Darstellung) und die meisten bisherigen Einträge wären automatisch korrekt.

Das ist perfekt. Plädiere für Umsetzung :)

jenzi

Ach noch kurz ne Frage: Es geht bei der Änderung fürs Indizierungsfeld doch um jede Art von Medien und nicht nur um TV-Einträge?
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

mali

Zitat von: jenzi am 30 August 2006, 13:00:15
Ach noch kurz ne Frage: Es geht bei der Änderung fürs Indizierungsfeld doch um jede Art von Medien und nicht nur um TV-Einträge?

Also ich hatte das so verstanden, das die Änderung nur für TV-Einträge gedacht ist und darauf basiert auch meine Antwort (nur um Mißverständnisse zu vermeiden).

Anderssen

30 August 2006, 14:02:14 #5 Letzte Bearbeitung: 30 August 2006, 14:06:53 von Anderssen
OK, dann werde ich auch mal meine Gedanken dazu äußern:
bei normalen Trägermedien würde ich folgende Indizierungs-Optionen vorschlagen:
1. Indiziert
2. Nicht indiziert
3. Inhaltsgleich mit indizierter Fassung (oder "entspricht indizierter Fassung" o.ä.)
Die Bezeichnung "automatisch indiziert" würde ich lieber vermeiden wollen.

Bei TV-Fassungen würde sich das dann auf folgendes reduzieren:
1. Nicht indiziert
2. Inhaltsgleich (...)

Was die Altersfreigaben im Fernsehen betrifft, fühle ich mich mit dem Vorschlag von Dr. Kosh ehrlich gesagt etwas überfordert. Wenn z. B. eine stark gekürzte 16er Fassung gesendet wird, dann wüsste ich nicht wirklich auf welcher Fassung sie basiert; der Sender könnte sich ein Master angefordert haben, dass auf einer ungeprüften oder SPIO/JK geprüften oder gekürzten 18er basiert. Ich würde mich dann bei jedem Eintrag so fühlen als müsste ich spekulieren.

Wenn man sich sicher ist, auf welcher Fassung die gesendete Fassung basiert, dann ist diese Angabe natürlich praktisch.
Ich plädiere aber dafür, um das obige Problem zu umgehen, dass zusätzlich zu den Dr. Kosh-Feldern als Alternative noch ein Eingabefeld eingerichtet wird (etwa so bei den ausländischen Fassungen)
Die Möglichkeiten sind bei TV-Einträgen nämlich so vielfältig, dass ein eine Rollup-Auswahl wahrscheinlich zu umfangreich wird; ich denke da z.B. an:
"FSF Tagesausstrahlung, FSK ungeprüft"
oder
"FSF-Freigabe für 20 Uhr, basiert auf FSK16-Fassung"

Solche FSF-Bemerkungen würde ich schon interessant und wichtig finden, zumal sie ja für das Fernsehen von entscheidenderer Bedeutung ist als die FSK.



mali

Zitat von: Anderssen am 30 August 2006, 14:02:14
Was die Altersfreigaben im Fernsehen betrifft, fühle ich mich mit dem Vorschlag von Dr. Kosh ehrlich gesagt etwas überfordert. Wenn z. B. eine stark gekürzte 16er Fassung gesendet wird, dann wüsste ich nicht wirklich auf welcher Fassung sie basiert; der Sender könnte sich ein Master angefordert haben, dass auf einer ungeprüften oder SPIO/JK geprüften oder gekürzten 18er basiert. Ich würde mich dann bei jedem Eintrag so fühlen als müsste ich spekulieren.

Die Freigabe bzw. die "entspricht der"-Freigabe ändert sich durch Kürzungen nicht. Wenn der Sender eine FSK 16 Fassung zeigt und diese kürzt, dann bleibt das trotzdem eine FSK 16. Insofern muß man da nicht spekulieren, sondern einfach nur eintragen "Entspricht der FSK 16" und das "Gekürzt" anhaken".

jenzi

Hmm, aber woher sollen die FSF Infos kommen?? Ich glaub außerdem nicht, dass die Sender alles der FSF vorlegen.

Dann zu der neuen Indiziert-Regel (wenn sie so kommt)

Was ist mit den ganzen ausländischen Fassungen? Soll das so bleiben, dass nur explizite gekennzeichnet werden, oder wird die halbe Welt wegen Inhaltsgleichheit mitindiziert???

Beschlagnahmte Fassungen sind ja auch durch die Beschlagnahme indiziert. Aber explizit oder "automatisch"?
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

Anderssen

Halt, ich glaube wir kommen jetzt durcheinander:
mit "16er" meinte ich eine Fassung, die von der FSF für 22 Uhr freigegeben wurde, und die mit "16er" Warnung läuft.Diese könnte z.B. auf der Basis einer FSK18-Fassung entstanden sein, oder einer ungeprüften oder auch einer von deren Existenz wir nichts ahnen.

Wenn ich so drüber nachdenke kommen mir allerdings noch viel mehr Gedanken was die TV-Fassungsproblematik betrifft; ich werde da noch einen umfangereicheren Text schreiben, und den heute Abend hier reinstellen.

Zitat von: jenziHmm, aber woher sollen die FSF Infos kommen?? Ich glaub außerdem nicht, dass die Sender alles der FSF vorlegen.
ganz einfach: vorgelegt werden der FSF (was Spielfilme bei Privatsendern angeht):
- FSK-ungeprüfte Filme
- FSK18-Filme die vor 23 Uhr ausgestrahlt werden sollen
- FSK16-Filme die vor 22 Uhr ausgestrahlt werden sollen
- FSK12-Filme die vor 20 Uhr ausgestrahlt werden sollen

mali

Zitat von: Anderssen am 30 August 2006, 15:06:56
Wenn ich so drüber nachdenke kommen mir allerdings noch viel mehr Gedanken was die TV-Fassungsproblematik betrifft; ich werde da noch einen umfangereicheren Text schreiben, und den heute Abend hier reinstellen.

Laß Dich nicht aufhalten :-), aber mach es nicht zu lang und zu kompliziert, denn bedenke: Die große Masse der Leute muß beim eintragen damit klarkommen, denn sonst gibt es nur noch Fehleinträge. Was nützt es, wenn leider niemand weiss was FSF und Co. ist?

Ich denke mit dem Vorschlag von Dr. Kosh "Basiert auf/entspricht: FSK XX" kommt man der Wahrheit nahe genug und es ist für wirklich jedermann verständlich.

Anderssen

"Viel mehr" ist es nun doch nicht geworden ;) Aber zusammenfassend sehe ich noch folgende Nachteile:

1. Die Schwierigkeit, festzustellen auf welcher Kino/DVD-Fassung eine gekürzte TV-Fassung basiert, wenn dafür mehrere Fassungen mit unterschiedlichen FSK-Freigaben (oder auch "ungeprüft" oder "SPIO/JK") in Frage kommen

2. Die Uneindeutigkeit der Formulierung "basiert auf/entspricht":
Angenommen, im Freigabefeld einer gekürzten Fassung steht "basiert auf/entspricht: FSK 16": Aus dem Wort "entspricht" würde ich spontan schlussfolgern, dass diese Fassung inhaltsgleich mit einer FSK16-Fassung ist. Das könnte z. B. bei "Running Man" der Fall sein, wo eine gekürzte DVD mit FSK16-Freigabe existiert.
Das Worte "basiert auf" hingegen könnten darauf hinweisen, dass beispielsweise basierend auf der DVD, eine noch kürzere - also mit der DVD nicht mehr inhaltsgleiche - Fassung hergestellt worden ist.

3. Bei gekürzten Fassungen: die relativ geringe Aussagekraft der ursprünglichen FSK-Freigabe.
Bisher war es offenbar üblich - wenn auch leider nicht korrekt - dass Fassungen, die extra für's Fernsehen gekürzt wurden, auch als FSK-geprüft einzutragen. Zum Beispiel wurde die gekürzte "Blade 2"-Version um 22 Uhr als FSK16 eingetragen, obwohl die Fassung nie durch die FSK gegangen ist.
Bei der neuen Praxis würde diese Fassung nun als "basiert auf/entspricht: FSK18" eingetragen.
Dadurch würde nun die Aussage, dass (zumindest laut Auffassung der FSF) diese Fassung keine Entwicklungsbeeinträchtigung mehr für 16/17jährige aufweist, verloren gehen. Noch extremer wäre das bei "Highlander", der - ursprünglich ab 18 freigegeben - für die Ausstrahlung um 20:15 Uhr gekürzt wurde.

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Was Punkt 2 und 3 betrifft, kann natürlich das Bemerkungsfeld weiterhelfen. Ich vermisse hier nur die intuitive Aussagekraft des Freigabe-Feldes. Daher wäre mir - als zusätzliche Anwahlmöglichkeit bei Fassungseinträgen - ein Eingabefeld lieb.

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Was mir jetzt nur noch einfällt, ist so ein Übergangsproblem von der alten Praxis zur neuen: die falschen "FSK12" und "FSK16"-Einträge für TV-Fassungen würden eine Heiden-Arbeit verursachen, wenn das nicht irgendwie automatisiert wird.
Kriegt Ihr das hin? Zum Beispiel ein Skript, dass alle TV-Fassungen automatisch "raufstuft", auf die nächsthöhere bekannte DVD-oder Kinofassung? Damit würde vielleicht schon viel erreicht werden.


Karm

Ich formuliere das Thema mal um und trenne es vom "Karate Tiger 6"-Beitrag.
Anschließend werde ich den Thread ins allg. OFDB-Forum verschieben.

Karm

30 August 2006, 22:26:28 #12 Letzte Bearbeitung: 30 August 2006, 22:28:24 von Karm
Meiner Meinung ist das alles zuviel des "Guten".

Für herkömmliche "greifbare" Fassungen (LD, Video, DVD u.s.w.) könnte/sollte alles wie bisher gehandhabt werden. Die genannten zusätzlichen Optionen führen eher zu Verwirrungen und nicht zu mehr Klarheit. In diesem Punkt schließe ich mich malis Meinung an.

Bei TV-Fassungen wollte ich den Punkt Indizierungen ersatzlos aus der Maske entfernt haben.
Gibt es da technische Hindernisse, die ich mangels entsprechender Kenntnisse nicht erfassen kann?
Allein der Hinweis "Indiziert: Nein" wäre schon logisch falsch, weil das voraussetzt, dass es auch eine bejahende Option gibt.
Hier sollte bei Nichtzutreffen einer inhaltlichen Übereinstimmung mit einer indizierten Version gar nichts stehen. Im anderen Fall sinngemäß: "Inhaltsgleich mit einer indizierten Fassung". "Automatisch indiziert" ist falsch.
Doch wie gesagt, am Besten die Indizierung ganz raus und bei Bedarf eine Info ins Bemerkungsfeld.

Anderssen

Au mann - jetzt habe ich da oben schon wieder vorgeschlagen das Indiziert-Feld weiterzuführen, obwohl ich kurz vorher ebenfalls noch darauf plädiert habe es abzuschaffen.
(... irgendwie ist heute sowieso ein komischer Tag... )

Also: - aktualisierte Meinung: Indiziert-Feld bei TV-Fassungen streichen

Nun aber nochmal die Nachfrage: sollen Trägermedien (DVDs etc.) schon dann als indiziert eingetragen werden, wenn eine Inhaltsgleichheit besteht (worüber ich unglücklich wäre, aber ich trage sowieso fast nie DVDs ein ;) ), oder nur dann, wenn sie sich tatsächlich auf dem Index befinden?

wiliams

Ich finde, es sollte für TV folgende zwei Möglichkeiten geben:

a) FSF X, exakt inhaltsgleich FSK Y
  Wenn es ein exakt inhaltsgleiches Medium mit FSK Y gibt.
  FSF X ist die Ansage vor dem Film. Hat man sich die Ansage nicht gemerkt oder gab es keine, so sollte FSF auf "unbekannt" gesetzt werden und nur die Uhrzeit angegeben werden - Spekulationen helfen hier meiner Meinung nach nicht weiter.
  Normalerweise werden FSF und FSK gleich sein.

b) FSF X, kürzer als FSK Y
  Wenn es kein exakt inhaltsgleiches FSK-geprüftes Medium gibt.
  Wobei FSK Y die nächsthöhere FSK-Bewertung ist - unabhängig davon, ob der Sender vielleicht ein noch höheres FSK-Z-Master benutzt hat, das weiß eh keiner.

Sarge

Zitat von: Anderssen am 30 August 2006, 19:25:00Bisher war es offenbar üblich - wenn auch leider nicht korrekt - dass Fassungen, die extra für's Fernsehen gekürzt wurden, auch als FSK-geprüft einzutragen. Zum Beispiel wurde die gekürzte "Blade 2"-Version um 22 Uhr als FSK16 eingetragen, obwohl die Fassung nie durch die FSK gegangen ist.
Bei der neuen Praxis würde diese Fassung nun als "basiert auf/entspricht: FSK18" eingetragen.

Warum "entspricht FSK 18"? Weil die ursprüngliche Version FSK 18 trägt und diese FSK-16-Schnittfassung auf dieser basiert? Genau das will die Formulierung nicht meinen, wobei das "basiert auf" wohl der Übeltäter des Missverständnisses ist. Ich verstehe es so: Weil, wie von Dr. Kosh eingangs erwähnt, die FSK ja im Grunde nichts mit dem TV zu tun hat, soll diesem Irrtum lediglich durch eine neue Formulierung Abhilfe geschafft werden. Wenn Pro 7 eine geschnittene "Blade 2"-Fassung ab 16 Jahren ankündigt, dann wurde bisher "Freigabe: FSK 16" eingetragen. Dem Vorschlag nach würde es nun heißen "Freigabe: entspricht FSK 16". Für mich eigentlich eindeutig.

mali

Schließe mich neben meinen eigenen Äußerungen nochmal Karm und Sarge an. Macht es nicht zu kompliziert, vergeßt diesen ganzen FSF Kram und so weiter.

"basiert auf/entspricht" ist gut genug und weitaus besser als jetzt, da TV-bezogen richtiger.

Anderssen

Moment, jetzt bin ich schon wieder durcheinander:
Zitat von: SargeWenn Pro 7 eine geschnittene "Blade 2"-Fassung ab 16 Jahren ankündigt, dann wurde bisher "Freigabe: FSK 16" eingetragen. Dem Vorschlag nach würde es nun heißen "Freigabe: entspricht FSK 16". Für mich eigentlich eindeutig.
@sarge oder @mali (weil Du dem zugestimmt hast ;) ) :
meintet Ihr jetzt, dass Pro7 eine eigens geschnittene "Blade 2" Fassung zeigt, die nur von der FSF so bewilligt wurde, oder eine die wirklich FSK-geprüft ist?

mali

Zitat von: Anderssen am 31 August 2006, 11:52:27
Moment, jetzt bin ich schon wieder durcheinander: @sarge oder @mali (weil Du dem zugestimmt hast ;) ) :
meintet Ihr jetzt, dass Pro7 eine eigens geschnittene "Blade 2" Fassung zeigt, die nur von der FSF so bewilligt wurde, oder eine die wirklich FSK-geprüft ist?

FSF spielt bei mir persönlich keine Rolle, da in punkto OFDb uninteressant. Was ich meine ist:

Wenn Film X im TV läuft, dann steht üblicherweise in der TV-Zeitschrift daneben FSK X oder FSK Y. Das reicht dann völlig um in die OFDB einzutragen "basiert auf/entspricht FSK X". Wenn dann vom TV-Sender noch daran herumgeschnippelt wurde, dann eben zusätzlich noch gekürzt anhaken. Passt.


Anderssen

OK, aber in diesem Fall müsste dann die 22-Uhr-Version von "Blade 2" doch auf "Basiert auf/entspricht FSK18" eingetragen werden, weil keine FSK16-Fassung existiert, sondern sie lediglich das Ergebnis der 16er Schnittauflagen der FSF ist.

mali

Zitat von: Anderssen am 31 August 2006, 12:27:16
OK, aber in diesem Fall müsste dann die 22-Uhr-Version von "Blade 2" doch auf "Basiert auf/entspricht FSK18" eingetragen werden, weil keine FSK16-Fassung existiert, sondern sie lediglich das Ergebnis der 16er Schnittauflagen der FSF ist.

Genau, gezeigt wurde eine gekürzte FSK 18, sonst nichts :)

Anderssen

31 August 2006, 13:10:29 #21 Letzte Bearbeitung: 31 August 2006, 13:12:16 von Anderssen
Eben so hatte ich den Vorschlag von Dr. Kosh auch verstanden und entsprechend meine Kommentare verfasst.
Wenn ich jetzt aber Sarge richtig verstanden habe, dann schlägt er vor, die Felder "FSK X" pauschal in "entspricht: FSK X" umzubenennen, und die FSF-22-Uhr-Version von "Blade 2" dann auf "entspricht: FSK16"  zu lassen, richtig @Sarge?

Hellreaper

31 August 2006, 13:18:51 #22 Letzte Bearbeitung: 31 August 2006, 13:21:14 von Hellreaper
Vielleicht sollte man bei TV-Fassungen die "basiert/entspricht" Angaben UND die "FSK" Angaben ganz weglassen und sich nur auf die Altersangabe konzentrieren. Dazu kann man dann angeben, ob die Fassung gekürzt ist oder nicht.

Beispiel: "Fight Club"


Film kommt um 20.15 Uhr: Freigabe ab 12 Jahren (gekürzt)
Film kommt um 22.00 Uhr: Freigabe ab 16 Jahren (gekürzt)
Film kommt um 23.00 Uhr: Freigabe ab 18 Jahren (ungekürzt)


Insgesamt gäbe es dann folgende Möglichkeiten:


"Freigabe ab 0  Jahren" (mit gekürzt/ungekürzt Feld)
"Freigabe ab 6  Jahren" (mit gekürzt/ungekürzt Feld)
"Freigabe ab 12 Jahren" (mit gekürzt/ungekürzt Feld)
"Freigabe ab 16 Jahren" (mit gekürzt/ungekürzt Feld)
"Freigabe ab 18 Jahren" (mit gekürzt/ungekürzt Feld)


Das Feld "indiziert" wird bei TV-Fassungen komplett gestrichen.


Die Formulierung FSF ist hier bewusst weggelassen, da viele mit dem Begriff einfach nichts anfangen können. Ebenso taucht der Begriff FSK nicht auf, da die FSK mit dem Fernsehen ja eigentlich nichts zu tun hat. Auf diese Art kann man sich auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich darauf, ob der Film cut oder uncut kam. Wie stark der Film tatsächlich gekürzt wurde, oder ob tatsächlich mal eine ungekürzte indizierte Fassung im Fernsehen kam, das kann immer noch im Bemerkungsfeld eingetragen werden.

Das mag für einige jetzt ein wenig zu drastisch klingen, aber deswegen sind Diskussionen ja da.  :icon_smile:

~Hellreaper

Sarge

31 August 2006, 13:20:43 #23 Letzte Bearbeitung: 31 August 2006, 13:25:43 von Sarge
Richtig, Anderssen, ich verstehe nicht, was Ihr mit eurem FSK 18 in diesem Beispiel wollt :icon_rolleyes: Okay, ich weiß schon, was Ihr meint, aber nochmal: Das wäre nicht die Intention hinter Dr. Koshs Vorschlag. Dieses "entspricht" bezieht sich nur auf die Freigabe. Es will nichts über die Fassung selbst aussagen. Man muss dies im Kontext der Fassungsanzeige betrachten, dann wird es vielleicht doch deutlicher. Angenommen dort steht (vorausgesetzt die Ausstrahlung wurde mit 16 angekündigt):

Blade 2

Diese deutsche Fassung ist gekürzt

Datum: XX.XX.XXXX
TV-Norm: PAL
Bildformat: 1,85
Tonformat: Deutsch DD 5.1
Freigabe: entspricht FSK 16

Dann sagt das nichts weiter als folgendes aus: Die Freigabe dieser Fassung ist nicht FSK-geprüft, aber sie entspricht der Freigabe FSK 16. Welches Siegel die Urspungsfassung trägt, tut dabei überhaupt nichts zur Sache. Es müsste bei Einführung nichts geändert werden, es würde sich lediglich die Formulierung ändern.
Oder, Mogli/Dr. Kosh, bin ich es hier, der in die falsche Richtung läuft?

EDIT: Warum kompliziert, wenns auch einfach geht. Hellreapers Vorschlag wäre wohl die beste Lösung. Einfach FSK oder FSF weglassen und "Freigabe: ab 16" schreiben, damit dürfte es doch eigentlich keine Missverständnisse geben und die Probleme wären aus der Welt geschafft.

Anderssen

An dieser einfacheren "ab X Jahren"-Lösung hatte ich auch schonmal überlegt. Die Variante hat natürlich was für sich - was mir daran aber nicht gefallen hatte, war, dass wenn z. B. die ungekürzte Fassung von "Jäger des verlorenen Schatzes" (eigentlich: FSK16), mit Ausnahmegenehmigung um 20:15 Uhr gezeigt wird, sie dann als "ab 12 Jahren" eingetragen wird, womit die FSK sozusagen "übergangen" wird.

Aber wenn ich drüber nachdenke ist das eigentlich auch nur ein kleinerer Nachteil. Die bisherigen Lösungen haben im Grunde alle irgendwo Ungenauigkeiten, die man dann im Bemerkungsfeld ausbügeln musste.
Ich plädiere daher mal bis auf weiteres ebenfalls für Lösung; sie scheint bisher noch am einfachsten zu sein.

mali

Und ich sage "Ächz"  ;)

Mir wird das hier deutlich zu kompliziert, ich verweise auf: http://www.gemeinschaftsforum.com/bbs/index.php/topic,66178.msg506130.html#msg506130 und klinke mich dann mal hier aus der Diskussion aus  :icon_cool:

Sarge

Zitat von: Anderssen am 31 August 2006, 13:42:17
An dieser einfacheren "ab X Jahren"-Lösung hatte ich auch schonmal überlegt. Die Variante hat natürlich was für sich - was mir daran aber nicht gefallen hatte, war, dass wenn z. B. die ungekürzte Fassung von "Jäger des verlorenen Schatzes" (eigentlich: FSK16), mit Ausnahmegenehmigung um 20:15 Uhr gezeigt wird, sie dann als "ab 12 Jahren" eingetragen wird, womit die FSK sozusagen "übergangen" wird.

Bisher wurde bei solchen Spezialfällen, die früher ausgestrahlt wurden, als sie eigentlich hätte dürfen, dennoch die Original-FSK-Angabe für die jeweilige Fassung angegeben. Wäre in deinem Beispiel also nach wie vor FSK 16, wenn auch 20.15 Uhr ausgestrahlt. Dabei kann es dann doch auch bleiben. Wäre dann "ab 16 Jahren", egal ob die dann um 20.15 Uhr gezeigt wurde. Wenn sie identisch mit der von der FSK ab 16 geprüften Fassung ist, bleibt sie - egal wann ausgestrahlt - nach wie vor frei ab 16 Jahren. Für solche Sonderfälle (spezielle Sondergenehmigungen), die vermutlich sowieso nur <1% der Einträge betreffen, ist das Bemerkungsfeld dann ja da, um ggf. zu konkretisieren.

Bzgl. der Indizierungsangabe würde ich den Vorschlag übrigens einwandslos unterstützen: Bei TV-Fassungen sollte in der Maske nur zur Auswahl stehen: "Inhaltsgleich mit indizierter Fassung?". Macht man kein Häkchen, zeigt der Eintrag nichts an, macht man eines, dann spuckt er "entspricht indizierter Fassung" o.ä. aus (ähnlich wie mit dem "nicht optional" bei Untertiteln). Das habe ich jetzt alles nur aufs TV bezogen.

Bei allen anderen Medien reicht es meiner Meinung nach völlig aus, es so zu belassen wie bisher. jenzi würde ich aber im Vorschlag bekräftigen, die Option "Beschlagname" einzuführen.

Mogli

31 August 2006, 18:36:12 #27 Letzte Bearbeitung: 31 August 2006, 18:37:51 von Mogli
Ui,

das war jetzt aber viel, aber ich versuche es mal...

Das Indiziertfeld bzw. die Information komplett zu streichen ist nicht aus technischen nicht machbar, sondern würde schlichtweg falsch sein. Es liefen sehr viele Fassungen im Fernsehen, welche mit der indizierten Fassung identisch waren, die Info muß also bestehen bleiben. Ich nehme jetzt mal das Beispiel Robocop. Wie ich gerade gesehen habe, wurde das indiziert Häckchen bei der Fassung http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=320&vid=81911 entfernt, wir haben es jetzt wieder ergänzt. Die Fassung war identisch mit dem indizierten Video. Über die Formulierung kann man diskutieren, aber die Information abschaffen, wäre nicht richtig.

Vom Verständnis her war es so gemeint wie es Mali und Sarge auch nochmal geschrieben haben. Streng genommen müßte dort überall FSK ungeprüft stehen, mit den FSF-Freigaben haben wir nicht angefangen und das wollen wir um himmelswillen auch nicht, das wäre Overkill. Um nun um das FSK-Ungeprüft herumzukommen, soll nun eine Formulierung wie eben z.B. "Basiert auf/entspricht" angewendet werden.

Nehmen wir mal The Rock. Er kommt ab 23 Uhr, entspricht er der FSK 18 Version. Er läuft ab 22.00 Uhr, entspricht er der ebenfalls existieren FSK 16 Version. Er kommt um 20.15 Uhr entspricht er einer imaginären FSK 12 Version.

Das dürfte eigentlich niemanden überfordern, oder?

Das nebenbei erwähnte Häckchen für "beschlagnahmt", werden wir nicht einführen. Es wurde bei der Gründung schon überlegt, ist ja auch naheliegend. Der Grund dafür, dass es ein solches Häckchen nicht gibt besteht in der juristischen Fragwürdigkeit einer gezielten Datenbanksuche nach eben solchen Titeln. Hiermit könnte man wirklich ärger bekommen.


Hellreaper

In welchem Zeitraum sind denn viele indizierte Filme ungekürzt im Deutschen Free-TV gelaufen? (ernstgemeinte Frage, ich weiß das wirklich nicht)

Dass die "entspricht/basiert" Felder jemanden überfordern sehe ich gar nicht so sehr als Problem. Es ist nur die Frage, ob sich durch die Neuformulierung der Informationsgehalt wesentlich erhöht. Ich bezweifle das - wenn Mogli in seinem Post bereits eine imaginäre Fassung anspricht, die es eigentlich gar nicht gibt.

Die Formulierung ist zwar ein wenig eindeutiger, aber ob das den Aufwand rechtfertigt, ist eine andere Frage.

Man müsste ja dann strenggenommen z.B. auch das Feld: "entspricht KJ-Fassung" als Möglichkeit haben...

Anderssen

ZitatNehmen wir mal The Rock. Er kommt ab 23 Uhr, entspricht er der FSK 18 Version. Er läuft ab 22.00 Uhr, entspricht er der ebenfalls existieren FSK 16 Version. Er kommt um 20.15 Uhr entspricht er einer imaginären FSK 12 Version.
Das ist also im Grunde genau die Handhabung, die bisher in der OFDB mit den "FSK"-Feldern gemacht worden ist, nur dass die Felder jetzt "entspricht Freigabe:" heißen würden.
Wie oben schon erwähnt (ebenfalls von Sarge), ist die Formulierung "basiert auf/entspricht" aber missverständlich; nur "entspricht" wäre wahrscheinlich zu bevorzugen.

zum Indiziert-Feld
Da es nun offenbar beschlosene Sache ist, das Feld weiterzuführen, die Formulierung aber noch nicht feststeht, plädiere ich dafür, darin auf jeden Fall das Wort "inhaltsgleich" zu benutzen; das wäre noch die seriöseste Lösung. "Inhaltsgleich" wird im Zusammenhang mit Indizierungen im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutzstaatsvertrag verwendet.

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