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Horrorfilm mit kleiner Schwester angeschaut...

Begonnen von S.w.a.p, 4 November 2007, 15:07:06

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S.w.a.p

4 November 2007, 15:07:06 Letzte Bearbeitung: 4 November 2007, 15:08:44 von S.w.a.p
Wir haben gestern bei einem Kumpel einen Party- bzw. DVD-Abend veranstaltet, auf Grund Abwesenheit der Eltern nahm ein anderer Bekannter (19) seine kleine Schwester (11) mit dorthin. Nach anfänglich harmlosen Filmen holte der Gastgeber dann Texas Chainsaw Massacre Beginning (schweizer Uncut-Version) aus dem Regal. Da der Alkoholpegel schon etwas vorangeschritten war dachte sich keiner was dabei.

Natürlich ist der Film der Kleinen nicht bekommen und bei Abholung durch die Eltern hat diese sehr verstört bzw. verängstigt gewirkt und auch geheult. Gerade eben habe ich erfahren, dass die Eltern (welche ich nicht persönlich kenne) gegen alle "Beteiligten" Anzeige erstatten wollen.

Mit welchen Folgen kann ich jetzt rechnen? Meiner Meinung nach ist es die Aufgabe des Bruders die Kleine entsprechend zu betreuen, aber er hat es sich selbst gut reinlaufen lassen. Zudem, können da andere personen die dabei waren generell mitbelangt werden?


Mr. Krabbelfisch

Selbst Schuld. Auf Kind aufpassen und dabei Horrofilme gucken und sich ordentlich besaufen...  :respekt: :wallbash:
"Our games are not designed for young people. If you're a parent and buy one of our games for your child you're a terrible parent.
We design games for adults because we're adults." - Lazlow Jones (Developer Red Dead Redemption)

S.w.a.p

Gut, ich kenne beide nicht persönlich, frage mich nur ob man jetzt als "stiller Anwesender" dafür belangt werden kann?

Mr. Krabbelfisch

Ich hab keine Ahnung, denke mal eher nur derjenige dem die Wohnung und Film gehört oder?
"Our games are not designed for young people. If you're a parent and buy one of our games for your child you're a terrible parent.
We design games for adults because we're adults." - Lazlow Jones (Developer Red Dead Redemption)

Hackfresse

Normalerweise dürfte es nur den Bruder der Kleinen erwischen, da er die Aufsicht hatte.

Und wenn die Eltern mit solchen Kinkerlitzchen bei den Bullen antanzen wollen...da bin ich aber gespannt.

Solange die Kleine net mit gesoffen hat...
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

psychopaul

4 November 2007, 15:49:28 #5 Letzte Bearbeitung: 4 November 2007, 15:51:11 von Bettwurst
Was ich an der Sache nicht ganz nachvollziehen kann, warum die kleine Schwester nicht einfach das Zimmer verlassen hat, wenns ihr zu krass war.  :00000109:

Oder fand das Screening in ihrem Kinderzimmer statt, während sie schon im Bett lag?  :icon_lol: 

Bzw. haben sie sie vielleicht auch zusätzlich noch verarscht, Angst gemacht oder sowas?  :icon_rolleyes:


Autsch, sorry, hab grade erst gecheckt, dass das nicht bei denen zuhause war, okay...
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Kaypp

Zitat von: Hackfresse am  4 November 2007, 15:42:00
Normalerweise dürfte es nur den Bruder der Kleinen erwischen, da er die Aufsicht hatte.

Das würde ja bedeuten das die Eltern ihren eigenen Sohn anzeigen...  :00000109:
Am Ende entscheidet das Gericht, dass der 19jährige Bruder noch nicht reif genug für die Betreuung eines Kindes ist und die Eltern sind selber dran.  :doof:
Mein SCHAAATTZZZZZZZZZZZ.......

"Hier haben wir, weil Filmrollen in der Zone teuer waren, den Film doppelt belichtet. Man sieht nun doppelt soviel, aber leider nur halb so gut"

rierami

Zitat von: Hackfresse am  4 November 2007, 15:42:00
Normalerweise dürfte es nur den Bruder der Kleinen erwischen, da er die Aufsicht hatte.
....
Solange die Kleine net mit gesoffen hat...

So sehe ich das auch! Die Hauptschuld liegt bei ihrem Bruder. Wenn die Eltern nicht zu Hause sind haben sie ihm die Aufsichtspflicht übertragen. Wenn er, weil er keinen Bock hat Babysitter zu spielen, seine kleine Schwester zu einem DVD Abend mitnimmt liegt das in seiner Verantwortung. Kurz: Die Kleine hätte gar nicht anwesend sein dürfen!
Das ist das eine. Das Andere: Wie wir ja schon im "Suche Film für Halloweenparty"-Thread diskutiert haben sollte man trotzdem darauf achten welche DVDs eingelegt werden. Möglicherweise hat der Gastgeber doch eine gewisse Teilschuld. Alle anderen anwesenden Personen kann die ganze Sache egal sein.
Solange die Kleine nicht mitgesoffen hat oder ihr gar schlimmeres widerfahren ist (was ja hoffentlich nicht der Fall war!) sollte der Gastgeber mal mit ihrem Bruder reden das der seine Eltern "gnädig" stimmt. Falls es ohnehin nicht nur eine Überreaktion mit der Drohung gewesen ist.
Noch ein kleiner Tip: Die Eltern sollten wirklich von einer Anzeige absehen! Übereifrige Bullen schalten bei solchen Geschichten gern gleich mal das Jugendamt mit ein - und dann kann der Schuß wirklich nach hinten los gehen!
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S.w.a.p

4 November 2007, 16:02:07 #8 Letzte Bearbeitung: 4 November 2007, 16:06:23 von S.w.a.p
Nein, die Eltern wollen quasi alle anzeigen die mit dabei waren, da wir Ihr sogesehen einen Film ab 18 zugänglich gemacht haben, ergo wir die Verursacher sind. Der Bruder hat natürlich gleich erzählt was es für ein Film war  :wallbash:

Edit: also die Kleine selbst hat keinen Alkohol getrunken, ich kann aber nachvollziehen, dass der wirklich harte Film da seine Spuren hinterlassen hat. Und ja, er hat sie nur mitgenommen weil er offensichtlich keine Lust hatte daheimzusitzen.

SplatMat

Ich finde, der Gastgeber ist dafür verantwortlich, was seine Gäste bei ihm zu Hause schauen können. Außerdem ist der Bruder verantwortlich, weil er seine Schwester vor sowas beschützen sollte (nicht nur der Film, sondern auch das Saufgelage!!!). Des weiteren sind die Gäste bis zu einem gewissen Alkoholpegel auch mit dafür veratnwortlich, da sie ja nix dagegen unternommen haben. Außerdem hätte euch schon während des Films auffallen müssen, dass das Mädchen damit nicht zurechtkommt. Das wär dann der Punkt gewesen, den Film auszumachen. Jeder, der trotzdem weiterhin den Film schauen wollte, ist zumindest moralisch mit verantwortlich.

Und dann stellt sich wie gesagt natürlich die Frage, in wie fern der Bruder überhaupt reif genug ist, die kleine Schwester zu beaufsichtigen, und ob die Eltern da nicht auch nen Fehler gemacht haben.

Was allerdings auf jeden Fall angebracht ist, und mit Sicherheit im Falle eines Falles (Anzeige) auch positiv zu werten wäre, ist eine erstgemeinte Entschuldigung bei dem Mädchen und seinen Eltern. Nicht, um sich aus der Affäre zu ziehen, sondern weil ihr einfach Scheiße gebaut habt!
Für ein freies Tibet


S.w.a.p

4 November 2007, 16:12:32 #10 Letzte Bearbeitung: 4 November 2007, 16:14:06 von S.w.a.p
Also ich werde mich für meinen Teil mal bei den Eltern melden, obgleich es heißt dass diese sehr streng und auf Ihre Art konservativ denken. Mich hat jetzt halt interessiert ob eine Anzeige da Früchte trägt wenn ein dritter Anwesender dabei war, der die Sache nicht direkt zu verantworten hat.

Jetzt im Nachhinein hätte ich wahrscheinlich doch was sagen sollen. Habe gerade noch erfahren, dass dem Bruder jeglicher Kontakt zu uns untersagt wurde.

666psheiko

Ich denke auch, dass die Hauptschuld bei ihrem Bruder liegt. Jedoch als Vater muss ich sagen, dass hier alle belangt werden sollten. Es kann ja wohl nicht angehen, dass "Erwachsene" sich nichts dabei denken, in dem Fall.



Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

S.w.a.p

Gut, es soll auch Eltern geben (weiß ich von jemandem der in einer Videothek arbeitet), die sich nach dem gescheiterten Versuch eines Minderjährigen 18er-Filme auszuleihen beschweren wieso sie extra antanzen müssen bzw. er die Filme nicht bekommt. Es gibt auch Eltern die mit ihren Kindern nachts noch Filme im TV anschauen. Das da was falsch läuft braucht man nicht zu diskutieren.

Aber die Tolleranz ist eben unterschiedlich.

Shub

Dir passieren immer Sachen... Bist Du nicht auch der mit dem Metzger, Ladendiebstahl, Morddrohungen und dem Finanzamt?  :rofl:
Zitat von: Algo
mein kraftstoff ist mumusaft

Roughale

4 November 2007, 17:20:25 #14 Letzte Bearbeitung: 4 November 2007, 17:22:11 von Roughale
Ehrlich gesagt, sitzt ihr hoffentlich alle tief in der Sch... So besoffen oder blöd kann man doch nicht sein! Klar ist der Bruder der Hauptschuldige, aber ihr habt doch alle bemerkt, dass da ein 11 jähriges Mädchen dabei ist, das sind 7 Jahre zu jung und es ist ja auch nicht gerade ein Mädchenfilm.... Ich frage mich, ob und wie die Kleine beim Ansehen des Films reagiert hat, wahrscheinlich ruhig, angsterfüllt in der Ecke gesessen. Nee, das ist echt daneben, sorry aber da habe ich mit keinem der Beteiligten (die 11 Jährige natürlich ausgenommen!) Mitleid. Ob und was man juristisch erwarten kann weiss ich nicht...

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Phil

was auch interessant wäre, wenn es zu einem Verfahren kommen sollte, wie verhält sich das dann eigentlich rein rechtlich mit der DVD an sich? ich meine es ist ein importiertes Bootleg...
traue nie SB, denn es tut Dir weh :(
became MINGed!

ZitatCloverfield refers to the field formerly known as Central Park. Clovers are usually prone to grow at places after bombing. Thus the term "Clover" and "field" referring to park.

Neo

Die Eltern handeln vollkommen richtig! Wie kann man nur so verantwortungslos sein und die Psyche der Kleinen so zu schädigen??? tztz... hoffe doch, dass eine Anzeige was bringt, damit einige Leute endlich mal merken, dass solche Filme nicht für Kinderaugen bestimmt sind.

@Swap & Kumpels
Schämt euch!

@Phil
glaube, da gibts echt wichtigeres...


Neo

Andy (B.I.A.)

genau meine Meinung.
Als Ältere sollte man schon gewisse Verantwortung zeigen und auch Übernehmen. Und wenn man Scheiße baut, steht dazu.
Mit viel Pech gibts auch noch ne Hausdurchsuchung. Der Film ist schließlich ein Bootleg.

Gruß
Andy

andikova

Mmh,
ich denke mal, es gibt 11jährige- die sowas vertragen sowie das Gegenteil. Wenn bei dem jungen Mädchen schon ein Grundinteresse an diesem Genre vorhanden ist, finde ich die Sache halb so wild (gehe jetzt nur von mir persönlich aus, der bereits als 9-jähriger heimlich am Schlafzimmer vorbeigeschlichen ist, um die Schockerfilme zu sehen).

Sollten die Anwesenden jedenfalls gemerkt haben, das das Mädchen nicht darauf klarkommt, finde ich es auch ziemlich daneben, überhaupt nicht einzugreifen.

Gott ist tot - und wir haben ihn umgebracht!

Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

Wäre nett wenn jemand einmal die Stadt postet, in der dieses "Event" geschehen ist. Nur so als kleine Statistik. Mich interessiert das zuständige Amtsgericht.

Wenn die Anzeige wirklich durchkommt und der Film zum Amtsgericht wandert, dürfte das Ding den Weg des §131 StGB gehen. Bleibt die Frage, ob das AG bundesweite oder nur lokale Entscheidungen treffen darf.

Grundsätzlich kann ich nur sagen: Bravo Leute, weitere Rufschädigung der Horrorfans. Und dann noch ne 11jährige, die nichtmal die Potter-Filme ab Teil 3 alleine sehen darf. Ich hoffe auch, dass es dafür ordentlich was aufs Haupt gibt. Gerade wenn ein Kind DA ist, sollte zumindest EINER sich nicht die Hucke vollsaufen und den Überblick behalten. Aber nee...
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

Hackfresse

Zitat von: Kaypp am  4 November 2007, 15:56:10
Das würde ja bedeuten das die Eltern ihren eigenen Sohn anzeigen...  :00000109:
Am Ende entscheidet das Gericht, dass der 19jährige Bruder noch nicht reif genug für die Betreuung eines Kindes ist und die Eltern sind selber dran.  :doof:

Hast du richtig verstanden.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

S.w.a.p

Wie es rechtlich mit der DVD aussieht ist mir auch Schnuppe, zumal ich dafür mit Sicherheit nicht belangt werden kann. Zudem ist der Besitzer ja volljährig und kann meines Wissens nach beschlagnahmte bzw. hierzulande nicht erlaubte Filme besitzen wie er will...?

Der Import ist doch strafbar, nicht aber der Besitz denke ich. Der Film wurde in irgendeinem Auktionshaus gekauft soweit ich weiß. Oder ist der Besitz von Boots auch schon illegal?

Ich sehe mein Fehlverhalten ein, kenne allerdings Familien wo das wie oben erwähnt toal locker gesehen wird, und die Kinder alles sehen dürfen. Deshalb hatte ich mir wohl da fälschlicherweise keine großen Gedanken gemacht.

Nun denn mehr als entschuldigen (zumal ich die Leute nichtmal kenne) geht nicht, dann muss ich eben sehen was passiert.

Der Bruder wird mit Sicherheit nicht von seinen Eltern angezeigt (klingt irgendwie seltsam), wobei sich die Sache mit der Anzeige im Endeffekt eh schon schwierig darstellt, da der Bruder volljährig ist und die Verantwortung zum Zeitpunkt übertragen hatte. Ich nehme an, Juristen würden später sagen weshalb er sie überhaupt dahin mitgenommen hat.

Wenn ein Erwachsener einem Minderjährigen Kinokarten für einen 18er besorgt, glaube ich auch nicht, dass das Kino dafür belangt werden kann.

andikova

Das Verhalten war natürlich nicht ok, aber nu* auch nicht übertreiben mit den Rügen  ;)

Wenn hier alle so ausholen, dann bittte auch über die aktuelle Zugäglichkeit in Deutschland von solchen Medien.

Es kam bei mir mehr als einmal vor, dass  8-10 jährige Kids am Media Markt Regal in den 18er DVD`s rumwühlen und locker-flockig über z.B TCM, Tdt oder Saw fachsimpeln.

Es ist natürlich verantwortungslos, was geschehen ist- aber das hätte der Kleinen auch bei einer Übernachtung bei ihrer gleichaltigen Freundin passieren können.
Gott ist tot - und wir haben ihn umgebracht!

S.w.a.p

Danke für die Solidarität andikova, hätte und wenn bringt aber hier nicht mehr viel.

Du hast schon recht, dass Jugendliche mehr als leicht an Gewaltfilme rankommen, manche vertragen sie, manche aber auch nicht.

andikova

Der Ausgang der Geschichte würde mich auch interessieren. Aber an einen grossen Ärger wegen der Legalität des Films noch dessen Inhalt erwarte ich eigentlich nicht- eher, das es glimpflich ausgeht.
Gott ist tot - und wir haben ihn umgebracht!

Kaypp

Zitat von: andikova am  4 November 2007, 18:15:58
Es ist natürlich verantwortungslos, was geschehen ist- aber das hätte der Kleinen auch bei einer Übernachtung bei ihrer gleichaltigen Freundin passieren können.

Das ist ja nicht der Punkt!
Der Punkt ist das eben "Erwachsene" DABEI waren, wo die Rechtslage sich wohl wie bei unterlassener Hilfeleistung darstellt!
Mein SCHAAATTZZZZZZZZZZZ.......

"Hier haben wir, weil Filmrollen in der Zone teuer waren, den Film doppelt belichtet. Man sieht nun doppelt soviel, aber leider nur halb so gut"

Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

Zitat von: S.w.a.p am  4 November 2007, 18:08:04
Wenn ein Erwachsener einem Minderjährigen Kinokarten für einen 18er besorgt, glaube ich auch nicht, dass das Kino dafür belangt werden kann.

Oh doch. Das Kino darf die Person nicht reinlassen, auch wenn die 100 Karten hat.
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

specialk

Zitat von: S.w.a.p am  4 November 2007, 18:08:04
Der Bruder wird mit Sicherheit nicht von seinen Eltern angezeigt (klingt irgendwie seltsam), wobei sich die Sache mit der Anzeige im Endeffekt eh schon schwierig darstellt, da der Bruder volljährig ist und die Verantwortung zum Zeitpunkt übertragen hatte. Ich nehme an, Juristen würden später sagen weshalb er sie überhaupt dahin mitgenommen hat.

Sofern die Eltern Anzeige erstatten und die Polizei der Sache nachgeht - und das wird sie sicher tun - ist logischerweise der Bruder sowieso dran, selbst wenn die Eltern ihn nicht direkt angezeigt haben. Und, wie hier auch schon gesagt wurde, werden am Ende vielleicht sogar die Eltern selbst zur Verantwortung gezogen, da sie ihre Fürsorgepflicht dadurch missbraucht haben, dass sie dem offenbar nicht reifen Bruder die Aufsicht über seine Schwester übertragen haben. Somit würde sich der Kreis schließen und es letztlich wieder die richtigen treffen, denn wie ich wohl schon mehrfach in mehreren Threads zu ähnlichen Themen sagte, sehe ich die Verantwortung für die Erziehung von Kindern immer bei den Eltern. Und diese haben scheinbar schon bei dem Größeren versagt, wenn der in dem Alter noch so verantwortungslos ist.

Selbstredend gehören natürlich, schon um das zu vermeiden was Anime bezüglich der Rufschädigung sagte, solche Filme nicht vor die Augen von 11-jährigen, besonders wenns kleine zartbesaitete Mädels sind - und deshalb geschieht es euch auch ganz recht, wenn ihr alle einen Denkzettel bekommt.


Zitat von: S.w.a.p am  4 November 2007, 18:23:09
Du hast schon recht, dass Jugendliche mehr als leicht an Gewaltfilme rankommen, manche vertragen sie, manche aber auch nicht.

Ja, und weil man es nicht wissen kann und eine Mehrzahl der 11-jährigen eben noch nicht die Reife hat, solche Filme zu verarbeiten, sind sie nicht fürs Sandkastenalter freigegeben! Wäre das Mädel vierzehn gewesen, sähe es ja vielleicht schon wieder anders aus...


... nicht, dass ich nicht auch schon mit 12 die krassen Horrorfilme heimlich geschaut hätte, wenn es sich anbot...  :icon_mrgreen: Allerdings war ich schlau genug auszuschalten, wenns mir zu krass wurde^^

Zitat von: Shub am  4 November 2007, 16:57:52
Dir passieren immer Sachen... Bist Du nicht auch der mit dem Metzger, Ladendiebstahl, Morddrohungen und dem Finanzamt?  :rofl:

Das dachte ich übrigens auch!!!  :rofl: :rofl: :rofl:

Phil

und ihr meint wirklich, dass es den zuständigen Staatsanwalt dann überhaupt nicht interessiert was das für ein Film war?
ich glaube es ist schon ein Unterschied ob ein Filme wie z.B. Shooter gezeigt wird oder ein Film wie (der uncut) TCM : TB.
traue nie SB, denn es tut Dir weh :(
became MINGed!

ZitatCloverfield refers to the field formerly known as Central Park. Clovers are usually prone to grow at places after bombing. Thus the term "Clover" and "field" referring to park.

andikova

Zitat von: Kaypp am  4 November 2007, 18:32:51
Das ist ja nicht der Punkt!
Der Punkt ist das eben "Erwachsene" DABEI waren, wo die Rechtslage sich wohl wie bei unterlassener Hilfeleistung darstellt!

Rechtslage hin oder her..

Den "Knacks" von dem Film hätte sie genauso davongetragen.

Wie bereits erwähnt, ist der Vorfall auch für mich absolut nicht in Ordnung.

Aber man muss sich jetzt auch nicht extrem Aufbäumen wegen diesem Vorfall.

Für mich ist das schon der Punkt--- für die Psyche des Kindes macht es keinen Unterschied, ob sie einen Schocker wie "TCM" wie bei S.w.a.t beschrieben oder im Freundeskreis sieht.

Um weiter Auszuholen fehlt mir leider der Hintergrund zu dieser Geschichte-- besser gesagt die Familienverhältnisse des Mädchens.

Man kann sich mit so einer Sache auch ganz gut "hochschaukeln"
Denke mal, das ein Verfahren und die daraus wahrscheinliche Befragung des Mädchens mehr Schaden hinterlässt als der Film selbst.
Gott ist tot - und wir haben ihn umgebracht!

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