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RoboCop...

Begonnen von Mr. Blonde, 31 Dezember 2013, 00:48:38

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Mr. Blonde



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Palaber-Rhabarber

Juhuu, jetzt kann ich endlich meine DVD verscherbeln und den DC im Ersten mit beschleunigtem Abspann aufnehmen, yippieh.  :hurra:


Riddick

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 31 Dezember 2013, 01:57:36
Juhuu, jetzt kann ich endlich meine DVD verscherbeln und den DC im Ersten mit beschleunigtem Abspann aufnehmen, yippieh.  :hurra:

Oder dir die kommende Blu-Ray mit verbessertem Bild kaufen (und das sogar im freien Handel), welche Ende Januar erscheint  ;)
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

tagchen

Was mich wundert - ist es überhaupt schon sicher das die neue BD durchkommt ?

Es wurde doch nur die frühere Indexfassung gestrichen. Die basierte auf der R-rated und war nochmal zusätzlich kräftig Cut.

Die neue BD sollte doch die komplette Unrated sein. Das ist ja eine wesentlich "blutigere" Fassung als die vom Index gestrichene frühere Cut Version.

Es bleibt zu hoffen das bei der FSK da gar nicht drüber nachgedacht und einfach nur das Siegel draufgeklatscht wird.

RoboLuster

Alle Fassungen sind vom Index.
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

tagchen

5 Januar 2014, 13:57:45 #5 Letzte Bearbeitung: 5 Januar 2014, 14:00:35 von tagchen
Zitat von: RoboLuster am  4 Januar 2014, 21:36:45
Alle Fassungen sind vom Index.

Das ist mir schon klar. Nur nehme ich mal an das die erste Indexfassung die alte VHS war die auf einer nochmals nachträglich kräftig gekürzten R-Rated basierte. Spätere Versionen wurden einfach halt mitindiziert als Inhaltsgleich. Was mich jetzt wundert bzw. interessieren würde ist worauf die Listenstreichung basiert. Welche Fassung haben da diverse Zuständige nochmals angeschaut ? Die erste Indexfassung bei der das ganze losging ? Oder die neue komplette Unrated ? Kann mir nicht wirklich vorstellen das die sich da jede Fassung davon einzeln angeschaut haben.

RoboLuster

Wenn der DC runter ist, werden die sich den wohl angesehen haben, und wenn nicht, isser trotzdem runter. Und wenn das deine Frage immer noch nicht beantwortet, dann musst du da anrufen.^^
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

Riddick

Bei der letzten Liste waren unter Listenstreichungen auch die DVD und die BD gelistet, welche den DC beinhalten, weshalb dieser also auch gestrichen wurde. Keine Angst, die kommende BD wird schon den ungekürzten DC beinhalten  ;)
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

cyborg_2029

Ist jetzt offiziel ab 18 und bekommt für die neue Blu-ray eine 4K-Abtastung:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=6660
Lebensweisheiten 101: "Wenn Du einmal damit anfängst, dann kniest Du nur noch."

MMeXX

Dann kann man ja nur hoffen, dass der auch nochmal in die Kinos kommt. Sonst kann man die Auflösung ja gar nicht in Gänze genießen.

Riddick

Zitat von: MMeXX am  7 Januar 2014, 18:36:17
Dann kann man ja nur hoffen, dass der auch nochmal in die Kinos kommt.

Das wäre ein Traum...der aber leider nicht in Erfüllung geht. Stattdessen kommt das Remake, ob das ein Trost ist, wird sich zeigen.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

MMeXX

Zitat von: Riddick am  7 Januar 2014, 20:07:18
Zitat von: MMeXX am  7 Januar 2014, 18:36:17
Dann kann man ja nur hoffen, dass der auch nochmal in die Kinos kommt.

Das wäre ein Traum...
Naja, dann braucht es aber auch keine Abtastung in 4K, wenn er nicht mindestens auf Festivals, Retrospektiven o.ä. aufgeführt wird. Auf 'ner BD ist so ein Scan ja quasi "weggeworfen".

Mr. Blonde

Wird ja eventuell schonmal vorsorglich für UHD erstellt? Ein neuer Transfer musste aufgrund der Kritik ja her und das passend zum Remake-Kinostart. Denke aber schon, dass das Ding zumindest im Amiland passend irgendwo wiederaufgeführt wird.


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tagchen

Zitat von: RoboLuster am  5 Januar 2014, 17:32:00
Und wenn das deine Frage immer noch nicht beantwortet, dann musst du da anrufen.^^

Ganz sicher nicht. Am Ende sagt da die Tante "Ach die eine Fassung ist ja viel blutiger - DAS geht ja nun wirklich nicht...."  :icon_lol:

Riddick

Habe aber doch noch mal ne Frage zu der Listenstreichung: Hat die BPJM nun die gekürzte, damals indizierte Videofassung (von der die Indierung ja ausging) begutachtet oder den Directors Cut. Theoretisch muss ja nur die gekürzte Videofassung gestrichen werden und der Directors Cut wird dann wegen inhaltsgleichheit gestrichen (er enthält alle damals beanstandeten Szenen, die zusätzlichen Szenen stehen ja irgendwie außer Frage, da sie in der alten Fassung nicht enthalten waren). Würde mich mal interessieren.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

RoboLuster

Ich glaub, du musst da mal anrufen.  :rofl:
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

MMeXX

10 Januar 2014, 16:20:58 #16 Letzte Bearbeitung: 10 Januar 2014, 16:23:22 von MMeXX
Zitat von: Riddick am  8 Januar 2014, 20:17:50
Habe aber doch noch mal ne Frage zu der Listenstreichung: Hat die BPJM nun die gekürzte, damals indizierte Videofassung (von der die Indierung ja ausging) begutachtet oder den Directors Cut.

Steht alles "nebenan" im Indizierungen/Listenstreichungen Dezember 2013-Thread. (In dem du sogar freundlicherweise mir bereits geantwortet hattest.) Das Video wurde auf Antrag gestrichen. Weitere indizierte Fassungen wegen Inhaltsgleichheit runter.

Zitat von: MMeXX am  1 Januar 2014, 11:59:03
Listenstreichung gemäß § 23 Absatz 4 JuSchG
(Auf Antrag)
18.
   Robocop
   RCA/Columbia, München
   Entscheidung Nr. 11290 (V) vom 11. Dezember 2013
   (Pr. 1163/13)

Riddick

Zitat von: MMeXX am 10 Januar 2014, 16:20:58
Zitat von: Riddick am  8 Januar 2014, 20:17:50
Habe aber doch noch mal ne Frage zu der Listenstreichung: Hat die BPJM nun die gekürzte, damals indizierte Videofassung (von der die Indierung ja ausging) begutachtet oder den Directors Cut.

Steht alles "nebenan" im Indizierungen/Listenstreichungen Dezember 2013-Thread. (In dem du sogar freundlicherweise mir bereits geantwortet hattest.) Das Video wurde auf Antrag gestrichen. Weitere indizierte Fassungen wegen Inhaltsgleichheit runter.

Zitat von: MMeXX am  1 Januar 2014, 11:59:03
Listenstreichung gemäß § 23 Absatz 4 JuSchG
(Auf Antrag)
18.
   Robocop
   RCA/Columbia, München
   Entscheidung Nr. 11290 (V) vom 11. Dezember 2013
   (Pr. 1163/13)

Schon klar. Ich wollte aber wissen, welche Fassung genau da bei der Prüfung begutachtet worden ist. Gibt es da nicht eine Regelung, dass immer genau die Fassung begutachtet werden muss, von der die Indizierung ausging (in dem Fall also die geschnittene Videofassung)? Es mussten doch auch schon mal Filme gestrichen werden, weil die alten Videokassetten nicht mehr abspielbar waren.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

RoboLuster

10 Januar 2014, 20:30:29 #18 Letzte Bearbeitung: 10 Januar 2014, 20:39:34 von RoboLuster
Jo, dann war es ja vielleicht auch so, das Tape ließ sich nicht mehr abspielen.


Nur Spaß. Bin mal gespannt, ob das wirklich jemand weiß hier. Gilt diese Regelung überhaupt noch?
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

MMeXX

11 Januar 2014, 10:28:53 #19 Letzte Bearbeitung: 11 Januar 2014, 10:34:22 von MMeXX
Hä, ist das jetzt ernst gemeint? Da steht doch glashart, dass auf Antrag (JuSchG § 23 Abs. 4) folgende Fassung gestrichen worden ist. Also wurde auch diese Fassung begutachtet, weil MGM/FOX (oder wer da eben Rechteinhaber ist) gegen exakt diese Indizierung vorgegangen ist.

Was du meinst, Riddick, bezieht sich auf die Prüfung nach 25 Jahren. Die besagt, dass eine indizierte Fassung nach 25 Jahren erneut geprüft werden muss, um zu entscheiden, ob sie folgeindiziert oder vom Index gestrichen wird. (S. JuSchG § 18 Abs. 7) Und da kann es dann sicher auch mal vorkommen, dass sich die entsprechend gelagerte Fassung nicht mehr abspielen lässt. Das wäre auch bei den diversen indizierten Computerspielen interessant, ob die teilweise überhaupt noch laufen...

Palaber-Rhabarber

Wenn die BPjM sagt, der Director's Cut ist inhaltsgleich mit der gekürzten deutschen Videofassung, dann ist das Gesetz. :-)

Für die Prüfer sind u.U. nur die Szenen relevant, die damals zur Indizierung geführt haben, mit dem Rest befasst man sich aus Zeitgründen erst gar nicht. Dann laufen die runter in den Keller, entstauben die 25 Jahre alte Aktenmappe, setzen sich damit vor den Fernseher und spulen zu den entsprechenden Stellen. Danach gibts Kaffee und Kuchen. Im Anschluss Pressekonferenz.  smoking

Der Maulwurf

So..gestern gekauft und gleich gesichtet..sehr gute HD Umsetzung, nur der Ton ist schlecht abgemischt, gefühlt fast wie mono. Macht aber nix. Der Film haut einen immer noch aus den Socken.

Hab gleich mal ne Frage? Soll ja komplett uncut sein, aber was das schon immer so das man nicht sieht wie Murphys "Handwaffe" in den Hals von Clarence eintritt, sondern "nur" das Blut spritzen sieht nachdem er sie wieder rausgezogen hat? Oder liegt das am Bildformat?

Chili Palmer


Habe mir eben auf DVD sowohl KF als auch DC angeschaut, und da sieht man bei beiden nur die Schlagbewegung:



Den Rest erledigt dann wohl der püschologische Effekt.  :icon_smile:
"I'm an actor, love, not a bloody rocket surgeon".

"Der Terminader is ja im Grunde so'n Kaiborch."

Riddick

Zitat von: Der Maulwurf am  1 Februar 2014, 14:10:20
Hab gleich mal ne Frage? Soll ja komplett uncut sein, aber was das schon immer so das man nicht sieht wie Murphys "Handwaffe" in den Hals von Clarence eintritt, sondern "nur" das Blut spritzen sieht nachdem er sie wieder rausgezogen hat? Oder liegt das am Bildformat?

Nein, das war schon immer so. In der Rated R-Kinofassung sieht man im Gegensatz zur Unrated-Fassung eine andere Einstellung vom blutenden Clarence, aber wie die Metalspitze in den Hals eindringt, sieht man in keiner Version. Übrigens genial gemacht die Szene  ;) Verhoeven wusste schon immer, wie man Bösewichte wirkungsvoll "neutralisiert" (siehe auch den armen Michael Ironside in "Total Recall").
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Hackfresse

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 11 Januar 2014, 23:25:39
Wenn die BPjM sagt, der Director's Cut ist inhaltsgleich mit der gekürzten deutschen Videofassung, dann ist das Gesetz. :-)

Für die Prüfer sind u.U. nur die Szenen relevant, die damals zur Indizierung geführt haben, mit dem Rest befasst man sich aus Zeitgründen erst gar nicht. Dann laufen die runter in den Keller, entstauben die 25 Jahre alte Aktenmappe, setzen sich damit vor den Fernseher und spulen zu den entsprechenden Stellen. Danach gibts Kaffee und Kuchen. Im Anschluss Pressekonferenz.  smoking

Also genau wie bei der 08/15 Bank? Ich wusste es!  :icon_mrgreen:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Der Maulwurf

Zitat von: Riddick am  1 Februar 2014, 20:07:51
Zitat von: Der Maulwurf am  1 Februar 2014, 14:10:20
Hab gleich mal ne Frage? Soll ja komplett uncut sein, aber was das schon immer so das man nicht sieht wie Murphys "Handwaffe" in den Hals von Clarence eintritt, sondern "nur" das Blut spritzen sieht nachdem er sie wieder rausgezogen hat? Oder liegt das am Bildformat?

Nein, das war schon immer so. In der Rated R-Kinofassung sieht man im Gegensatz zur Unrated-Fassung eine andere Einstellung vom blutenden Clarence, aber wie die Metalspitze in den Hals eindringt, sieht man in keiner Version. Übrigens genial gemacht die Szene  ;) Verhoeven wusste schon immer, wie man Bösewichte wirkungsvoll "neutralisiert" (siehe auch den armen Michael Ironside in "Total Recall").


THX !  ;) Dachte ich mir fast. Die Szene mit dem  ED-209 vor dem OCP Gebäude ist ähnlich gemacht. Man hört die Einschläge erst nur und sieht Ihn dann quasi vom Bildschirmrand aus ohne Kopfeinheit hereintaumeln bevor er kaputt zusammenbricht. Kein Gore natürlich, weil Maschine, aber von der Inszenierung her ähnlich.

Ist eigentlich schon was bekannt betreffend Robocop 2 ? Erhält der auch einen Neuprüfung? Und kann man da ebenfalls auf eine 4 K Neuveröffentlichung hoffen?




Riddick

Zitat von: Der Maulwurf am  2 Februar 2014, 13:19:49
Ist eigentlich schon was bekannt betreffend Robocop 2 ? Erhält der auch einen Neuprüfung? Und kann man da ebenfalls auf eine 4 K Neuveröffentlichung hoffen?

Neu geprüft wird der mit Sicherheit, ob da aber auch eine 4K-Neuauflage kommt, ist nicht bekannt. Ich glaube aber eher, dass nur die bisher erhältliche BD neu aufgelegt wird. Allerdings war diese von der Qualität auch ganz OK. In den USA oder anderen Ländern wurde jedenfalls keine 4K-Neuauflage angekündigt.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Der Maulwurf

Zitat von: Riddick am  2 Februar 2014, 20:16:59
Zitat von: Der Maulwurf am  2 Februar 2014, 13:19:49
Ist eigentlich schon was bekannt betreffend Robocop 2 ? Erhält der auch einen Neuprüfung? Und kann man da ebenfalls auf eine 4 K Neuveröffentlichung hoffen?

Neu geprüft wird der mit Sicherheit, ob da aber auch eine 4K-Neuauflage kommt, ist nicht bekannt. Ich glaube aber eher, dass nur die bisher erhältliche BD neu aufgelegt wird. Allerdings war diese von der Qualität auch ganz OK. In den USA oder anderen Ländern wurde jedenfalls keine 4K-Neuauflage angekündigt.

OK Danke!

Deafmobil

Hier scheint die Angaben zu dem Untertitel nicht stimmen https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=320&vid=469133 und https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=320&vid=473722

Hab beides aufgenommen. Keine Untertitel bei zdf neo und Kabel 1

Max Blank

Zitat von: Deafmobil am  9 Dezember 2021, 09:54:00Hier scheint die Angaben zu dem Untertitel nicht stimmen https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=320&vid=469133 und https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=320&vid=473722

Hab beides aufgenommen. Keine Untertitel bei zdf neo und Kabel 1
Über Videotext auch nicht?
Zitat"UT für Hörgeschädigte über Videotext."

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