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Diskussion zu: Bootlegs in der OFDB

Begonnen von Fleshgrinder, 12 April 2008, 16:32:57

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Splatter-Fanatic


psYchO dAd

Dann sollten die Chefs sowas vielleicht einrichten.  :king:

Nirdavo

In diesem Zusammenhang könnte ich vielleicht eine Idee anbringen, die mir in einer direkten Diskussion mit Splatter-Fanatic kam.
Wie wäre es mit 'privaten Fassungen', so ähnlich wie 'eigener Film'. Auf diese Weise könnten man auch Fassungen, die so von der OFDB nicht gewünscht sind, zumindest in der eigenen Sammlung verwalten. Vor allem könnte man dies dann auch dazu nutzen, gelöschte Fassungen dem eintragenden User 'zurückzugeben', damit man nicht so hart getroffen wird wie uns das hier passiert ist. Wie gesagt, ich habe jetzt in meiner Sammlung ein paar richtig häßliche Löcher.
The only man who got his work done by Friday was Robinson Crusoe.

uk501

ich kann das verstehen das sich einige jetzt aufregen. den sie haben recht!

das bootlegs ohne cover immer gelöscht werden müssen , stimmt ja schonmal garnicht (wo steht das), schliesslich hat nicht jeder einen scanner um die cover auch zur verfügung zur stellen.

und warum werden bootlegs gelöscht die (gerade bei anime) als bootleg die einzige verfügbare fassung sind ? also ich was das nicht und würde das auch nicht nie machen. auch kann man das den vom mir geschrieben leitfahden so auch nicht entnehmen.

natürlich hat jedes bootleg welches zB gerade bei anime filmen oder serien (natürlich auch bei anderen) das recht eingetragen zu werden und auch nicht gelöscht zu werden, sofern es die einzige fassung dazu ist , oder eine besondere fassungsversion ist ... oder was auch immer.
ein anderes thema ist das die eventuell wieder gelöscht werden wenn es später offizielle fassungen dazu gibt.

VHS Sammler... nur VHS ist Original!

Splatter-Fanatic

19 Juni 2008, 20:12:55 #34 Letzte Bearbeitung: 19 Juni 2008, 20:16:16 von Splatter-Fanatic
Zitat von: uk501 am 19 Juni 2008, 19:05:37
das bootlegs ohne cover immer gelöscht werden müssen , stimmt ja schonmal garnicht (wo steht das), schliesslich hat nicht jeder einen scanner um die cover auch zur verfügung zur stellen.

Das steht doch ganz deutlich in den FAQ zu den Fassungseinträgen auf der OFDB-Seite und wurde auch ein paar Einträge vorher schon genannt. Hier noch einmal das Original-Zitat:
ZitatBootlegs dürfen nur eingetragen werden, wenn man auch ein Cover zur Verfügung stellen kann. Sollten Sie noch keine Cover hochladen können, wenden Sie sich bitte an unseren Support. Desweiteren darf es sich dabei nicht um gebrannte DVDs handeln.

Ich denke wir können uns darauf einigen, dass diejenigen, deren Bootlegs versehentlich zu unrecht gelöscht worden sind, diese wieder eintragen dürfen (sofern sie denn dazu bereit sind).

Ich persönlich werde definitv keine Bootlegs-Threads im Korrekturforum mehr bearbeiten (gibt ja auch sonst immer genug Korrekturen zu erledigen) und hoffe mal, dass uk501 sich dieser Threads in Zukunft annehmen wird.

uk501

das stand aber früher nicht im FaQ, seit wann steht das da drin ? sorry ich lese das nicht regelmässig
VHS Sammler... nur VHS ist Original!

Nirdavo

Zitat von: uk501 am 19 Juni 2008, 19:05:37
<snip>
natürlich hat jedes bootleg welches zB gerade bei anime filmen oder serien (natürlich auch bei anderen) das recht eingetragen zu werden und auch nicht gelöscht zu werden, sofern es die einzige fassung dazu ist , oder eine besondere fassungsversion ist ... oder was auch immer.
ein anderes thema ist das die eventuell wieder gelöscht werden wenn es später offizielle fassungen dazu gibt.
Ich lese das jetzt mal so, daß damit das OK gegeben ist, die gelöschten Fassungen wieder einzutragen. Jetzt muss ich nur noch wieder einmal den Scanner leihen, dann kann es losgehen. In der Hoffnung, daß nicht jemand dann wieder im Übereifer in Löschwut verfällt. Vorsichthalber werde ich diesmal die bearbeiteten Coverscans behalten...
The only man who got his work done by Friday was Robinson Crusoe.

notrickz

Meines Erachtens ging es damals nur um deutsche Bootlegs, die kein Cover besitzen, gelöscht würden, weil das bei ausländischen Fassungen auch oftmals nicht eindeutig scheint, ob es sich um ein Bootleg handelt oder nicht. Später ging es denn um chinesische Flohmarkt Boots von bspw. US Filmen etc....

Fleshgrinder

Zitat von: uk501 am 19 Juni 2008, 22:31:31
das stand aber früher nicht im FaQ, seit wann steht das da drin ? sorry ich lese das nicht regelmässig

Sollte mich mein Erinnerungsvermögen nicht täuschen steht das zumindest schon so lange drinnen wie ich angemeldet bin - 2005.

MfG
Fleshgrinder

Okami Joe

Entschuldigt wenn ich jetzt das Thema noch mal aufrolle, aber ich krieg schon wieder Löschungsmitteilungen rein zu Anime Bootlegs, diesmal mit der Begründung die seien doppelt eingetragen.
Wenn jetzt ein Bootleg eines Films als DVD UND Video-CD von selben Hersteller rausgebracht werden, und logischerweise denselben Inhalt haben, ist das ein Doppeleintrag? Obwohls verschiedene Medien sind?
Was soll denn das??? Löscht ihr etwa auch VHS Fassungen nur weils den gleichen Film auf DVD gibt?!

uk501

ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube das war ich, weil es diese fassungen schon "identisch" auf anderen medien in anderen ländern gab.

das waren diese anime sachen die auf DVD und VCD als bootleg erschienen waren, es aber in anderen ländern in den fassungen schon original gab ????
VHS Sammler... nur VHS ist Original!

Okami Joe

Richtig, die hast du entfernt.
Ich würd gerne verstehen was man hier als "identisch" auffasst:
Wenn es in China ein Bootleg gibt, zu einem Film den es in ANDEREN Ländern als Original gibt, hat es in der OFDB dann automatisch keine Daseinsberechtigung mehr? Versteh ich das richtig? Ich wiederhole noch einmal, es handelt sich dabei um KEINE 1:1 Kopie irgendeiner offiziellen Version aus welchem Land auch immer. Reichen solche Sachen wie kantonesische Sprachfassung oder englische Untertitel (NICHT ident mit der US Fassung oder den Fansubs) als Unterschiede nicht aus? Meines Wissens existiert keine offiziell lizensierte Fassung dieses Films in China - aus dem folgenden Grund: Auf jede DVD Fassung, wurde eine "Workprint" Version dieses Movies gepresst - mit alternativen Bildmaterial, teils fehlenden SFX und in einer Szene fehlte sogar der Hintergund. Demnach ist sie mit KEINER offiziellen Fassung aus keinem anderen Land identisch, und zudem in der Form ausschließlich in China erhältlich. Ich habe diese ganzen Infos groß und breit im Bemerkungen-Feld erläutert, und mich beschleicht das Gefühl als würden solche Dinge bei Löschungsvorgängen nicht beachtet, und auf Willkür alles entfernt was "Bootleg" im Titel trägt.
 

ironfox1

Zitat von: uk501 am 20 Juni 2008, 01:49:06
das waren diese anime sachen die auf DVD und VCD als bootleg erschienen waren, es aber in anderen ländern in den fassungen schon original gab ????

uk501, wenn du schon Regeln aufstellst, dann solltest du dich auch daran halten!

Zitat von: uk501Ausländische Bootlegs auf DVD.
Wir wollen keine DVD Bootlegs/Raubkopien mehr von DVD Fassungen die es schon gibt, damit gemeint sind einfache 1:1 Kopien von schon erschienen DVDs die nur dem Zweck dienen, diese billiger als die Originalen verkaufen zu können.

Anime Bootlegs sind in den meisten Fällen keine 1:1 Kopien irgendwelcher offiziellen Fassungen.


tagchen

Ich lese das erst jetzt nach einem längerem Zeitraum und was ich so rauslese kann ich meine gelöschten Fassungen (zumindest die meisten davon) wieder eintragen weil sie Untertitel haben oder sonst nicht erhältlich sind und eingentlich nie 1:1 Kopien anderer DVDs darstellen. Ich habe nach wie vor keinen Scanner aber kann rauslesen (oder bilde mir das ein) das es trotzdem ok geht ? Sehe ich das richtig ? Zumal Vortex selbst im Korrekturforum grade einige Bootlegs angibt das er sie selbst ohne Cover lässt weil:

Begründungen von ihm:
lass ich drin da es keine offiziellen release gibt, bzw keine eingetragen sind
würde ich auch drin lassen , hat alternativ englische Subs


Dann trifft das ja bei meinen Einträgen auch genauso zu. Werde mal wenn ich mehr Zeit habe die alle nachtragen und ihm ne Mail schicken mit Erklärung und Hinweis auf diesen Thread damit es nicht wieder ausversehen rausfliegt.


PS:
bitte um Hinweis wenn ich was falsch verstanden habe und die ohne Cover nicht nochmal eintragen soll.

jenzi

Wie ist denn jetzt der aktuelle Stand? Ich hatte mal eine große Bootleg-Box aus China eingetragen (mit Cover und allem drum und dran natürlich), auf eBay sah das wie ein offizielles Release aus. Es hatte eine eigene Covergestaltung, allerdings waren zumindest einige der enthaltenen Filme inhaltliche Kopien von MegaStar oder Deltamac DVDs. Wie gesagt die lagen da in so kleinen Täschchen in einer großen Pappbox drin. Die Einträge wurden gelöscht. Nach der OFDb-FAQ wäre der Eintrag ok, da die DVDs gepresst sind und ich auch Cover hochgeladen hatte?

Finds ehrlich schon schade, da nämlich ein gewisser Informationswert der OFDb verloren geht, da man durch den Eintrag wusste dass man sich diese Box nicht importieren sollte.
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

nytemare

2 August 2008, 13:14:35 #45 Letzte Bearbeitung: 2 August 2008, 19:10:02 von nytemare
die maßnahme hat sicher ihre ecken und kanten, im grunde kann ichs aber verstehen, vor allem hinsichtlich der 1:1 kopien bzw. counterfeits, die tatsächlich kaum einen mehrwert an informationen enthalten - außer der tatsache, daß es ein bootleg ist und woran man ihn ggf. erkennen kann, z.B. um den kauf zu vermeiden. daß solche "warnungen" nicht unbedingt die aufgabe einer filmdatenbank sind, kann ich aber durchaus nachvollziehen.

was ich allerdings nicht verstehe, ist die unterscheidung zwischen "deutschen" und "ausländischen" bootlegs:

Zitat von: uk501 am 12 April 2008, 15:47:09
Deutsche DVD Bootlegs:
Bleiben weiterhin erlaubt sofern diese ordentlich eingetragen sind. Alte Einträge bleiben zur Korrektur stehen oder werden bei ordentlichen Neueintrag (mit Cover gelöscht)

Ausländische Bootlegs auf DVD.
Wir wollen keine DVD Bootlegs/Raubkopien mehr von DVD Fassungen die es schon gibt, damit gemeint sind einfache 1:1 Kopien von schon erschienen DVDs die nur dem Zweck dienen, diese billiger als die Originalen verkaufen zu können. Auch Bootlegs mit dem Ziel vor offiziellen Release (Aktuelle Kinofilme)ihren Gewinn zu machen können wir verzichten, das gleiche gilt für den ganzen Kram der aus Asien kommt und die oben angesprochenen Punkte erfüllt.

zum einen: wie definiert sich ein "deutscher bootleg"? da die urheber wohl kaum zum interview zur verfügung stehen und sich auch schwerlich ein "firmensitz" ausmachen lassen wird, können die auf dem cover, dem booklet (falls vorhanden) und auf der disc aufgedruckte sprache sowie die verfügbarkeit einer deutschen tonspur die einzigen kriterien zur erkennung sein - und das empfinde ich irgendwie als etwas dünn. auch wenn es nach haarspalterei aussehen mag: "deutschsprachig" wäre meiner meinung nach zumindest eine passendere bezeichnung. ähnliches gilt für die bezeichnung "ausländisch" - daß ein solcher begriff immer eine frage der perspektive ist, bedarf ja vermutlich keiner erklärung. ich kann nur davon ausgehen, daß dies aus der sicht deutschlands gemeint ist? oder doch österreich? schweiz? liechtenstein?

abgesehen davon verstehe ich nicht, wieso bezüglich der (zweifelhaften, s.o.) herkunft eine unterscheidung geschehen soll. zugegeben, reine 1:1 counterfeits sind im deutschsprachigen raum sehr viel unüblicher als z.B. in südostasien (aber meines wissens nach zumindest in bezug auf den inhalt der disc dennoch existent). mehr auf den punkt gebracht: ich verstehe nicht, wieso die einen "bevorzugt" behandelt werden - nur weil die mit höherer wahrscheinlichkeit auf börsen rumgurken und vermutlich von einem nicht unbeträchtlichen teil der ofdb-stammuser (ob bewußt oder unbewußt und aus welchen gründen sei mal dahingestellt) gekauft werden? wäre zumindest der einzige grund, der mir auf anhieb einfällt.

kann mir das jemand aus dem kreise der ofdb-admins erklären? danke im voraus für erleuchtung.

nytemare


Tai Fei

Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, dass diese interne Löschroutine bis heute KEINEN Eingang in die FAQ erhalten hat. Bis heute darf lt. Faq jedes Bootleg eingetragen werden, solange dies mit Cover passiert bzw diese nicht selbst gebrannt wurde. Solange keine eindeutige Richtlinie auch allgemein veröffentlich wird, halte ich die derzeitige Verfahrensweise für höchst unfair.

Tito

Ich will auch noch was los werden. Ob die Boots nun drin bleiben können oder nicht, ist gar nicht mal mein Hauptanliegen. ABER wenn die Fassungen schon gelöscht werden, sollte man im Bemerkungsfeld der offiziellen Fassungen (oder auch unter einem Infopunkt) wenigstens auf die Bootlegs hinweisen. Die OFDb hat mir öfter geholfen Boots rechtzeitig zu enttarnen, so dass ich sie noch verpackt an den Händler zurückgeben konnte.
Ich zu meinem Teil würde das begrüßen, denn diese Dinger werden immer professioneller und sind oft nicht als illegale Kopien zu entlarven. Wäre halt schön dann irgendetwas lesen zu können, wie "Achtung: Es ist ein identisches Bootleg im Umlauf. Erkennbar ist es an xxx"

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

Sir Francis

Hallo,

ich habe von meinen zwei Asienreisen einige Bootlegs, die ich bei Bedarf gerne eintragen würde.

Mir ist bewusst, dass "der ganze Kram aus Asien", der meist eine 1:1-Kopie einer US-VÖ ist, nicht erwünscht ist.
Einige Fassungen fallen jedoch nicht darunter. Ich würde gerne jetzt klären, ob diese Fassungen eingetragen werden dürfen, bevor ich mir die Arbeit umsonst mache:

1)
A better Tomorrow Trilogie

Stabile Pappverpackung mit magnetischem Verschluss. Optisch etwas der koreanischen VÖ nachempfunden. Innen 3 DVDs in Plastikhüllen.

2)
Black Hawk Down

Amaray im Schuber, Cover auf englisch, chinesisch, japanisch und koreanisch.

3)
Soldat James Ryan

Amaray im Schuber, in englischer und chinesischer Sprache.

4)
Bruce Willis Collection

Große aufklappbare Papphülle mit goldener Prägeschrift. Die DVDs stecken in einer Seitenlasche. Cover auf englisch und chinesisch.

5)
Tom Cruise Collection

Ähnlich wie bei 4).

Hate_Society

Im Grunde sind alle Bootlegs erlaubt, egal aus welchem Land, wenn sie gepresst sind. Also bitte keine gebrannten eintragen. Soviel ich weiß ist es bei Bootlegs aber pflicht, die Cover einzureichen. Wenn du also keinen Scanner hast, kannst du dir die Mühe sparen. ich bin mir in dem Punkt aber nicht sicher, daher würde ich nochmal einen Mod fragen.

Exakte Laufzeit mit und ohne Abspann eintragen. Alle anderen Daten wie die Tonformate und das Bildformat selbst überprüfen und nicht vom Cover abschreiben.


Sir Francis

Zitat von: Hate_Society am 12 Juli 2011, 15:49:47
Im Grunde sind alle Bootlegs erlaubt, egal aus welchem Land, wenn sie gepresst sind. Also bitte keine gebrannten eintragen. Soviel ich weiß ist es bei Bootlegs aber pflicht, die Cover einzureichen. Wenn du also keinen Scanner hast, kannst du dir die Mühe sparen. ich bin mir in dem Punkt aber nicht sicher, daher würde ich nochmal einen Mod fragen.

Exakte Laufzeit mit und ohne Abspann eintragen. Alle anderen Daten wie die Tonformate und das Bildformat selbst überprüfen und nicht vom Cover abschreiben.



Danke für die Rückmeldung, ich würde die Fassungen natürlich umfassend inkl. Cover eingetragen. Ich kenne ja die Regeln.

Aber ist eben m.E. nie ganz eindeutig, welche Boots in Bezug zur Regel in der FAQ in die Ofdb dürfen und welche nicht. Mir geht es ja jetzt speziell um die von mir genannten China-Bootlegs, die ja nur unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen werden dürfen.

Oder anders gesagt:
Ich wünsche mir die konkrete Rückmeldung eines Co-Admins, der sagt:
"Die von dir speziell genannten Bootlegs dürfen eingetragen werden. Leg los."
Oder so ähnlich. Das ist mir wichtig, da es bei dieser Frage immer unklare Fälle gibt.

Hate_Society

Die meisten Bootlegs die man in China aufm Trödelmarkt kaufen kann, und die auch nicht selten aktuelle Kinofilme sind, sind gebrannt. Deshalb sind diese unerwünscht.

Wenn die Teile gepresst sind und du die Cover hast, steht einem Eintrag nichts im Wege.

Intergalactic Ape-Man

Zitat von: Hate_Society am 12 Juli 2011, 15:49:47
Im Grunde sind alle Bootlegs erlaubt, egal aus welchem Land, wenn sie gepresst sind. Also bitte keine gebrannten eintragen. Soviel ich weiß ist es bei Bootlegs aber pflicht, die Cover einzureichen. Wenn du also keinen Scanner hast, kannst du dir die Mühe sparen. ich bin mir in dem Punkt aber nicht sicher, daher würde ich nochmal einen Mod fragen.

Exakte Laufzeit mit und ohne Abspann eintragen. Alle anderen Daten wie die Tonformate und das Bildformat selbst überprüfen und nicht vom Cover abschreiben.



Das stimmt so nicht ganz. Es bringt niemandem etwas, wenn Einträge von Pirates und Counterfeits existieren, die als solche keinen speziellen "Mehrwert" haben. Jetzt ist eine Regel immer Auslegungssache, jedoch würde ich grundsätzlich auf Einträge von Fassungen verzichten, die nicht etwas inhaltlich Eigenes an sich haben. Dies betrifft z.B. bestimmte Schnittfassungen, Tonspuren (speziell woanders nicht verfügbare Sprachen Deutsch und Englisch, Chinesisch o.ä. eher nicht) oder Bonusmaterial. Die angegebenen Veröffentlichungen rechtfertigen anhand der hier gemachten Angaben einen Eintrag als Bootleg imho nicht.
Und Cover sind Pflicht, ja.

mali

Zitat von: Sir Francis am 12 Juli 2011, 16:04:26

Aber ist eben m.E. nie ganz eindeutig, welche Boots in Bezug zur Regel in der FAQ in die Ofdb dürfen und welche nicht. Mir geht es ja jetzt speziell um die von mir genannten China-Bootlegs, die ja nur unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen werden dürfen.

Oder anders gesagt:
Ich wünsche mir die konkrete Rückmeldung eines Co-Admins, der sagt:
"Die von dir speziell genannten Bootlegs dürfen eingetragen werden. Leg los."

Geht nicht, weil ja schließlich keiner alle möglichen VÖs kennt. Alles wichtige steht hier:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php?topic=97799.0

Speziell der Abschnitt "Ausländische Bootlegs auf DVD" gilt dann.

Sind es schnöde 1:1 Raubkopien braucht es keinen Eintrag. Ist dem nicht so, ist ein ordentlichen Eintrag (Laufzeit, Detailangaben, Coverscan) OK - unter Umständen ;-)

ZitatOder so ähnlich. Das ist mir wichtig, da es bei dieser Frage immer unklare Fälle gibt.

Und auch immer geben wird.

Sir Francis

13 Juli 2011, 00:11:40 #55 Letzte Bearbeitung: 13 Juli 2011, 00:19:46 von Sir Francis
Also gut.
Danke an alle für ihre Rückmeldungen und Einschätzungen.

Ich werde die DVDs nochmal alle auf ihren "Mehrwert" überprüfen. Nach meinem Ermessen in Hinblick auf die Bootleg-FAQ werde ich dann entscheiden, was ich eintrage möchte/dürfte und was nicht.
Das werde ich hier dann nochmal genau posten.

Dennoch bleibt eine Frage (sorry):
siehe z.B. diese Fassung:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=778&vid=301600
Reicht es, wenn die DVD wie hier asiatische Untertitel als "Mehrwert" hat? Was habt ihr dazu für eine Meinung? Das ist halt eines der typischen Bootlegs die es en masse auf der Straße in China zu kaufen gibt.

Letztenendes ist es mir persönlich egal, ob ich Bootlegs eintrage oder nicht - mir ist wichtig, dass die Community darin einen Nutzen sieht. Deshalb nerve ich vielleicht etwas mit den Nachfragen.
Also wie definiert sich dieser "Mehrwert"? Reicht da evtl. schon eine besondere Verpackung?

Zu "A better Tomorrow"-Trilogie, die ich evtl. eintragen könnte:
- Verpackung mit Magnetverschluss, stabil
- inhaltlich normale Schnittfassung
- kantonesisch mit engl. UT

Karm

Die erwähnten asiatischen Produkte sind noch schlimmer als die üblichen Bootlegs. Während letztere hauptsächlich deshalb existieren, weil es von den enthaltenen Filmen in der Regel noch keine bzw. keine ungeschnittenen offiziellen VÖs gibt, sind die Scheiben aus Fernost schlicht Wirtschaftsverbrechen und auf eine Stufe mit der Produktpiraterie von anderen Erzeugnissen (Turnschuhe, Kosmetik, Elektronik, ... u.s.w.) zu stellen.
Diese Ramschware hat nichts in der OFDb verloren.

Sir Francis

Ok, kein Problem. Muss ja nicht eingetragen werden.

Gruß Felix

myersxxx

Ich finde es sollten Bootlegs gelistet bleiben, wenn es sich um ein Release handelt welches hierzulande weder auf VHS noch auf DVD verfügbar ist. Es sollte dann keine Rolle spielen ob es gepresst oder gebrannt ist (ist beides Raubkopie letztendlich). Es gibt aber Filmfans mit Know-How die sich sehr viel Mühe geben und wenn die kapitalistischen geldraffenden Firmen aufgrund fehlenden Dollarzeichen in den Augen bestimmte Filme einfach nicht hierzulande veröffentlichen, weil der Film vielleicht zu alt ist, dann finde ich es lobenswert, das sich jemand die Mühe macht und das ganze als deutsches Bootleg veröffentlicht. Das sollte gewürdigt werden, wenn es sich um gute Bootlegs handelt. Aber nein, es wird ja gern der Holzhammer geschwungen...

RoboLuster

Und ich finde, es sollten alle Bootlegs eingetragen werden dürfen. :icon_smile:


Für die Leute, die nicht versehentlich ein Bootleg kaufen wollen.^^
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

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