OFDb

Freigaben bei Hartboxen

Begonnen von Hate_Society, 15 Februar 2012, 12:26:34

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Karm

Zitat von: Kayfabe am 27 Februar 2012, 23:02:19
Gilt das nun nur für Repacks oder sämtliche ungekennzeichneten/fehlerhaft gekennzeichneten Medien?

Nur für Hartboxen, welche Repaks anderer Medien sind.

mali

Zitat von: Karm am 27 Februar 2012, 22:40:03
Wir haben uns hier (Bremen) nochmals gründlich mit der Materie beschäftigt und favorisieren die Vorgehensweise, die von Dr. Kosh bereits vorgeschlagen wurde. Die Freigabe wird entsprechend des inliegenden Mediums eingetragen. Optimal ist ein gleichzeitiger Hinweis im BF, wo

Wie wäre es denn, wenn man das mal zusammen bespricht/entschließt, und das nicht einfach für alle "entschieden" wird :-( Die "Auswirkungen" davon haben schließlich hauptsächlich die "Frontarbeiter" auszubaden (Fehler, Missverständnisse, Diskussionen ob der Inkonsequenz, Alte Fassungen, Nicht gekennzeichnete VHS, etc. etc.).

Nur weil man hier einen Alleingang von Heiko "bemerkt" hat, heißt das ja nicht, dass der plötzlich auch von allen anderen toll gefunden wird.

Vor allem wäre doch mal überhaupt erst mal sinnvoll zu erfahren, warum nach über 10 Jahren OFDb plötzlich damit angefangen werden soll, Fassungen nicht mehr nach der Coverangabe einzustellen. Diese Erklärung fehlt bisher komplett. Es hat ja immerhin über 10 Jahre wunderbar funktioniert.


Karm

28 Februar 2012, 00:44:56 #62 Letzte Bearbeitung: 28 Februar 2012, 00:58:03 von Karm
Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 00:29:34
Vor allem wäre doch mal überhaupt erst mal sinnvoll zu erfahren, warum nach über 10 Jahren OFDb plötzlich damit angefangen werden soll, Fassungen nicht mehr nach der Coverangabe einzustellen. Diese Erklärung fehlt bisher komplett. Es hat ja immerhin über 10 Jahre wunderbar funktioniert.

Weil das bisher noch nie so gezielt angefragt wurde und sich daher noch niemand näher damit beschäftigt hatte. Es betrifft ja zudem nicht alle möglichen Fassungen, sondern nur die Hartboxen, in denen bereits geprüfte Medien enthalten sind. Ich sehe dabei jedenfalls keine Kollision mit anderen bestehenen Regelungen. Übersehe(n) ich(wir) da etwas?


Edit:

Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 00:29:34
...und das nicht einfach für alle "entschieden" wird...

"Entschieden" ist bisher noch nichts:

Zitat von: Karm am 27 Februar 2012, 22:40:03
... und favorisieren die Vorgehensweise...

mali

Naja, ehrlich gesagt klang das für mich jetzt schon wie eine "Verkündung", ohne dass man das vorher überhaupt intern mal diskutiert hat und ohne das überhaupt geklärt/erklärt wurde was das denn überhaupt bringt. Worin liegt der Sinn und der Vorteil (!?) das jetzt bei Hartboxen nach all den Jahren zu ändern und anders als bei allen anderen Einträgen zu machen? Ich sehe keinen einzigen Vorteil, aber mehrere Nachteile - die ja hier im Thread schon mehrfach und von mehreren Usern erläutert wurden.

Unter anderem hier von kayfabe:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,160485.msg986800.html#msg986800

Es gibt doch nicht einen Deut mehr Information, als wenn man im BF auf die enthaltene Fassung/"Freigabe" hinweist und es bleibt dadurch "kompatibel" zu allen anderen Einträgen/Vorgehensweisen. Klare Kante eben.

Bisher ist offenbar Heiko der einzige der "im Stillen" beschlossen hat das anders zu machen, und gerade bei solchen grundlegenden Änderungen ist es immer wichtig das erst mal intern zu diskutieren und nicht einen Alleingang zu praktizieren.

mali

Zitat von: 666psheiko am 27 Februar 2012, 23:10:17
Zitat von: Kayfabe am 27 Februar 2012, 23:02:19
Gilt das nun nur für Repacks oder sämtliche ungekennzeichneten/fehlerhaft gekennzeichneten Medien?

Fehlerhaft gekennzeichnete Medien wurden/sollten schon vorher mit der richtigen Freigabe eingetragen werden.

Seit wann und auf welchen "Beschluss" hin? Wenn ein Label fälschlicherweise Cover mit FSK 16 Freigabe bedruckt und so in den Handel bringt und enthalten ist trotzdem eine FSK 18, dann wäre es schlichtweg falsch/irreführend das als FSK 18 Einzutragen. Auf dem Cover steht FSK 16, so wird die Fassung angeboten und demnach Eingetragen, alles andere ist dann eine Sache des Bemerkungsfeldes.

666psheiko

Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 03:24:39
Bisher ist offenbar Heiko der einzige der "im Stillen" beschlossen hat das anders zu machen, und gerade bei solchen grundlegenden Änderungen ist es immer wichtig das erst mal intern zu diskutieren und nicht einen Alleingang zu praktizieren.

War vielleicht wirklich etwas aus dem Bauch heraus, das ändert aber nichts daran, dass es vorher eben nicht korrekt gehandhabt wurde.


Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 03:35:04
Seit wann und auf welchen "Beschluss" hin? Wenn ein Label fälschlicherweise Cover mit FSK 16 Freigabe bedruckt und so in den Handel bringt und enthalten ist trotzdem eine FSK 18, dann wäre es schlichtweg falsch/irreführend das als FSK 18 Einzutragen. Auf dem Cover steht FSK 16, so wird die Fassung angeboten und demnach Eingetragen, alles andere ist dann eine Sache des Bemerkungsfeldes.

Seit wann wird einer Coverangabe vertraut? Falsche Coverangaben sollten im BF erklärt werden und in der Maske korrekt eingetragen werden, egal ob Bildformat, Tonformat, FSK usw. Zudem ist eine FSK-Prüfung rechtlich bindend und nicht der Aufdruck auf der Verpackung.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Karm

Zitat von: 666psheiko am 28 Februar 2012, 07:02:35
Zudem ist eine FSK-Prüfung rechtlich bindend und nicht der Aufdruck auf der Verpackung.

Genau das ist der Knackpunkt.  :respekt:
Viele potentiel interessierte Filmfreunde können zur Zeit nämlich bestimmte Fassungen erst gar nicht sehen (Altersüberprüfung) , selbst wenn die Medien ab 16 oder gar schon ab 12 Jahren freigegeben sind. Nur weil darum eine Verpackung gewählt wurde, die keinen Aufdruck hat. Wie Dr. Kosh schon anmerkte, hat der öffentliche Handel die Möglichkeit, dort FSK-Sticker raufzukleben. Bei uns geschieht das virtuell mit der FSK-Angabe.
Außerdem, nimm mir das bitte nicht übel Mario, mag ich solche Aussagen nicht (sinngemäß): "Machen wir schon immer so und hat bisher immer funktioniert". Ein Fehler wird nicht dadurch beseitigt, dass er zur Gewohnheit geworden ist. Das widerspräche jeder Entwicklung und rein rechtlich stehen wir in diesem speziellen Fall auf der sicheren Seite.

mali

Zitat von: 666psheiko am 28 Februar 2012, 07:02:35
War vielleicht wirklich etwas aus dem Bauch heraus, das ändert aber nichts daran, dass es vorher eben nicht korrekt gehandhabt wurde.

Doch, 100%ig sogar - und eben auch einheitlich.

Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 03:35:04
Zitat
Seit wann und auf welchen "Beschluss" hin? Wenn ein Label fälschlicherweise Cover mit FSK 16 Freigabe bedruckt und so in den Handel bringt und enthalten ist trotzdem eine FSK 18, dann wäre es schlichtweg falsch/irreführend das als FSK 18 Einzutragen. Auf dem Cover steht FSK 16, so wird die Fassung angeboten und demnach Eingetragen, alles andere ist dann eine Sache des Bemerkungsfeldes.

Seit wann wird einer Coverangabe vertraut? Falsche Coverangaben sollten im BF erklärt werden und in der Maske korrekt eingetragen werden, egal ob Bildformat, Tonformat, FSK usw.

Inhaltliche Coverangaben die VÖ an sich betreffend werden natürlich korrekt geprüft erfasst, Angaben die nichts "technisches" mit der VÖ zu tun haben, werden dagegen seit jeher vom Cover übernommen. Ein ganz banales, deutliches Beispiel dafür: Titel. Wenn "The Artist" bei Label XY als "The Silent Artist" erscheint, dann übernehmen wir die Coverangabe als AT oder auch als DT, da schreiben wir ja auch nicht weiterhin "The Artist" und weisen auf die "falsche" Coverinfo hin. Wenn Label YX Bambi als nicht limitierte "Limited 2-DVD Edition" veröffentlicht, dann tragen wir den auch als "Limited 2-DVD Edition" ein und erklären im BF, dass das nicht limitiert ist. Hier wird also nicht den "Coverangaben vertraut", sondern die VÖ an sich eben so erfasst wie es sie nun mal gibt. Analog dazu die Freigabe.

Die technischen Coverangaben sind davon völlig losgelöst.

ZitatZudem ist eine FSK-Prüfung rechtlich bindend und nicht der Aufdruck auf der Verpackung.

Rechtlich ist eine Verpackung ohne FSK-Aufdruck aber nun mal "Ungeprüft".



Zitat von: Karm am 28 Februar 2012, 08:45:07
Zitat von: 666psheiko am 28 Februar 2012, 07:02:35
Zudem ist eine FSK-Prüfung rechtlich bindend und nicht der Aufdruck auf der Verpackung.

Genau das ist der Knackpunkt.  :respekt:
Viele potentiel interessierte Filmfreunde können zur Zeit nämlich bestimmte Fassungen erst gar nicht sehen (Altersüberprüfung) , selbst wenn die Medien ab 16 oder gar schon ab 12 Jahren freigegeben sind.

Das gilt auch für alle anderen VÖs mit höheren Freigabe aufgrund von diversen Gründen (Trailer etc.). Ist eben nun mal so.

ZitatNur weil darum eine Verpackung gewählt wurde, die keinen Aufdruck hat. Wie Dr. Kosh schon anmerkte, hat der öffentliche Handel die Möglichkeit, dort FSK-Sticker raufzukleben. Bei uns geschieht das virtuell mit der FSK-Angabe.

Das stimmt für den OFDb-Shop, das stimmt aber eben nicht für die OFDb-Datenbank. Hier sollte eben nicht angefangen werden, die Einträge in der Datenbank "genehmer" für den Shop zu gestalten, dann verlassen wir erst recht die neutrale, gerade Linie die für eine neutrale Datenbank mit das wichtigste Guthaben überhaupt ist.

Ich beantworte meine Frage von oben mal selbst: Welche Sinn macht es, welche Vorteile bietet es, welcher Mehrwert an Information wird gegenüber der Info im BF gewonnen?  :arrow: Antwort: Keine.

Einzig die Verfügbarkeit/Sichtbarkeit im Shop ändert sich. Das ist kein Gewinn/Vorteil für die Datenbank.

Das ich völliges Verständnis dafür habe, dass das für den Shop bei Bedarf besser gelöst werden müsste, schrieb ich ja oben bereits. Dafür sollte (und kann) dann aber eben eine Lösung programmiert werden, die die Darstellung und Listung im Shop abweichend vom Fassungseintrag ermöglicht. Damit sind wir dann allen Inkonsequenzen,  Problemen und Nachteilen aus dem Weg gegangen.

Pauschal übernimmt man eben einfach für den Shop immer die Freigabe aus dem Fassungseintrag, schafft dann aber im Adminbereich, Shopadminbereich oder im VerEANnungsbereich (nenne ich es mal salopp) einfach ein weiteres Feld, in dem die "abweichende" Freigabe erfasst wird und somit die Sichtbarkeit im Shop angepasst werden kann.

Die propagierte Methode des "virtuellen Umlabelns" ist für den OFDb-Shop sicherlich möglich, rechtens und sinnvoll, für die OFDb-Datenbank aber nicht sinnvoll.


pm.diebelshausen

28 Februar 2012, 18:25:47 #68 Letzte Bearbeitung: 28 Februar 2012, 18:28:01 von pm.diebelshausen
Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 14:06:48Rechtlich ist eine Verpackung ohne FSK-Aufdruck aber nun mal "Ungeprüft".

Genau das scheint mir nicht zu stimmen. Der Inhalt in der Verpackung ist geprüft und freigegeben auch wenn das auf der Verpackung nicht draufsteht. Eine Verpackung wird ja nicht geprüft, sondern der Inhalt/das Trägermedium. Wenn ich eine Disc ohne Originalverpackung auf dem Flohmarkt verscherbel, dann muss ich mich rechtlich an das halten, was auf der Disk steht - auch da ist nichts "ungeprüft". Ein Händler kann die Verpackung kennzeichnen oder es (sträflicherweise) unterlassen - wenn wir Deiner Auffassung da folgen würden, müssten solche Verpackungen mehrere Fassungseinträge bekommen, je nachdem ob irgendwer die korrekte Kennzeichnung draufgepappt hat und mit welchem Symbol oder nicht. Da ist nichts "ungeprüft" sondern "geprüft, aber nicht gekennzeichnet". Deshalb auch mein Vorschlag, "nicht gekennzeichnet" oder etwas Ähnliches in die Auswahl aufzunehmen. Das würde sich dann auch nicht nur auf Repacks beschränken, sondern auch andere Fälle nicht vorhandener Kennzeichnung abdecken, die im B-Feld erläutert werden können.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

666psheiko

Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 14:06:48
Das gilt auch für alle anderen VÖs mit höheren Freigabe aufgrund von diversen Gründen (Trailer etc.). Ist eben nun mal so.

War doch schon immer so, oder verstehe ich dich nicht richtig?
BSP: Der Film X hat eine Freigabe ab 12 Jahren, eines der Extras ist aber erst ab 16 Jahren freigegeben, deswegen wurde die komplette DVD mit einem "ab 16 Jahren" FSK-Logo bedruckt/beklebt, was in diesem Fall ja die korrekte Freigabe ist. Diese Fassung wurde/wird mit FSK 16 in der OFDb eingetragen und im BF erwähnt, dass der Hauptfilm ab 12 ist.  


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Palaber-Rhabarber

Ja, die Regelung war schon immer so. Dein Beispiel ist also korrekt.

mali

Zitat von: 666psheiko am 28 Februar 2012, 19:35:43
Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 14:06:48
Das gilt auch für alle anderen VÖs mit höheren Freigabe aufgrund von diversen Gründen (Trailer etc.). Ist eben nun mal so.

War doch schon immer so, oder verstehe ich dich nicht richtig?

Ja, genau dass das schon immer so war, sage ich ja damit ;-)

Es gibt eben mehrere Beispiele/Fälle, warum Hauptfilme mit niedriger Freigabe nur älteren Käufern zugänglich sind: Höher eingestufte Trailer, höher eingestuftes Bonusmaterial, 2-Movie-Packs mit verschiedenen Freigaben, Box-VÖs und eben VÖs ohne FSK auf dem Cover.

Eine Ausnahme nur für Hartboxen macht deshalb einfach keinen logischen Sinn.

Ich kann es nur wiederholen: Die Neutralität zu wahren ist wichtig, auch wenn es gar nicht so gemeint ist, das man die "anders" einträgt als gelabelt um die im Shop auch "mehr" anbieten zu können, ist das eben ein möglicher zukünftiger Aufhänger für Diskussionen/Missmut.

Besser und sicherer ist deswegen eine technische Lösung auf Seiten des Shops.

pm.diebelshausen

5 März 2012, 03:44:13 #72 Letzte Bearbeitung: 5 März 2012, 03:48:12 von pm.diebelshausen
Da eine Verfahrensweise nur auf Hartboxen und/oder Repacks zu beziehen, halte ich auch für zu kurz gegriffen. Dieselbe Frage besteht immer, wenn eben keine FSK-Freigabe von außen erkenntlich ist. Deshalb würde ich bevorzugen ganz ähnlich wie bei einem Unterschied von VÖ-Freigabe und eigentlicher Film-Freigabe zu verfahren - z.B.:

Hülle "ab 16" => Eintragsmaske; "Film ab 12, Trailer ab 16" ins B-Feld
Hülle "nicht gekennzeichnet" => Eintragsmaske; "Film ab 16" ins B-Feld

Wäre damit nicht auch von Shop- und Rechtswegen die Fassung mit der Freigabe gekennzeichnet?
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Karm

Nun zieht Euch mal nicht am Shop hoch!  :icon_smile:
Hier wurde nirgens verlangt, dass im Sinne des Shops bestehene Regelungen über den Haufen geworfen werden sollen und die Anfrage kam auch nicht vom Shop-Betreiber. Es geht hier nur um die Verständnisfrage, ob das Medium nun geprüft ist oder nicht. Für den Shop ist es sogar besser, wenn die bisherige Verfahrensweise (ungeprüft) beibehalten wird. Die Filme werden dann nämlich mehr gekauft, als wenn da beispielsweise FSK12 stehen würde.
Es besteht also kein Zwang, jetzt etwas über's Knie zu brechen. Wenn es so bleiben soll, weil die Mehrheit das wünscht, dann ist es ebend so.  :D

pm.diebelshausen

5 März 2012, 11:07:04 #74 Letzte Bearbeitung: 5 März 2012, 11:15:07 von pm.diebelshausen
Ich meinte weniger das Verkaufsinteresse des Shops als die rechtliche Sicherheit, was die Kennzeichnungspflicht betrifft. Wegen dem hier:

Zitat von: Dr. Kosh am 20 Februar 2012, 12:24:50
Ferner steht im JuSchG noch folgender Passus: "Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen."

Oder heißt das nur, dass Händler die FSK-Siegel nicht verdecken dürfen, um ihre Angebote erstmal interessanter zu machen, z.B. im Schaufenster, damit der Kunde wenigstens erstmal im Laden ist, auch wenn er seinen Wunschfilm aus dem Schaufenster altersmäßig nicht kaufen darf? Sind Händler rechtlich verpflichtet, nicht gekennzeichnete VÖ mit geprüftem Inhalt zu kennzeichnen?
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

mali

Zitat von: Karm am  5 März 2012, 09:03:27
Hier wurde nirgens verlangt, dass im Sinne des Shops bestehene Regelungen über den Haufen geworfen werden sollen

Sagt auch keiner  :icon_razz: Aber es könnte (!) eben unter Umständen so verstanden werden/wirken.  Und das alleine ist schon nicht so gut.

ZitatEs geht hier nur um die Verständnisfrage, ob das Medium nun geprüft ist oder nicht.

Das (enthaltene) Medium ist es sicherlich, die konkrete VÖ aufgrund der Verpackung nicht (solange kein echter oder virtueller Aufkleber drauf pappt).

Ähnliche Missverständnisse und ständige Diskussionen/Korrekturen im KF gab es übrigens vor Jahren ständig mit den VHS-Einträgen, die UK oft als Freigabe XY eingetragen/geändert hat, weil er anhand irgendwelcher kursierender Listen oder Aussagen von Labeln eine Freigabe eingetragen hat, die allerdings weder auf dem Cover noch im Vorspann der VHS ersichtlich waren. Und deshalb eben für keinen anderen User klar war und ist, woher diese "Freigabe" denn nun stammen soll. Nützte also niemanden was und führte zu xfachen Korrektur-Posting.

666psheiko

Zitat von: mali am  5 März 2012, 00:52:36
Ja, genau dass das schon immer so war, sage ich ja damit ;-)

Es gibt eben mehrere Beispiele/Fälle, warum Hauptfilme mit niedriger Freigabe nur älteren Käufern zugänglich sind: Höher eingestufte Trailer, höher eingestuftes Bonusmaterial, 2-Movie-Packs mit verschiedenen Freigaben, Box-VÖs und eben VÖs ohne FSK auf dem Cover.


Aber genau das ist doch der Knachpunkt, wenn ein 2 Movieset einen FSK 12 und einen FSK 16 Film enthält, bezieht sich die Komplettfreigabe der Box auf die höchsete offizielle Freigabe des Inhalts. Was eben nicht mit nicht gekennzeichneten Verpackungen zu Vergleichen ist


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

jenzi

Zitat von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 22:20:00
Zitat von: Sir Francis am 15 Februar 2012, 21:59:27
Zur Sicherheit frage ich nochmal nach:
Falls vom Film xy z.B. mal ein FSK 18-Tape in den 80ern erschienen ist und 2011 eine Hartbox rauskam die keine Kennzeichnung trägt, dann ist diese trotzdem als "FSK 18" einzutragen?

Wenn es keine Neuprüfung gab, ja.

Also da wär ich anderer Meinung. Ich möchte mal den Film "Didi auf vollen Touren" als Beispiel nehmen, zu dem ist in den 80er Jahren ein mit FSK 6 freigegebenes Video erschienen. 2005 wurde der Film in gleicher Fassung auf DVD veröffentlicht, und dazu findet sich eine Freigabebescheinigung in der FSK-Datenbank. http://www.fsk.de/fskonline/PDF/0502/57230DVD.pdf Soweit ich weiß ist es nämlich so dass wenn ein Film auf einem neuen Medium veröffentlicht wird eine Übernahme der Freigabe auf das neue Medium erfolgen muss. Das ist auch kostenpflichtig. Allerdings gibt es viele DVDs mit FSK-Freigaben zu denen man keinen Eintrag in der FSK-Datenbank findet. Ob das nun daran liegt dass Übernahmen nicht alle gelistet werden oder eher daran das kleinere oder dubiose Labels wie z. B. LP sich diese Kosten sparen wollen, keine Ahnung. Wenn meine Annahme richtig ist, müssten DVDs mit einfach aufgedruckter Freigabe ohne dass eine Übernahme beantragt wurde, als ungeprüft gelten..
aber 100 % weiß ich es leider auch nicht  :icon_redface:
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

666psheiko

Zitat von: jenzi am 14 März 2012, 00:48:47
Also da wär ich anderer Meinung. Ich möchte mal den Film "Didi auf vollen Touren" als Beispiel nehmen, zu dem ist in den 80er Jahren ein mit FSK 6 freigegebenes Video erschienen. 2005 wurde der Film in gleicher Fassung auf DVD veröffentlicht, und dazu findet sich eine Freigabebescheinigung in der FSK-Datenbank. http://www.fsk.de/fskonline/PDF/0502/57230DVD.pdf Soweit ich weiß ist es nämlich so dass wenn ein Film auf einem neuen Medium veröffentlicht wird eine Übernahme der Freigabe auf das neue Medium erfolgen muss. Das ist auch kostenpflichtig. Allerdings gibt es viele DVDs mit FSK-Freigaben zu denen man keinen Eintrag in der FSK-Datenbank findet. Ob das nun daran liegt dass Übernahmen nicht alle gelistet werden oder eher daran das kleinere oder dubiose Labels wie z. B. LP sich diese Kosten sparen wollen, keine Ahnung. Wenn meine Annahme richtig ist, müssten DVDs mit einfach aufgedruckter Freigabe ohne dass eine Übernahme beantragt wurde, als ungeprüft gelten..
aber 100 % weiß ich es leider auch nicht  :icon_redface:

Hier kommt es wohl darauf an, wo die Lizensrechte liegen, wenn Warner eine VHS und eine DVD vom gleichen Film in gleicher Fassung rausbringt, wird da keinen NP nötig sein, wobei bei DVDs ja auch die Extras geprüft werden müssen.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

jenzi

Stimmt, der Faktor ist wenn eine andere Firma das rausbringt. Aber das ist ja kaum zu kontrollieren, wer nun geprüft hat oder nicht.
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020