OFDb

Wie trage ich einen Film ordentlich in die OFDb ein? - Diskussionen etc.

Begonnen von MMeXX, 20 August 2011, 08:53:22

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<a href="/view.php?page=fassung&fid=130808&vid=346544" target="_blank">Naked Fear</a>

Da Core, wenn Du diesen Code in die Bemerkungen einsetzt, wird nur der Titel "Naked Fear" dargestellt, allerdings in blau, und wenn man den Titel mit der Maus anklickt, öffnet sich in einem weiteren Fenster der Fassungseintrag von "Naked Fear".

Wenn Du nun folgende zwei Segmente aus diesem Code ersetzt mit denen von "Naked Fear 2" bzw. "Naked Fear 3", so erhältst Du je eine Weiterleitung auf selbige Fassungen:

130808&vid=346544  (Das ist ein Ausschnitt aus der Adresszeile der gewünschten Fassung)
Naked Fear  (zugehöriger Titel)

Dr. Kosh

Zitat von: PierrotLeFou am 19 Mai 2015, 02:25:25
Ich habe mal eine Frage zu den Unionsrepubliken der Sowjetunion:

Wäre es denkbar, diese - nach ihrer heutigen Bezeichnung als Staat - zusätzlich zur Sowjetunion einzutragen? Also bei einem Film der Azerbaijanfilm

Sowjetunion
Aserbaidschan

Wäre es bei solchen Fällen nicht eine einfache Lösung, wenn man einfach Klammerzusätze einführt, d.h. die Länderauswahl könnte dann z.B. wie folgt aussehen:

- Sowjetunion
- Sowjetunion (Land 1)
- Sowjetunion (Land 2)
- usw.

Das würde dann nicht mit dem bisherigen System kollidieren, und ich könnte sowas sogar noch bei einer erweiterten Suchfunktion entsprechend unterstützen.

Einfach beide Länder (also ein altes Konstrukt in Verbindung mit einem erst seit kurzem formal bestehenden Land) finde ich irgendwie etwas irreführend. Das könnte leicht nach einem Fehler aussehen oder auf eine falsche Fährte führen.

Übrigens könnte man die Länderliste natürlich auch übersichtlicher aufbauen (also z.B. die "Klammer-Länder" bei Auswahl des "Haupt-Landes" separat auswählbar machen), damit man nicht eine einzige, immer länger werdende Liste hat.

Gruß
Dr. Kosh
"Your English is pretty good for a German guy" - Kolumbianischer Drogenbauer zu Arnold Schwarzenegger, der sich als Deutscher ausgibt (Collateral Damage)

PierrotLeFou

Zitat von: Dr. Kosh am  1 Juni 2016, 16:31:49Übrigens könnte man die Länderliste natürlich auch übersichtlicher aufbauen (also z.B. die "Klammer-Länder" bei Auswahl des "Haupt-Landes" separat auswählbar machen), damit man nicht eine einzige, immer länger werdende Liste hat.

Gruß
Dr. Kosh

Das klingt ziemlich gut... :respekt: ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

TakaTukaLand

Zitat von: PierrotLeFou am  1 Juni 2016, 16:48:22
Zitat von: Dr. Kosh am  1 Juni 2016, 16:31:49Übrigens könnte man die Länderliste natürlich auch übersichtlicher aufbauen (also z.B. die "Klammer-Länder" bei Auswahl des "Haupt-Landes" separat auswählbar machen), damit man nicht eine einzige, immer länger werdende Liste hat.

Gruß
Dr. Kosh

Das klingt ziemlich gut... :respekt: ;)
...um nicht zu sagen: super :icon_mrgreen:

Sir Francis

Zitat von: TakaTukaLand am  2 Juni 2016, 13:26:32
Zitat von: PierrotLeFou am  1 Juni 2016, 16:48:22
Zitat von: Dr. Kosh am  1 Juni 2016, 16:31:49Übrigens könnte man die Länderliste natürlich auch übersichtlicher aufbauen (also z.B. die "Klammer-Länder" bei Auswahl des "Haupt-Landes" separat auswählbar machen), damit man nicht eine einzige, immer länger werdende Liste hat.

Gruß
Dr. Kosh

Das klingt ziemlich gut... :respekt: ;)
...um nicht zu sagen: super :icon_mrgreen:

Volle Zustimmung: das klingt sehr gut!

Tito

Eine Lösung ist ein Lösung ist eine Lösung ist... äh eine Lösung  :icon_mrgreen:  :respekt:

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

Dr. Kosh

Sehr praktisch, daß es hier anscheinend überwiegend Zustimmung für meine spontane Idee gibt, denn das Eintragen von Filmen ist die einzige bisher noch fehlende "Eintrags-Funktion" in der neuen OFDb. Somit habe ich nicht einmal nachträgliche Arbeit, sondern könnte das direkt von Beginn an so umsetzen. :icon_cool:

Es sein denn natürlich, hier formiert sich jetzt doch noch eine breite Contra-Front... ;)

Gruß
Dr. Kosh
"Your English is pretty good for a German guy" - Kolumbianischer Drogenbauer zu Arnold Schwarzenegger, der sich als Deutscher ausgibt (Collateral Damage)

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Zitat von: Dr. Kosh am  1 Juni 2016, 16:31:49
Übrigens könnte man die Länderliste natürlich auch übersichtlicher aufbauen (also z.B. die "Klammer-Länder" bei Auswahl des "Haupt-Landes" separat auswählbar machen), damit man nicht eine einzige, immer länger werdende Liste hat.
Prima! Zwecks Verbreiterung der Pro-Front auch meine Zustimmung!  :respekt:

PierrotLeFou

Werden dann

Sowjetunion (Armenische SSR)
Sowjetunion (Aserbaidschanische SSR)
Sowjetunion (Estnische SSR)
Sowjetunion (Georgische SSR)
Sowjetunion (Kasachische SSR)
Sowjetunion (Kirgisische SSR)
Sowjetunion (Lettische SSR)
Sowjetunion (Litauische SSR)
Sowjetunion (Moldauische SSR)
Sowjetunion (Russische SFSR)
Sowjetunion (Tadschikische SSR)
Sowjetunion (Turkmenische SSR)
Sowjetunion (Ukrainische SSR)
Sowjetunion (Usbekische SSR)
Sowjetunion (Weißrussische SSR)
Sowjetunion (Karelo-Finnische SSR)
Sowjetunion (Transkaukasische SFSR)
Sowjetunion (SSR Abchasien)
Sowjetunion (Choresmische SSR)
Sowjetunion (SSR Buchara)
Sowjetunion (Fernöstliche Republik)
Sowjetunion (Tuwinische Volksrepublik)

allesamt übernommen - oder macht es Sinn, da auf irgendetwas zu verzichten?
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Mayoko

Bin auch auf der Pro-Seite.  :respekt:

@PierrotLeFou: Wenn es diese Länder alle gibt/gab (und sie auch schonmal Filme produziert haben) warum nicht?

Don´t worry, be happy!

TakaTukaLand

Gibt es weitere zerfallene Föderationen/Staaten, für die diese Option auch wichtig/vorstellbar ist?

Ist so etwas z.B. auch für das Osmanische Reich denkbar, obwohl es dort keine eigenständigen Teilstaaten gab, dafür aber Provinzen mit starken kulturschaffenden Unterschieden, wie es Tito in diesem Thread schon mal angesprochen hat (Zitat s.u.)?
Und sollten die Provinzen mit ihrem damaligen Namen genannt (wie etwa im Falle der obigen Sowjetstaaten-Auflistung) oder zu einem derzeitigen Staatsgebiet zugeordnet werden (wie es wikipedia - vereinfachend, weil zeitlich unkonkret - macht)?
Ich würde die damaligen (im konkreten Zeitraum der Filmentstehung) Staats- & Provinznamen bevorzugen, um die Datenbank mit historisch korrekten Informationen zu versorgen, auch wenn das in Einzelfällen mal etwas schwieriger zu bestimmen sein kann.

(Zur Nachvollziehbarkeit der Problematik/Notwendigkeit gleich 3 sich aufeinander beziehende Zitate:)
Zitat von: PierrotLeFou am 21 Mai 2016, 11:40:35
Als ich die Manaki-Brüder - http://www.ofdb.de/view.php?page=person&id=58854 & http://www.ofdb.de/view.php?page=person&id=58853 - und etliche ihrer Filme eingetragen habe, war ich mir unschlüssig, was ich dort als Produktionsland anzugeben habe... Ich habe mich für Mazedonien entschieden, weil die Brüder ja in erster in Monastir/Bitola ansässig waren.
Doch was wäre die korrekte Angabe, wenn man die Produktionsjahre (1905-1912) bedenkt?
Osmanisches Reich?
Balkan? Balkanhalbinsel?
Makedonien?
Zitat von: TakaTukaLand am 21 Mai 2016, 16:22:54
ausgehend von der stadt Monastir/Bitola würde ich bis 1912 behaupten:
Monastir/Bitola, Makedonien, Osmanisches Reich (heute Mazedonien)
bzw. für den Filmeintrag:
Osmanisches Reich

wobei natürlich eine möglichkeit der konkretisierung wie "Osmanisches Reich (Makedonien)" o.ä. wünschenswert wäre.
den staat mazedonien gibt es jedenfalls erst seit 1991.
Zitat von: Tito am 21 Mai 2016, 18:12:28
Mit Osmanisches Reich kann ich nicht konform laufen, wenn überhaupt müsste man Osmanisches Reich (Paschalik Rumelien) sagen. Das Osmanische Reich war zwar Souverän der Provinzen, aber filmisch und kulturell ist man da immer noch einen eigenen Weg gegangen, sprich: es handelt sich nicht um osmanische Filme. Ab (Ende) 1912 ist die Verwendung von "Makedonien/Mazedonien" aber generell falsch, da das Gebiet der heutigen Republik Makedonien damals aufgeteilt war zwischen Bulgarien, Serbien und Griechenland. Daher müsste als Herstellungsland für Filme aus dem Kreis Bitola Serbien angegeben werden, was auch wieder nicht wirklich stimmt (wie oben mit dem Osmanischen Reich). Es ist also wirklich ein Problem, wie man bei solchen Konstellationen (gleiches Sowjetunion u. a.) vorgehen soll.
[...]
Ich kann verstehen, dass man sich bei Staaten einen einfachen Weg wünscht. Die Gegebenheiten sind einfach viel zu groß. Vom Russischen (Zaren-)Reich über die Sowjetunion bis zur Russischen Föderation, Deutsches Reich bis Bundesrepublik oder Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen über Sozialistische Föderative und Bundesrepublik Jugoslawien bis Serbien und Montenegro. Aber gerade bei Filmeinträgen sollte es bei den Herstellungsländern eine Subeintragung geben, im Sinne von:

Sowjetunion

  • Georgien
oder

Frankreich
Jugoslawien

  • Slowenien

Tito

Vorstellbar ja, wichtig ist wohl eher eine subjektive Frage:

Tschechoslowakei (Karpartenrussland bzw. Karpatenukraine)
Tschechoslowakei (Slowakische Republik)
Tschechoslowakei (Tschechische Republik)

Jugoslawien (Bosnien-Herzegowina)
Jugoslawien (Kroatien)
Jugoslawien (Makedonien)
Jugoslawien (Montenegro)
Jugoslawien (Serbien)
Jugoslawien (Slowenien)
(hier würde ich generell auf den Zusatz "Sozialistische" Republik verzichten, um das Problem des Königreiches und der Bundesrepublik Jugoslawien zu umgehen)
wobei hier wieder hinzukommt: Vom 01.12.1918. bis zum 03.10.1929 hieß das Königreich Jugoslawien offiziell Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen. D. h., dass dazu auch wieder gesonderte Länder in Frage kämen.

Viel schwieriger würde es werden bei z. B. Österreich-Ungarn (sollen auch die Königreiche und Herzogtümer berücksichtigt werden), Ungarn von 1918 bis 1945 (Banat, Siebenbürgen, Alt-Croatien und die Pressburger Slowakei) und Osmanisches Reich (eine Unterteilung in Paschaliks reicht nicht aus, allein Rumelien umfasste fast die ganze Balkanhalbinsel). Daher glaube ich nicht, dass die "Klammerlösung" hier funktionieren würde. Da bräuchte man Klammer-Klammer-Klammer.

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

PierrotLeFou

Zitat von: Tito am 10 Juni 2016, 22:30:17Viel schwieriger würde es werden bei z. B. Österreich-Ungarn (sollen auch die Königreiche und Herzogtümer berücksichtigt werden), Ungarn von 1918 bis 1945 (Banat, Siebenbürgen, Alt-Croatien und die Pressburger Slowakei) und Osmanisches Reich (eine Unterteilung in Paschaliks reicht nicht aus, allein Rumelien umfasste fast die ganze Balkanhalbinsel). Daher glaube ich nicht, dass die "Klammerlösung" hier funktionieren würde. Da bräuchte man Klammer-Klammer-Klammer.

Wobei das Osmanische Reich ja bislang sowieso nicht als Produktionsland in der OFDb aufgetaucht ist...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Max Blank

12 April 2017, 10:12:28 #133 Letzte Bearbeitung: 12 April 2017, 12:37:59 von Max Blank
Betrifft Labelbezeichnungen:
Ob es nicht sinnvoll wäre eine Liste  mit Labelnamen zu erstellen (als Vorgabe) um die Schreibweisen zu vereinheitlichen??
Bin mir immer unsicher beim Eintragen (komplett Ausschreiben, Umlaute, mit/ohne Leerzeichen, Groß/Kleinschreibung  usw..).

Mayoko

Das würde ich auf jeden Fall auch super finden.  :respekt:

Man könnte ja schon mal testweise mit deutschen Labels anfangen und das ganze dann stetig erweitern. Vielleicht auch wenn es rechtlich in Ordnung ist mit Bildchen für die Labels...

Offen gesagt glaube ich aber nicht, dass dieser Vorschlag in der nächsten Zeit umgesetzt werden kann. Die OFDb 2.0 hat aus meiner Sicht (und natürlich auch in Bremen) Vorrang. Vielleicht ist aber bereits eine ähnliche Funktion ja schon an Board?

Eventuell gibt es hierzu ja eine Rückmeldung.  ;)

Don´t worry, be happy!

Vince

Zu bedenken ist dabei auch, dass momentan Labelbezeichnungen ja auch mit zusätzlichen Infos zur VÖ gemischt in einem Feld stehen (Deluxe Edition, Cover C etc.). Das müsste man also dann auch voneinander trennen.

McHolsten

Cryptkeeper hat mich angeschrieben und mich gebeten Cover nachzureichen, ansonsten würde die Fassung gelöscht werden.
Ich habe leider keinen Scanner. Muss ich mir jetzt extra einen kaufen, um Cover bei meinen eigetragenen Fassungen miteinbringen zu können?
Gore on!

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Generell sind Einträge auch ohne Bilder erwünscht. Ausnahmen sind dabei Alternativcover (wie z.B. von XT), wenn es ein und dieselbe Fassung mit verschiedenen Hüllen gibt: hier darf lediglich die zuerst eingetragene Fassung ohne Bild sein, die folgenden sind nur mit Bild zulässig.

McHolsten

Okay. Frontcover würde man auch übers www finden, nur mit den Backcovern sieht es da eher schlecht aus. Würde bei so etwas dann das Frontcover reichen?
Das könnte man zumindest ohne einen Scanner zu haben handhaben.
Gore on!

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Bilder aus dem Netz sind nicht so gern gesehen, weil es Pressefotos oder auch Vorabgrafiken sein können. Sie weichen von der tatsächlichen Erscheinung öfters mal ab, auch wenn es meist nur Kleinigkeiten sind.

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Bezüglich eines Scanners sei dir natürlich unbenommen, daß du keinen kaufen möchtest. Ich selbst habe mir jedoch extra für die OFDb einen zugelegt. Und aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, daß das Erstellen von Bildern mächtig Laune machen kann.

PierrotLeFou

27 Dezember 2017, 15:48:40 #141 Letzte Bearbeitung: 27 Dezember 2017, 18:34:27 von PierrotLeFou
      Da ja nun vor gut drei Wochen der FAQ-Teil

ZitatFolgende Filme (mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu:
  • digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
  • Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
  • Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
  • Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
  • Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
  • Werbespots
  • Musikvideos
  • Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
  • einzelne TV-Serien-Folgen *

zur Version

ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:
  • digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
  • Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
  • Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
  • Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
  • Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
  • Werbespots
  • Musikvideos
  • Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
  • einzelne TV-Serien-Folgen *

verbessert worden ist:



Das ist zwar schon einmal wesentlich besser als vorher (weil der innere Widerspruch geklärt ist), aber es wäre vielleicht noch etwas besser gewesen, eher das "öffentliche Interesse" anders zu bestimmen.
So wären zumindest noch minimale Ergänzungen sinnvoll:


1.)
ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:
  • digitalisierte und ausschließlich auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
  • Filme, die ausschließlich auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
  • Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
  • Filme, die ausschließlich für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
  • Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
  • Werbespots
  • Musikvideos
  • Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
  • einzelne TV-Serien-Folgen *

Da nun ja laut Wortlaut keine Ausnahmen mehr zugelassen sind, wäre es sinnvoll, an einigen Stellen ein "ausschließlich" zu ergänzen. Ich denke, es geht bei diesem Punkt eher um Filme, die ausschließlich auf diesem Wege zu beziehen sind. Jetzt, wo "mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses" wegfällt, wäre diese Ergänzung wirklich sinnvoll.


2.)
ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:
[...]
  • Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
  • Filme, die ausschließlich für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
  • Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
[...]
  • Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
Das ist nicht mehr ganz korrekt und hier zeigt sich, weshalb man das bestehende Problem nicht einfach durch ein bloßes Entfernen von "mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses" lösen konnte.

Selbstverständlich sind Filme, die ausschließlich für den familiären Kreis oder einen Filmkurs entstanden sind, für die OFDb von Belang - wenn sie nämlich von einer Person öffentlichen Interesses stammen und (weit) nach ihrem Entstehungszeitraum anders als intendiert doch noch allgemein verbreitet werden. Mehr noch: Es reicht offenbar das bloße Erstelltwordensein von einer Person öffentlichen Interesses:
https://ssl.ofdb.de/film/71659,Lanton-Mills
Dieser Film stammt immerhin von Malick, der zweifelsohne eine Person öffentlichen Interesses ist, kann aber noch immer nicht von der Allgemeinheit beäugt werden. Da der Filmeintrag von Dr. Kosh stammt, gehe ich auch davon aus, dass sowas durchaus in die OFDb gehören soll. (Ich kann aber gerne noch mehr Filmeinträge dieser Art anführen.)

Das würde also die zweite Ergänzung notwendig machen:

ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:
  • digitalisierte und ausschließlich auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
  • Filme, die ausschließlich auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
  • Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind***
  • Filme, die ausschließlich für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind***
  • Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)***
  • Werbespots
  • Musikvideos
  • Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind***
  • einzelne TV-Serien-Folgen *

* mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen
*** Ausgenommen sind Produktionen von Personen, die inzwischen als Personen öffentlichen Interesses gelten




Und dann noch zwei weniger gravierende Punkte, die man vielleicht aber ebenfalls noch übderdenken könnte:

a)
Ein paar Werbefilme (ein-, zweiminütig oder länger...) gibt es durchaus auf der OFDb - zB:
https://ssl.ofdb.de/film/196343,Lady-Blue-Shanghai   für DIOR
https://ssl.ofdb.de/film/228484,Greed   für Francesco Vezzoli
Und weil es mit https://ssl.ofdb.de/film/11060,Thriller und Bruce Conner vor allem mit vielen Mylene Farmer-Sachen ja auch Filme gibt, die nicht ohne weiteres vom Musikvideo abzutrennen sind, sollte sowohl bei "Musikvideo" als auch bei "Werbespot" ein Sternchen hinterlegt werden, welches auf
Zitat* mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen
verweist....


b)
Die Punkte "Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)" & "Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind" sind sich ausgesprochen ähnlich; vielleicht  könnte man den zweiten einfach entfallen lassen.[/list][/list]
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

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Prima Vorschlag. :respekt:

Zwei Sachen könnte man aber nochmal überdenken.

Diese Punkte halte ich für ähnlich, aber dennoch unterscheidungswürdig. Ich denke, ein gemeinsames Beibehalten würde nicht schaden.
Zitat• Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
• Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind***

Zudem würde ich folgenden Punkt zwingender formulieren, sonst hält sich wieder niemand dran:
Zitat* mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen
:arrow:  * Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache (sinngemäß)

Palaber-Rhabarber

27 Dezember 2017, 21:06:56 #143 Letzte Bearbeitung: 28 Dezember 2017, 00:28:43 von Palaber-Rhabarber
Ich finde die Ausnahmen so richtig, also unabhängig davon, wer es erstellt hat. An erster Stelle sollte immer der Inhalt stehen, nicht die Person. Es ist zudem ein Fehler, zu glauben, dass alles, was OFDb-Kollegen und der Chef von der IMDB übernehmen, auch so seine Berechtigung hat. Das ist auf den ersten Blick gar nicht ersichtlich, was das tatsächlich ist. Da will man eine Person vervollständigen, schon ist es (unbeabsichtigt) in die OFDb gerutscht.

Eben "Greed" gesehen. Gehört sowas in die OFDb? Ich denke nicht. Ist ein einminütiger Werbespot, zwar kein klassischer, wie man ihn sonst häufig im deutschen Fernsehen sieht, aber doch deutlich als solcher erkennbar. Es ist auch zu Recht kein Genre angegeben, eine Handlung gibt es nicht. Die OFDb ist in erster Linie nun mal eine Filmdatenbank. Dazu zählt Werbung im allgemeinen nicht, soweit ich weiß. "Thriller" mag mit dem Musikvideo verwandt sein, die Originalversion ist aber kein Musikvideo, sondern ein Musik-Kurzfilm mit Handlung. Musikvideos sind allgemein von oder wenigstens mit berühmten Personen erstellt. Da könnte man gleich das ganze VIVA-Programm in die OFDb kopieren. Die anderen Beispiele habe ich jetzt noch nicht genauer verfolgt. Bevor es aber heißt, da ist was in die OFDb gelangt, jetzt müssen wir die Regeln anpassen (= lockern), müsste andersherum erstmal geklärt werden, ob die Sachen für die OFDb überhaupt vertretbar oder erwünscht sind.

Im übrigen wird jeder, der etwas veröffentlicht, beinahe automatisch zur Person öffentlichen Interesses.

PierrotLeFou

28 Dezember 2017, 02:14:45 #144 Letzte Bearbeitung: 28 Dezember 2017, 13:19:37 von PierrotLeFou
Zitat von: krakrax am 27 Dezember 2017, 20:03:10Diese Punkte halte ich für ähnlich, aber dennoch unterscheidungswürdig. Ich denke, ein gemeinsames Beibehalten würde nicht schaden.
Zitat• Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
• Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind***
Habe ich nichts dagegen (auch wenn es mMn unwichtig ist, wer den kleinen Kreis bildet, wenn beide Fälle ohnehin gleich behandelt werden)... :D

Deinen anderen Vorschlag mit der verbindlichen vorherigen Absprache finde ich auch gut... ;)



@Palaber-Rhabarber:

Kurz vorweg:
Für irgendetwas hatte der mittlerweile entfernte Zusatz "mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses" ja einmal taugen sollen, sonst wäre er ja wohl nicht jahrelang - auch nach mehrfacher Kritik von meiner Seite - da gewesen. Bloß war nie ersichtlich, was genau damit wohl gemeint gewesen sein könnte.


Zum Malick-Eintrag von Dr. Kosh: Gut, wenn das Dr. Kosh auch so sieht, spricht von meiner Seite [und mir ist selbstredend klar, dass ich hier Argumente darbringen kann, aber keine Entscheidungen zu treffen habe] nichts dagegen, sowas zu entfernen und sich strikt daran zu halten, dass Filme, die für kleine Kreise gedreht werden und nie für die Allgemeinheit zugänglich sind, nicht in die OFDb sollen, selbst wenn sie von Figuren öffentlichen Interesses stammen. ;)
Ganz anders sieht es mMn allerdings bei Filmen aus, die zwar ebenfalls bloß für eingeweihte kleine Kreise gedreht worden sind, heutzutage aber aufgrund des Bekanntheitsgrades der Filmemacher der Allgemeinheit (auf DVD, im TV, im Kino usw.) zugänglich sind. Und diese Fälle werden ja seit dem 5. Dezember 2017 laut FAQ ausgeschlossen, sind aber seit Jahren vielfach auf der OFDb zu finden... [edit: z.B.: https://ssl.ofdb.de/film/123250,Mein-1-Film / https://ssl.ofdb.de/film/75730,Cards-Cads-Guns-Gore-and-Death / https://ssl.ofdb.de/film/49103,The-Deed-of-Daring-Do / https://ssl.ofdb.de/film/74901,Hag-in-a-Black-Leather-Jacket / https://ssl.ofdb.de/film/190820,Der-Wigwam / https://ssl.ofdb.de/film/119658,Houdini / https://ssl.ofdb.de/film/48182,Revenge-of-the-Colossal-Beasts uvm. Da wären auch einfach enorm viele Underground-Filme betroffen. (Ich müsste wirklich nochmals die Diskussion raussuchen, wo wir das Thema schon einmal hatten...)] Und die müssten laut FAQ auch zZ wieder ihre Berechtigung haben, weil es ja noch den Punkt "aus historischer Sicht bedeutsam" gibt, der ja wohl seinerzeit für die Aufnahme des Zapruder-Films in die OFDb gesprochen hatte, gleichwohl er ja unter die "zählen nicht dazu"-Beispiele fiel, die aber bis vor 3 Wochen Ausnahmen zugelassen haben (wenn auch leider zuviele, nämlich fast alles).


Bei "Thriller" stimme ich dir zu, bei Mylene Farmer und Bruce Conner verwischen die Grenzen da aber schon stärker, insbesondere bei Letzterem, der ja im Grunde Musikvideos erfunden hatte, bevor es Musikvideos und sowas wie VIVA & MTV überhaupt gab. Was ein Musikvideo und was ein Werbespot überhaupt sind, ist schwer zu klären. Was wäre denn die Definition? Der Lynch ist kein Werbespot, weil er 16 Minuten läuft, der Polanski ist ein Werbespot, weil er 1 Minute läuft? [edit: Übrigens hat "Greed" sehr wohl eine Handlung: Zwei Frauen begehren dasselbe Parfum, wollen nicht teilen, balgen sich - und wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. DFas ist eine ganz normale Kurzfilmhandlung...] Was ist dann mit dem Wes Anderson, der 8 Minuten läuft? Oder den animierten Ruttmann-Werbespots, die heute gemainsam mit seinen Kurzfilmen auf DVD-Editionen seiner avantgardistischen Animationsfilme vorliegen? Was unterscheidet den verbotenen Werbespot vom erlaubten Werbespot? Oder ab wann ist ein werbender Film kein Werbespot im Sinne des FAQ mehr? (Das wäre zB eigentlich nötig: Eine Definition des Werbespots, die ihm vom werbenden Film abgrenzt.)

Ich persönlich würde sagen:
Sobald der Spot selbst über seinen Schöpfer, sobald der Spot als Film(kunst)werk eines gelobpreisten Regisseurs beworben wird und nicht bloß selbst irgendetwas bewirbt, dann ist der Spot auch einen OFDb-Eintrag wert, weil Marketing und/oder öffentliche Wahrnehmung den Filmcharakter hervorheben. (Daher sehe ich persönlich auch sehr wohl einen Mehrwert im Verbleib des Polanski-Spots in der OFDb.) Ich selbst nehme Werbung durchaus als Filmkunst wahr; und ein Werbespot, der als filmisches Werk gut ist, ist mir lieber als ein Kurzspielfilm, der schwach ist... Und ich denke, dass der Rummel, der um werbende Filme von längst etablierten Filmemachern von Weltrang gemacht wird, durchaus zeigt, dass eine "Werbespots sind keine Filme"-Haltung keine selbstverständliche Tatsache, sondern bloß eine (zulässige) Meinung darstellt.
Und bis zum 05. Dezember 2017 hatte ich den FAQ-Text (bei seinen offenkundigen Mängeln) immer so verstanden, dass der nächstbeste Spee-megaperls-Werbefilm nicht in die OFDb darf, dass aber ein ((film)kunst)historischer Ruttmann-Werbefilm unter öffentliches Interesse fällt und - weil bedeutsam - daher durchaus in die OFDb gehört. (Der Mangel lag bloß darin, dass der FAQ-Text ungewollt strenggenommen auch jeden nächstbesten spee-megaperls-Spot zugelassen hat...) Der jüngste FAQ-Text scheint nun gar keine Ausnahmen zu kennen, gleichwohl für mich - und offenbar auch einige andere User - kein Zweifel bestanden hat, dass ein viertelstündiger Werbefilm von David Lynch oder ein filmhistorisch bedeutsamer Ruttmann-Werbefilm selbstverständlich in die OFDb gehört... (Und heutzutage, wo immer mehr kurze DVD-Bonus-Featurettes als Filme eingetragen werden, hätte ich eher damit gerechnet, dass die Regelung freier, nicht strenger wird...)



Noch ein anderer Punkt, der weiter unten wieder zum Thema zurückführt:

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival

    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **

Das hatten wir vor ein, zwei, drei Jahren auch schonmal angesprochen: Das besitzt einfach keinen Sinn...

3 Bedingungen:
1 (öffentliches Interesse)
2 (Zugänglichkeit)
3

Und Bedingung 1 ist bereits durch Bedingung 2 zu erfüllen, weil Zugänglichkeit das öffentliche Interesse bereits definiert. Wozu ist denn Punkt 2 dann überhaupt da? Dann ist ja keine Bedingung mehr, sondern bloß eine mögliche Ergänzung von Umständen, die erlaubt, aber nicht nötg sind... und dann könnte man da alles mögliche reinschreiben: Filme mit Hunden drin können auch auf die OFDb, aber es muss kein Hund drin sein. Ebenso Filme mit Waschmaschinen drin... oder Filme ohne gesprochene Texte... oder Filme in s/w... darf alles der Fall sein, muss es aber nicht.



Es gibt zwei Möglichkeiten, das zu beheben: a.) Bedingung 1 wäre nicht mehr automatisch durch Bedingung 2 zu erfüllen, b.) Bedingung 2 wird einfach gestrichen.

a)
ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **

Hieraus folgt: Fertiggestellte und öffentlich zugängliche Filme dürfen nicht eingetragen werden, wenn sie nicht von Personen öffentlichen Interesses stammen oder Gesprächsthema in den Medien außerhalb von Filmkreisen sind oder aus historischer Sicht bedeutsam sind oder als Theateraufführungen fürs TV entstanden sind.


b)
ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    - Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    - fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival

    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **

Hiernach wären Filme auch dann einzutragen, wenn sie nicht öffentlich zugänglich sind...


Welche dieser Optionen ist denn nun gemeint?

(Und bei beiden fehlt der Hinweis darauf, dass nichtfertiggestellte Produktionen durchaus in die OFDb gehören, dafür lassen sich dort Beispiele von Sternberg bis Welles finden: https://ssl.ofdb.de/film/162302,I-Claudius (Andreas82, mit sonstigen Infos), https://ssl.ofdb.de/film/52897,The-Other-Side-of-the-Wind (blacklion)... (was die Frage aufwirft, wann denn nun zB der unvollendete "Gore" mit Kevin Spacey als einer der raren aktuellen unvollendeten Filme in die OFDb kann...))



Worauf ich mit diesem Umweg hinauswill:

Aus einer Anleitung die unverständlichen/schwammigen Zeilen herausstreichen, löst das eigentliche Problem nicht, sondern verschiebt es eher.


Ich würde ja dafür plädieren: Schauen, was sich für unzugängliche und/oder unvollendete Filme in der OFDb befinden, was sich für werbende Filme oder Musikstück-bebildernde Filme usw. auf der OFDb befinden (und ob die nun ihren Sinn auf der OFDb haben sollen oder nicht), um dann systematisch einen FAQ neu zu erstellen, der nicht immer irgendwie vage oder unverständlich wird, sobald man ihn ernst nimmt und irgendwie mit ihm arbeiten will...


edit: Und zumindest mein Punkt 1 ist ja eigentlich nicht bloß eine reine Ansichtssache: Ohne das "ausnahmslos", das ja als "nur" oder "lediglich" bei anderen Zeilen dieses Abschnitts durchaus auftaucht, dürfte nun zB eine große Produktion von und mit bekannten Filmschaffenden nicht mehr auf die OFDb, sobald eine Seite diese Produktion legal zum Download anbietet. Das kann doch nicht Sinn der Sache sein... Gemeint war doch sicher eher, dass Filme ohne Kino-Vorführung, ohne TV-Ausstrahlung oder Heimmedien-Veröffentlichung, die ausschließlich auf einer Website zum Download angeboten werden, nicht aufgenommen werden sollen. Ist seit der letzten Änderung allerdings nicht mehr möglich, das so zu verstehen, weshalb mir die kleine Ergänzung eines Wortes sinnig erschien...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

Habs gefunden: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,201573.0.html Da hatten wir auch schonmal über das Thema gesprochen, insbesondere auf den ersten zwei Seiten...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Palaber-Rhabarber

Die Meinungen sind verschieden. Ich wünsche viel Erfolg und vor allem viele klärende Antworten. :D ;)

PierrotLeFou

29 Dezember 2017, 01:40:09 #147 Letzte Bearbeitung: 29 Dezember 2017, 01:42:02 von PierrotLeFou
Einen Unterstützer habe ich ja immerhin schon... :icon_mrgreen:
Meinungen sind zwar verschieden. (Da könnte man irgendwann eines Tages vielleicht einmal zusammenkommen oder auch nicht.) Anders sieht das aber bei der Logik aus. Die ist nicht von Person zu Person verschieden...

Insofern sollte zumindest Punkt 1 problemlos umzusetzen sein, ansonsten könnten gleich einmal Ken Russells "The Boyfriend" (1971), "Savage Messiah" (1972) und "Lisztomania" (1975) aus der OFDb gelöscht werden, denn die werden ja auf einer Website als DVD-R angeboten: http://www.wbshop.com/search.do?query=Ken+Russell (Die Filme liegen aber eben nicht ausschließlich als DVD-R vor sondern waren/sind auf andere Weisen zugänglich, was der springende Punkt ist...)


Daher:
ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:
  • digitalisierte und ausschließlich auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
  • Filme, die ausschließlich auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
  • Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
  • Filme, die ausschließlich für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
  • Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
  • Werbespots
  • Musikvideos
  • Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
  • einzelne TV-Serien-Folgen *

(Der "kleine Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse)" erhält ja auch sein "nur"...)




Und solange der FAQ-Text nicht erklären kann, was einen Bruce Conner oder Mylene Farmer von einem Musikvideo unterscheidet und was einen werbenden Film von einem Werbespot unterscheidet, wäre es - und da sind wir in der Tat wieder im Bereich der Meinung - angebracht, hinter "Musikvideo" und "Werbespot" ein Sternchen zu setzen.


Und weil für begrenzten Vertrieb im geschlossenen kleinen Kreis gedachte Filme - sobald sie irgendwann doch allen zugänglich gemacht werden - ja ebenfalls zahreich in der OFDb zu finden sind, empfiehlt es sich wirklich, auch den Punkt 2 aufzunehmen.

Also:
Was spricht denn gegen
ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:
  • digitalisierte und ausschließlich auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
  • Filme, die ausschließlich auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
  • Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind***
  • Filme, die ausschließlich für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind***
  • Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)***
  • Werbespots*
  • Musikvideos*
  • Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind***
  • einzelne TV-Serien-Folgen *

* Begründete Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache
*** Ausgenommen sind Produktionen von Personen, die inzwischen als Personen öffentlichen Interesses gelten
?
(Krakrax' Vorschläge habe ich einfließen lassen...)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

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Wenn ich's recht verstanden habe, ist euer einziger Streitpunkt der über die Ausnahme bezüglich der öffentlichen Personen - richtig?

Ich hätte für die Thematik mal einen anderen Vorschlag: Könnte man nicht dieselbe Ausnahmeregelung treffen wie für Musikvideos?
:arrow: * Begründete Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache

Bei schwammigen Ausnahmeregelungen (wie ***) findet jeder potentielle Einträger für sich selbst eine Rechtfertigung, seinen Eintrag zu erstellen. Bei (*) jedoch darf er erst mal gar nicht und muß die Hürde der Absprache überwinden. Und falls es zur Absprache kommt, stimmen wir ab (Co-Admins oder ein anderer Kreis von speziell dafür ausgewählten Mitgliedern), ob wir der Eintrag für zur Filmdatenbank passend halten oder nicht.

PierrotLeFou

29 Dezember 2017, 22:31:47 #149 Letzte Bearbeitung: 29 Dezember 2017, 22:42:53 von PierrotLeFou
Zitat von: krakrax am 29 Dezember 2017, 20:55:26Wenn ich's recht verstanden habe, ist euer einziger Streitpunkt der über die Ausnahme bezüglich der öffentlichen Personen - richtig?

Ich hätte für die Thematik mal einen anderen Vorschlag: Könnte man nicht dieselbe Ausnahmeregelung treffen wie für Musikvideos?
:arrow: * Begründete Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache

Bei schwammigen Ausnahmeregelungen (wie ***) findet jeder potentielle Einträger für sich selbst eine Rechtfertigung, seinen Eintrag zu erstellen. Bei (*) jedoch darf er erst mal gar nicht und muß die Hürde der Absprache überwinden.

Ich weiß nicht, welcher meiner Vorschläge überflüsig anmutet. :00000109:
Nr. 1 (also die Ergänzung des "ausschließlich") kann es eigentlich nicht sein, denn dann würden zumindest schon einmal alle Warner Archive-Angebote aus der OFDb verschwinden müssen, was niemand für erstrebenswert halten dürfte. ;)



Ich habe aber das Gefühl, dass bereits die Musikvideo/Werbespot-Geschichte ein Streitpunkt ist. :exclaim:
Aber weil eben der Werbespot und das Musikvideo nicht definiert werden und werbende Filme mit 1, 2, 3, 4, 8, 15, 16 Minuten Länge auf der OFDb zu finden sind und teilweise über einen Abspann verfügen und manches von zB Bruce Conner formal nicht vom Musikvideo zu unterscheiden ist (aber zeitlich vor dem Musikvideo enstande ist) wäre es angebracht, bei Werbespots und Musikvideos darauf hinzuweisen, dass begründete Ausnahmen zulässig sein können. (Wenn sie etwa die übliche Werbespotlänge deutlich überschreiten, einen Vor- oder Abspann aufweisen, wenn sie als Werbefilme ihrerseits groß beworben und als filmisches Ereignis zelebriert werden...)



Die Ausnahmeregel unter *** ist zwar in der Tat schwammig, aber das war der - noch immer als Kriterium im FAQ stehende Punkt "erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses" schon immer... ich sehe da aber nach einer Diskussion vor längerer Zeit ein, dass es zu Umständlich wäre, Kriterien für solche Personen aufzustellen.
Meinetwegen kann da auch die Regel unter Punkt * greifen...

:arrow: Allerdings merke ich gerade, dass ich oben einen entscheidenden Punkt noch vergessen habe.
Es ging mir bei Punkt *** eigentlich nicht unbedingt um die nie öffentlich gemachten Filme berühmter Personen (wie Malicks Erstling). Da müsste sich erst Dr. Kosh äußern, der auch den Filmeintrag erstellt hat, sondern um die mittlerweile öffentlich zugänglichen Filme berühmter Personen, die ursprünglich für private/geschlossene Kreise entstanden sind. Und das betrifft soviele in die OFDb Frühwerke von John Carpenter, John Waters, Tim Burton usw., dass es mich wundern würde, wenn das nicht jene Ausnahmefälle sind, auf welche der mittlerweile aus dem FAQ entfernte Satzteil verweisen sollte.
Mein letzter Vorschlag oben hätte also so aussehen sollen:
ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:
  • digitalisierte und ausschließlich auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
  • Filme, die ausschließlich auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
  • Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind***
  • Filme, die ausschließlich für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind***
  • Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)***
  • Werbespots*
  • Musikvideos*
  • Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind***
  • einzelne TV-Serien-Folgen *

* Begründete Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache
*** Ausgenommen sind mittlerweile öffentlich zugänglich gemachte Produktionen von Personen, die inzwischen als Personen öffentlichen Interesses gelten

Das habe ich oben vorschlagen wollen. ;)



Damit wären aber - was ich nochmals betonen möchte - noch immer drei wunde Punkte offen:

- Eben die noch immer nicht allgemein zugänglichen Filme von berühmten Personen (zB Malicks erster Film). :exclaim:

- Die nicht fertiggestellten Filme, die bisher reichlich in der OFDb zu finden sind... teilweise von OFDb-Co-Administratoren eingetragen und im Laufe der Jahre mit zusätzlichen Infos angereichert. :exclaim:

- Von den drei Bedingungen für einen Filmeintrag kann man die erste (öffentliches Interesse) bereits mit der zweiten (Zugänglichkeit) zusammenfallen lassen, was die erste dann wieder überflüssig macht, obwohl sie eigentlich nicht überflüssig sein sollte. (Ich habe das 3 Einträge weiter oben deutlicher und länger ausgeführt.)



Und das Grundproblem ist ja knapp formuliert folgendes:

1.) Im FAQ waren unter den Beispielen, was nicht einzutragen ist, Ausnahmen zugelassen worden. Die Formulierung war indes so unglücklich, dass man mit Berufung aufs FAQ fast alles eintragen konnte.
2.) Durch bloße Tilgung der unglücklichen Formulierung wurden nun - bis auf die einzelnen TV-Serien-Folgen - alle Ausnahmen ausgeschlossen, gleichwohl es eine Vielzahl von betroffenen Filmen in der OFDb gibt, die nicht bloß mMn zurecht in ihr eingetragen worden sind. (Besser, wenngleich etwas komplizierter wäre es gewesen, das öffentliche Interesse passender zu definieren, zumal das ja in Verbindung mit den anderen Eintragsbedingungen noch immer Probleme bereitet.)
3.) Durch bloße Tilgung der unglücklichen Formulierung sind nun laut FAQ Filme aus der OFDb zu löschen, die zB im Warner Archive-Angebot zu finden sind. Das betrifft ganz kommerzielle Großproduktionen der 10er bis (zumindest) 70er Jahre von namhaften Größen, die ganz regulär weltweit in den Kinos liefen...




Desweiteren bin ich mir im Klaren, dass ich bei diesem FAQ-Thema seit Langem Korinthenkackerei betreibe (womit ich aber niemanden ärgern oder gar kränken will), aber ich erachte es schon für wichtig, ein in sich klares, eindeutiges FAQ einsehen zu können, welches zudem auch mit der tatsächlichen OFDb-Praxis übereinstimmt.
Stattdessen konnte ich vor dem 5. Dezember sagen: "Der 20sekündige Coca Cola-Werbespot von und mit anonymen Personen darf als Werbespot nicht in der OFDb eingetragen werden, weil er aber im TV oder Kino zu sehen war, darf er es doch..." Und seit dem 5. Dezember kann ich sagen: "Michael Curtiz' 'Sea Wolf' (1941) kann auf einer Website als DVD-R bestellt werden, also muss er leider aus der OFDb gelöscht werden."

Und meinetwegen muss ja gar nicht alles bis ins Detail definiert werden (was am klarsten wäre), sondern es würde ja schon reichen, explizit auf vorab absprechbare Ausnahmen in diesen und jenen Fällen hinzuweisen. Zumindest sind kleinere Eingriffe für einen stimmigen FAQ-Text unumgänglich, auch wenn sie vielleicht lästig und nicht einfach bloß über eine Streichung/Ergänzung zu bewerkstelligen sind.



Und zum Abschluss noch ein Hinweis:
So lächerlich es auch erscheint, dass die IMDb nach und nach auch Expanded Cinema, Reality-TV, Talkshows und Videospiele aufgenommen hat - der Schwierigkeit der Definition von "Film" scheint man sich dort weit eher bewusst zu sein; entsprechend hat man ein ausgesprochen offenes, progressives Verständnis von "Film entwickelt", was willkürliche Grenzziehungen völlig verhindert hat...
Daran könnte sich die OFDb zumindest tendenziell ein Beispiel nehmen (ohne sich sogleich auch für Videospiele und Reality-TV zu öffnen), zumal Film seine Möglichkeiten & Erweiterbarkeiten im Laufe der Zeit immer weiter ausreizen wird.
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

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