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Diskussion zu: Bootlegs in der OFDB

Begonnen von Fleshgrinder, 12 April 2008, 16:32:57

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Fleshgrinder

12 April 2008, 16:32:57 Letzte Bearbeitung: 6 November 2009, 15:54:48 von mali
Nach einer Rechtschreibkorrektur würde ich das sofort in die FAQ mitaufnehmen!
Endlich eine klare Regelung.  :respekt:

Den Punkt mit asiatischen (im Besonderen chinesischen) Bootlegs würde ich sogar noch extra hervorheben, in China gibt es von jedem Film (und sonst eigentlich auch von allem, egal ob Software oder adidas Schuh) Bootlegs!

Folgenden Punkt würde ich auch noch ergänzen:




Public Domain (USA):
Bei Fassungen die unter das Public Domain Gesetz im Ausland fallen, ist ein Fassungseintrag gerechtfertigt wenn es sich um keine simple DVD-R ohne Cover handelt. Mindestanforderung um eine solche Fassung einzutragen ist ein Coverscann. Diese Fassung nicht als Bootleg kennzeichnen, sondern mit Public Domain in Klammer im Labelfeld oder im Bemerkungstext (falls im Labelfeld nicht genug Platz sein sollte).




Wenn das denn in eurem Sinne ist, wovon ich jetzt aber ausgehe. ;)

MfG
Fleshgrinder

MMeXX

Zitat von: uk501 am 12 April 2008, 15:47:09
Deutsche DVD Bootlegs:
[...]Alte Einträge bleiben zur Korrektur stehen oder werden bei ordentlichen Neueintrag (mit Cover gelöscht) [...]

Hier sollte "alt" etwas näher benannt werden! Vor 2004 (Einführung der neuen Maske)?
Ansonsten 'ne gute Sache, dass hier nun klarere Regeln formuliert werden. :respekt:

uk501

13 April 2008, 21:22:28 #2 Letzte Bearbeitung: 13 April 2008, 21:27:02 von uk501
ups das wollte ich noch garnicht einstellen.wird überarbeitet und bekommt ein sticky für oben.
mache ich morgen oder übermorgen.

oder mache ein zitat , korrigiere es bitte und wir übernehmen es dann in den FAQ

den public domain punkt haben wir extra weggelassen, der spielt zur zeit noch keine wirklich grosse rolle in der OFDB
ausserdem ist es da noch schwieriger zu beurteilen ob bootleg oder nicht
VHS Sammler... nur VHS ist Original!

Fleshgrinder

ZitatVHS Bootlegs:
Bleiben weiterhin ein Bestandteil der OFDb, das heißt: bisher eingetragene VHS Bootlegs werden nicht gelöscht nur weil die Einträge eventuell den heutigen Qualitätsansprüchen der OFDb nicht mehr entsprechen. Bei neuen Einträgen zu alten VHS Bootlegs (als auch normale VHS) solltet Ihr euch jedoch an den gültigen Qualitätsstandards beim eintragen orientieren. Dies umfasst Angaben zu Bildformat, Tonformat, genaue Laufzeit und einen Coverscann. Ergänzungen zu bestehenden, fehlerhaften oder unvollständigen Fassungseinträgen werden auch in Zukunft gerne im Korrekturforum entgegengenommen.

Deutsche und ausländische DVD-R Einträge:
Sind nicht zum Eintrag berechtigt, Ausnahmen bilden lizenzierte Fassungen die offiziell als DVD-R veröffentlicht wurden, wie zum Beispiel von den Labels Kurotokagi oder auch Something Weird Video.
Alles andere wird weiterhin ausnahmslos gelöscht werden! Bestehende DVD-R Fassungen bitte weiterhin im Korrekturforum melden damit sie entfernt werden können.

Deutsche DVD Bootlegs:
Bleiben bis auf weiteres erlaubt sofern diese ordentlich eingetragen sind. Alte Einträge bleiben zur Korrektur stehen oder werden bei ordentlichem Neueintrag (mit Cover) gelöscht.
Beim eintragen von DVD Bootlegs gelten dieselben Qualitätsansprüche wie schon im Abschnitt VHS Bootlegs genannt.

Ausländische DVD Bootlegs:
Handelt es sich um einfache Raubkopien von offiziellen Fassungen, so dürfen diese nicht eingetragen werden. Dies gilt insbesondere für asiatische Bootlegs, da es in Asien von so ziemlich jeder frei erhältlichen DVD Raubkopien gibt sind diese unzulänglich. Bootlegs zu noch nicht offiziell erschienenen Filmen sind genauso nicht zum Eintrag berechtigt.

Mein Vorschlag. :D

MfG
Fleshgrinder

ironfox1

Der Thread sollte mal fixiert werden! Eine Regelung, die man erst suchen muss bringt nicht viel.


Fleshgrinder

Nix da, rein in die FAQ! Moonshade soll meinen Text nochmal durchschauen (bin ja auch nicht der Beste in Sachen Rechtschreibung) und gleich online damit!

Das Thema ist einfach zu heiß, als dass es hier im Forum als Sticky Thread, den gerade mal 20% aller OFDb-User lesen, sein Dasein verbringen kann.

MfG
Richard

Splatter-Fanatic

Hab ihn jetzt trotzdem erst mal fixiert. Die FAQ werden dann sicher auch noch in der nächsten Zeit entsprechend angepasst.

Fleshgrinder

Zitat von: Splatter-Fanatic am 15 April 2008, 11:34:20
Hab ihn jetzt trotzdem erst mal fixiert.[...]

Schadet mit Sicherheit nicht. ;)

MfG
Fleshgrinder

Nerf

An dieser Stelle wäre eine Unterscheidung zwischen Bootlegs und Counterfeits sinnvoll. Letzteres sind nämlich genau die "Raubkopien von DVD Fassungen die es schon gibt", also simple Kopien. Echte Boots sind in der Form nicht anderweitig erhältlich.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Fleshgrinder

Die Bootlegs die heute meist vertrieben werden sind simple Kopien von US-DVDs mit deutschem Ton oder einfach VHS-Rips. Dementsprechend eigentlich auch Counterfeits. Vielleicht wäre es besser einfach von Raubkopien zu sprechen als überhaupt von Bootlegs. Dazu vielleicht noch einen Absatz was ein Bootleg genau ist und was Counterfeits sind.

MfG
Fleshgrinder

Nerf

Naja, US-DVDs mit deutschem Ton gab es ja vorher nicht in der Form, insofern Bootlegs. ;)
Counterfeits zielen meines Wissens darauf ab, mit dem Original verwechselt zu werden, und sind diesem daher so genau wie möglich nachempfunden.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.


MMeXX

Nochmal erinner:

Zitat von: MMeXX am 12 April 2008, 17:13:31
Zitat von: uk501 am 12 April 2008, 15:47:09
Deutsche DVD Bootlegs:
[...]Alte Einträge bleiben zur Korrektur stehen oder werden bei ordentlichen Neueintrag (mit Cover gelöscht) [...]

Hier sollte "alt" etwas näher benannt werden! Vor 2004 (Einführung der neuen Maske)?
Ansonsten 'ne gute Sache, dass hier nun klarere Regeln formuliert werden. :respekt:

girlygirl220

Halle,
Will da wirklich keinem was reinreden, doch finde ich das gerade in der ofdb.de auch die DVD-R's stehen sollten, die wie auch immer auf dem Markt, oline Filmbörsen etc. eingetragen werden sollten, dann kann man sich wirklich über jede angebotene DVD erkundigen kann und so vielleicht auch so eine mehr oder minder selbstgemachte DVD-R erkundigen kann und diese als Raupkopien erkennen kann. Natürlich sollte dann der Fassungseintrag genau darauf hinweisen, dass es keine offizielle DVD ist.

Intergalactic Ape-Man

DVD-Rs kann aber jeder Hans und Franz machen. Und da diese optisch von industriell gefertigten DVDs unterschieden werden können (sofern nicht eingeschweißt verkauft), kann man den Verdacht auf eine Raubkopie auch relativ einfach selber in Erwägung ziehen. Sofern eingeschweißte DVD-R Counterfeits oder vielleicht generell Counterfeits im Umlauf sind, würde meines Erachtens ein Hinweis im Bemerkungsfeld der DVD genügen, wenn man diese Information überhaupt als Warnung aufnehmen will. Ansonsten sollte es ausreichen, abweichende, nicht offizielle Pressungen zu Informationszwecken aufzulisten. Dies halte ich gerade bei alten Filmen für wichtig, da man sich vielleicht auf eine Neuveröffentlichung freut und dann nicht unbedingt blind auf einer Börse in die Falle tappt. Daß ein Film im Kino nicht zeitgleich auf DVD erhältlich ist, bzw. die Vertriebsstruktur eine Parallelvermarktung nicht reibungslos zuläßt, sollte jeder für sich erkennen können. So verstehe ich auch die Regelung und so find ich es auch logisch.

tagchen

16 Juni 2008, 21:21:53 #15 Letzte Bearbeitung: 16 Juni 2008, 21:23:46 von tagchen
Ich hätte eine kurze Frage:

mir wurden gerade einige Bootlegeinträge von asiatischen DVDs gelöscht mit der Begründung die würden ohne Diskussion gelöscht da aus Asien etc...

Ich kann das nicht ganz nachvollziehen da ich dem Text von UK501 folgendes entnehme:


Zitat von: uk501 am 12 April 2008, 15:47:09

Ausländische Bootlegs auf DVD.
Wir wollen keine DVD Bootlegs/Raubkopien mehr von DVD Fassungen die es schon gibt, damit gemeint sind einfache 1:1 Kopien von schon erschienen DVDs die nur dem Zweck dienen, diese billiger als die Originalen verkaufen zu können.


Die von mir gelöschten Bootlegs waren fast komplett DVDs die es ausser dem Boot überhaupt nicht gab bzw in der ofdb unbekannt sind. Ein Film war zB in der ofdb vorher vollständig unbekannt und war nicht mal angelegt. Was gilt jetzt wenn ich fragen darf ?

Wie von UK501 geschrieben werden nur Bootlegs gelöscht die 1:1 Raubkopien sind - oder wie von Yackmouth bei mir gelöscht einfach alle die aus Asien sind egal ob es sie sonst gibt oder nicht ?

Splatter-Fanatic

Ich hab eine ganze Reihe von Löschungen aufgrund entsprechender Threads im Korrekturforum durchgeführt. Keine Ahnung, ob da auch Fassungen von Dir dabei waren. Allerdings waren das - soweit ich es in Erinnerung habe - schon ausschließlich Raubkopien oder Einträge ohne Cover.

Fleshgrinder

Sollten sie ohne Coverscan gewesen sein, ist es klar warum sie gelöscht wurden. Egal ob der Eintrag eines Bootleg laut den Angaben von UK501 okay ist oder nicht, ohne Cover ist kein Bootleg Eintrag okay.

MfG
Fleshgrinder

Nirdavo

  Mir geht es genau so wie Tagchen. Mir wurden gestern von Splatter-Fanatic ein ganzes Dutzend an Anime-Fassungseinträgen gelöscht. Ich hatte ihn dann in einer direkten Mail gefragt, warum das so sei (nach FAQ war ja eigentlich alles in Ordnung), und er hat mich in einem sehr netten Mailwechsel auf diesen Thread hier hingewiesen.
  Meine Fassungen sind eigentlich 'komplett' gewesen, also mit Coverscan. Und es handelt sich dabei nicht um einfache 1:1-Kopien vorhandener DVDs; bei einer Fassung handelt es sich offenbar um einen auf DVD gepressten TV-Mitschnitt (anders jedenfalls ist die Einblendung von japanischen Nachrichtentexten nicht zu erklären  :icon_cool:). Teilweise sind es auch die einzigen bekannten Fassungen für die entsprechenden Serien (beispielsweise 'Crest of the Stars'). Meines Erachtens fallen meine Einträge durchaus unter die 'Erlaubten' nach den Regeln von uk501.
  Leider kann ich keine Liste mit direkten Links zu diesen gelöschten Fassungen geben, weil die in der Löschmitteilung nicht drinstehen, wenn nötig, kann ich sie aber noch genauer identifizieren. Vielleicht kann einer der Admins da noch einmal hineinsehen.
  In der Hoffnung, dass meine Fassungen doch wieder 'geunlöscht' werden,

  Nirdavo
The only man who got his work done by Friday was Robinson Crusoe.

Okami Joe

Ich würde auch gerne den Grund erfahren, warum 8 Fassungen von meinen Anime Bootlegs entfernt wurden.
Hatten alle Cover, keine einzige davon war eine 1:1 Raubkopie einer offiziellen Fassung, keine DVD-Rs, und jede Fassung war mit einem dicken Absatz versehen, in dem ich ausdrücklich vom Kauf abrate. Noch dazu kamen Erörterungen von Merkmalen und Qualitätsunterschieden, um diese Raubkopien auf Ebay bzw. auf Comicbörsen zu erkennen und zu meiden. Meiner Meinung nach tragen solche Einträge zur Qualität der OFDB bei, und ich sehe keinen logischen Grund diese zu entfernen, zudem deutsche Bootlegs toleriert werden.
Ich bitte um Stellungnahme bzw. eine genau Erläuterung über zukünftige Handhabung, denn ich hab da wirklich ne Menge Arbeit reingesteckt.

deBene

So wie es aussieht waren da einige Deppen am Werk, die keine richtigen Bootlegs (die ja drin bleiben) von Counterfeits, welche durch die Regel ja rausfliegen sollen unterscheiden können.

MfG
ein objektiver Beobachter

MD-KrAuSeR

17 Juni 2008, 23:47:30 #21 Letzte Bearbeitung: 17 Juni 2008, 23:53:46 von MD-KrAuSeR
so da es mich nun auch getroffen hat und im Wahn auch div. meiner eingetragenden HK und Anime Filme gelöscht wurden, will ich auch noch mal meinen Senf dazu abgeben....

Bootleg hin oder her...das einzige was die OFDB interessant macht, ist die Tatsache das kaum eine andere Filmdatenbank die beinahe lückenlose Führung der erhältlichen Fassungen (WELTWEIT!) erhält. Film, Regisseur und Darsteller Infos sind in der IMDB um Längen detailreicher, ich glaube in diesem Punkt brauchen wir uns nicht streiten. Reviews gibt so dort und in div. anderen Filmdatenbanken zu genüge.

Und jetzt kam jemand auf die Idee, dass Bootlegs nicht mehr dazu gehören. Okay von mir aus.

Dabei sollte es jedoch zu bedenken geben, dass meine eingetragenen Bootlegs , meist Anime, größtenteils die EINZIGEN weltweit erhältlichen Fassungen darstellten und sogar auf  verschiedenen Fassungen (Kinocut, Directors Cut / Japan Cut / Internationaler Cut usw. ) eingegangen wurde.

Diese Fassungen sind somit für immer verloren....naja nicht für mich zumindest aber dutzende andere User, die sich mal über diese Filme schlau machen wollten.

Ich kann das angeführte Argument, dass UK501 Bootleg Doppeleinträge oder einträge von Bootlegs, die wie gesagt eine 1:1 Kopie darstellen, gut verstehen. Bei Animes mit Fansubs, die offiziell nie englisch untertitelt wurden, kann dies jedoch schwer zutreffen.

Für Fassungen, die ohne die Cover eingetragen wurden und sofort gelöscht werden, habe ich ebenso kein Verständnis. Warum muss ein Filmfreak auch gleichzeitig ein Freak für Scanner und digitale Fotokopie sein und alles an Technik zu hause haben, um diese Scans zu machen? Zum anderen sind einige meiner Einträge uralt. Damals hatte ich noch gar keinen Scanner. Ich schaue doch nicht alle meine Einträge nach, ob ich da noch einen Scan hinzufügen muss.

Merke:
Mal eben ein paar Einträge löschen dauert wenige Sekunden
Die Autoren der Einträge kurz anschreiben, wegen div. "Probleme" mit den Einträgen dauert wenige Minuten
Die ganzen Fassungen jedoch eintragen und dazu ggf. noch Infos einzufügen dauert ggf. sogar ein Paar Stunden

So das war es auch schon. Ich werde meine Fassungen nicht überarbeiten und auch nicht wieder einstellen. Tut mir vor allem für die Animefans sehr leid, aber ich habe in meiner Freizeit besseres zu tun als mich mit so was rumzuärgern.

ironfox1

Würde mich auch mal interessieren welcher Punkt im Ausgangsposting bei nicht lizensierten Anime DVDs zutreffen soll. 


Nirdavo

Ich würde nicht so weit gehen wie MD-KrAuSeR und meine gelöschten Fassungen schon wieder eintragen (selbst wenn es laestig ist), aber dazu wäre dann schon eine Entscheidung der OFDB-Admins notwendig.
Sollte die Entscheidung zugunsten der Bootleg-Einträge fallen, gibt es dann wenigstens die Möglichkeit, die Sachen aus einem Backup herauszuholen?
The only man who got his work done by Friday was Robinson Crusoe.

tagchen

Zitat von: Splatter-Fanatic am 17 Juni 2008, 13:06:10
Ich hab eine ganze Reihe von Löschungen aufgrund entsprechender Threads im Korrekturforum durchgeführt. Keine Ahnung, ob da auch Fassungen von Dir dabei waren. Allerdings waren das - soweit ich es in Erinnerung habe - schon ausschließlich Raubkopien oder Einträge ohne Cover.


Bei meinen Fassungseinträgen ist nie ein Coverscan dabei - schlicht und einfach weil ich überhaupt keinen Scanner habe und auch nicht vorhabe extra nur deshalb mir einen zu kaufen. Wieso werden 100% korrekte Fassungseinträge von asiatischen Animes gelöscht die es ausser dem Bootleg überhaupt nicht gibt, zum damaligem Zeitpunkt nicht gab oder zB englische Untertitel haben die es sonst nicht gibt nur weil ich keinen Scanner habe ? Sorry, aber das leuchtet mir irgendwie nicht ein.



Zitat von: Fleshgrinder am 17 Juni 2008, 13:24:55
Sollten sie ohne Coverscan gewesen sein, ist es klar warum sie gelöscht wurden. Egal ob der Eintrag eines Bootleg laut den Angaben von UK501 okay ist oder nicht, ohne Cover ist kein Bootleg Eintrag okay.


Hier gilt das gleiche - kannst du mir bitte einen Link geben wo dieses Gesetz der ofdb steht ? Aus dem Text zu diesem Thema wie man vorgehen soll von UK501 kann ich das nicht rauslesen - da lese ich nur raus das es besser ist mit Cover..aber nicht das es automatisch gelöscht wird auch wenn: 1)die DVD ausser dem Boot nicht existiert 2)der Eintrag sonst gut ist 3)der Fassungseintrag davor Jahrelang in der ofdb stand ohne Probleme.




Zitat von: MD-KrAuSeR am 17 Juni 2008, 23:47:30
Für Fassungen, die ohne die Cover eingetragen wurden und sofort gelöscht werden, habe ich ebenso kein Verständnis. Warum muss ein Filmfreak auch gleichzeitig ein Freak für Scanner und digitale Fotokopie sein und alles an Technik zu hause haben, um diese Scans zu machen? Zum anderen sind einige meiner Einträge uralt. Damals hatte ich noch gar keinen Scanner.


Ich gebe dir absolut Recht - genau auch das ist mein Problem - und ich habe ja nichtmal jetzt einen Scanner.


Im Gegensatz zu MD-KrAuSeR würde ich sogar meine Einträge wieder neu einstellen (darunter diverse Devilman Sachen die es auf DVD nicht gibt oder damals nicht gab oder halt mit Untertiteln die es bis jetzt nicht gibt etc... oder einen Film wie 6 Angels bei dem selbst normal seriöse US-Händler genau das gleiche Bootleg anieten weil es nichts anderes gibt...) allerdings mache ich das sicherlich nicht bevor ich hier nicht eine abschließende und offizielle Mitteilung darüber habe ob die erwünscht sind. Denn nochmal eintragen und danach gelöscht bekommen..da habe ich keinerlei Lust drauf.

MMeXX

Zitat von: tagchen am 19 Juni 2008, 05:15:15
Hier gilt das gleiche - kannst du mir bitte einen Link geben wo dieses Gesetz der ofdb steht ?

http://www.ofdb.de/view.php?page=faq#a14

Zitat
Bootlegs dürfen nur eingetragen werden, wenn man auch ein Cover zur Verfügung stellen kann.

spannick

der "Schuldige" ist doch schon gefunden, schreibt ihn mal an:

http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,100719.0.html

solche "alles-Weg-ohne-Gnade" Threads von ihm gab es schon einige in letzter Zeit, wenn ich mich nicht irre.
ゴリラパンチ!!!

psYchO dAd

Schuldig ist aber immer noch derjenige, der dann tatsächlich gelöscht hat.  :icon_mrgreen:

Splatter-Fanatic

Eine (Mit-)Schuld verweigere ich nicht. Ich hab mit Sicherheit einige der Löschungen durchgeführt, die jetzt beanstandet werden. Wobei zumindest die Löschungen der Bootlegs ohne Cover absolut in Ordnung gehen. Da gibt es - da es im Kreis der Betreiber und Co-Admins so beschlossen wurde - auch gar nichts zu diskutieren.

Die Löschung der einen oder anderen Fassung war - im Nachhinein betrachtet - wohl sicherlich ein Fehler. Da aber sowohl von EW+-Usern mit entsprechenden Kompetenzen als auch von den Co-Admins im KF täglich eine Vielzahl an erforderlichen und wichtigen Korrekturen abgearbeitet wird, können auch solche Fehler mal im Eifer des Gefechts passieren. Ich verstehe den Ärger der betroffenen Personen vollkommen und kann - zumindest für die von mir vielleicht unberechtigt gelöschten Fassungen - nur um Entschuldigung bitten.

Ob ein Neueintrag im Einzelfall berechtigt ist, soll am besten unser Bootlegexperte uk501 beurteilen.


psYchO dAd

Gibt es in der Ofdb eigentlich keine Funktion zum "unpublished"-setzen von Fassungen, usw? Womit wären diese nicht komplett gelöscht und können wiederhergestellt werden, wenn ein Fehler unterlaufen ist.

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