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GEZ-Gebühren

Begonnen von DarKson, 24 März 2004, 16:59:05

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Discostu

Zitat von: StanUndOlli am 30 Mai 2013, 19:41:36
Natürlich schreibt es dem Staat eine Grundversorgung vor, wenn er über die GEZ (damals, vor 2013) die Bürger abkassiert.

Wie in meinem Zitat ersichtlich, ist diese Entscheidung nicht aufgrund der Gebühren gefallen, sondern aufgrund der Interpretation des Begriffes "Rundfunkfreiheit" im Grundgesetz.

Zitat
Und wenn sich im Bundestag/Bundesrat eine Mehrheit finden würde für die Abschaffung des ÖR, so hätte hier das BVG auch nichts zu melden (lernt man in Sozialkunde 10.Klasse).

Danke für die Überheblichkeit. Aber man würde zumindest eine 2/3-Mehrheit brauchen, weil das BVG seine Entscheidung ja eben aufgrund der Verfassung getroffen hat, die man dann ändern müsste.

Zitat
"Das Bundesverfassungsgericht stellte danach im Jahre 1987 in einem Urteil fest,[4] dass die öffentlich-rechtliche Rechtsform nicht zwingend vorgeschrieben ist. Demnach wäre auch eine andere Rechtsform, wie z. B. in der Schweiz, möglich. Die Rechtsform des Rundfunks in Deutschland ist auch nicht im Grundgesetz vorgeschrieben."

Richtig, die Rechtsform könnte eine andere sein, aber das hat nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun. In dem von dir verlinkten Artikel ist weiter unten zu lesen, dass auch das Schweizer Fernsehen zum größten Teil gebührenfinanziert ist.

Hackfresse

Total lächerlich wie hier FÜR GEZ und ÖRR argumentiert wird. Dass die Privaten nicht unabhängig sind, ist klar. Unabhängig ist der ÖRR deswegen aber noch lange nicht. Sieht man schon daran, WER da in den Gremien sitzt. Staatsfernsehen.

Und wer ernennt denn die Richter beim BVG? Rüüüschtüüüsch.  ;)
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

pm.diebelshausen

31 Mai 2013, 08:17:45 #512 Letzte Bearbeitung: 1 Juni 2013, 01:47:45 von pm.diebelshausen
Ja, der Bundespräsident ernennt die Richter des BVerfG. Und inwiefern widerspricht das alles der bisherigen Argumentation? Hier wurde doch mehrfach gesagt, dass die Öffentlich-Rechtlichen Kommunikationskanal des Staates sind. Was andersherum stimmt ist, dass sie leider wie die Privaten ebenfalls nicht unanbhängig von der Wirtschaft sind, aber eben doch etwas unanbhängiger. Dazu trägt ein Beitrag bei. Außerdem ist es nicht gerade so, dass das BVerfG dem Gesetzgeber nicht widersprechen würde, gibt genug Urteile, in denen politische Entscheidungen für verfassungswidrig erklärt wurden.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

StanUndOlli

Zitat von: Discostu am 30 Mai 2013, 21:21:44
Zitat von: StanUndOlli am 30 Mai 2013, 19:41:36
Natürlich schreibt es dem Staat eine Grundversorgung vor, wenn er über die GEZ (damals, vor 2013) die Bürger abkassiert.

Wie in meinem Zitat ersichtlich, ist diese Entscheidung nicht aufgrund der Gebühren gefallen, sondern aufgrund der Interpretation des Begriffes "Rundfunkfreiheit" im Grundgesetz.

1. Ich wollte nicht nur auf die Gebühren hinaus (die den Staat/die Länder ja erst recht zu einer Grundversorgung zwingen würden), sondern darauf, daß das BVG nur nach Gesetzeslage urteilen kann. Wenn sich der Staat eine Verfassung gibt, die ein für jeden empfangbares Rundfunkprogramm zwingend erforderlich macht, kann das BVG auch nicht sagen: "Klingt nett, aber der Rundfunk muß jetz wirklich nicht für jeden da sein".

2. Wurde von dir mal so eben beiseite gewischt. Ich hols trotzdem nochmal raus, weil mich hierzu mal die Argumente der ÖR-Verfechter interessieren würden.

Wenn wir schon beim Interpretieren von GG-Artikeln sind:
Das BVG hat ja ziemlich viel Mühe aufgewendet, um von Rundfunkfreiheit zu einer Grundversorgung zu gelangen.

Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen 5Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.


Nehmen wir mal den

Art. 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Seltsamerweise wird hier nicht analog eine medizinische Grundversorgung gefolgert.
Eine Rundfunk-Grundversorgung ist in unserem Staat wichtiger als eine medizinische Grundversorgung?

Zitat von: Discostu am 30 Mai 2013, 21:21:44
Zitat
Und wenn sich im Bundestag/Bundesrat eine Mehrheit finden würde für die Abschaffung des ÖR, so hätte hier das BVG auch nichts zu melden (lernt man in Sozialkunde 10.Klasse).

Danke für die Überheblichkeit. Aber man würde zumindest eine 2/3-Mehrheit brauchen, weil das BVG seine Entscheidung ja eben aufgrund der Verfassung getroffen hat, die man dann ändern müsste.

GG ändern ist ja wohl ein Klacks. Wie oft wurde das GG geändert?

http://grundgesetz.wordpress.com/2008/01/13/die-grundgesetzanderungen-seit-1949/

Die meisten Rundfunkurteile fielen in eine Zeit, als man von einer Informationsgewinnung durch das Internet nicht mal geträumt hat.
Wenn die Asylantenzahl steigt, kann man locker mal das GG ändern. Wenn sich Kommunikationskanäle ändern, soll das GG nicht dahingehend angepaßt werden können? Lächerlich.

Zitat von: Discostu am 30 Mai 2013, 21:21:44
Zitat
"Das Bundesverfassungsgericht stellte danach im Jahre 1987 in einem Urteil fest,[4] dass die öffentlich-rechtliche Rechtsform nicht zwingend vorgeschrieben ist. Demnach wäre auch eine andere Rechtsform, wie z. B. in der Schweiz, möglich. Die Rechtsform des Rundfunks in Deutschland ist auch nicht im Grundgesetz vorgeschrieben."

Richtig, die Rechtsform könnte eine andere sein, aber das hat nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun. In dem von dir verlinkten Artikel ist weiter unten zu lesen, dass auch das Schweizer Fernsehen zum größten Teil gebührenfinanziert ist.


Na also. Man könnte also einen Verein gründen, der verschlüsselt sendet und vom Staat hinsichtlich der gesendeten Inhalte kontrolliert wird.
Wer möchte, könnte einen Receiver kaufen, seine Beiträge zahlen und den Sender empfangen. Wer nicht möchte, kann sich im Internet informieren oder den neuesten Nachrichten in der Kneipe nebenan lauschen.

Oder es wird nicht verschlüsselt und mit jedem gekauften Bildschirm wird eine Geräteabgabe erhoben, die den Rundfunk finanziert.
(siehe zB Abgaben auf Datenträger, die der GEMA zukommen). So spart man gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die Erfassung der Haushalte bzw. Kosten für GEZ-Schnüffler.
Allerdings wären dann Mitarbeiter in der GEZ (und es bleibt eine GEZ, auch wenn man das Ding noch 1000mal umbenennt) überflüssig und das kann ja wohl nicht sein, daß man auch noch bei der GEZ Kosten spart, wo man jahrzehntelang das Geld in den Hintern geblasen bekam.

Discostu

Zitat von: StanUndOlli am  1 Juni 2013, 00:31:10
1. Ich wollte nicht nur auf die Gebühren hinaus (die den Staat/die Länder ja erst recht zu einer Grundversorgung zwingen würden), sondern darauf, daß das BVG nur nach Gesetzeslage urteilen kann. Wenn sich der Staat eine Verfassung gibt, die ein für jeden empfangbares Rundfunkprogramm zwingend erforderlich macht, kann das BVG auch nicht sagen: "Klingt nett, aber der Rundfunk muß jetz wirklich nicht für jeden da sein".

Warum argumentierst du erst mit den Gebühren und behauptest dann, du wolltest nicht auf die Gebühren hinaus? Muss man nicht verstehen, oder?

Das Verfassungsgericht begründet seine Entscheidungen mit der Verfassung, ja. Aber das aktuelle Parlament hat weder Einfluss auf diese Verfassung gehabt, noch hat es Einfluss darauf, wie das BVG diese interpretiert. Und deshalb ist es quatsch, zu behaupten, die Grundversorgung wäre eine "Erfindung der Politik". Sie ist eine "Erfindung" des Verfassungsgerichtes unter Grundlage des Grundgesetztes.

Zitat von: StanUndOlli am  1 Juni 2013, 00:31:10
Wenn wir schon beim Interpretieren von GG-Artikeln sind:

Also da wir beide keine Juristen sind, glaube ich nicht, dass es sinnvoll es ist, jetzt hier Auslegung der Verfassung zu betreiben. Es tut auch überhaupt nichts zur Sache, weil ich überhaupt nichts gegen eine medizinische Grundversorgung hätte. Mal davon abgesehen, dass du hier zwei vollkommen unterschiedlich formulierte Artikel (im ersten steht, dass man Freiheit des Rundfunks garantieren muss, im zweiten aber nicht, dass man Gesundheit des Menschen garantieren muss) nimmst und behauptest, dass sie gleich zu interpretieren wären.

Zitat
GG ändern ist ja wohl ein Klacks. Wie oft wurde das GG geändert?

http://grundgesetz.wordpress.com/2008/01/13/die-grundgesetzanderungen-seit-1949/

Die meisten Rundfunkurteile fielen in eine Zeit, als man von einer Informationsgewinnung durch das Internet nicht mal geträumt hat.
Wenn die Asylantenzahl steigt, kann man locker mal das GG ändern. Wenn sich Kommunikationskanäle ändern, soll das GG nicht dahingehend angepaßt werden können? Lächerlich.

Naja, du willst immerhin ein Grundrecht einschränken, das ist also nicht mit allen anderen Grundgesetzänderungen vergleichbar.

Zitat
Na also. Man könnte also einen Verein gründen, der verschlüsselt sendet und vom Staat hinsichtlich der gesendeten Inhalte kontrolliert wird.
Wer möchte, könnte einen Receiver kaufen, seine Beiträge zahlen und den Sender empfangen. Wer nicht möchte, kann sich im Internet informieren oder den neuesten Nachrichten in der Kneipe nebenan lauschen.

Nein, kann man eben nicht. Es ist eben nur die Rechtsform egal, aber nicht die Finanzierung und Empfangbarkeit. Auch in der Schweiz sind die ÖR frei empfangbar und werden über eine Rundfunkgebühr finanziert!

Zitat
Oder es wird nicht verschlüsselt und mit jedem gekauften Bildschirm wird eine Geräteabgabe erhoben, die den Rundfunk finanziert.

Es wird mir mit dir echt zur wirr. Ich dachte, du hast was gegen die Grundversorgung und jetzt willst du nur noch, das die Finanzierung anders gelöst wird?

Kann es eigentlich sein, dass wir viel aneinander vorbeischreiben und ins in Spitzfindigkeiten verzetteln oder kommt mir das nur so vor?

StanUndOlli

Zitat von: Discostu am  1 Juni 2013, 10:31:36
Zitat von: StanUndOlli am  1 Juni 2013, 00:31:10
1. Ich wollte nicht nur auf die Gebühren hinaus (die den Staat/die Länder ja erst recht zu einer Grundversorgung zwingen würden), sondern darauf, daß das BVG nur nach Gesetzeslage urteilen kann. Wenn sich der Staat eine Verfassung gibt, die ein für jeden empfangbares Rundfunkprogramm zwingend erforderlich macht, kann das BVG auch nicht sagen: "Klingt nett, aber der Rundfunk muß jetz wirklich nicht für jeden da sein".

Warum argumentierst du erst mit den Gebühren und behauptest dann, du wolltest nicht auf die Gebühren hinaus? Muss man nicht verstehen, oder?

Ich denke mal, wir lassen das, bevor es eskaliert.

Für die, die es interessiert:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Rundfunkgebuehren-senken-und-Werbung-weg-1874694.html

Hackfresse

Was die gute Frau da ruasgefunden hat, ist doch ohnehin offensichtlich.

Wenn einer "Gebühr" so erhoben wird, wie das aktuell bei der GEZ-Gebühr geschieht, ist das eine Steuer. Nach der GEZ-Logik könnte man auch von jedem Bürger KFZ-Steuer kassieren, es könnte ja jeder den Führerschein machen und sich ein Auto kaufen.  :icon_mrgreen:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



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cyborg_2029

Heute auch einen Brief bekommen. Ist schon eine Frechheit, wie das formuliert ist. Die nennen das "zeitgemäß" dass man für eine Wohnung bezahlt, auch wenn man keine Geräte hat. Am geilsten der Absatz: "Was ist eine Wohnung". Und echt gütig, das taubblinde Menschen nichts bezahlen müssen. Obwohl die auch eine Wohnung haben.
Lebensweisheiten 101: "Wenn Du einmal damit anfängst, dann kniest Du nur noch."

shellat

Wollen die denn jetzt von dir direkt die Beiträge seit Anfang des Jahres? Oder ist das so´n Standartschreiben, allá Ratenzahlungs-Blabla?

"Elucidarium: Dino-Idiotica"

http://elucidarium.bplaced.net/

cyborg_2029

Nur das Standart-Anmeldeformular. Da steht auch nichts von Nachzahlung. Allerdings müsste ich auf dem Rücksendewisch ankreuzen, dass ich schon vor 2013 hier gewohnt habe und ich rückwirkend zum 01.01.2013 angemeldet werde. Ob man dann auch rückwirkend zahlen muss, steht dort nicht.
Lebensweisheiten 101: "Wenn Du einmal damit anfängst, dann kniest Du nur noch."

Maddox

25 Juni 2013, 23:32:48 #520 Letzte Bearbeitung: 25 Juni 2013, 23:47:38 von Maddox
Zitat von: cyborg_2029 am 25 Juni 2013, 22:31:57
Nur das Standart-Anmeldeformular. Da steht auch nichts von Nachzahlung. Allerdings müsste ich auf dem Rücksendewisch ankreuzen, dass ich schon vor 2013 hier gewohnt habe und ich rückwirkend zum 01.01.2013 angemeldet werde. Ob man dann auch rückwirkend zahlen muss, steht dort nicht.

Glaube ich hab das gelesen, dass das rückwirkend ab 1.1.13 gezahlt werden muss. Davor gebe es gnädigerweise eine quasi-Amnestie.

Bin ja mal gespannt wann das bei mir eintrudeln wird. Die machen diese Melde-Abgleiche ja gestaffelt über nen längeren Zeitraum, und einige kriegen's halt in der ersten Runde, andere halt erst in einer der folgenden.

Was mich halt maßlos ärgerte, ist, dass ich Anfang des Jahres mal hinschrieb mit einer konkreten Frage und ausführlicher Darlegung. Und dass mein Fall eben nicht durch die tollen FAQs beantwortet ist. Ich musste ca. 2 Monate auf ne Antwort warten, die dann aus einem herauskopierten Satz ihrer FAQs bestand, ohne jegliche Eingehung auf meine konkreten Fragen oder Auskünfte. Unglaublich dieser Laden. Daher sollte man vllt. erwarten können, das wenn man hier schon nen Haufen für etwas berappen muss, dass ich nach wie vor nicht nutze, dass die wenigstens eine gescheite Auskunft erteilen können. Und toll auch der Hinweise dass Emails ohne Angabe der Anschrift gelöscht werden (so läuft das.. Hintergrund dürfte ja klar sein...) ich hatte meine ja über deren Seite geschickt und hab nun keine Kopie meines damaligen Schreibens. Unglaubliche Frechheit. Und dann schön drunter: "Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne." Lol. *ohne Worte*
Konkret ging es u.a. darum, dass Studenten, die Bafög-berechtigt sind, aber keines mehr bekommen, trotzdem zahlen müssen, Bafög- und Hartz4-Empfänger aber befreit sind. Also die, bei denen das Bafög wegfällt, finanziell also schlechter dastehen, obendrauf noch GEZ zahlen dürfen. Und ob das nicht ein Härte-Fall wäre, da man ja geringeres Einkommen als die Vergleichsgruppe hat, die befreit ist (und die i.d.R. weder studiert oder arbeitet).

Ich werde nun von meinem Petitions-Recht aus Art. 17 GG Gebrauch machen (hab ich noch nie gemacht, aber endlich kann ich das mal machen ;) ). Natürlich kann und wird das die Sachlage nicht ändern (höchstens die anhängige Klage in Bayern als ersten Schritt). Aber man bekommt immerhin ein Schreiben von jemandem, und ich bin gespannt ob da wenigstens konkreter auf meine Punkte eingegangen wird und ob die das gerecht finden.
Wenigstens werd ich mich dann besser fühlen, was getan zu haben. Auch wenn die GEZ-Onkelz darüber nur müde schmunzeln werden.
They offered me a psych pension. Jackpot, right?
And I said no. (True Detective)

You can never escape me. Bullets don't harm me. Nothing harms me. But I know pain. I know pain. Sometimes I share it. With someone like you. (Batman - Year One)

What? I'm a collector. I tell you fuckin' much! (Captain Baseball Bat Boy)

Time wounds all heels.

uk501

Ihr wisst ja das ihr  herausgabe eure Daten durch die Meldeämter wiedersprechen könnt ?
Ihr müsst nur einen triftigen Grund angeben.

Bei mir hat das easy mit 2 Briefen funktioniert. und bis heute habe ich von der GEZ noch nichts gehört!
VHS Sammler... nur VHS ist Original!

shellat

Naja, aber ist es das Risiko wert, nur weil man bisher noch nichts von denen gehört hat?

Ich kenne Fälle von ALG II Empfängern, denen wurde für einige Jahre hinterher die dicke Rechnung geschrieben, und die wurden sogar verklagt mit Gerichtsvollzieher und dem ganzen Kram. Das war zwar vor der GEZ-Reform aus verschiedenen Gründen bei den Leuten, ich weiß jedoch das die sehr unbarmherzig gegen einen vorgehen können. Von daher wäre ich da sehr sehr vorsichtig, auch wenn man aktuell wohl etwas "sparen" sollte.

Ich hoffe das "Klagen" oder Petitionen eventuell bald was ändern können, allerdings bin ich da nicht sonderlich optimistisch, leider. Die sägen nicht gern am eigenen Ast, wenn ihr versteht.
"Elucidarium: Dino-Idiotica"

http://elucidarium.bplaced.net/

Maddox

Zitat von: shellat am 26 Juni 2013, 14:39:53
Naja, aber ist es das Risiko wert, nur weil man bisher noch nichts von denen gehört hat?

Ich kenne Fälle von ALG II Empfängern, denen wurde für einige Jahre hinterher die dicke Rechnung geschrieben, und die wurden sogar verklagt mit Gerichtsvollzieher und dem ganzen Kram. Das war zwar vor der GEZ-Reform aus verschiedenen Gründen bei den Leuten, ich weiß jedoch das die sehr unbarmherzig gegen einen vorgehen können. Von daher wäre ich da sehr sehr vorsichtig, auch wenn man aktuell wohl etwas "sparen" sollte.

Ich hoffe das "Klagen" oder Petitionen eventuell bald was ändern können, allerdings bin ich da nicht sonderlich optimistisch, leider. Die sägen nicht gern am eigenen Ast, wenn ihr versteht.

Was meinst du jetzt genau mit Risiko und Vorsichtigsein? Weiß nicht genau mit welchem Bezug du das jetzt meintest.

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shellat

Nur in Bezug auf die Sperrung seiner eigenen Meldedaten, wie im vorherigen Posting von uk! Will heißen, irgendwann kommen die vielleicht doch irgendwie an die Wohnadressdaten ran, und dann sind die bestimmt nicht zimperlich die Kohle einzufordern. Sollte uk das also allgemeinen Tipp gemeint haben, so wäre es meiner Meinung (und Erfahrung) nach keine wirklich gute Option.
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Maddox

alles klar, jetzt ist's klar! Das mit der Sperrung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Bezug auf die GEZ leider nicht funktionieren. Soweit ich weiß, kann der Widerspruch (den ich btw auch bei meiner Anmeldung auf der Stadt damals gleich gemacht habe, aber nicht wegen der GEZ, sondern generell) nicht vor der Herausgabe an die GEZ, die das jetzt ja nunmal gesetzlich irgendwie verlangen dürfen, schützen. Wäre im Übrigens ziemlich unwahrscheinlich dass es überhaupt ein Schlupfloch gäbe, dass die GEZ nicht bedacht hätte und torpediert/verstopft.
Finde leider auch den Artikel nicht mehr, wo das auch mit der quasi-Amnestie stand. Beiträge vor Jan. 2013 nachzahlen zu müssen, sollte allerdings keiner fürchten müssen. Jemand der bisher keine Geräte angemeldet hat bzw. ja auch nicht musste, sofern nicht vorhanden, wird jetzt halt dazu gezwungen. Wenn man das Schreiben halt erst im Dezember oder so bekommt, wird wohl der ganze Jahresbeitrag dann fällig. Aber abwarten.
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shellat

Da kann ich dir echt nur zustimmen, Schlupflöcher sind wohl nicht mehr drin, es sei denn man wandert aus! Ecuador soll da ja ganz schön sein, lach.

Außerdem, der Jahresbeitrag könnte mit 215,76 € dann schon ein dickes Loch ins Portemonnaie reißen, sowas kann einem zur Weihnachtszeit dann besonders die Laune verderben. Ist schon ziemlich teuer, wie ich finde.

BTW:

Die Diskussion über die "Sinnhaftigkeit" dieses System hatten wir ja schon, das ist ALLES so zum  :bawling: !
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cyborg_2029

Nun ja, ich denke auch dass die GEZ einfach mal Daten vom Meldeamt bekommen kann. Immerhin haben die den Staat hinter sich. Hoffe einfach, dass irgend ein Gericht das Ganze für unzulässig erklärt. Jeden Monat 18€ zum Fenster raus werfen sehe ich nicht ein.
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Maddox

27 Juni 2013, 15:41:51 #528 Letzte Bearbeitung: 27 Juni 2013, 15:49:47 von Maddox
Zitat von: shellat am 26 Juni 2013, 21:07:02
Da kann ich dir echt nur zustimmen, Schlupflöcher sind wohl nicht mehr drin, es sei denn man wandert aus! Ecuador soll da ja ganz schön sein, lach.
Außerdem, der Jahresbeitrag könnte mit 215,76 € dann schon ein dickes Loch ins Portemonnaie reißen, sowas kann einem zur Weihnachtszeit dann besonders die Laune verderben. Ist schon ziemlich teuer, wie ich finde.

Yep, das ist echt ne ganze Menge und auch in meinen Augen viel zu viel. Ich fände es z.B. durchaus ok, z.B. 5 Euro für ne Internetverbindung oder so, das wäre verkraftbar, auch für Geringverdiener/Studenten/etc. Und eben angemessene Ausnahmeregeln, die allen gerecht werden. Wirklich funky wäre es aber, wenn das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 GG beachtet würde. Aber hey. Alles eine Frage der Auslegung, wa. Ist ja nur das Grundgesetz. Wo es doch um Milliarden geht.

Bleiben 2 Möglichkeiten:

1. Klagen (for real....). Voraussetzung: Langer Atem, hohe Frustrationstoleranz, und nen bisschen cash.
2. Shellat's Vorschlag der Auswanderung in die Tat umsetzen... Hab auch gehört, die Transit-Bereiche einiger Flughäfen könnten da ganz cool sein...

Anyway.
Durch nen FAZ-Artikel von heute hab ich übrigens gesehen, dass die beim NDR angestellte Mitarbeiterin, die die Promotion zum Thema Rundfunkbeitrag verfasste (ihr Fazit: Dessen Finanzierung sei in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig, der Rundfunkauftrag werde von den Sendern vollständig verfehlt) dort gekündigt hat.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-gegen-die-verfassung-12245041.html

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Maddox

4 Juli 2013, 19:02:47 #529 Letzte Bearbeitung: 4 Juli 2013, 19:27:37 von Maddox
Für die Leute, die -wie ich- eine Einzelpetition schreiben wollen, hab ich mal kurz ein paar Infos zusammengestellt, da vielen ihr grundgesetzlich verankertes Recht vllt. gar nicht so bekannt ist. (Einzel)Petitionen sind übrigens mittlerweile auch online einreichbar (müsst ihr aber je nach Bundesland nochmal checken).

ZitatRechtliche Grundlagen

Artikel 17 Grundgesetz

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. Vorraussetzung ist nur, dass die Petition schriftlich oder online mithilfe des Onlineformulars und mit Angabe der Adresse eingereicht wird. Natürlich muss die Eingabe darüber hinaus auch im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages liegen. Petitionen, die nicht in die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes fallen, werden an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments abgegeben, soweit eine Landeszuständigkeit gegeben ist.
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.rechtlichegrundlagen.html

:arrow:

ZitatRundfunkgebühren sind Ländersache
Warum gibt es eigentlich keine veröffentlichten Petitionen zur Abschaffung der GEZ bzw. der aktuellen Debatte um die Neuordnung der Rundfunkbeiträge? Diese oder ähnliche Fragen werden in letzter Zeit häufiger an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet.

Das inländische Rundfunkwesen (Hörfunk und Fernsehen) fällt in die Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die Bundesländer haben die Einzelheiten der Rundfunkfinanzierung und der Beitragserhebung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt.

Der ,,ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Deutschlandradio.

Wegen dieser verfassungsmäßigen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern werden Eingaben zu diesem Themenkomplex nicht vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt und parlamentarisch geprüft, sondern vom Petitionsausschuss des Landtages in dem der Petent seinen Wohnsitz hat.

Da Zuschriften zum neuen Rundfunkbeitrag nur vom Petitionsausschuss des zuständigen Landtages parlamentarisch geprüft werden können, werden diese dorthin weitergeleitet. Eine weitere Bearbeitung oder Behandlung findet beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nicht statt. Aus diesem Grunde finden Sie auch keine veröffentlichte Petition zum Thema Rundfunkbeitrag auf unserer Internetseite.
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.Rundfunkgebuehren.html

:arrow: Daher ist die Anlaufstelle nicht der Petitionsausschuss des Bundestages, sondern die des jeweiligen Landtages. Checkt also die meist sehr nützlichen Infos und FAQs (auch bzgl. Datenschutz u.ä.) von eurem zuständigen Petitionsausschuss des Bundeslandes, wo ihr euren Wohnsitz habt! Da wird alles gut erklärt.

Auszug für BW (http://www2.landtag-bw.de/petitionen/Petitionshilfe.asp):

ZitatDer Landtag kann die Entscheidung von Regierung und Verwaltung zwar nicht selbst aufheben oder ändern, er kann die Regierung jedoch ersuchen, bestimmte Maßnahmen zu Gunsten der Petenten zu treffen oder eine frühere Verwaltungsentscheidung nochmals zu überprüfen. Die Regierung hat dann – in der Regel binnen zwei Monaten – über das Veranlasste zu berichten.

Im Durchschnitt ist jede fünfte Petition ganz oder teilweise erfolgreich. Das heißt jedoch nicht, dass die ursprünglichen Behörden-Entscheidungen rechtlich falsch gewesen sind. Es ist aber so, dass der Petitionsausschuss – im Unterschied zu den Gerichten – nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen darf, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. Daher kann es durchaus zu einer anderen Gewichtung im Interesse des Bürgers kommen.

Was passiert mit Ihrer Eingabe?

Wenn Ihre Eingabe beim Landtag von Baden-Württemberg eingeht, erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung.

Zeitgleich bittet der Petitionsausschuss die Regierung um eine Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage. Der Petitionsausschuss kann Auskunftspersonen oder Sachverständige hören. Im Übrigen kann er Ortsbesichtigungen vornehmen und hierbei eigene Ermittlungen anstellen.

Jede Petition wird einem Abgeordneten mit allen Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Sobald der Sachverhalt ermittelt ist, legt der mit der Prüfung beauftragte Abgeordnete dem Petitionsausschuss einen Bericht und eine Empfehlung vor, mit welchem Ergebnis die Petition abgeschlossen werden soll.

Der Petitionsausschuss übergibt sein Votum dem Landtagsplenum, das abschließend entscheidet, ob die Eingabe der Landesregierung mit der Bitte um Abhilfe zugeleitet wird oder als unbegründet zurückgewiesen wird.

Fazit: Ich finde es eine gute Sache und bei diesem Thema wirklich wert, eine solche Eingabe zu machen und aktiv zu werden. Sicherlich waren Petitionen in der Vergangenheit zu allem Möglichen eine wunderbare Spielwiese für Querulanten. Doch dafür können wir ja nichts. Bestimmt ist es hierbei hilfreich, seine Eingabe sachlich und substantiiert vorzutragen. Ich finde es gut, dass man sich an jemanden wenden kann, der sich auch damit befassen muss. Und sicherlich wird man keine dürrere Textbaustein-Antwort bekommen, als von der GEZ selbst (wie in meinem Fall). Daher kann man nur gewinnen!
Wer allerdings nix macht und alles einfach so hinnimmt, ist selbst schuld - und muss sowieso zahlen. So gibt es einem wenigstens das Gefühl, etwas unternommen und versucht zu haben - und dass man aktiv war.
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Maddox

http://www.spiegel.de/kultur/tv/intendanten-von-ard-und-zdf-haben-hohe-nebenverdienste-a-914701.html

370.000?? wtf. Hätte ich das mal eher gewusst, dass dort soviel Kohle zu machen ist. Politik, Wirtschaft? Pffff. Nicht so krisensicher wie dort. Ein Schelm, wer denkt der "Beitrag" ist für nen gutes Programm und ne angemessene Bezahlung der dafür arbeitenden Leute...
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@lfred

ich finde leider den entsprechenden eintrag nicht mehr, aber hier im forum hat mal einer geschrieben, es wäre sinnvoll, den neuen rundfunkbeitrag "unter vorbehalt" zu zahlen.
ich habe mal eine mail an den beitragsservice geschickt, die meinten die zahlung des beitrags unter vorbehalt aus persönlichen gründen sei nicht möglich. allerdings entstehe durch die zahlung des beitrags kein persönlicher nachteil. nach § 10 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag habe jeder mensch einen anspruch auf rückzahlung ohne rechtsgrund gezahlter beiträge.
weiß dazu jemand mehr?
ist eine vorbehaltszahlung tatsächlich rechtlich nicht möglich und hat im falle, dass der neue rundfunkbeitrag in zukunft als unrechtlich eingestuft wird, wirklich jeder anspruch auf rückzahlung bereits gezahltet beiträge?
nicht empfehlenswerter blog:

www.hommage.de.vu

langweilig und belanglos! prost

shellat

"Elucidarium: Dino-Idiotica"

http://elucidarium.bplaced.net/

MMeXX

Zitat von: shellat am 20 August 2013, 23:03:25
Sixt will kämpfen:

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/08/20/angriff-auf-die-gez-erich-sixt-will-gebuehrenwahnsinn-beenden/

Man darf zumindest mal gespannt sein!  :zwangsjacke:
Da sind ja richtige Kracher bei den Kommentaren! :icon_mrgreen:

shellat

Tja, wie immer halt. Gehört wohl dazu, lol!  :D
"Elucidarium: Dino-Idiotica"

http://elucidarium.bplaced.net/

Wanna

Habt ihr damals alle eifrig bei dem Volksbegehren gegen die GEZ unterschrieben?
Als unser Hund nachts zu bellen anfing, ging meine Mutter hinaus und stillte ihn. Die Nachbarn hätten sich sonst aufgeregt.


Mr. Blonde

4 Dezember 2013, 12:33:26 #537 Letzte Bearbeitung: 4 Dezember 2013, 12:35:53 von Mr. Blonde
Rundfunkbeitrag könnte um einen (!) Euro sinken:

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/laender-rundfunkbeitrag-koennte-sinken/9165840.html

Einnahmen von 1,7 Mrd. Euro prognostiziert das Handelsblatt für das ZDF 2014 und trotzdem wird damit gerechnet, dass 100 Mio. Verlust zu verbuchen sind. Das macht mich sprachlos.

Mayoko

Zitat von: Mr. Blonde am  4 Dezember 2013, 12:33:26
Einnahmen von 1,7 Mrd. Euro prognostiziert das Handelsblatt für das ZDF 2014 und trotzdem wird damit gerechnet, dass 100 Mio. Verlust zu verbuchen sind. Das macht mich sprachlos.


Sind die "Tatorte" denn heutzutage so aufwendig produziert???  :icon_lol:

Don´t worry, be happy!

Mr. Blonde

Zitat von: Mayoko am  4 Dezember 2013, 16:16:10
Zitat von: Mr. Blonde am  4 Dezember 2013, 12:33:26
Einnahmen von 1,7 Mrd. Euro prognostiziert das Handelsblatt für das ZDF 2014 und trotzdem wird damit gerechnet, dass 100 Mio. Verlust zu verbuchen sind. Das macht mich sprachlos.


Sind die "Tatorte" denn heutzutage so aufwendig produziert???  :icon_lol:


Nichtmal das, die Tatorte sind doch von der ARD soweit ich weiß. ;)

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