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Offizieller E-Bay Thread

Begonnen von Lubi, 10 November 2002, 10:29:47

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Ozzy O

Na - und wer von euch war denn hier beteiligt  :icon_mrgreen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=003&sspagename=STRK%3AMEWA%3AIT&viewitem=&item=130126547369&rd=1&rd=1

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=019&sspagename=STRK%3AMEWA%3AIT&viewitem=&item=290129756731&rd=1&rd=1

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=014&sspagename=STRK%3AMEWA%3AIT&viewitem=&item=330135960083&rd=1&rd=1

Gruß Ozzy
Was verboten ist macht SCHARF

....diese Schweden - Das sind keine Schweden, Mac - Das sind Norweger

anti

 :icon_eek:
Dat gibbet doch nicht!
Kann ein Experte mal sagen, was die Teile wirklich wert sind?
Vielleicht hat der ein oder andere da noch ein Schnäppchen gemacht  :icon_mrgreen:

anti

Hackfresse

Zitat von: anti am 29 Juni 2007, 20:55:28
:icon_eek:
Dat gibbet doch nicht!
Kann ein Experte mal sagen, was die Teile wirklich wert sind?
Vielleicht hat der ein oder andere da noch ein Schnäppchen gemacht  :icon_mrgreen:

anti

Der Nightmare war mal 500€+ wert...
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Bessi

Ganz normale Preise. Der Nightmare bringt auch immer noch mind. 500, bei so einem Film kommt es auch auf den Zustand an. Der Verkäufer hat ja geschrieben, wie das Ding aussieht (Bandknitter, Biegerisse, vergilbt etc), deswegen und weil eigentlich niemand so dumm sein kann einen 131er öffentlich bei ebay zu kaufen, ist das Teil "nur" mit paar 300 Euro ausgelaufen.

Von dem Deadly Duo gibt es meines Wissens als Telerent nur 2 Stück bisher, hätte zwar auch eher mit 300-350 Euro dafür gerechnet, aber man sieht es, geile Filme in geilen Auflagen bleiben stabil im Kurs. (Dies gilt auch für den Sex-Festival, wobei der Film ziemlich kacke ist...)
O_O

derdon

14 Juli 2007, 16:26:31 #2434 Letzte Bearbeitung: 14 Juli 2007, 16:29:14 von derdon

andikova

http://www.n-tv.de/827348.html

Mal wieder ein klasse Gerichtsurteil  :doof:

Bin mal gespannt, ob ich bald Post vom Finanzamt bekomme.
Gott ist tot - und wir haben ihn umgebracht!

rierami

Man machts ja auch dem Finanzamt furchtbar einfach die Verkäufe eines Einzelnen zu untersuchen bei dem neuen Bewertungslayout!  :anime:

Ein Blick aufs Bewertungsprofil und schon können die sehen was du in den letzten 90 Tagen so alles verkauft hast.  :hacki:

Man sollte doch tatsächlich sein Profil auf PRIVAT stellen - was andererseits einen schlechten Eindruck beim Verkauf macht.  :icon_confused:

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Hackfresse

Zitat von: rierami am 17 Juli 2007, 08:12:30
Man sollte doch tatsächlich sein Profil auf PRIVAT stellen - was andererseits einen schlechten Eindruck beim Verkauf macht.  :icon_confused:

Man kann beim Verkaufen das Profil nimmer privat stellen. Als Verkäufer MUSST du das Profil öffentlich haben, sonst geht nix.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

S.w.a.p

Finanzamt hin oder her, ich finde es ebenfalls besch.... dass der verkaufte Artikelname jetzt direkt unter dem Bewertungskommentar steht.

andikova

Nicht nur diese eine  Verschlimmbesserung stösst mir übel auf.
Das neue Bewertungssystem ist auch sowas von zum :kotz:

Wie die Käufer jetzt bewerten, ist jetzt lachhaft. Besonders im Bereich Versandkosten bewerten die Leute wohl die Kosten der Transportdienstleister, wofür ein Verkäufer nix  kann.  Auch bei Versandzeit hagelt es des öfteren unfaire Kritik nach dem Motto "ich habe gestern bezahlt- wo ist die Ware???" -

Im Gegenzug gibts leider keine Käuferwertungen, die auch angebracht wären bei Spätüberweisern und frechen Mails.

Gott ist tot - und wir haben ihn umgebracht!

anti

Zitat von: andikova am 16 Juli 2007, 15:37:37
http://www.n-tv.de/827348.html

Mal wieder ein klasse Gerichtsurteil  :doof:

Bin mal gespannt, ob ich bald Post vom Finanzamt bekomme.


Wer nicht nur gelegentlich, sondern auf Dauer mit so genannter ,,Gewinnerzielungsabsicht" im Rahmen von Online-Auktionen Artikel verkauft, betreibt ein Gewerbe. Der Verkäufer muss dann beim zuständigen Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen und ist gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig, letzteres sobald ein Umsatz von mehr als € 17.500 pro Jahr erzielt wird. Wer beispielsweise den Status eines ,,eBay Powersellers" hat, also mindestens 4 verkaufte Artikel pro Monat bei einem Umsatz von € 3.000 pro Monat aufweisen kann, verkauft in der Regel mit Gewinnerzielungsabsicht und muss ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben. Unterlässt ein Verkäufer trotz entsprechender Verpflichtung die Anmeldung des Gewerbes, drohen neben Ordnungsgeldern insbesondere Steuernachzahlungen. Zudem kann der Straftatbestand der Steuerhinterziehung im Raum stehen. Powerseller sollten daher in jedem Fall ihr Gewerbe anmelden. In der Regel veranlasst das Gewerbeamt dann die erforderlichen Mitteilungen an das Finanzamt.

Soviel dazu.
Also wer diese Beträge erreicht, bei dem ist wohl einzusehen, daß er ein Gewerbe betreibt.

anti

anti

Noch was:

Im Steuerrecht MÜSSEN NACHHALTIGKEIT UND GEWINNERZIELUNGSABSICHT ZWINGEND vorliegen,um als gewerblich eingestuft zu werden.

Also laßt euch mal da nicht verrückt machen  ;)

anti

andikova

Danke fürs posten der Rechtsgrundlage - dann kann ich meine Freundin zumindest etwas beruhigen, die schon Panik hatte, auf ihre Trödelkisten zwei Jahre Garantie geben zu müssen.

Die Berichterstattung zu dem Thema war sowieso ziemlich schwammig.
Gott ist tot - und wir haben ihn umgebracht!

Eric

Liebe Ursula,
wünsch dir frohe Ostern, nen tollen Namenstag und nen guten Rutsch ins Jahr 1978!
Grüsse aus der Alzheimergruppe, deine Tante Günther!

Ich hasse Menschen, Tiere + Pflanzen. Steine sind ok.

S.w.a.p

Ist es eigentlich möglich einen Zweitaccount (z.B über Vater oder Mutter) anzulegen und trotzdem vom gleichen Konto abbuchen zu lassen ?

Hackfresse

Zitat von: S.w.a.p am 18 Juli 2007, 14:16:19
Ist es eigentlich möglich einen Zweitaccount (z.B über Vater oder Mutter) anzulegen und trotzdem vom gleichen Konto abbuchen zu lassen ?

Ja klar.

Du kannst sogar einen Zweitaccount auf dich machen, brauchst nur ne zweite Email-Addy.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

S.w.a.p

18 Juli 2007, 14:40:35 #2446 Letzte Bearbeitung: 18 Juli 2007, 14:44:24 von S.w.a.p
Oh, das wusste ich gar nicht. Also wenn ich über meinen Paps die Kontoverbindung ändere, bleibt diese zwar stehen, aber bei Pers. Daten steht dann weiterhin seine Adresse, nicht dass das Probleme beim Abbuchen gibt.

Sieht es da eigentlich rechtlich gesehen dann anders aus?

Ich steige da immer noch nicht so ganz durch. Nehmen wir mal an jemand möchte sich (legal) etwas dazuverdienen und nutzt ab und zu die Gelegenheit aus, ein paar DVD´s günstig einzukaufen und dann vereinzelt wiederzuverkaufen. Dass dies beim Verkauf über 1 Konto gewerblichen Anschein erweckt ist klar.

Aber wie sieht es aus, wenn ich nun mehrere Account´s betreibe in der Hinsicht

a) alle Accounts laufen auf mich
b) verschiedene Account-Inhaber, aber gleiches Abbuchungskonto.

Man kann nämlich mit manchen Sachen durchaus sein Taschengeld etwas aufbessern, ich will mich aber auf jeden Fall im grünen Bereich bewegen. Kennt sich da jemand genauer aus? oder wäre hierfür schon eine Kleinunternehmung notwendig?


Hackfresse

1) es heißt "Accounts" (ohne Deppenapostroph^^)

2) Du brauchst einfach 2 Accounts. Einen zum Einkaufen, den kannst du dann auf "Privat" stellen. Und einen zum Verkaufen. Fertig is.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



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Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Das ist kein Deppenapostroph, das ist ein Deppenakzent :icon_lol:
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

S.w.a.p

18 Juli 2007, 14:51:41 #2449 Letzte Bearbeitung: 18 Juli 2007, 14:57:03 von S.w.a.p
Ja ja, schon kapiert, ich muss hier bisschen schneller schreiben ... :icon_mrgreen:

Mir geht es primär um den Verkauf, die Gelegeheit würde sicher so mancher gerne mitnehmen 10 Artikel x zufällig günstig zu beziehen und sich ein paar Mittagessen zu sichern  :icon_lol:

Die Frage zielte daher eher darauf, dass unter jeder Bewertung der verkaufte Artikel steht. Ab wann man da als gewerblich gilt wird ja überall anders dargestellt. Deshalb die Frage, ob das bei verschiedenen Accounts abgemildert wird, oder im Zweifel auch Probleme geben könnte, bei unregelmäßigen Verkäufen, aber halt immer mehrfach derselbe Artikel.

Leider erreicht man immernoch bei Ebay die meisten Leute...

dr. gonzo

Ich habe folgendes Problem/Anliegen oder wie auch immer ;)

Ich will viele 18er DVD's verkaufen u.a. Tanz der Teufel, Texas Chainsaw etc. Da dies ja bei EBAY Ger nicht geht würde mich interessieren ob ich die DVD's in Holland oder UK reinsetzen kann. So weit ich weiß haben die ja keinen Jugendschutz im EBAY Sektor bzw. dürfen da 18er Titel angeboten werden. Ich stelle bei EBAY Deutschland auch einige "normale" (16er) Titel ein. Allerdings sehen ja die Käufer meine anderen Artikel, auch wenn die in UK oder sonst wo eingestellt sind. Kann es da zu juristischen Problemen kommen wenn Käufer aus Deutschland die 18er DVD's erwerben?

Hackfresse

Verkauf den Krempel doch einfach bei filmundo...
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

dr. gonzo

Hm. Also das Ding ist das Filmundo/Emunio ja Shops sind wo man ausdrücklich 18er Ware bekommt. Bei EBAY nicht. Manchmal habe ich den Eindruck das viele EBAYer nicht wissen das es normale 18er Ware wie Kill Bill an jeder Ecke gibt. Wenn sowas drin steht geht das mal schnell für 30 Euro raus. Ist doch klar das man lieber mehr Geld nimmt ;)

Roughale

Macht man sich bei beschlagnahmten Filmen (z.B. TdT) nicht als nachweislich deutscher Verkäufer starfbar? Ich weiss es nicht, ist nur der erste Gedanke, der mir dazu einfiel und ich wollte den in den Raum stellen, bevor es übersehen wird (soweit es überhaupt zutrifft...)

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

dr. gonzo

Zitat von: Roughale am  1 August 2007, 13:01:06
Macht man sich bei beschlagnahmten Filmen (z.B. TdT) nicht als nachweislich deutscher Verkäufer starfbar? Ich weiss es nicht, ist nur der erste Gedanke, der mir dazu einfiel und ich wollte den in den Raum stellen, bevor es übersehen wird (soweit es überhaupt zutrifft...)

Das ist ja mein Problem. Hm. Naja, ich könnte drauf verzichten die zu verkaufen. Aber der Schrott müsste mal raus.

Hackfresse

Zitat von: Roughale am  1 August 2007, 13:01:06
Macht man sich bei beschlagnahmten Filmen (z.B. TdT) nicht als nachweislich deutscher Verkäufer starfbar? Ich weiss es nicht, ist nur der erste Gedanke, der mir dazu einfiel und ich wollte den in den Raum stellen, bevor es übersehen wird (soweit es überhaupt zutrifft...)

Und genau darum filmundo. Da juckt das kein Schwein. Man bekommt dort aber auch net gerade nen Monatslohn für TdT^^
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

rierami

Die Verkaufspreise bei filmundo insbesondere für ältere Filme sind wirklich nicht das gelbe vom Ei. Habe im Frühjahr meinen Schrank ausgemistet und alle Schrott-DVDs und Doubletten dort verkauft. Der Durchschnittspreis lag bei ca 5.-/DVD und das bei z.T. OOP-Sondereditionen von denen es keine Neuauflagen gibt (z.B. Japanese Torture Box von XT - brachte nur 7.-Euro) - naja hauptsache weg der Krempel.....  :andy:
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blade2603

Ich frag mal hier nach:

hab bei Ebay ein Mainbaord gekauft. Laut Beschreibung sollte es das Ausus M2A-VM HDMI sein. Es war sogar das Datenblatt von Hardwareschotte eingesetzt. Darauf hin kaufte ich das Board für 51 € + Porto.

Nach erhalt der Ware und einer Anfänglichen Skepsis bewahrheitete sich mein Verdacht. Er hat das flasche MB verkauft und verschickt (Asus M2A-VM ohne den HDMI Zusatz. Es wäre mir evtl. sogar noch egal aber ich wollte speziell den HDMI und den Spdif Adapter dabei haben.

Nach dem bemängeln schrieb er mir gestern zurück, das das ein Privat Verkauf sei, und ich kein Recht auf Umtausch usw hätte. und ich solle versuchen das Teil bei Ebay wieder los zu werden.

Kann ich hier auf Wandlung oder Geld zurück bestehen? Er hat schließlich ein vollkommen falsch Board angepriesen und verkauft!

"Jedes Publikum kriegt die Vorstellung, die es verdient." -Mario Barth
◾ Originalzitat von: Curt Goetz

(aus den Känguru Büchern)

Megatron

Was für 'ne Logik... Okay, dann verkauf ich demnächst Digitalkameras und verschicke aber Baggersteine. Da es ein Privatverkauf ist, ist ja dann der Umtausch ausgeschlossen.  :wallbash:
Lass Dich nicht verarschen. Wenn er Dir falsche Ware geschickt hat (also nicht das, was in der Auktionsbeschreibung explizit drin stand), dann muss er Dir im Umtausch die richtige Ware liefern oder das Geld zurückerstatten... Ansonsten schalt Ebay ein und droh ihm mit 'ner Anzeige wegen Betrug. Das hilft meistens...
"Vorsicht Joe, renn nicht in den Propell... ar...ar...ar...argh..." - Mystery Science Theatre 3000 - The Movie

blade2603

so hab ich mir das auch gedacht...  Wollte mich nur noch mal vergewissern ob ich damit recht hab!

Danke!
"Jedes Publikum kriegt die Vorstellung, die es verdient." -Mario Barth
◾ Originalzitat von: Curt Goetz

(aus den Känguru Büchern)

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